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Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches
Die Sozialdemokraten bei den Bauern.

Die Sozicildemvkratie hat auf
ihrem Parteitag in Breslau das Geständnis ablegen müssen, daß sie sich genötigt
sieht, ans ihrem Agitativnsznge vor dein bäuerlichen Stande "vorläufig" Halt zu
machen. Die Gegner des durchgefallnen Agrarprogramms haben in langen und
breiten theoretischen Erörterungen dargelegt, weshalb der Programmentwurf rundweg
zu verwerfen sei, und die schließlich angenommne Resolution Kautsky begründete
die Verwerfung damit, daß der Programmentwurf den Bauern eine Besserung ihrer
Lage, also eine Stärkung des -- von der Sozialdemotrntie bekämpften -- Privat¬
eigentums in Aussicht stelle. Ob nun lediglich diese theoretischen Erwägungen den
Beschluß des Parteitags herbeigeführt haben, oder ob auch die praktischen Mi߬
erfolge bei der bisherigen Agitation ans dem Lande die Sozialdemokratie in die
Rolle des Fuchses gedrängt haben, der die zu hoch hängenden Trauben verschmäht,
mag dahingestellt bleiben. Babel, der -- offenbar aus parteitaktischcn Gründen --
für den Programmentwurf stimmte, war jedenfalls mit diesem Eingeständnis der
Schwäche sehr unzufrieden, da es dem "Prestige" der Partei nicht unerheblich
schadete. Aber wäre auch der Beschluß zu Gunsten des Prvgrmnmentwurfs aus¬
gefallen, die Praxis würde bald gelehrt haben, daß der Bauernstand für den Samen
der Sozialdemokratie ein unfruchtbarer Boden ist.

Die Sozinldemokratie bekämpft das Privateigentum, vor allem das an Pro¬
duktionsmitteln, zu denen auch Grund und Boden gehört. Nun läßt sich nicht
leugnen, daß die Begriffe des Privateigentums wandelbar sind. Kein zivilisirter
Mensch würde z. B. heute noch die Sklaverei als berechtigt anerkennen, während
man im Altertum und auch noch später unbehindert auch Menschen zum Privat¬
eigentum gemacht hat. Andrerseits war dem Altertum z. B. unser heutiger Begriff
des "geistigen Eigentums" unbekannt. Warum sollte also mit der Zeit nicht anch
der sozialistische Begriff des "Kollektiveigeutums" zu verwirkliche" sei"? Diese
Frage in ihrer Allgemeinheit zu beantworten, davon kann selbstverständlich hier
leine Rede sein; soweit sie aber die Bauern angeht, wollen wir ihr doch ein wenig
näher treten. Man kann annehmen, daß die Urform der menschlichen Gesellschaft
eine sozialistisch-kommunistische gewesen ist. Je weniger die Persönlichkeit des Ein¬
zelnen ausgebildet ist, um so mehr lebt er in Gemeinschaft; er fühlt noch kein
starkes Bedürfnis, sein Einzelwesen und seine Eigenheit geltend zu uneben. Man
kann annehmen, daß die Horden der Jäger- und Fischervölker, abgesehen etwa von
ihrem Besitz an Waffen und kleinen Geräten, in Gütergemeinschaft lebten, ja man
kann dies in gewissem Maße sogar von der nächst höhern Kulturstufe, den Hirten¬
völkern (Nomaden) annehmen. In dem Augenblick aber, wo der Mensch auf die
dritte Stufe der Kultur tritt, sich dem heutigen Kulturzustande nähert und Acker¬
bauer wird, macht sich auch der Begriff des Privateigentums an Grund und Boden
geltend. Das Privateigentum, besonders das an Grund und Boden, ist also ein
Erzeugnis der wachsenden Kultur. Nur ans dieser Grundlage konnte sich der
Ackerbau entwickeln. Der Mensch hat ein Stück Wildnis als freies Gut in Besitz
genommen, und es ist nicht sehr wahrscheinlich, daß er der Urbarmachung dieses Stücks
seine Lebenskraft gewidmet hätte ohne das Bewußtsein: Was du hier erarbeitest,
das erarbeitest dn für dich, zu deinem Eigentum. Und weiter: indem der Bauer
dem Boden seiue Schätze abringe, gewinnt er das Stückchen Erde lieb, das seine


Maßgebliches und Unmaßgebliches
Die Sozialdemokraten bei den Bauern.

