Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Drittes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches Der Instanzenzug. Der auch von uns erwähnte Ukas des preußischen Obwohl uns diese Angelegenheit unmittelbar nichts angeht, wollen wir doch Mit dem geschilderten Geschäftsgang ist aber noch ein weiterer großer Übel- Dem uicht in der Wolle gefärbte" Bureaukraten wird es ewig unverständlich Maßgebliches und Unmaßgebliches Der Instanzenzug. Der auch von uns erwähnte Ukas des preußischen Obwohl uns diese Angelegenheit unmittelbar nichts angeht, wollen wir doch Mit dem geschilderten Geschäftsgang ist aber noch ein weiterer großer Übel- Dem uicht in der Wolle gefärbte» Bureaukraten wird es ewig unverständlich <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0583" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/223525"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> </div> <div n="2"> <head> Der Instanzenzug.</head> <p xml:id="ID_1625"> Der auch von uns erwähnte Ukas des preußischen<lb/> Finanzministers und des Ministers des Innern vom 20, Ma d. I. hat, abge¬<lb/> sehen davon, daß er mit vielem vorsündflntlichen Formelkrnm mit einem Schlage<lb/> aufgeräumt hat, auch noch das gute gehabt, daß er eine wesentliche Kürzung aller<lb/> amtlichen Berichte ermöglicht. Besonders sind die langatmigen und die Übersicht<lb/> erschwerenden Eingangsformcln beseitigt. Es ist eine wahre Freude, zu sehen, mit<lb/> welcher Schnelligkeit alle Behörden, die es angeht, von der Erleichterung Gebrauch<lb/> gemacht habe». Dabei haben die beiden Minister am Schluß ihrer gemeinsamen<lb/> Verfügung noch angeordnet, daß ihnen die Nachgeordneten Behörden zu einem<lb/> spätern Termin berichten sollen, ob etwa noch weitere Vereinsnchungeu gemacht<lb/> werden können.</p><lb/> <p xml:id="ID_1626"> Obwohl uns diese Angelegenheit unmittelbar nichts angeht, wollen wir doch<lb/> im Interesse der guten Sache noch einmal das Wort ergreifen. Ein Grundübel<lb/> bei dem amtlichen Schriftverkehr in Preußen ist der büreaukratische Instanzenzug.<lb/> Es scheint als eine Todsünde zu gelten, daß eine Behörde, die, und sei es auch in<lb/> einer uoch so einfachen Sache, von einer untern Behörde Auskunft haben muß,<lb/> sich unmittelbar an diese Behörde wendet, wenn noch eine Zwischeninstanz vorhanden<lb/> ist. Bedarf z. B. der Oberpräsident einer Provinz in irgend einer Angelegenheit<lb/> der Äußerung des Magistrats einer Kreisstadt, so geht das betreffende Schreiben<lb/> zunächst an den Regierungspräsidenten. Dieser, der von der Sache nichts weiß<lb/> nud anch nichts wissen kann, legt um das Schreiben einen Bogen Papier, der<lb/> die Adresse des zuständigen Landrath enthält, mit dem Ersuchen, sich über die<lb/> Anlage zu äußern. Der Landrat weiß ebenfalls von der Sache nichts, legt um<lb/> die Sendung ebenfalls einen Bogen Papier, versieht ihn mit der Adresse des<lb/> Bürgermeisters looi, und ersucht diesen um Äußerung. Dieser kann endlich die<lb/> Auskunft geben. Er schreibt sie kurzer Hemd auf deu Bogen des Landrath<lb/> und schickt das „Paket" zurück. Der Landrat kann zur Sache nichts andres be¬<lb/> richten, als was der Bürgermeister geschrieben hat, und so wird denn dieser<lb/> Bericht wörtlich abgeschrieben, wenn er nicht in der Form einer amtlichen<lb/> Berschönernug bedarf. Der Regierungspräsident kann natürlich ebenfalls nnr den<lb/> Bericht des Lnndrats wiederholen, ihn höchstens amtlich noch schöner gestalten und<lb/> dann das Opus dem Oberpräsidenten vorlege». Dieser Vorgang spielt sich in<lb/> gleicher oder ähnlicher Weise in tausend und abertausend Fällen ab. Welch eine<lb/> Menge »nuützeu Schreibwerks!</p><lb/> <p xml:id="ID_1627"> Mit dem geschilderten Geschäftsgang ist aber noch ein weiterer großer Übel-<lb/> stand verbunden: die Durchgaugsiustanzeu, die in solchen Fällen eigentlich nur die<lb/> erhabne Rolle eines Briefträgers spielen, müssen die Schriftstücke durch die Tage¬<lb/> bücher gehen, vom „Dezernenten" bearbeiten, unterschreiben, zur Absendung fertig<lb/> machen lassen usw. (wie das unlängst ein Regierungsrat v. M. in eiuer durch die<lb/> Tagesbltttter gegcmgnen Darstellung so schön veranschaulichte), und das erfordert<lb/> Zeit, viel Zeit! So ein Schreiben, wie das oben erwähnte, braucht vom Zeitpunkt<lb/> seines Abgangs bis zur Ankunft an die richtige Adresse gut und gern seine vierzehn<lb/> Tage, ja uoch länger. Wenn es aber Eile hat und mit dem Eilvermerk versehen<lb/> ist, kann es unter besonders günstigen Umständen auch in fünf Tagen befördert<lb/> werden. Bei unmittelbarem Verkehr würde in zweimal vierundzwanzig Stunden<lb/> die Autwort zur Stelle sein!