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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches
Die legislatorische Weihnachtsbescherung.

Penelopearbeit leisten,
ist das Los der Geheimräte und der Parlamentarier. Bedauern wir die Geheim¬
räte, die demnächst eine dritte Vorlage für die Zwangsorganisation des Handwerks
werden ausarbeiten müsse", und die Neichstagsmitglieder, die die Justiznovelle in
der Kommission beraten und die die Plenarberatungeu nicht geschwänzt haben!
Sonst aber ist niemand zu bedauern. Wer unter den Mängeln der Strafrechts¬
pflege leidet, das find vorzugsweise die untern Klassen, die weit mehr zu Ver¬
brechen versucht werden als die höhern, und die politischen Agitatoren und Publi¬
zisten der links stehenden Parteien. Deren Vertreter behaupten nun, daß die von
der Regierung vorgeschlagnen Verbesserungen ohne die vom Reichstage geforderten
Änderungen gar keine Verbesserungen oder wohl gar Verschlechterungen gewesen
sein würden. Die Frankfurter Zeitung meint, in der Form der Regierungsvorlage
würden die Berufung, das Wiederaufnahmeverfahren und die Entschädigung un¬
schuldig Verurteilter nahezu wirkungslos geblieben sein, und der Vorwärts schreibt:
"Die Gerichte würden nach Annahme der Novelle in weit größeren Maße, als dies
beim heutigen Strafverfahren möglich ist, politische Kampfwerkzeuge gegen politisch
Mißliebige geworden sein." Da demnach die Leute, denen das Geschenk zugedacht
war, nichts davon wissen wollen, so braucht niemand zu bedauern, daß es ins
Wasser gefallen ist. Von ganz andrer Art ist der Gesetzentwurf über die Zwangs¬
versteigerung. Bei dem waltet kein Klasseninteresse ob, und es konnte daher bei
der Abfassung die Sache selbst allein ins Auge gefaßt werden; er enthält eine so
offenbare Verbesserung unsers vielfach widersinnigen Subhastationsverfahrens, daß
ihm die Zustimmung aller Parteien gewiß ist. Nach Annahme dieses neuen Ge¬
setzes wird es uicht mehr vorkommen können, daß ein ungeduldiger Gläubiger eine
noch lebensfähige Wirtschaft zerstört und gleichzeitig seine Mitglänbiger um ihr
Geld bringt.

Bescheiden wie sie sind, werden sich unsre Volksschullehrer mit gutem Humor
darüber zu trösten wissen, daß ihr Kuchen nicht größer ausgefallen ist. Hier lag
die Sache ganz anders als bei der Justizuovclle; hätte hier das Abgeordnetenhaus
seinen Willen gegen die Regierung durchsetzen wollen, so würde der größte Teil
der Volksschullehrer unter den Folgen ernstlich gelitten haben; ein Lehrer, der
Abgeordnete Lataez, war es, der die Kommissionsmitglieder bat, den Bewillignngs-
eifer, von dem alle Parteien ergriffen waren, zu zügeln, damit nicht auch diese
Vorlage scheitere und die Lehrer ganz leer ausgingen. So blüht denn also jetzt
den preußischen Volksschnllehrern die sichere Aussicht, mit der mittlern Klasse der
Unterbeamten ungefähr gleichgestellt zu werden. In der Zeit, wo man das Amt
des Volksschnllehrers ideal auffaßte, in der Zeit der Wiedergeburt Preußens würde
man Äußerungen wie die der Berliner Politischen Nachrichten über die Dienstalters¬
zulagen ganz unverständlich gefunden haben. Die Kommission hatte bekanntlich bei
der ersten Lesung die mittlern Zeitabstände in der Art verkürzt, daß die höchste
Gehaltsstufe uach achtundzwanzig Dienstjahren erreicht worden wäre, anstatt nach
einunddreißig, wie die Regierung will. Das Organ des Finanzministers erklärte
jedoch diese Änderung für unzulässig, weil die Lehrer auch nach der Regiernngs-
vorlage schon günstiger gestellt seien als die meisten Beamten, die die höchste Stufe
erst später als im eiuundfüufzigsteu Lebensjahre erreichten. Abgesehen davon, daß
es überhaupt wohl uicht richtig ist, daß höchste Einkommen erst in einem Lebens¬
alter zu gewähren, wo die Kohle" der Kindererziehung schon bestritten sind, würden
die Männer jener idealistischen Zeit die erwähnte Begründung gar nicht verstanden


Maßgebliches und Unmaßgebliches
Die legislatorische Weihnachtsbescherung.

