Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Viertes Vierteljahr.Die Juristen in der Verwaltung der Staatseisenbahnen und Deutschland ist. Allerdings werden dem Werke noch einige andre folgen Die Juristen in der Verwaltung der ^"taatseisenbahnen ß^MK Es darf wohl als bekannt vorausgesetzt werden, daß durch die Verstaat¬ Es kann hier unerörtert bleiben, welche Schwierigkeiten auf diese Weise, Die Juristen in der Verwaltung der Staatseisenbahnen und Deutschland ist. Allerdings werden dem Werke noch einige andre folgen Die Juristen in der Verwaltung der ^»taatseisenbahnen ß^MK Es darf wohl als bekannt vorausgesetzt werden, daß durch die Verstaat¬ Es kann hier unerörtert bleiben, welche Schwierigkeiten auf diese Weise, <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0266" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/223850"/> <fw type="header" place="top"> Die Juristen in der Verwaltung der Staatseisenbahnen</fw><lb/> <p xml:id="ID_835" prev="#ID_834"> und Deutschland ist. Allerdings werden dem Werke noch einige andre folgen<lb/> müssen. Sind diese aber vollbracht, dann wird Österreichs Einfluß an dem<lb/> untern Donaulaufe in den Balkanländern, ja im ganzen Orient der herrschende<lb/> werden. In diesem Bestreben wird den Kaiserstaat an der Donau das wirt¬<lb/> schaftlich und politisch so eng verbundne deutsche Reich unterstützen. Dann<lb/> wird auch wieder deutsches Leben und deutsche Gesittung donciuabwürts finden,<lb/> wie in den Zeiten des Mittelalters.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Die Juristen in der Verwaltung der ^»taatseisenbahnen</head><lb/> <p xml:id="ID_836"> ß^MK<lb/> ^MOn der Forderung der Grenzboten, daß die Verwaltungsbeamten<lb/> im allgemeinen eine tüchtige juristische Ausbildung haben sollten,<lb/> liegt natürlich nicht die Behauptung, daß eine solche Ausbildung<lb/> für rein technische Verwaltuugsgebiete erforderlich sei. Hier kann<lb/> ein Fehler gerade darin liegen, daß man juristische Kräfte zu<lb/> Leistungen heranzieht, die gar nichts mit der Jurisprudenz zu thun haben.</p><lb/> <p xml:id="ID_837"> Es darf wohl als bekannt vorausgesetzt werden, daß durch die Verstaat¬<lb/> lichung der Eisenbahnen und die Organisation ihrer Verwaltungsbehörden vom<lb/> Jahre 1879 den Juristen ein großer Einfluß auf die Leitung der Eisenbahnen<lb/> eingeräumt worden ist, und daß zur Deckung des Bedarfs Gerichtsasfesforen<lb/> nach einer nur einjährigen Ausbildung mit der selbständigen Leitung von<lb/> Dezernatsgeschäften betraut werden. Auch wenn nur die besten Juristen von<lb/> den Verwaltungsbehörden übernommen würden, wäre es doch ohne weiteres<lb/> klar, daß eine so kurz bemessene Ausbildung auf einem so weit verzweigten<lb/> und in unser wirtschaftliches Leben tief eingreifenden Gebiet nur oberflächlich<lb/> sein kann. Ein Eindringen in die verschiedensten, ihm zum Teil völlig fremden<lb/> Gegenstände und ein tieferes Verständnis für den innern Zusammenhang des<lb/> großen Verwaltungskörpers ist selbst für den strebsamsten um so mehr aus¬<lb/> geschlossen, als eine wenn auch noch so allgemein gehaltne Fachprüfung nicht<lb/> verlangt wird.</p><lb/> <p xml:id="ID_838" next="#ID_839"> Es kann hier unerörtert bleiben, welche Schwierigkeiten auf diese Weise,<lb/> besonders auf dem Gebiete des Tarif- und Verkehrswesens, dem ver¬<lb/> antwortlich zeichnenden jungen Dezernenten erwachsen. Eine Achtung vor<lb/> dem Vorgesetzten hängt aber vor allem von seiner Überlegenheit in fach¬<lb/> männischem Wissen — selbstverständlich in Verbindung mit einem durch Er-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0266]
Die Juristen in der Verwaltung der Staatseisenbahnen
und Deutschland ist. Allerdings werden dem Werke noch einige andre folgen
müssen. Sind diese aber vollbracht, dann wird Österreichs Einfluß an dem
untern Donaulaufe in den Balkanländern, ja im ganzen Orient der herrschende
werden. In diesem Bestreben wird den Kaiserstaat an der Donau das wirt¬
schaftlich und politisch so eng verbundne deutsche Reich unterstützen. Dann
wird auch wieder deutsches Leben und deutsche Gesittung donciuabwürts finden,
wie in den Zeiten des Mittelalters.
Die Juristen in der Verwaltung der ^»taatseisenbahnen
ß^MK
^MOn der Forderung der Grenzboten, daß die Verwaltungsbeamten
im allgemeinen eine tüchtige juristische Ausbildung haben sollten,
liegt natürlich nicht die Behauptung, daß eine solche Ausbildung
für rein technische Verwaltuugsgebiete erforderlich sei. Hier kann
ein Fehler gerade darin liegen, daß man juristische Kräfte zu
Leistungen heranzieht, die gar nichts mit der Jurisprudenz zu thun haben.
Es darf wohl als bekannt vorausgesetzt werden, daß durch die Verstaat¬
lichung der Eisenbahnen und die Organisation ihrer Verwaltungsbehörden vom
Jahre 1879 den Juristen ein großer Einfluß auf die Leitung der Eisenbahnen
eingeräumt worden ist, und daß zur Deckung des Bedarfs Gerichtsasfesforen
nach einer nur einjährigen Ausbildung mit der selbständigen Leitung von
Dezernatsgeschäften betraut werden. Auch wenn nur die besten Juristen von
den Verwaltungsbehörden übernommen würden, wäre es doch ohne weiteres
klar, daß eine so kurz bemessene Ausbildung auf einem so weit verzweigten
und in unser wirtschaftliches Leben tief eingreifenden Gebiet nur oberflächlich
sein kann. Ein Eindringen in die verschiedensten, ihm zum Teil völlig fremden
Gegenstände und ein tieferes Verständnis für den innern Zusammenhang des
großen Verwaltungskörpers ist selbst für den strebsamsten um so mehr aus¬
geschlossen, als eine wenn auch noch so allgemein gehaltne Fachprüfung nicht
verlangt wird.
Es kann hier unerörtert bleiben, welche Schwierigkeiten auf diese Weise,
besonders auf dem Gebiete des Tarif- und Verkehrswesens, dem ver¬
antwortlich zeichnenden jungen Dezernenten erwachsen. Eine Achtung vor
dem Vorgesetzten hängt aber vor allem von seiner Überlegenheit in fach¬
männischem Wissen — selbstverständlich in Verbindung mit einem durch Er-
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