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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Zweites Vierteljahr.

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ZurWohnungsfrage,

PaulLechlerund der Staatsminister a. D. Dr. Albert
Schaffte bemühen sich seit Jahren um die Lösung der Wohnungsfrage. Sie haben
zusammen drei Schriften herausgegeben: Nationale Wohmmgsreform, Neue Beitrage
zur nationalen Wohnungsreform und Der erste Schritt zur nationalen Wohnungs¬
reform. Die zuletzt genannte haben wir im zwölften diesjährigen Heft kurz an¬
gezeigt. Ihr liegt ein Vortrag Lechlers zu Grunde, der Anlaß gegeben hat, daß
der Verein Arbeiterheim und der Gesamtverband der evangelischen Arbeitervereine
zusammen eine Eingabe an den Reichstag gerichtet haben. Dieser hat sie am 14. No¬
vember 1899 beraten und hat beschlossen: "Die Petition dem Herrn Reichskanzler
zu überweisen mit dem Ersuchen, eine Kommission zu berufen, in welcher auch Mit¬
glieder des Reichstags vertreten sind, mit der Aufgabe, durch Untersuchung der be¬
stehenden Wohnungsverhältnisse und der auf dieselben bezüglichen Gesetzes- und
Verwnltungsbestimmungen festzustellen, ob und in welcher Weise ein Eingreifen des
Reichs zur Beseitigung der Wohnungsnot angezeigt ist." Da hiermit die Sache in
die Bahn amtlicher Verhandlungen geleitet ist, haben Schäffle und Lechler eine
neue Broschüre herausgegeben unter dem Titel: Die staatliche Wohnungs¬
fürsorge aus Anlaß des Reichstagsbeschlusses vom 14. November 1899 (Berlin,
Ernst Hofmann u. Comp., 1900), worin sie ihre Vorschläge in die unmittelbar für
den Gesetzgeber verwendbare Form bringen. Sie führen zehn "Leitende Gedanken"
ans und hängen jedem eine Begründung an. Im folgenden versuchen wir den
Kern dieser zehn Leitgedanken kurz gefaßt wiederzugeben. 1. Die als sittliche, Poli¬
tische und volkswirtschaftliche Notwendigkeit allgemein anerkannte Verbesserung der
Wohnungszustände der kleinen Leute läßt sich ohne Mitwirkung des Staates nicht
durchführen. 2. Die Mitwirkung des Staates hat sich auf dem Boden und inner¬
halb der Schranken der bestehenden Gesellschaftsordnung zu bewegen und darf keinen
kommunistischen Charakter annehmen. Die kleinen Leute haben auch in Zukunft ihr
Wohnungsbedürfnis ganz ans eignen Mitteln zu bestreiten, und der Mietzins oder
Kaufpreis, den sie für die durch die Vermittlung des Staates ihnen dargebotnen
Wohnungen zu entrichten haben, muß die Verzinsung oder Tilgung des Baukapitals
vollständig decken. Der Staat hat eben nur die Auswüchse des bisherigen Ver¬
mietungswesens und die Hindernisse einer zweckmäßigen Bauthätigkeit zu beseitigen;
ob er in Ergänzung der Privatbauthätigkeit selbst Wohnungen herstellen soll, wird
erst erwogen werden dürfen, nachdem die Erfahrung gelehrt haben wird, wie weit
eine solche Ergänzung notwendig erscheint. Zwang darf der Staat nach keiner
Seite hin ausüben, weder auf die Steuerzahler zur Aufbringung von Zuschüssen
" tonäs xorSu noch auf die kleinen Leute, um sie zur Benutzung der herzustellenden
Wohnungen zu veranlassen. "Eigentlich ist der ganze Plan lediglich darauf an¬
gelegt, eine latente (den Mietern selbst fast unbewußte) Genossenschaft zu solidarischer
Wohnungsselbsthilfe ins Leben zu rufen. ... Die Wohnungsselbstfürsorge würde
jedem Angehörigen der minder bemittelten Klassen durch den bloßen Akt der frei¬
willigen Einmietung und Mietgeldbezahlung erreichbar werden." Der Fortbestand
einer auf Gewinn gerichteten Herstellung und Vermietung von Häusern, der Privat¬
spekulation, soll nicht in Frage gestellt, sondern es soll nur beseitigt werden, was
dabei Wucherisches vorkommt. Die von der Polizei erlassenen Bauvorschriften helfen
für sich allein dem Hauptübelstande nicht ab, sondern verschlimmern ihn, indem sie vom
Bau von Wohnungen für kleine Leute abschrecken. 3. "Die Mitwirkung der Re¬
gierung, Gesetzgebung und Verwaltung hätte sich streng innerhalb jener Zuständig-


