Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Viertes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches und frevelhaft den Krieg vom Zaune bricht, ist ebenso schuldig wie der Raufbold, Der Einsender dieser Entgegnung hat offenbar die Absicht gehabt, nachzu¬ Grenzboten IV I"95 19
Maßgebliches und Unmaßgebliches und frevelhaft den Krieg vom Zaune bricht, ist ebenso schuldig wie der Raufbold, Der Einsender dieser Entgegnung hat offenbar die Absicht gehabt, nachzu¬ Grenzboten IV I«95 19
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0153" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/221129"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_495" prev="#ID_494"> und frevelhaft den Krieg vom Zaune bricht, ist ebenso schuldig wie der Raufbold,<lb/> der mutwillig den Zweikampf herbeiführt. Aber in ernsten .Konflikten, aus denen<lb/> es für den ehrliebenden Mann keinen andern Ausweg giebt, weil sich seine Ehre,<lb/> sein höchstes irdisches Gut, ebenso im Stande der Notwehr befindet, wie das Leben<lb/> eines zur Selbstverteidigung gezwungnen Menschen — in solchen Konflikten bleibt<lb/> der geregelte Zweikampf nicht nur die ritterlichste, sondern auch die sittlich am<lb/> meisten zu rechtfertigende Sühne. Die wüsten Raufereien des Stegreifrittertums<lb/> waren ebenso verwerflich wie die Duellwut der Kavaliere des achtzehnten Jahr¬<lb/> hunderts. Ebenso wenig wird man es billigen, wenn heutzutage in manchen Par¬<lb/> lamenten politische Gegensätze zu widerlichen und unritterlichen Zweikttmpsen führen.<lb/> Traurig und beklagenswert sind Duelle, die von der sittlichen Verkommenheit<lb/> gesellschaftlicher Zustände Zeugnis ablegen, Duelle, die auf die Zerrüttung vou Ehe<lb/> und Familie ein häßliches Licht werfe». Ebenso kann giftige Mißgunst und niedrige<lb/> Rachsucht das Duell zum gemeine» Morde stempeln. Die Ehrengerichte, wie sie<lb/> in den deutschen Offizierkorps bestehen, bürgen dafür, daß leichtfertige und un¬<lb/> ritterliche Zweikämpfe uicht vorkommen, daß, wenn irgend möglich, eine andre<lb/> Sühne um die Stelle des Duells tritt. Solche Ehrengerichte wären für alle Stande<lb/> und Genossenschaften zu wünschen: sie würden zur Verminderung der Duelle<lb/> wesentlich beitrage». Aber der Ehrenmann tritt mit seinein Leben für seine Ehre<lb/> ein, we»u diese so verletzt worden ist, daß ihm kein andres Mittel übrig bleibt.<lb/> Er tritt seinem Gegner gegenüber Auge in Auge, nicht aus Rachsucht oder niedriger<lb/> Rauflust, sondern um zu zeigen, daß ihm seine Ehre höher steht als sein Leben,<lb/> daß er mit seiner ganzen Person für seine Worte und für seiue Handlungen ein¬<lb/> steht. Ebenso vermag er im umgekehrten Fall einem von ihm beleidigten die<lb/> schuldige Genugthuung nicht zu versagen. Solange das Gesetz dem Beleidigten<lb/> keine andre Genugthuung zu gewähren vermag als eine dem Beleidiger auferlegte<lb/> Geldbuße, solange es keine allgemein anerkannten, mit besondern Machtvollkommen¬<lb/> heiten und Befugnissen ausgestatteten Schiedsgerichte giebt, denen sich die Streitenden<lb/> willig fügen, weil sie der gerechten Sühne gewiß sein dürfen, so lange wird der<lb/> ehrliebende Mann das Duell als ultlmu, >.>lo uicht entbehre« können. Wo sich<lb/> die Duelle httufeu oder in Raufereien ausarten, da zeugen sie von Verwilderung<lb/> der Sitten; wo sie aber ganz aufhören, da ist es mit dem feinen Ehrgefühl ab¬<lb/> wärts gegangen. „Die Ehr ist seine Braut, ihm angetraut vom Himmel," heißt<lb/> es im Soldatenliede von 1812, und „nichtswürdig ist die Nation, die nicht ihr<lb/> Alles setzt ein ihre Ehre," sagt Schiller. Sollte die Ehre, vou der die Besten<lb/> unsers Volkes gesungen haben, nichts besseres sein als eine „Meinung, die andre<lb/> Menschen von uus haben" ?</p><lb/> <lg xml:id="POEMID_2" type="poem"> <l/> </lg><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <p xml:id="ID_496" next="#ID_497"> Der Einsender dieser Entgegnung hat offenbar die Absicht gehabt, nachzu¬<lb/> weisen: erstens, daß die Ehre etwas andres sei, und was sie andres sei als eine<lb/> Meinung andrer Menschen; zweitens, daß der Zweikampf ein unentbehrliches Mittel<lb/> sei, sie wiederherzustellen. Nach der Ansicht des Einsenders ist die Ehre ans der<lb/> einen Seile die hohe Meinung, die mau über sich selbst hegt, weil man sich</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten IV I«95 19</fw><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0153]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