</p><lb/> <p xml:id="ID_1628" next="#ID_1629"> Dem uicht in der Wolle gefärbte» Bureaukraten wird es ewig unverständlich<lb/> bleiben, weshalb es ohne de» herrliche» Instanzenzug uicht gehen kann, was für<lb/> ein Bedenken entgegensteht, auch den unmittelbaren Verkehr zwischen obersten und</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0583]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Der Instanzenzug. Der auch von uns erwähnte Ukas des preußischen
Finanzministers und des Ministers des Innern vom 20, Ma d. I. hat, abge¬
sehen davon, daß er mit vielem vorsündflntlichen Formelkrnm mit einem Schlage
aufgeräumt hat, auch noch das gute gehabt, daß er eine wesentliche Kürzung aller
amtlichen Berichte ermöglicht. Besonders sind die langatmigen und die Übersicht
erschwerenden Eingangsformcln beseitigt. Es ist eine wahre Freude, zu sehen, mit
welcher Schnelligkeit alle Behörden, die es angeht, von der Erleichterung Gebrauch
gemacht habe». Dabei haben die beiden Minister am Schluß ihrer gemeinsamen
Verfügung noch angeordnet, daß ihnen die Nachgeordneten Behörden zu einem
spätern Termin berichten sollen, ob etwa noch weitere Vereinsnchungeu gemacht
werden können.
Obwohl uns diese Angelegenheit unmittelbar nichts angeht, wollen wir doch
im Interesse der guten Sache noch einmal das Wort ergreifen. Ein Grundübel
bei dem amtlichen Schriftverkehr in Preußen ist der büreaukratische Instanzenzug.
Es scheint als eine Todsünde zu gelten, daß eine Behörde, die, und sei es auch in
einer uoch so einfachen Sache, von einer untern Behörde Auskunft haben muß,
sich unmittelbar an diese Behörde wendet, wenn noch eine Zwischeninstanz vorhanden
ist. Bedarf z. B. der Oberpräsident einer Provinz in irgend einer Angelegenheit
der Äußerung des Magistrats einer Kreisstadt, so geht das betreffende Schreiben
zunächst an den Regierungspräsidenten. Dieser, der von der Sache nichts weiß
nud anch nichts wissen kann, legt um das Schreiben einen Bogen Papier, der
die Adresse des zuständigen Landrath enthält, mit dem Ersuchen, sich über die
Anlage zu äußern. Der Landrat weiß ebenfalls von der Sache nichts, legt um
die Sendung ebenfalls einen Bogen Papier, versieht ihn mit der Adresse des
Bürgermeisters looi, und ersucht diesen um Äußerung. Dieser kann endlich die
Auskunft geben. Er schreibt sie kurzer Hemd auf deu Bogen des Landrath
und schickt das „Paket" zurück. Der Landrat kann zur Sache nichts andres be¬
richten, als was der Bürgermeister geschrieben hat, und so wird denn dieser
Bericht wörtlich abgeschrieben, wenn er nicht in der Form einer amtlichen
Berschönernug bedarf. Der Regierungspräsident kann natürlich ebenfalls nnr den
Bericht des Lnndrats wiederholen, ihn höchstens amtlich noch schöner gestalten und
dann das Opus dem Oberpräsidenten vorlege». Dieser Vorgang spielt sich in
gleicher oder ähnlicher Weise in tausend und abertausend Fällen ab. Welch eine
Menge »nuützeu Schreibwerks!
Mit dem geschilderten Geschäftsgang ist aber noch ein weiterer großer Übel-
stand verbunden: die Durchgaugsiustanzeu, die in solchen Fällen eigentlich nur die
erhabne Rolle eines Briefträgers spielen, müssen die Schriftstücke durch die Tage¬
bücher gehen, vom „Dezernenten" bearbeiten, unterschreiben, zur Absendung fertig
machen lassen usw. (wie das unlängst ein Regierungsrat v. M. in eiuer durch die
Tagesbltttter gegcmgnen Darstellung so schön veranschaulichte), und das erfordert
Zeit, viel Zeit! So ein Schreiben, wie das oben erwähnte, braucht vom Zeitpunkt
seines Abgangs bis zur Ankunft an die richtige Adresse gut und gern seine vierzehn
Tage, ja uoch länger. Wenn es aber Eile hat und mit dem Eilvermerk versehen
ist, kann es unter besonders günstigen Umständen auch in fünf Tagen befördert
werden. Bei unmittelbarem Verkehr würde in zweimal vierundzwanzig Stunden
die Autwort zur Stelle sein!
Dem uicht in der Wolle gefärbte» Bureaukraten wird es ewig unverständlich
bleiben, weshalb es ohne de» herrliche» Instanzenzug uicht gehen kann, was für
ein Bedenken entgegensteht, auch den unmittelbaren Verkehr zwischen obersten und
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