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Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

zu verklagen (die Hamburger Nachrichten hat es anzuführen vergessen), hat der
Ministerpräsident in die Verfolgung des svzinldemokrntischeu Redakteurs Nenkirch
in Breslau gewilligt, der das preußische Staatsministerium durch eine Kritik seines
Verhaltens gegenüber den agrarischen Ansprüchen beleidigt haben soll. Das Staats¬
ministerium mißt also dem Urteil des Sozialdemokraten Nenkirch ein bedeutend
höheres Gewicht bei als dem des Herrn Harden und der Herren von der Deutschen
Tageszeitung. Seinerseits kann es sich ein wenig über die Wertschätzung beschweren,
die es selbst bei dem Breslauer Gerichtshöfe genießt, denn Nenkirch ist bloß zu
dreihundert Mark Geldstrafe verurteilt worden, während die Beleidigung von
Gendarmen, Schutzmännern und Nachtwandlern nicht selten mit Gefängnis ge¬
ahndet wird.


Die Ehre und der Zwei kämpf.

Zu dem Aufsatz über diesen Gegenstand
im 33. Heft sendet uns ein höherer Offizier folgende Gegenbemerkungen.

"Die Ehre eines Menschen ist nichts mehr und nichts weniger als eine Meinung,
die andre Menschen von ihm haben," und "Es kann nicht nachdrücklich genug
hervorgehoben werden, daß die Ehre nur in einer Meinung andrer Menschen besteht,"
so sagt wörtlich der Herr Verfasser des angeführten Aufsatzes. Ja, wer die Ehre
so einseitig, so äußerlich auffaßt, der hat freilich leichtes Spiel mit der Behandlung
der vielen zarten und schwierigen Fragen, die den Ehrenpunkt betreffen, der wird
auch leicht mit Ehrenkränkung und Beleidigung fertig und erklärt den Zweikampf
für ein "höchst überflüssiges Übel." Wenn die Ehre weiter nichts wäre als guter
Leumund, dann wäre es wahrlich eine Narrheit, das Leben für sie in die Schanze
zu schlagen, dann wäre allerdings der vom Verfasser um die Spitze gestellte Aus¬
spruch: "Über das Leben geht noch die Ehre" ein "schwer verständlicher ritter¬
licher Glaubenssatz." Aber die Ehre, die wahre Ehre, ist unendlich viel mehr, sie
ist ein persönliches Heiligtum des Mannes, ist sein höchstes irdisches Gut. Ehre
ist die auf dem Bewußtsein strenger Rechtschaffenheit und höchsten Pflichtgefühls
beruhende Selbstachtung. Dies die eine Seite der Ehre, die sie zum persönlichen
Heiligtum macht. Die andre Seite ist: ich kann und muß verlangen, daß mir
niemand diese auf dem Bewußtsein meines sittlichen Wertes beruhende Achtung ver¬
sage. Die Ehre des Einzelnen wird zur Standesehre, indem die Glieder eines
Standes, einer Genossenschaft, z. B. des Offizierkorps, gemeinsame Grund¬
anschauungen, gemeinsame Pflichten haben, und indem jeder für die Ehre der Ge¬
nossenschaft, die Genossenschaft für die Ehre des Einzelnen mit einsteht. So ist
die Ehre allerdings immer ein zweischneidiges Etwas; sie ist nicht bloß ein per¬
sönliches Heiligtum, sondern sie bringt uns dadurch, daß wir ihre Aufrechterhaltung
auch nach außen hin beanspruchen müssen, in einen gewissen Gegensatz zu andern
Menschen. Wir sind zuerst auf der Wacht gegen uns, damit wir unsre Ehre rein
halten, aber natürlich auch auf der Wacht uach außen, daß niemand unsre Ehre
schädige. Sache jedes echten Ehrenmannes ist es, daß er dem Publikum durch
sein ganzes Verhalten den Beweis liefert, daß er die wahre Ehre sein eigen nennt,
nicht ein Zerrbild, die wahre Ehre, die die Erfüllung aller christlichen und sitt¬
lichen Pflichten als unerläßliche Vorbedingung ihrer Berechtigung in sich schließt.
Solche Ehre geht über das Leben und wird darüber gehen, solange es noch Männer
giebt, die Höheres kennen und schätzen, als Besitz und materielles Wohlbehagen.

