Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Viertes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches enlg hätte also für die Weltweiter kein Interesse, wenn sich nicht die Polemik zwischen Die Zentrumspartei endlich ist ursprünglich das Produkt vorherrschend idealer Die Politik des Beamtenschutzes. Die öffentliche Meinung ist unge¬ In Altpreußen ist es Sitte, daß die Erhebung eines Vorwurfs gegen einen Maßgebliches und Unmaßgebliches enlg hätte also für die Weltweiter kein Interesse, wenn sich nicht die Polemik zwischen Die Zentrumspartei endlich ist ursprünglich das Produkt vorherrschend idealer Die Politik des Beamtenschutzes. Die öffentliche Meinung ist unge¬ In Altpreußen ist es Sitte, daß die Erhebung eines Vorwurfs gegen einen <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0493" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/224077"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_1452" prev="#ID_1451"> enlg hätte also für die Weltweiter kein Interesse, wenn sich nicht die Polemik zwischen<lb/> der Deutschen Tageszeitung und der Konservativen Korrespondenz daran knüpfte.<lb/> Jene spricht ihre Freude aus über das innige Einvernehme« zwischen der Partei<lb/> und dem Bunde, wie es auf dem Parteitage offenbar geworden sei; sie freut sich<lb/> darüber „mehr uoch im Interesse der konservativen Partei, als in dem des Bundes,"<lb/> was doch wohl bedeute» soll, daß die Partei ohne den Bund nicht bestehen könnte.<lb/> Das Parteiorgan aber erwidert: „Davon, daß die konservative Partei die Forde¬<lb/> rungen des Bundes der Landwirte zu den ihren mache, kann keine Rede sein."<lb/> Demnach ist das Verhältnis zwischen Bund und Partei, zwischen dem materiellen<lb/> Interesse und dem Parteiideal noch nicht gesunden.</p><lb/> <p xml:id="ID_1453"> Die Zentrumspartei endlich ist ursprünglich das Produkt vorherrschend idealer<lb/> Interessen gewesen, nicht bloß religiös-kirchlicher; man darf es den katholischen<lb/> Zeitungsschreibern. Parlamentariern und Agitatoren der Knltnrkampfzeit glauben,<lb/> daß sie in aufrichtiger Überzeugung nicht bloß für das. was dem Katholiken als<lb/> Wahrheit gilt, fondern auch für die Freiheit und das Recht des ganzen Volkes<lb/> kämpften. Wenn damals, wo so viele katholische Geistliche und Redakteure teils<lb/> im Gefängnis saßen, teils „gesperrt," teils ausgewiesen waren, die heutige Justiz-<lb/> novellc beraten worden wäre, so würde das Zentrum natürlich wie ein Mann für<lb/> alle die sozialdemokratischen und freisinnigen Anträge gestimmt haben, die darauf<lb/> abzielen, die Lage des Angeklagten zu verbesser», ja das Zentrum würde selbst<lb/> solche Anträge eingebracht und die Konkurrenten überboten haben. Heute, wo die<lb/> katholische» Redakteure vor dem Staatsauwnlt sicher siud, wo wir eiuen katholischen<lb/> Reichskanzler und einen katholischen Justizminister haben, liebt man die Freiheit<lb/> und das Recht nnr noch platonisch, ist der Regierung gefällig und lacht schaden¬<lb/> froh, wenn recht viel Sozialdemokraten eingesperrt werden. Sehr gefreut haben<lb/> wir uns darüber, am 23. November das Minima, non curat prastor aus dem<lb/> Munde eines Regieruugsvertreters zu vernehmen. Die Sozialdemokraten freilich<lb/> wollen nichts davou wissen, daß dem Staatsanwalt die Befugnis eingeräumt werden<lb/> soll, auf die Erhebung von Anklagen bei mangelndem öffentlichen Interesse zu<lb/> verzichten, sie fürchten, der Jnteressenmangel werde nur bei Anklagen entdeckt werden,<lb/> die sie selbst beantragen, dagegen werde man fortfahren, in Lappalien, wie in roten<lb/> Taschentüchern und roten Westen, ein öffentliches Interesse zu finden, wenn damit<lb/> einer von den ihren gefaßt werden kann. Das muß man abwarten.</p><lb/> </div> <div n="2"> <head> Die Politik des Beamtenschutzes.</head> <p xml:id="ID_1454"> Die öffentliche Meinung ist unge¬<lb/> wöhnlich erregt worden durch die sich mehrenden Fälle, wo Beamten die wegen<lb/> Gewaltthätigkeiten zuerkannten Strafen im Gnadenwege erlassen worden sind. Ob<lb/> die einzelnen Fälle an sich geeignet siud, diese Erregung zu rechtfertigen, bedarf<lb/> freilich noch sehr der Prüfung, denn nur el» falsches Humanitätsgcfühl wird ohne<lb/> weiteres Partei nehmen gegen einen Beamten, dessen Auftreten, durch Widersetzlich¬<lb/> keit gereizt, einmal die zulässige Grenze überschritten hat. Aber gescihrlich wäre<lb/> es. wenn die Befürwortung zur Ausübung des Begnadigungsrechtes, wie sie von<lb/> dem hierfür verantwortlichen Ministerium geübt wird, typisch werden sollte für ein<lb/> Verfahre», an dem ohnedies unser öffentliches Leben krankt, und das darin besteht,<lb/> dnß der Beamte um jeden Preis von der Staatsgewalt geschützt wird.</p><lb/> <p xml:id="ID_1455" next="#ID_1456"> In Altpreußen ist es Sitte, daß die Erhebung eines Vorwurfs gegen einen<lb/> Beamten zunächst nicht zu einer Ermittlung gegen diesen Beamten führt, souderu<lb/> daß umgekehrt gegen den Beschwerdeführer ein Verfahren wegen Beamtcnbeleidigmigel»geleitet wird, und erst wenn der Beschwerdesührer in der unerquicklichen Rolle</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0493]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
enlg hätte also für die Weltweiter kein Interesse, wenn sich nicht die Polemik zwischen
der Deutschen Tageszeitung und der Konservativen Korrespondenz daran knüpfte.
