Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Viertes Vierteljahr.undzwanzig an der Zahl mit schwerfälligen Ncgierungsnpparaten und parla¬ Über verminderte Zurechnungsfähigkeit v Georg Ilberg on ermunterte Zurechnungsfähigst war in den Gesetzbüchern ver- Auf allen Gebieten der Naturwissenschaft ordnet man die Fülle des undzwanzig an der Zahl mit schwerfälligen Ncgierungsnpparaten und parla¬ Über verminderte Zurechnungsfähigkeit v Georg Ilberg on ermunterte Zurechnungsfähigst war in den Gesetzbüchern ver- Auf allen Gebieten der Naturwissenschaft ordnet man die Fülle des <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0194" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/229143"/> <fw type="header" place="top"/><lb/> <p xml:id="ID_492" prev="#ID_491"> undzwanzig an der Zahl mit schwerfälligen Ncgierungsnpparaten und parla¬<lb/> mentarischen Körperschaften. Die Schweiz ist das am teuersten regierte Land<lb/> Europas. Aber das Heer bedeutet hier vor allem die Staatseinheit, die jedem,<lb/> vom ersten bis zum letzten, nur durch seine Wehrpflicht zum vollen Bewußtsein<lb/> gebracht wird.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Über verminderte Zurechnungsfähigkeit<lb/> v<note type="byline"> Georg Ilberg </note> on</head><lb/> <p xml:id="ID_493"> ermunterte Zurechnungsfähigst war in den Gesetzbüchern ver-<lb/> schiedner deutscher Bundesstaaten als allgemeiner Strafmilde¬<lb/> rungsgrund anerkannt, wird jedoch seit der Einführung des<lb/> Reichsstrafgesetzbuchs im ganzen Deutschen Reiche als solcher<lb/> nicht mehr berücksichtigt. Von Jahr zu Jahr stellt es sich aber<lb/> immer mehr heraus, daß die Einführung von besondern Bestimmungen über<lb/> verminderte Zurechnungsfähigkeit ein unabweisbares Bedürfnis ist. Schon<lb/> früher ist dies sowohl von einzelnen Irrenärzten als von Korporationen von<lb/> Fachmännern behauptet worden. Aber in der Zeit, wo die Psychiatrie noch<lb/> eine allzu junge und unfertige Wissenschaft war, konnte die Abgrenzung zwischen<lb/> Zurechnungsfähigen, vermindert Zurechnungsfähige» und Unzurechnungsfähigen<lb/> nicht scharf genug vorgenommen werden. Man konnte namentlich nicht mit<lb/> der nötigen Sicherheit unterscheiden, welche Verbrecher von einer so krankhaften<lb/> Störung der Geistesthütigkeit befallen sind, daß dadurch ihre freie Willens¬<lb/> bestimmung völlig ausgeschlossen ist, und welche Verbrecher so organisirt sind,<lb/> daß ihnen zwar ihre Thaten wegen einer nachweisbaren psychischen Invalidität<lb/> nicht voll zugerechnet werden können, daß sie jedoch nicht unfähig sind, gut<lb/> von böse zu unterscheiden, das Rechte zu wählen und das Unrechte zu lassen.<lb/> Die Einführung der naturwissenschaftlichen Methode in die Psychiatrie hat es<lb/> bewirkt, daß die Irrenärzte gegenwärtig feinere Unterschiede wahrnehmen und<lb/> hohe Grade geistiger Abnormität von geringern Graden schärfer auseinander-<lb/> hcilten können.</p><lb/> <p xml:id="ID_494" next="#ID_495"> Auf allen Gebieten der Naturwissenschaft ordnet man die Fülle des<lb/> durchforschten Materials in der Weise, daß Gleiches oder Ähnliches aneinander¬<lb/> gefügt, Verschiednes voneinander getrennt wird. Zuerst kommen hierbei grobe<lb/> Unterschiede in Betracht. Ein gesundes Fortschreiten zeigt sich dann darin,<lb/> daß auch feinere Abweichungen erkannt und berücksichtigt werden. Das inter¬<lb/> essanteste Objekt naturwissenschaftlicher Forschungen ist der Mensch. Der</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0194]
undzwanzig an der Zahl mit schwerfälligen Ncgierungsnpparaten und parla¬
mentarischen Körperschaften. Die Schweiz ist das am teuersten regierte Land
Europas. Aber das Heer bedeutet hier vor allem die Staatseinheit, die jedem,
vom ersten bis zum letzten, nur durch seine Wehrpflicht zum vollen Bewußtsein
gebracht wird.
Über verminderte Zurechnungsfähigkeit
v Georg Ilberg on
ermunterte Zurechnungsfähigst war in den Gesetzbüchern ver-
schiedner deutscher Bundesstaaten als allgemeiner Strafmilde¬
rungsgrund anerkannt, wird jedoch seit der Einführung des
Reichsstrafgesetzbuchs im ganzen Deutschen Reiche als solcher
nicht mehr berücksichtigt. Von Jahr zu Jahr stellt es sich aber
immer mehr heraus, daß die Einführung von besondern Bestimmungen über
verminderte Zurechnungsfähigkeit ein unabweisbares Bedürfnis ist. Schon
früher ist dies sowohl von einzelnen Irrenärzten als von Korporationen von
Fachmännern behauptet worden. Aber in der Zeit, wo die Psychiatrie noch
eine allzu junge und unfertige Wissenschaft war, konnte die Abgrenzung zwischen
Zurechnungsfähigen, vermindert Zurechnungsfähige» und Unzurechnungsfähigen
nicht scharf genug vorgenommen werden. Man konnte namentlich nicht mit
der nötigen Sicherheit unterscheiden, welche Verbrecher von einer so krankhaften
Störung der Geistesthütigkeit befallen sind, daß dadurch ihre freie Willens¬
bestimmung völlig ausgeschlossen ist, und welche Verbrecher so organisirt sind,
daß ihnen zwar ihre Thaten wegen einer nachweisbaren psychischen Invalidität
nicht voll zugerechnet werden können, daß sie jedoch nicht unfähig sind, gut
von böse zu unterscheiden, das Rechte zu wählen und das Unrechte zu lassen.
Die Einführung der naturwissenschaftlichen Methode in die Psychiatrie hat es
bewirkt, daß die Irrenärzte gegenwärtig feinere Unterschiede wahrnehmen und
hohe Grade geistiger Abnormität von geringern Graden schärfer auseinander-
hcilten können.
Auf allen Gebieten der Naturwissenschaft ordnet man die Fülle des
durchforschten Materials in der Weise, daß Gleiches oder Ähnliches aneinander¬
gefügt, Verschiednes voneinander getrennt wird. Zuerst kommen hierbei grobe
Unterschiede in Betracht. Ein gesundes Fortschreiten zeigt sich dann darin,
daß auch feinere Abweichungen erkannt und berücksichtigt werden. Das inter¬
essanteste Objekt naturwissenschaftlicher Forschungen ist der Mensch. Der
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