ZurWohnungsfrage,

PaulLechlerund der Staatsminister a. D. Dr. Albert
Schaffte bemühen sich seit Jahren um die Lösung der Wohnungsfrage. Sie haben
zusammen drei Schriften herausgegeben: Nationale Wohmmgsreform, Neue Beitrage
zur nationalen Wohnungsreform und Der erste Schritt zur nationalen Wohnungs¬
reform. Die zuletzt genannte haben wir im zwölften diesjährigen Heft kurz an¬
gezeigt. Ihr liegt ein Vortrag Lechlers zu Grunde, der Anlaß gegeben hat, daß
der Verein Arbeiterheim und der Gesamtverband der evangelischen Arbeitervereine
zusammen eine Eingabe an den Reichstag gerichtet haben. Dieser hat sie am 14. No¬
vember 1899 beraten und hat beschlossen: „Die Petition dem Herrn Reichskanzler
zu überweisen mit dem Ersuchen, eine Kommission zu berufen, in welcher auch Mit¬
glieder des Reichstags vertreten sind, mit der Aufgabe, durch Untersuchung der be¬
stehenden Wohnungsverhältnisse und der auf dieselben bezüglichen Gesetzes- und
Verwnltungsbestimmungen festzustellen, ob und in welcher Weise ein Eingreifen des
Reichs zur Beseitigung der Wohnungsnot angezeigt ist." Da hiermit die Sache in
die Bahn amtlicher Verhandlungen geleitet ist, haben Schäffle und Lechler eine
neue Broschüre herausgegeben unter dem Titel: Die staatliche Wohnungs¬
fürsorge aus Anlaß des Reichstagsbeschlusses vom 14. November 1899 (Berlin,
Ernst Hofmann u. Comp., 1900), worin sie ihre Vorschläge in die unmittelbar für
den Gesetzgeber verwendbare Form bringen. Sie führen zehn „Leitende Gedanken"
ans und hängen jedem eine Begründung an. Im folgenden versuchen wir den
Kern dieser zehn Leitgedanken kurz gefaßt wiederzugeben. 1. Die als sittliche, Poli¬
tische und volkswirtschaftliche Notwendigkeit allgemein anerkannte Verbesserung der
Wohnungszustände der kleinen Leute läßt sich ohne Mitwirkung des Staates nicht
durchführen. 2. Die Mitwirkung des Staates hat sich auf dem Boden und inner¬
halb der Schranken der bestehenden Gesellschaftsordnung zu bewegen und darf keinen
kommunistischen Charakter annehmen. Die kleinen Leute haben auch in Zukunft ihr
Wohnungsbedürfnis ganz ans eignen Mitteln zu bestreiten, und der Mietzins oder
Kaufpreis, den sie für die durch die Vermittlung des Staates ihnen dargebotnen
Wohnungen zu entrichten haben, muß die Verzinsung oder Tilgung des Baukapitals
vollständig decken. Der Staat hat eben nur die Auswüchse des bisherigen Ver¬
mietungswesens und die Hindernisse einer zweckmäßigen Bauthätigkeit zu beseitigen;
ob er in Ergänzung der Privatbauthätigkeit selbst Wohnungen herstellen soll, wird
erst erwogen werden dürfen, nachdem die Erfahrung gelehrt haben wird, wie weit
eine solche Ergänzung notwendig erscheint. Zwang darf der Staat nach keiner
Seite hin ausüben, weder auf die Steuerzahler zur Aufbringung von Zuschüssen
» tonäs xorSu noch auf die kleinen Leute, um sie zur Benutzung der herzustellenden
Wohnungen zu veranlassen. „Eigentlich ist der ganze Plan lediglich darauf an¬
gelegt, eine latente (den Mietern selbst fast unbewußte) Genossenschaft zu solidarischer
Wohnungsselbsthilfe ins Leben zu rufen. ... Die Wohnungsselbstfürsorge würde
jedem Angehörigen der minder bemittelten Klassen durch den bloßen Akt der frei¬
willigen Einmietung und Mietgeldbezahlung erreichbar werden." Der Fortbestand
einer auf Gewinn gerichteten Herstellung und Vermietung von Häusern, der Privat¬
spekulation, soll nicht in Frage gestellt, sondern es soll nur beseitigt werden, was
dabei Wucherisches vorkommt. Die von der Polizei erlassenen Bauvorschriften helfen
für sich allein dem Hauptübelstande nicht ab, sondern verschlimmern ihn, indem sie vom
Bau von Wohnungen für kleine Leute abschrecken. 3. „Die Mitwirkung der Re¬
gierung, Gesetzgebung und Verwaltung hätte sich streng innerhalb jener Zuständig-


