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Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Vom Parlamentarismus. Nichts erscheint natürlicher, als daß ein Öster¬
reicher im Jahre der Obstruktion, des ewigen Ausgleichs und der weltgeschichtlichen
Studentenkappen über das Wesen und die Lebensbedingungen des Parlamentaris¬
mus nachdenkt. Möglicherweise wird aber nirgends weniger darüber nachgedacht
als gerade in Österreich, und wir glauben dem Freiherrn von Offermann, der
soeben (bei Wilhelm Braumüller, Wien und Leipzig) eine Broschüre über den
Gegenstand herausgegeben hat (Parlamentarismus voudra. Staat in unsrer
Zeit), wenn er in einer Vorbemerkung schreibt: "Die nachfolgende Arbeit versucht,
das Krankheitsbild des modernen Parlamentarismus festzustellen, und die Ereignisse,
die wir eben in Österreich durchleben, sind keine üble Verifikation der gewonnenen
Resultate. Dieses Zusammentreffen ist aber ein rein zufälliges. . . . Auch dürfte
dies zufällige Zusammentreffen der Aufnahme unsrer Arbeit hier eher ungünstig als
günstig werden." Selbstverständlich beginnt er mit England. Sich meistens an
Gneist anlehnend, sagt er nichts bisher unbekanntes, aber es gelingt ihm, in seiner
Darstellung das Wesen des englischen Parlamentarismus sehr klar hervortreten zu
lassen. Das englische Unterhaus war in seiner Blütezeit bekanntlich die Vertretung
der herrschenden Aristokratie, einer in Nationalität, Religion, Berufsstand und
Interesse vollkommen gleichartigen Aristokratie, deren einander in der Regierung
periodisch ablösende Parteien nicht die Vertretungen von Klassen oder Berufsständen,
fondern nur Familiengruppen waren. Offermann legt ein besondres Gewicht darauf,
daß diese Aristokratie ihre Stellung im Staate nicht ihrem Grundbesitz, sondern
den ihr vom König übertragnen Ämtern verdankte, daß sie sich das Recht auf diese
Stellung durch unentgeltliche Verwaltung von Gemeindeehrenämtern immer neu ver¬
diente, und daß sie auf Privilegien keinen Anspruch machte; daß ferner das Par¬
lament im Grunde genommen nnr die Vereinigung der Kommunen war, und daß
der Parteiwechsel keinen Einfluß auf die Verwaltung hatte, da die Vergebung der
meisten Ämter der Regierungswillknr entrückt war; durch die wohlorganisirte Selbst¬
verwaltung und die Jury war die persönliche Freiheit jedes Bürgers gesichert und
der politischen Verfolgung der Weg versperrt. Jedermann weiß, daß die fest¬
ländischen Parlamente ganz anders entstanden, anders beschaffen und in einen ganz
andern Staatsorganismus hineingepflanzt worden sind, und daß daher außerhalb
Englands die Lebensbedingungen einer parlamentarischen Regierung fehlen.

Offermann findet nun den Grundfehler der festländischen Verfassungen darin,
daß sie auf einer Verwechslung und Vermischung der beiden Begriffe Staat und
Gesellschaft beruhten. Unsre Parlamente seien Interessenvertretungen. Das System
widerstreitender Interessen aber, "das die Gesellschaft darstellt, kann nur dnrch etwas
Höheres, Mächtigeres, durch den Staat überwunden werden. Seine Natur ist
es gerade, zum Unterschiede der Gesellschaft, die gleichsam ein Gemenge aller Inter¬
essen ist, selbst kein Interesse zu haben und dadurch befähigt zu sein, das Interesse
der einen gegen die andern zu schützen; er setzt in der Mannigfaltigkeit der Jnter-
essenkämpfe sowohl der Einzelnen als der Körperschaften, Stände und Klassen unter
einander dasjenige als seine Aufgabe und einziges Ziel, was allen zugleich förder¬
lich ist." Wir wollen nicht untersuchen, ob die hier gegebne Definition der Gesell¬
schaft ans allgemeine Anerkennung zu rechnen hat, sondern beschränken uus auf deu
interessantesten Punkt. Es wird hier wieder einmal die Ausgabe gestellt, einen
Staat zu konstruiren, der über den Interessen schwebt. Daran haben sich nun die


