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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Herstellung und Erwerbung vou Wohnungen in Konkurrenz zu treten, sondern jenen
gemeinnützigen Wohnbestrebungen entgegenzukommen, die ein über die gewöhnliche
hypothekarische Beleihung hinaus erforderliches Baukapital selbst nicht zu beschaffe,:
vermögen. Daher liegt in unsern Vorschlägen weder die Tendenz einer Verstaat¬
lichung des Hypotheknrkredits ans Wohnhäuser überhaupt, noch eine künstliche Kon¬
kurrenz gegen die Hypothekenbanken, noch eine Konkurrenz gegen die Herstellung
von Wohngebäuden ans Privatkredit. Es gilt vielmehr ein Baukreditbedürfuis zu
decken, das bis jetzt überhaupt keine Befriedigung findet und ohne staatliche Ver¬
mittlung vollständige Befriedigung auch niemals finden kann." IN. Ein Überblick
über diese Vorschläge berechtigt zu dem Glauben, daß durch ihre Ausführung die
Wohnungsfrage auf die einfachste und wohlfeilste Weise gelöst werden würde. --
Auch wir sehen keinen andern Weg der Lösung und wünschen, daß er von der
Gesetzgebung des Reichs und der Einzelstaaten eingeschlagen werden möge.


Kollegiengelder.*)

Nach der Besoldung kann man die Dozenten an unsern
Universitäten in drei Klassen einteilen: in die Klasse der ordentlichen Professoren,
die einen festen Gehalt aus der Staatskasse beziehn, in die der außerordentlichen
Professoren, die nur zum Teil besoldet werden, und in die der Privatdozenten, die
überhaupt keinen Anspruch auf einen Gehalt aus der Staatskasse haben. Allen drei
Klassen gemeinsam ist die Einnahme der von den Hörern für die Privatvorlesnngen
zu zahlenden Honorare. Als Beispiel seien die Gehnltsverhältnisse angeführt, die
nach den Angaben des bekannten Hallischen Professors Conrad sin dem Sammel¬
werk: Die deutscheu Universitäten, herausgegeben von W. Lexis, Berlin, 1893) auf
den preußischen Universitäten in dem Etatsjahr 1891/92 bestände". Danach gab
es ans sämtlichen preußischen Universitäten 534 ordentliche Professoren, die zusammen
einen Gehalt vou 2955120 Mark aus der Staatskasse erhielten; auf den Einzelnen
entfielen im Durchschnitt 5534 Mark (Mindestgehalt 1500, Höchstgehalt 12600 Mark).
Daneben gab es 187 außerordentliche Professoren; von diesen hatten 92 keinen
Anspruch ans einen Gehalt aus der Staatskasse, die übrigen bezogen zusammen
457 740 Mark (Durchschuittsgehalt 2448, Mindestgehalt 600, Höchstgehalt 4800Mary.
Die höchsten Gehalte wurden an den größten Universitäten gezahlt: in Berlin be¬
trug das Durchschnittsgehalts eines ordentlichen Professors 7396 Mark (Mindest¬
gehalt 3000 Mark, Höchstgehalt 12000 Mark), in Greifswald dagegen nur
4670 Mark (Mindestgehalt 2800, Höchstgehalt 6000 Mark). Die Summe der
eingegangnen Honorare schätzt Conrad auf die Hälfte der gezählten Besoldungen,
also auf rund 1,7 Millionen Mark. Natürlich sind die Anteile der einzelnen
Dozenten an diesen Kollegiengeldern sehr ungleich.

Der Kenner des Beamtenbesoldungswesens im Reiche und in den Einzelstaaten
sieht auf den ersten Blick, daß diese den Dozenten gegenüber angewandte Be¬
soldungsart nicht in den Nahmen der modernen Besoldung hineinpaßt. Dort ist
der Gehalt für jede Beamtenstelle im voraus genau bestimmt; der Inhaber der
Stelle steigt mit den Jahren im Gehalt auf (durch Alterszulage), auch wenn er
nicht in einen höhern Rang befördert wird. Hier wird bei der Berufung eines
Dozenten auf einen akademischen Lehrstuhl der Gehalt in gegenseitigem Handeln
vereinbart, eine Alterszulage giebt es nicht, und ein sehr großer Teil des Ein¬
kommens ist von der Fähigkeit des Dozenten abhängig, Hörer um sich zu sammeln.
Schon vielfach sind Bestrebungen hervorgetreten, diese Besoldungsart zu beseitigen,



Wir geben diesen Ausführungen Raum, ohne damit selbst Stellung zu der Frage zu
nehmen D. R. , möchten vielmehr zu weitern Äußerungen anregen.
Maßgebliches und Unmaßgebliches