Penelopearbeit leisten,
ist das Los der Geheimräte und der Parlamentarier. Bedauern wir die Geheim¬
räte, die demnächst eine dritte Vorlage für die Zwangsorganisation des Handwerks
werden ausarbeiten müsse», und die Neichstagsmitglieder, die die Justiznovelle in
der Kommission beraten und die die Plenarberatungeu nicht geschwänzt haben!
Sonst aber ist niemand zu bedauern. Wer unter den Mängeln der Strafrechts¬
pflege leidet, das find vorzugsweise die untern Klassen, die weit mehr zu Ver¬
brechen versucht werden als die höhern, und die politischen Agitatoren und Publi¬
zisten der links stehenden Parteien. Deren Vertreter behaupten nun, daß die von
der Regierung vorgeschlagnen Verbesserungen ohne die vom Reichstage geforderten
Änderungen gar keine Verbesserungen oder wohl gar Verschlechterungen gewesen
sein würden. Die Frankfurter Zeitung meint, in der Form der Regierungsvorlage
würden die Berufung, das Wiederaufnahmeverfahren und die Entschädigung un¬
schuldig Verurteilter nahezu wirkungslos geblieben sein, und der Vorwärts schreibt:
„Die Gerichte würden nach Annahme der Novelle in weit größeren Maße, als dies
beim heutigen Strafverfahren möglich ist, politische Kampfwerkzeuge gegen politisch
Mißliebige geworden sein." Da demnach die Leute, denen das Geschenk zugedacht
war, nichts davon wissen wollen, so braucht niemand zu bedauern, daß es ins
Wasser gefallen ist. Von ganz andrer Art ist der Gesetzentwurf über die Zwangs¬
versteigerung. Bei dem waltet kein Klasseninteresse ob, und es konnte daher bei
der Abfassung die Sache selbst allein ins Auge gefaßt werden; er enthält eine so
offenbare Verbesserung unsers vielfach widersinnigen Subhastationsverfahrens, daß
ihm die Zustimmung aller Parteien gewiß ist. Nach Annahme dieses neuen Ge¬
setzes wird es uicht mehr vorkommen können, daß ein ungeduldiger Gläubiger eine
noch lebensfähige Wirtschaft zerstört und gleichzeitig seine Mitglänbiger um ihr
Geld bringt.

Bescheiden wie sie sind, werden sich unsre Volksschullehrer mit gutem Humor
darüber zu trösten wissen, daß ihr Kuchen nicht größer ausgefallen ist. Hier lag
die Sache ganz anders als bei der Justizuovclle; hätte hier das Abgeordnetenhaus
seinen Willen gegen die Regierung durchsetzen wollen, so würde der größte Teil
der Volksschullehrer unter den Folgen ernstlich gelitten haben; ein Lehrer, der
Abgeordnete Lataez, war es, der die Kommissionsmitglieder bat, den Bewillignngs-
eifer, von dem alle Parteien ergriffen waren, zu zügeln, damit nicht auch diese
Vorlage scheitere und die Lehrer ganz leer ausgingen. So blüht denn also jetzt
den preußischen Volksschnllehrern die sichere Aussicht, mit der mittlern Klasse der
Unterbeamten ungefähr gleichgestellt zu werden. In der Zeit, wo man das Amt
des Volksschnllehrers ideal auffaßte, in der Zeit der Wiedergeburt Preußens würde
man Äußerungen wie die der Berliner Politischen Nachrichten über die Dienstalters¬
zulagen ganz unverständlich gefunden haben. Die Kommission hatte bekanntlich bei
der ersten Lesung die mittlern Zeitabstände in der Art verkürzt, daß die höchste
Gehaltsstufe uach achtundzwanzig Dienstjahren erreicht worden wäre, anstatt nach
einunddreißig, wie die Regierung will. Das Organ des Finanzministers erklärte
jedoch diese Änderung für unzulässig, weil die Lehrer auch nach der Regiernngs-
vorlage schon günstiger gestellt seien als die meisten Beamten, die die höchste Stufe
erst später als im eiuundfüufzigsteu Lebensjahre erreichten. Abgesehen davon, daß
es überhaupt wohl uicht richtig ist, daß höchste Einkommen erst in einem Lebens¬
alter zu gewähren, wo die Kohle» der Kindererziehung schon bestritten sind, würden
die Männer jener idealistischen Zeit die erwähnte Begründung gar nicht verstanden


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_223583/644>, abgerufen am 05.01.2025.