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[0651] ZurWohnungsfrage, PaulLechlerund der Staatsminister a. D. Dr. Albert Schaffte bemühen sich seit Jahren um die Lösung der Wohnungsfrage. Sie haben zusammen drei Schriften herausgegeben: Nationale Wohmmgsreform, Neue Beitrage zur nationalen Wohnungsreform und Der erste Schritt zur nationalen Wohnungs¬ reform. Die zuletzt genannte haben wir im zwölften diesjährigen Heft kurz an¬ gezeigt. Ihr liegt ein Vortrag Lechlers zu Grunde, der Anlaß gegeben hat, daß der Verein Arbeiterheim und der Gesamtverband der evangelischen Arbeitervereine zusammen eine Eingabe an den Reichstag gerichtet haben. Dieser hat sie am 14. No¬ vember 1899 beraten und hat beschlossen: „Die Petition dem Herrn Reichskanzler zu überweisen mit dem Ersuchen, eine Kommission zu berufen, in welcher auch Mit¬ glieder des Reichstags vertreten sind, mit der Aufgabe, durch Untersuchung der be¬ stehenden Wohnungsverhältnisse und der auf dieselben bezüglichen Gesetzes- und Verwnltungsbestimmungen festzustellen, ob und in welcher Weise ein Eingreifen des Reichs zur Beseitigung der Wohnungsnot angezeigt ist." Da hiermit die Sache in die Bahn amtlicher Verhandlungen geleitet ist, haben Schäffle und Lechler eine neue Broschüre herausgegeben unter dem Titel: Die staatliche Wohnungs¬ fürsorge aus Anlaß des Reichstagsbeschlusses vom 14. November 1899 (Berlin, Ernst Hofmann u. Comp., 1900), worin sie ihre Vorschläge in die unmittelbar für den Gesetzgeber verwendbare Form bringen. Sie führen zehn „Leitende Gedanken" ans und hängen jedem eine Begründung an. Im folgenden versuchen wir den Kern dieser zehn Leitgedanken kurz gefaßt wiederzugeben. 1. Die als sittliche, Poli¬ tische und volkswirtschaftliche Notwendigkeit allgemein anerkannte Verbesserung der Wohnungszustände der kleinen Leute läßt sich ohne Mitwirkung des Staates nicht durchführen. 2. Die Mitwirkung des Staates hat sich auf dem Boden und inner¬ halb der Schranken der bestehenden Gesellschaftsordnung zu bewegen und darf keinen kommunistischen Charakter annehmen. Die kleinen Leute haben auch in Zukunft ihr Wohnungsbedürfnis ganz ans eignen Mitteln zu bestreiten, und der Mietzins oder Kaufpreis, den sie für die durch die Vermittlung des Staates ihnen dargebotnen Wohnungen zu entrichten haben, muß die Verzinsung oder Tilgung des Baukapitals vollständig decken. Der Staat hat eben nur die Auswüchse des bisherigen Ver¬ mietungswesens und die Hindernisse einer zweckmäßigen Bauthätigkeit zu beseitigen; ob er in Ergänzung der Privatbauthätigkeit selbst Wohnungen herstellen soll, wird erst erwogen werden dürfen, nachdem die Erfahrung gelehrt haben wird, wie weit eine solche Ergänzung notwendig erscheint. Zwang darf der Staat nach keiner Seite hin ausüben, weder auf die Steuerzahler zur Aufbringung von Zuschüssen » tonäs xorSu noch auf die kleinen Leute, um sie zur Benutzung der herzustellenden Wohnungen zu veranlassen. „Eigentlich ist der ganze Plan lediglich darauf an¬ gelegt, eine latente (den Mietern selbst fast unbewußte) Genossenschaft zu solidarischer Wohnungsselbsthilfe ins Leben zu rufen. ... Die Wohnungsselbstfürsorge würde jedem Angehörigen der minder bemittelten Klassen durch den bloßen Akt der frei¬ willigen Einmietung und Mietgeldbezahlung erreichbar werden." Der Fortbestand einer auf Gewinn gerichteten Herstellung und Vermietung von Häusern, der Privat¬ spekulation, soll nicht in Frage gestellt, sondern es soll nur beseitigt werden, was dabei Wucherisches vorkommt. Die von der Polizei erlassenen Bauvorschriften helfen für sich allein dem Hauptübelstande nicht ab, sondern verschlimmern ihn, indem sie vom Bau von Wohnungen für kleine Leute abschrecken. 3. „Die Mitwirkung der Re¬ gierung, Gesetzgebung und Verwaltung hätte sich streng innerhalb jener Zuständig-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_290410/651>, abgerufen am 29.06.2024.