Herstellung und Erwerbung vou Wohnungen in Konkurrenz zu treten, sondern jenen
gemeinnützigen Wohnbestrebungen entgegenzukommen, die ein über die gewöhnliche
hypothekarische Beleihung hinaus erforderliches Baukapital selbst nicht zu beschaffe,:
vermögen. Daher liegt in unsern Vorschlägen weder die Tendenz einer Verstaat¬
lichung des Hypotheknrkredits ans Wohnhäuser überhaupt, noch eine künstliche Kon¬
kurrenz gegen die Hypothekenbanken, noch eine Konkurrenz gegen die Herstellung
von Wohngebäuden ans Privatkredit. Es gilt vielmehr ein Baukreditbedürfuis zu
decken, das bis jetzt überhaupt keine Befriedigung findet und ohne staatliche Ver¬
mittlung vollständige Befriedigung auch niemals finden kann." IN. Ein Überblick
über diese Vorschläge berechtigt zu dem Glauben, daß durch ihre Ausführung die
Wohnungsfrage auf die einfachste und wohlfeilste Weise gelöst werden würde. —
Auch wir sehen keinen andern Weg der Lösung und wünschen, daß er von der
Gesetzgebung des Reichs und der Einzelstaaten eingeschlagen werden möge.


Kollegiengelder.*)

Nach der Besoldung kann man die Dozenten an unsern
Universitäten in drei Klassen einteilen: in die Klasse der ordentlichen Professoren,
die einen festen Gehalt aus der Staatskasse beziehn, in die der außerordentlichen
Professoren, die nur zum Teil besoldet werden, und in die der Privatdozenten, die
überhaupt keinen Anspruch auf einen Gehalt aus der Staatskasse haben. Allen drei
Klassen gemeinsam ist die Einnahme der von den Hörern für die Privatvorlesnngen
zu zahlenden Honorare. Als Beispiel seien die Gehnltsverhältnisse angeführt, die
nach den Angaben des bekannten Hallischen Professors Conrad sin dem Sammel¬
werk: Die deutscheu Universitäten, herausgegeben von W. Lexis, Berlin, 1893) auf
den preußischen Universitäten in dem Etatsjahr 1891/92 bestände». Danach gab
es ans sämtlichen preußischen Universitäten 534 ordentliche Professoren, die zusammen
einen Gehalt vou 2955120 Mark aus der Staatskasse erhielten; auf den Einzelnen
entfielen im Durchschnitt 5534 Mark (Mindestgehalt 1500, Höchstgehalt 12600 Mark).
Daneben gab es 187 außerordentliche Professoren; von diesen hatten 92 keinen
Anspruch ans einen Gehalt aus der Staatskasse, die übrigen bezogen zusammen
457 740 Mark (Durchschuittsgehalt 2448, Mindestgehalt 600, Höchstgehalt 4800Mary.
Die höchsten Gehalte wurden an den größten Universitäten gezahlt: in Berlin be¬
trug das Durchschnittsgehalts eines ordentlichen Professors 7396 Mark (Mindest¬
gehalt 3000 Mark, Höchstgehalt 12000 Mark), in Greifswald dagegen nur
4670 Mark (Mindestgehalt 2800, Höchstgehalt 6000 Mark). Die Summe der
eingegangnen Honorare schätzt Conrad auf die Hälfte der gezählten Besoldungen,
also auf rund 1,7 Millionen Mark. Natürlich sind die Anteile der einzelnen
Dozenten an diesen Kollegiengeldern sehr ungleich.

Der Kenner des Beamtenbesoldungswesens im Reiche und in den Einzelstaaten
sieht auf den ersten Blick, daß diese den Dozenten gegenüber angewandte Be¬
soldungsart nicht in den Nahmen der modernen Besoldung hineinpaßt. Dort ist
der Gehalt für jede Beamtenstelle im voraus genau bestimmt; der Inhaber der
Stelle steigt mit den Jahren im Gehalt auf (durch Alterszulage), auch wenn er
nicht in einen höhern Rang befördert wird. Hier wird bei der Berufung eines
Dozenten auf einen akademischen Lehrstuhl der Gehalt in gegenseitigem Handeln
vereinbart, eine Alterszulage giebt es nicht, und ein sehr großer Teil des Ein¬
kommens ist von der Fähigkeit des Dozenten abhängig, Hörer um sich zu sammeln.
Schon vielfach sind Bestrebungen hervorgetreten, diese Besoldungsart zu beseitigen,