Als ernster Christ wird man sagen müssen, daß wir Menschen, solange Sünde
und Schuld unser Erbteil bleiben, das Duell als ein ebenso beklagenswertes, aber
auch ebenso notwendiges Übel anzusehen haben wie den Krieg. Wer leichtsinnig


Maßgebliches und Unmaßgebliches

zu verklagen (die Hamburger Nachrichten hat es anzuführen vergessen), hat der
Ministerpräsident in die Verfolgung des svzinldemokrntischeu Redakteurs Nenkirch
in Breslau gewilligt, der das preußische Staatsministerium durch eine Kritik seines
Verhaltens gegenüber den agrarischen Ansprüchen beleidigt haben soll. Das Staats¬
ministerium mißt also dem Urteil des Sozialdemokraten Nenkirch ein bedeutend
höheres Gewicht bei als dem des Herrn Harden und der Herren von der Deutschen
Tageszeitung. Seinerseits kann es sich ein wenig über die Wertschätzung beschweren,
die es selbst bei dem Breslauer Gerichtshöfe genießt, denn Nenkirch ist bloß zu
dreihundert Mark Geldstrafe verurteilt worden, während die Beleidigung von
Gendarmen, Schutzmännern und Nachtwandlern nicht selten mit Gefängnis ge¬
ahndet wird.


Die Ehre und der Zwei kämpf.

Zu dem Aufsatz über diesen Gegenstand
im 33. Heft sendet uns ein höherer Offizier folgende Gegenbemerkungen.

„Die Ehre eines Menschen ist nichts mehr und nichts weniger als eine Meinung,
die andre Menschen von ihm haben," und „Es kann nicht nachdrücklich genug
hervorgehoben werden, daß die Ehre nur in einer Meinung andrer Menschen besteht,"
so sagt wörtlich der Herr Verfasser des angeführten Aufsatzes. Ja, wer die Ehre
so einseitig, so äußerlich auffaßt, der hat freilich leichtes Spiel mit der Behandlung
der vielen zarten und schwierigen Fragen, die den Ehrenpunkt betreffen, der wird
auch leicht mit Ehrenkränkung und Beleidigung fertig und erklärt den Zweikampf
für ein „höchst überflüssiges Übel." Wenn die Ehre weiter nichts wäre als guter
Leumund, dann wäre es wahrlich eine Narrheit, das Leben für sie in die Schanze
zu schlagen, dann wäre allerdings der vom Verfasser um die Spitze gestellte Aus¬
spruch: „Über das Leben geht noch die Ehre" ein „schwer verständlicher ritter¬
licher Glaubenssatz." Aber die Ehre, die wahre Ehre, ist unendlich viel mehr, sie
ist ein persönliches Heiligtum des Mannes, ist sein höchstes irdisches Gut. Ehre
ist die auf dem Bewußtsein strenger Rechtschaffenheit und höchsten Pflichtgefühls
beruhende Selbstachtung. Dies die eine Seite der Ehre, die sie zum persönlichen
Heiligtum macht. Die andre Seite ist: ich kann und muß verlangen, daß mir
niemand diese auf dem Bewußtsein meines sittlichen Wertes beruhende Achtung ver¬
sage. Die Ehre des Einzelnen wird zur Standesehre, indem die Glieder eines
Standes, einer Genossenschaft, z. B. des Offizierkorps, gemeinsame Grund¬
anschauungen, gemeinsame Pflichten haben, und indem jeder für die Ehre der Ge¬
nossenschaft, die Genossenschaft für die Ehre des Einzelnen mit einsteht. So ist
die Ehre allerdings immer ein zweischneidiges Etwas; sie ist nicht bloß ein per¬
sönliches Heiligtum, sondern sie bringt uns dadurch, daß wir ihre Aufrechterhaltung
auch nach außen hin beanspruchen müssen, in einen gewissen Gegensatz zu andern
Menschen. Wir sind zuerst auf der Wacht gegen uns, damit wir unsre Ehre rein
halten, aber natürlich auch auf der Wacht uach außen, daß niemand unsre Ehre
schädige. Sache jedes echten Ehrenmannes ist es, daß er dem Publikum durch
sein ganzes Verhalten den Beweis liefert, daß er die wahre Ehre sein eigen nennt,
nicht ein Zerrbild, die wahre Ehre, die die Erfüllung aller christlichen und sitt¬
lichen Pflichten als unerläßliche Vorbedingung ihrer Berechtigung in sich schließt.
Solche Ehre geht über das Leben und wird darüber gehen, solange es noch Männer
giebt, die Höheres kennen und schätzen, als Besitz und materielles Wohlbehagen.

Als ernster Christ wird man sagen müssen, daß wir Menschen, solange Sünde
und Schuld unser Erbteil bleiben, das Duell als ein ebenso beklagenswertes, aber
auch ebenso notwendiges Übel anzusehen haben wie den Krieg. Wer leichtsinnig


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_220975/152>, abgerufen am 27.06.2024.