Grenzboten I 1898 M
Maßgebliches und Unmaßgebliches

Vom Parlamentarismus. Nichts erscheint natürlicher, als daß ein Öster¬
reicher im Jahre der Obstruktion, des ewigen Ausgleichs und der weltgeschichtlichen
Studentenkappen über das Wesen und die Lebensbedingungen des Parlamentaris¬
mus nachdenkt. Möglicherweise wird aber nirgends weniger darüber nachgedacht
als gerade in Österreich, und wir glauben dem Freiherrn von Offermann, der
soeben (bei Wilhelm Braumüller, Wien und Leipzig) eine Broschüre über den
Gegenstand herausgegeben hat (Parlamentarismus voudra. Staat in unsrer
Zeit), wenn er in einer Vorbemerkung schreibt: „Die nachfolgende Arbeit versucht,
das Krankheitsbild des modernen Parlamentarismus festzustellen, und die Ereignisse,
die wir eben in Österreich durchleben, sind keine üble Verifikation der gewonnenen
Resultate. Dieses Zusammentreffen ist aber ein rein zufälliges. . . . Auch dürfte
dies zufällige Zusammentreffen der Aufnahme unsrer Arbeit hier eher ungünstig als
günstig werden." Selbstverständlich beginnt er mit England. Sich meistens an
Gneist anlehnend, sagt er nichts bisher unbekanntes, aber es gelingt ihm, in seiner
Darstellung das Wesen des englischen Parlamentarismus sehr klar hervortreten zu
lassen. Das englische Unterhaus war in seiner Blütezeit bekanntlich die Vertretung
der herrschenden Aristokratie, einer in Nationalität, Religion, Berufsstand und
Interesse vollkommen gleichartigen Aristokratie, deren einander in der Regierung
periodisch ablösende Parteien nicht die Vertretungen von Klassen oder Berufsständen,
fondern nur Familiengruppen waren. Offermann legt ein besondres Gewicht darauf,
daß diese Aristokratie ihre Stellung im Staate nicht ihrem Grundbesitz, sondern
den ihr vom König übertragnen Ämtern verdankte, daß sie sich das Recht auf diese
Stellung durch unentgeltliche Verwaltung von Gemeindeehrenämtern immer neu ver¬
diente, und daß sie auf Privilegien keinen Anspruch machte; daß ferner das Par¬
lament im Grunde genommen nnr die Vereinigung der Kommunen war, und daß
der Parteiwechsel keinen Einfluß auf die Verwaltung hatte, da die Vergebung der
meisten Ämter der Regierungswillknr entrückt war; durch die wohlorganisirte Selbst¬
verwaltung und die Jury war die persönliche Freiheit jedes Bürgers gesichert und
der politischen Verfolgung der Weg versperrt. Jedermann weiß, daß die fest¬
ländischen Parlamente ganz anders entstanden, anders beschaffen und in einen ganz
andern Staatsorganismus hineingepflanzt worden sind, und daß daher außerhalb
Englands die Lebensbedingungen einer parlamentarischen Regierung fehlen.

Offermann findet nun den Grundfehler der festländischen Verfassungen darin,
daß sie auf einer Verwechslung und Vermischung der beiden Begriffe Staat und
Gesellschaft beruhten. Unsre Parlamente seien Interessenvertretungen. Das System
widerstreitender Interessen aber, „das die Gesellschaft darstellt, kann nur dnrch etwas
Höheres, Mächtigeres, durch den Staat überwunden werden. Seine Natur ist
es gerade, zum Unterschiede der Gesellschaft, die gleichsam ein Gemenge aller Inter¬
essen ist, selbst kein Interesse zu haben und dadurch befähigt zu sein, das Interesse
der einen gegen die andern zu schützen; er setzt in der Mannigfaltigkeit der Jnter-
essenkämpfe sowohl der Einzelnen als der Körperschaften, Stände und Klassen unter
einander dasjenige als seine Aufgabe und einziges Ziel, was allen zugleich förder¬
lich ist." Wir wollen nicht untersuchen, ob die hier gegebne Definition der Gesell¬
schaft ans allgemeine Anerkennung zu rechnen hat, sondern beschränken uus auf deu
interessantesten Punkt. Es wird hier wieder einmal die Ausgabe gestellt, einen
Staat zu konstruiren, der über den Interessen schwebt. Daran haben sich nun die