Wir geben diesen Ausführungen Raum, ohne damit selbst Stellung zu der Frage zu
nehmen D. R. , möchten vielmehr zu weitern Äußerungen anregen.
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[0653] Maßgebliches und Unmaßgebliches Herstellung und Erwerbung vou Wohnungen in Konkurrenz zu treten, sondern jenen gemeinnützigen Wohnbestrebungen entgegenzukommen, die ein über die gewöhnliche hypothekarische Beleihung hinaus erforderliches Baukapital selbst nicht zu beschaffe,: vermögen. Daher liegt in unsern Vorschlägen weder die Tendenz einer Verstaat¬ lichung des Hypotheknrkredits ans Wohnhäuser überhaupt, noch eine künstliche Kon¬ kurrenz gegen die Hypothekenbanken, noch eine Konkurrenz gegen die Herstellung von Wohngebäuden ans Privatkredit. Es gilt vielmehr ein Baukreditbedürfuis zu decken, das bis jetzt überhaupt keine Befriedigung findet und ohne staatliche Ver¬ mittlung vollständige Befriedigung auch niemals finden kann." IN. Ein Überblick über diese Vorschläge berechtigt zu dem Glauben, daß durch ihre Ausführung die Wohnungsfrage auf die einfachste und wohlfeilste Weise gelöst werden würde. — Auch wir sehen keinen andern Weg der Lösung und wünschen, daß er von der Gesetzgebung des Reichs und der Einzelstaaten eingeschlagen werden möge. Kollegiengelder.*) Nach der Besoldung kann man die Dozenten an unsern Universitäten in drei Klassen einteilen: in die Klasse der ordentlichen Professoren, die einen festen Gehalt aus der Staatskasse beziehn, in die der außerordentlichen Professoren, die nur zum Teil besoldet werden, und in die der Privatdozenten, die überhaupt keinen Anspruch auf einen Gehalt aus der Staatskasse haben. Allen drei Klassen gemeinsam ist die Einnahme der von den Hörern für die Privatvorlesnngen zu zahlenden Honorare. Als Beispiel seien die Gehnltsverhältnisse angeführt, die nach den Angaben des bekannten Hallischen Professors Conrad sin dem Sammel¬ werk: Die deutscheu Universitäten, herausgegeben von W. Lexis, Berlin, 1893) auf den preußischen Universitäten in dem Etatsjahr 1891/92 bestände». Danach gab es ans sämtlichen preußischen Universitäten 534 ordentliche Professoren, die zusammen einen Gehalt vou 2955120 Mark aus der Staatskasse erhielten; auf den Einzelnen entfielen im Durchschnitt 5534 Mark (Mindestgehalt 1500, Höchstgehalt 12600 Mark). Daneben gab es 187 außerordentliche Professoren; von diesen hatten 92 keinen Anspruch ans einen Gehalt aus der Staatskasse, die übrigen bezogen zusammen 457 740 Mark (Durchschuittsgehalt 2448, Mindestgehalt 600, Höchstgehalt 4800Mary. Die höchsten Gehalte wurden an den größten Universitäten gezahlt: in Berlin be¬ trug das Durchschnittsgehalts eines ordentlichen Professors 7396 Mark (Mindest¬ gehalt 3000 Mark, Höchstgehalt 12000 Mark), in Greifswald dagegen nur 4670 Mark (Mindestgehalt 2800, Höchstgehalt 6000 Mark). Die Summe der eingegangnen Honorare schätzt Conrad auf die Hälfte der gezählten Besoldungen, also auf rund 1,7 Millionen Mark. Natürlich sind die Anteile der einzelnen Dozenten an diesen Kollegiengeldern sehr ungleich. Der Kenner des Beamtenbesoldungswesens im Reiche und in den Einzelstaaten sieht auf den ersten Blick, daß diese den Dozenten gegenüber angewandte Be¬ soldungsart nicht in den Nahmen der modernen Besoldung hineinpaßt. Dort ist der Gehalt für jede Beamtenstelle im voraus genau bestimmt; der Inhaber der Stelle steigt mit den Jahren im Gehalt auf (durch Alterszulage), auch wenn er nicht in einen höhern Rang befördert wird. Hier wird bei der Berufung eines Dozenten auf einen akademischen Lehrstuhl der Gehalt in gegenseitigem Handeln vereinbart, eine Alterszulage giebt es nicht, und ein sehr großer Teil des Ein¬ kommens ist von der Fähigkeit des Dozenten abhängig, Hörer um sich zu sammeln. Schon vielfach sind Bestrebungen hervorgetreten, diese Besoldungsart zu beseitigen, Wir geben diesen Ausführungen Raum, ohne damit selbst Stellung zu der Frage zu nehmen D. R. , möchten vielmehr zu weitern Äußerungen anregen.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_290410/653>, abgerufen am 29.06.2024.