und frevelhaft den Krieg vom Zaune bricht, ist ebenso schuldig wie der Raufbold,
der mutwillig den Zweikampf herbeiführt. Aber in ernsten .Konflikten, aus denen
es für den ehrliebenden Mann keinen andern Ausweg giebt, weil sich seine Ehre,
sein höchstes irdisches Gut, ebenso im Stande der Notwehr befindet, wie das Leben
eines zur Selbstverteidigung gezwungnen Menschen — in solchen Konflikten bleibt
der geregelte Zweikampf nicht nur die ritterlichste, sondern auch die sittlich am
meisten zu rechtfertigende Sühne. Die wüsten Raufereien des Stegreifrittertums
waren ebenso verwerflich wie die Duellwut der Kavaliere des achtzehnten Jahr¬
hunderts. Ebenso wenig wird man es billigen, wenn heutzutage in manchen Par¬
lamenten politische Gegensätze zu widerlichen und unritterlichen Zweikttmpsen führen.
Traurig und beklagenswert sind Duelle, die von der sittlichen Verkommenheit
gesellschaftlicher Zustände Zeugnis ablegen, Duelle, die auf die Zerrüttung vou Ehe
und Familie ein häßliches Licht werfe». Ebenso kann giftige Mißgunst und niedrige
Rachsucht das Duell zum gemeine» Morde stempeln. Die Ehrengerichte, wie sie
in den deutschen Offizierkorps bestehen, bürgen dafür, daß leichtfertige und un¬
ritterliche Zweikämpfe uicht vorkommen, daß, wenn irgend möglich, eine andre
Sühne um die Stelle des Duells tritt. Solche Ehrengerichte wären für alle Stande
und Genossenschaften zu wünschen: sie würden zur Verminderung der Duelle
wesentlich beitrage». Aber der Ehrenmann tritt mit seinein Leben für seine Ehre
ein, we»u diese so verletzt worden ist, daß ihm kein andres Mittel übrig bleibt.
Er tritt seinem Gegner gegenüber Auge in Auge, nicht aus Rachsucht oder niedriger
Rauflust, sondern um zu zeigen, daß ihm seine Ehre höher steht als sein Leben,
daß er mit seiner ganzen Person für seine Worte und für seiue Handlungen ein¬
steht. Ebenso vermag er im umgekehrten Fall einem von ihm beleidigten die
schuldige Genugthuung nicht zu versagen. Solange das Gesetz dem Beleidigten
keine andre Genugthuung zu gewähren vermag als eine dem Beleidiger auferlegte
Geldbuße, solange es keine allgemein anerkannten, mit besondern Machtvollkommen¬
heiten und Befugnissen ausgestatteten Schiedsgerichte giebt, denen sich die Streitenden
willig fügen, weil sie der gerechten Sühne gewiß sein dürfen, so lange wird der
ehrliebende Mann das Duell als ultlmu, >.>lo uicht entbehre« können. Wo sich
die Duelle httufeu oder in Raufereien ausarten, da zeugen sie von Verwilderung
der Sitten; wo sie aber ganz aufhören, da ist es mit dem feinen Ehrgefühl ab¬
wärts gegangen. „Die Ehr ist seine Braut, ihm angetraut vom Himmel," heißt
es im Soldatenliede von 1812, und „nichtswürdig ist die Nation, die nicht ihr
Alles setzt ein ihre Ehre," sagt Schiller. Sollte die Ehre, vou der die Besten
unsers Volkes gesungen haben, nichts besseres sein als eine „Meinung, die andre
Menschen von uus haben" ?
Der Einsender dieser Entgegnung hat offenbar die Absicht gehabt, nachzu¬
weisen: erstens, daß die Ehre etwas andres sei, und was sie andres sei als eine
Meinung andrer Menschen; zweitens, daß der Zweikampf ein unentbehrliches Mittel
sei, sie wiederherzustellen. Nach der Ansicht des Einsenders ist die Ehre ans der
einen Seile die hohe Meinung, die mau über sich selbst hegt, weil man sich
Grenzboten IV I«95 19
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