Die Sozicildemvkratie hat auf
ihrem Parteitag in Breslau das Geständnis ablegen müssen, daß sie sich genötigt
sieht, ans ihrem Agitativnsznge vor dein bäuerlichen Stande „vorläufig" Halt zu
machen. Die Gegner des durchgefallnen Agrarprogramms haben in langen und
breiten theoretischen Erörterungen dargelegt, weshalb der Programmentwurf rundweg
zu verwerfen sei, und die schließlich angenommne Resolution Kautsky begründete
die Verwerfung damit, daß der Programmentwurf den Bauern eine Besserung ihrer
Lage, also eine Stärkung des — von der Sozialdemotrntie bekämpften — Privat¬
eigentums in Aussicht stelle. Ob nun lediglich diese theoretischen Erwägungen den
Beschluß des Parteitags herbeigeführt haben, oder ob auch die praktischen Mi߬
erfolge bei der bisherigen Agitation ans dem Lande die Sozialdemokratie in die
Rolle des Fuchses gedrängt haben, der die zu hoch hängenden Trauben verschmäht,
mag dahingestellt bleiben. Babel, der — offenbar aus parteitaktischcn Gründen —
für den Programmentwurf stimmte, war jedenfalls mit diesem Eingeständnis der
Schwäche sehr unzufrieden, da es dem „Prestige" der Partei nicht unerheblich
schadete. Aber wäre auch der Beschluß zu Gunsten des Prvgrmnmentwurfs aus¬
gefallen, die Praxis würde bald gelehrt haben, daß der Bauernstand für den Samen
der Sozialdemokratie ein unfruchtbarer Boden ist.

Die Sozinldemokratie bekämpft das Privateigentum, vor allem das an Pro¬
duktionsmitteln, zu denen auch Grund und Boden gehört. Nun läßt sich nicht
leugnen, daß die Begriffe des Privateigentums wandelbar sind. Kein zivilisirter
Mensch würde z. B. heute noch die Sklaverei als berechtigt anerkennen, während
man im Altertum und auch noch später unbehindert auch Menschen zum Privat¬
eigentum gemacht hat. Andrerseits war dem Altertum z. B. unser heutiger Begriff
des „geistigen Eigentums" unbekannt. Warum sollte also mit der Zeit nicht anch
der sozialistische Begriff des „Kollektiveigeutums" zu verwirkliche» sei»? Diese
Frage in ihrer Allgemeinheit zu beantworten, davon kann selbstverständlich hier
leine Rede sein; soweit sie aber die Bauern angeht, wollen wir ihr doch ein wenig
näher treten. Man kann annehmen, daß die Urform der menschlichen Gesellschaft
eine sozialistisch-kommunistische gewesen ist. Je weniger die Persönlichkeit des Ein¬
zelnen ausgebildet ist, um so mehr lebt er in Gemeinschaft; er fühlt noch kein
starkes Bedürfnis, sein Einzelwesen und seine Eigenheit geltend zu uneben. Man
kann annehmen, daß die Horden der Jäger- und Fischervölker, abgesehen etwa von
ihrem Besitz an Waffen und kleinen Geräten, in Gütergemeinschaft lebten, ja man
kann dies in gewissem Maße sogar von der nächst höhern Kulturstufe, den Hirten¬
völkern (Nomaden) annehmen. In dem Augenblick aber, wo der Mensch auf die
dritte Stufe der Kultur tritt, sich dem heutigen Kulturzustande nähert und Acker¬
bauer wird, macht sich auch der Begriff des Privateigentums an Grund und Boden
geltend. Das Privateigentum, besonders das an Grund und Boden, ist also ein
Erzeugnis der wachsenden Kultur. Nur ans dieser Grundlage konnte sich der
Ackerbau entwickeln. Der Mensch hat ein Stück Wildnis als freies Gut in Besitz
genommen, und es ist nicht sehr wahrscheinlich, daß er der Urbarmachung dieses Stücks
seine Lebenskraft gewidmet hätte ohne das Bewußtsein: Was du hier erarbeitest,
das erarbeitest dn für dich, zu deinem Eigentum. Und weiter: indem der Bauer
dem Boden seiue Schätze abringe, gewinnt er das Stückchen Erde lieb, das seine


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_220975/250>, abgerufen am 27.06.2024.