Jene spricht ihre Freude aus über das innige Einvernehme« zwischen der Partei
und dem Bunde, wie es auf dem Parteitage offenbar geworden sei; sie freut sich
darüber „mehr uoch im Interesse der konservativen Partei, als in dem des Bundes,"
was doch wohl bedeute» soll, daß die Partei ohne den Bund nicht bestehen könnte.
Das Parteiorgan aber erwidert: „Davon, daß die konservative Partei die Forde¬
rungen des Bundes der Landwirte zu den ihren mache, kann keine Rede sein."
Demnach ist das Verhältnis zwischen Bund und Partei, zwischen dem materiellen
Interesse und dem Parteiideal noch nicht gesunden.
Die Zentrumspartei endlich ist ursprünglich das Produkt vorherrschend idealer
Interessen gewesen, nicht bloß religiös-kirchlicher; man darf es den katholischen
Zeitungsschreibern. Parlamentariern und Agitatoren der Knltnrkampfzeit glauben,
daß sie in aufrichtiger Überzeugung nicht bloß für das. was dem Katholiken als
Wahrheit gilt, fondern auch für die Freiheit und das Recht des ganzen Volkes
kämpften. Wenn damals, wo so viele katholische Geistliche und Redakteure teils
im Gefängnis saßen, teils „gesperrt," teils ausgewiesen waren, die heutige Justiz-
novellc beraten worden wäre, so würde das Zentrum natürlich wie ein Mann für
alle die sozialdemokratischen und freisinnigen Anträge gestimmt haben, die darauf
abzielen, die Lage des Angeklagten zu verbesser», ja das Zentrum würde selbst
solche Anträge eingebracht und die Konkurrenten überboten haben. Heute, wo die
katholische» Redakteure vor dem Staatsauwnlt sicher siud, wo wir eiuen katholischen
Reichskanzler und einen katholischen Justizminister haben, liebt man die Freiheit
und das Recht nnr noch platonisch, ist der Regierung gefällig und lacht schaden¬
froh, wenn recht viel Sozialdemokraten eingesperrt werden. Sehr gefreut haben
wir uns darüber, am 23. November das Minima, non curat prastor aus dem
Munde eines Regieruugsvertreters zu vernehmen. Die Sozialdemokraten freilich
wollen nichts davou wissen, daß dem Staatsanwalt die Befugnis eingeräumt werden
soll, auf die Erhebung von Anklagen bei mangelndem öffentlichen Interesse zu
verzichten, sie fürchten, der Jnteressenmangel werde nur bei Anklagen entdeckt werden,
die sie selbst beantragen, dagegen werde man fortfahren, in Lappalien, wie in roten
Taschentüchern und roten Westen, ein öffentliches Interesse zu finden, wenn damit
einer von den ihren gefaßt werden kann. Das muß man abwarten.
Die Politik des Beamtenschutzes. Die öffentliche Meinung ist unge¬
wöhnlich erregt worden durch die sich mehrenden Fälle, wo Beamten die wegen
Gewaltthätigkeiten zuerkannten Strafen im Gnadenwege erlassen worden sind. Ob
die einzelnen Fälle an sich geeignet siud, diese Erregung zu rechtfertigen, bedarf
freilich noch sehr der Prüfung, denn nur el» falsches Humanitätsgcfühl wird ohne
weiteres Partei nehmen gegen einen Beamten, dessen Auftreten, durch Widersetzlich¬
keit gereizt, einmal die zulässige Grenze überschritten hat. Aber gescihrlich wäre
es. wenn die Befürwortung zur Ausübung des Begnadigungsrechtes, wie sie von
dem hierfür verantwortlichen Ministerium geübt wird, typisch werden sollte für ein
Verfahre», an dem ohnedies unser öffentliches Leben krankt, und das darin besteht,
dnß der Beamte um jeden Preis von der Staatsgewalt geschützt wird.
In Altpreußen ist es Sitte, daß die Erhebung eines Vorwurfs gegen einen
Beamten zunächst nicht zu einer Ermittlung gegen diesen Beamten führt, souderu
daß umgekehrt gegen den Beschwerdeführer ein Verfahren wegen Beamtcnbeleidigmigel»geleitet wird, und erst wenn der Beschwerdesührer in der unerquicklichen Rolle
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