Grenzboten I 1898 M
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[0397] Maßgebliches und Unmaßgebliches Vom Parlamentarismus. Nichts erscheint natürlicher, als daß ein Öster¬ reicher im Jahre der Obstruktion, des ewigen Ausgleichs und der weltgeschichtlichen Studentenkappen über das Wesen und die Lebensbedingungen des Parlamentaris¬ mus nachdenkt. Möglicherweise wird aber nirgends weniger darüber nachgedacht als gerade in Österreich, und wir glauben dem Freiherrn von Offermann, der soeben (bei Wilhelm Braumüller, Wien und Leipzig) eine Broschüre über den Gegenstand herausgegeben hat (Parlamentarismus voudra. Staat in unsrer Zeit), wenn er in einer Vorbemerkung schreibt: „Die nachfolgende Arbeit versucht, das Krankheitsbild des modernen Parlamentarismus festzustellen, und die Ereignisse, die wir eben in Österreich durchleben, sind keine üble Verifikation der gewonnenen Resultate. Dieses Zusammentreffen ist aber ein rein zufälliges. . . . Auch dürfte dies zufällige Zusammentreffen der Aufnahme unsrer Arbeit hier eher ungünstig als günstig werden." Selbstverständlich beginnt er mit England. Sich meistens an Gneist anlehnend, sagt er nichts bisher unbekanntes, aber es gelingt ihm, in seiner Darstellung das Wesen des englischen Parlamentarismus sehr klar hervortreten zu lassen. Das englische Unterhaus war in seiner Blütezeit bekanntlich die Vertretung der herrschenden Aristokratie, einer in Nationalität, Religion, Berufsstand und Interesse vollkommen gleichartigen Aristokratie, deren einander in der Regierung periodisch ablösende Parteien nicht die Vertretungen von Klassen oder Berufsständen, fondern nur Familiengruppen waren. Offermann legt ein besondres Gewicht darauf, daß diese Aristokratie ihre Stellung im Staate nicht ihrem Grundbesitz, sondern den ihr vom König übertragnen Ämtern verdankte, daß sie sich das Recht auf diese Stellung durch unentgeltliche Verwaltung von Gemeindeehrenämtern immer neu ver¬ diente, und daß sie auf Privilegien keinen Anspruch machte; daß ferner das Par¬ lament im Grunde genommen nnr die Vereinigung der Kommunen war, und daß der Parteiwechsel keinen Einfluß auf die Verwaltung hatte, da die Vergebung der meisten Ämter der Regierungswillknr entrückt war; durch die wohlorganisirte Selbst¬ verwaltung und die Jury war die persönliche Freiheit jedes Bürgers gesichert und der politischen Verfolgung der Weg versperrt. Jedermann weiß, daß die fest¬ ländischen Parlamente ganz anders entstanden, anders beschaffen und in einen ganz andern Staatsorganismus hineingepflanzt worden sind, und daß daher außerhalb Englands die Lebensbedingungen einer parlamentarischen Regierung fehlen. Offermann findet nun den Grundfehler der festländischen Verfassungen darin, daß sie auf einer Verwechslung und Vermischung der beiden Begriffe Staat und Gesellschaft beruhten. Unsre Parlamente seien Interessenvertretungen. Das System widerstreitender Interessen aber, „das die Gesellschaft darstellt, kann nur dnrch etwas Höheres, Mächtigeres, durch den Staat überwunden werden. Seine Natur ist es gerade, zum Unterschiede der Gesellschaft, die gleichsam ein Gemenge aller Inter¬ essen ist, selbst kein Interesse zu haben und dadurch befähigt zu sein, das Interesse der einen gegen die andern zu schützen; er setzt in der Mannigfaltigkeit der Jnter- essenkämpfe sowohl der Einzelnen als der Körperschaften, Stände und Klassen unter einander dasjenige als seine Aufgabe und einziges Ziel, was allen zugleich förder¬ lich ist." Wir wollen nicht untersuchen, ob die hier gegebne Definition der Gesell¬ schaft ans allgemeine Anerkennung zu rechnen hat, sondern beschränken uus auf deu interessantesten Punkt. Es wird hier wieder einmal die Ausgabe gestellt, einen Staat zu konstruiren, der über den Interessen schwebt. Daran haben sich nun die Grenzboten I 1898 M

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_226901/397>, abgerufen am 05.01.2025.