Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Viertes Vierteljahr.Fünfundzwanzig Jahre deutscher Reichsstatistik s sind jetzt fünfundzwanzig Jahre her, daß für die amtliche Fünfundzwanzig Jahre deutscher Reichsstatistik s sind jetzt fünfundzwanzig Jahre her, daß für die amtliche <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0514" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/226744"/> <figure facs="http://media.dwds.de/dta/images/grenzboten_341865_226231/figures/grenzboten_341865_226231_226744_000.jpg"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Fünfundzwanzig Jahre deutscher Reichsstatistik</head><lb/> <p xml:id="ID_1255" next="#ID_1256"> s sind jetzt fünfundzwanzig Jahre her, daß für die amtliche<lb/> Statistik des neuen deutschen Reichs eine besondre Pflegstätte in<lb/> dem Kaiserlichen Statistischen Amt in Berlin geschaffen wurde.<lb/> Zwar hatte schon seit 1833 eine Art statistischer Zentralstelle in<lb/> dem Zentralbureau des Zollvereins bestanden. Aber dieses<lb/> Bureau war seinem Zweck und Wesen nach eine rein subalterne Abrechnungs¬<lb/> stelle für den Zollverein geblieben, und als Ende der sechziger Jahre der<lb/> Kanzler des Norddeutschen Bundes, Graf von Bismarck, eine „Kommission<lb/> zur weitern Ausbildung der Statistik des Zollvereins" zusammengerufen hatte,<lb/> wurden die Beratungen dieser Kommission durch den Krieg unterbrochen. Im<lb/> April 1871 wieder aufgenommen, fanden sie dann im Herbst dieses Jahres<lb/> ihren Abschluß mit der Überreichung einer Reihe eingehender sachkundiger Gut¬<lb/> achten an den Bundesrat und schufen so die Grundlage für die neue deutsche<lb/> Reichsstatistik. Am 20. Juni 1872 vollzog der Kaiser den für das Statistische<lb/> Amt vom Reichstage genehmigten Nachtragsetat, und am 23. erließ der Reichs¬<lb/> kanzler die Dienstanweisung (Geschäftsinstrnktivn), die noch heute gilt. Darin<lb/> ist dem Amte die Aufgabe zugewiesen: „1. das auf Grund von Gesetzen oder<lb/> auf Anordnung des Reichskanzlers für die Reichsstatistik zu liefernde Material<lb/> zu sammeln, zu prüfen, technisch und wissenschaftlich zu bearbeiten und die<lb/> Ergebnisse geeignetenfalls zu veröffentlichen, und 2. auf Anordnung des Reichs¬<lb/> kanzlers statistische Nachweisungen aufzustellen und über statistische Fragen<lb/> gutachtlich zu berichten." Das neue Amt wurde ausgestattet mit einem<lb/> Direktor, zwei Mitgliedern, d. h. wissenschaftlich vorgebildeten Räten, und acht<lb/> Bureaubeamten. Es hat damals nicht an Fachmännern gefehlt, die diese<lb/> Einrichtung von vornherein als ungenügend bezeichneten und namentlich die<lb/> erwünschte wissenschaftliche Pflege und Förderung der Statistik im deutschen<lb/> Reiche dadurch nicht als gesichert ansahen. Es wurde sowohl auf das geringe<lb/> Maß von Selbständigkeit des neuen Amts wie auf die überaus kärgliche Aus¬<lb/> stattung mit wisfenschciftlicheu Arbeitskräften hingewiesen. Gerade dieser Kritik<lb/> gegenüber ist es von Interesse, ans die äußere Entwicklung des Amts seit 1872<lb/> einen Blick zu werfen. Sein Personal hat sich seitdem auf mehr als das füuf-<lb/> nndzwanzigfache vermehrt, es besteht gegenwärtig ans einem Direktor, sechs Mit-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0514]
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Fünfundzwanzig Jahre deutscher Reichsstatistik
s sind jetzt fünfundzwanzig Jahre her, daß für die amtliche
Statistik des neuen deutschen Reichs eine besondre Pflegstätte in
dem Kaiserlichen Statistischen Amt in Berlin geschaffen wurde.
Zwar hatte schon seit 1833 eine Art statistischer Zentralstelle in
dem Zentralbureau des Zollvereins bestanden. Aber dieses
Bureau war seinem Zweck und Wesen nach eine rein subalterne Abrechnungs¬
stelle für den Zollverein geblieben, und als Ende der sechziger Jahre der
Kanzler des Norddeutschen Bundes, Graf von Bismarck, eine „Kommission
zur weitern Ausbildung der Statistik des Zollvereins" zusammengerufen hatte,
wurden die Beratungen dieser Kommission durch den Krieg unterbrochen. Im
April 1871 wieder aufgenommen, fanden sie dann im Herbst dieses Jahres
ihren Abschluß mit der Überreichung einer Reihe eingehender sachkundiger Gut¬
achten an den Bundesrat und schufen so die Grundlage für die neue deutsche
Reichsstatistik. Am 20. Juni 1872 vollzog der Kaiser den für das Statistische
Amt vom Reichstage genehmigten Nachtragsetat, und am 23. erließ der Reichs¬
kanzler die Dienstanweisung (Geschäftsinstrnktivn), die noch heute gilt. Darin
ist dem Amte die Aufgabe zugewiesen: „1. das auf Grund von Gesetzen oder
auf Anordnung des Reichskanzlers für die Reichsstatistik zu liefernde Material
zu sammeln, zu prüfen, technisch und wissenschaftlich zu bearbeiten und die
Ergebnisse geeignetenfalls zu veröffentlichen, und 2. auf Anordnung des Reichs¬
kanzlers statistische Nachweisungen aufzustellen und über statistische Fragen
gutachtlich zu berichten." Das neue Amt wurde ausgestattet mit einem
Direktor, zwei Mitgliedern, d. h. wissenschaftlich vorgebildeten Räten, und acht
Bureaubeamten. Es hat damals nicht an Fachmännern gefehlt, die diese
Einrichtung von vornherein als ungenügend bezeichneten und namentlich die
erwünschte wissenschaftliche Pflege und Förderung der Statistik im deutschen
Reiche dadurch nicht als gesichert ansahen. Es wurde sowohl auf das geringe
Maß von Selbständigkeit des neuen Amts wie auf die überaus kärgliche Aus¬
stattung mit wisfenschciftlicheu Arbeitskräften hingewiesen. Gerade dieser Kritik
gegenüber ist es von Interesse, ans die äußere Entwicklung des Amts seit 1872
einen Blick zu werfen. Sein Personal hat sich seitdem auf mehr als das füuf-
nndzwanzigfache vermehrt, es besteht gegenwärtig ans einem Direktor, sechs Mit-
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