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Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Steuern aller UrWähler in einer Gemeinde zusammengerechnet wurden, mich
wenn die Gemeinde so groß wcir, daß mehrere Urwahlbezirke gebildet werden
mußten. Dann wurde die Summe durch drei geteilt und der UrWähler der
ersten oder der zweiten oder der dritten Klasse eingereiht, je nachdem er mit
seinen Steuern im ersten, zweiten oder dritten Drittel stand. So erhielt
also der UrWähler mich in solchen großen Gemeinden zunächst gleichsam eine
Marke als Wähler erster, zweiter oder dritter Klasse. Wurde uun darauf
die Gemeinde in UrWahlbezirke geteilt, so konnte es dahin kommen, daß in einem
Urwahlbezirke mehr Wähler erster Klasse waren als zweiter oder gar dritter, wenn
nämlich in der Stadt die wohlhabenden und die ärmern Wähler getrennt in zwei
verschiednen Stadtteilen wohnten. Oder es konnte vorkommen, daß in einem solchen
Urwahlbezirk ein einziger Wahlmann für sich die erste Klasse bildete, während er
durchaus "icht so wohlhabend war, als ein UrWähler der ersten Klasse in einem
andern Urwahlbezirke derselben Stadt, der sich mit einer ganzen Anzahl andrer
Urwähler in das Recht zu teilen hatte. Deshalb hat das neue Gesetz bestimmt,
daß fortan die drei Klassen überall nach UrWahlbezirken berechnet werden. Hierbei
sollen dann für die Wähler, die gnr keine Steuern zahlen, doch drei Mark Steuern
auf die Person in Rechnung gestellt werden, damit nicht gleichsam eine Überwälti¬
gung der Steuerfreien in armen Stadtteilen durch einen oder mehrere einzelne dort
wohnende Reiche" eintrete. Damit aber dies wieder nicht zu einer Übermacht
der Steuerfreien führen könne, ist endlich bestimmt, daß die Steuerfreien jedenfalls
in der dritten Klasse zu stimmen haben, also auch dann, wenn sich die Summe
der angenommnen Dreimarksteuersätze im einzelnen Falle in eine höhere Klasse
hinausschieben würde.

Man sieht, zu welch verzwickten Bestimmungen hier das Bestreben geführt
hat, möglichst Gerechtigkeit walten zu lassen. Es zeigt das aber nicht etwa an,
daß das ganze System fehlerhaft sei, sondern es ist nichts weiter als die Folge der
Thatsache, daß zwar die Grundlage dieses Wahlrechts durch wirtschaftliche Kräfte
gebildet wird, daß aber dennoch die wirtschaftlichen Kräfte durch Personen ver¬
treten sein müssen. Es ist das ein in der Sache selbst liegender unvermeidlicher
Widerspruch. Mau darf deshalb nicht der Versuchung nachgeben, dem ganzen
System des abgestuften Wahlrechts den Abschied zu geben. Dieses Wahlrecht ist
eben berechtigt und notwendig in den öffentlichen Vereinigungen, die wie die Ge¬
meinden und Gemeindeverbände höherer und niedrer Art auf solchen Grundlagen
beruhen.


Sechs Wochen in Genf.

Ich hatte diesen Sommer Gelegenheit, sechs
Wochen in Genf zuzubringen und dort neben manchem andern auch das politische
und gesellschaftliche Leben und Treiben zu beobachten. Nun sind freilich gerade
die Sommermonate nicht besonders hierzu geeignet; wer irgend kann, flüchtet sich
in die Berge oder aufs Land, und selbst die begeistertsten Politiker vermögen ans
die Dauer eiuer Hitze von fündundzwanzig bis dreißig Grad Reaumur nicht zu
widerstehen. Immerhin kann man Viel sehen und hören, namentlich aber mancherlei
aus den Zeitungen herauslesen.

Der erste und bleibende Eindruck, den man in Genf erhält, ist der, daß wir
Deutschen nicht beliebt sind. Der stolze Republikaner mit seineu paar Quadrat-
meilen Landes, die fest von Frankreich umschnürt sind und von seiner Gnade leben,
blickt mit einer gewissen Verachtung auf uus "Unterthanen" eines Monarchen
herab und sieht uns daraufhin an, ob wir nicht etwa zum Zeichen unsrer Sklaverei


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Steuern aller UrWähler in einer Gemeinde zusammengerechnet wurden, mich
wenn die Gemeinde so groß wcir, daß mehrere Urwahlbezirke gebildet werden
mußten. Dann wurde die Summe durch drei geteilt und der UrWähler der
ersten oder der zweiten oder der dritten Klasse eingereiht, je nachdem er mit
seinen Steuern im ersten, zweiten oder dritten Drittel stand. So erhielt
also der UrWähler mich in solchen großen Gemeinden zunächst gleichsam eine
Marke als Wähler erster, zweiter oder dritter Klasse. Wurde uun darauf
die Gemeinde in UrWahlbezirke geteilt, so konnte es dahin kommen, daß in einem
Urwahlbezirke mehr Wähler erster Klasse waren als zweiter oder gar dritter, wenn
nämlich in der Stadt die wohlhabenden und die ärmern Wähler getrennt in zwei
verschiednen Stadtteilen wohnten. Oder es konnte vorkommen, daß in einem solchen
Urwahlbezirk ein einziger Wahlmann für sich die erste Klasse bildete, während er
durchaus «icht so wohlhabend war, als ein UrWähler der ersten Klasse in einem
andern Urwahlbezirke derselben Stadt, der sich mit einer ganzen Anzahl andrer
Urwähler in das Recht zu teilen hatte. Deshalb hat das neue Gesetz bestimmt,
daß fortan die drei Klassen überall nach UrWahlbezirken berechnet werden. Hierbei
sollen dann für die Wähler, die gnr keine Steuern zahlen, doch drei Mark Steuern
auf die Person in Rechnung gestellt werden, damit nicht gleichsam eine Überwälti¬
gung der Steuerfreien in armen Stadtteilen durch einen oder mehrere einzelne dort
wohnende Reiche» eintrete. Damit aber dies wieder nicht zu einer Übermacht
der Steuerfreien führen könne, ist endlich bestimmt, daß die Steuerfreien jedenfalls
in der dritten Klasse zu stimmen haben, also auch dann, wenn sich die Summe
der angenommnen Dreimarksteuersätze im einzelnen Falle in eine höhere Klasse
hinausschieben würde.

Man sieht, zu welch verzwickten Bestimmungen hier das Bestreben geführt
hat, möglichst Gerechtigkeit walten zu lassen. Es zeigt das aber nicht etwa an,
daß das ganze System fehlerhaft sei, sondern es ist nichts weiter als die Folge der
Thatsache, daß zwar die Grundlage dieses Wahlrechts durch wirtschaftliche Kräfte
gebildet wird, daß aber dennoch die wirtschaftlichen Kräfte durch Personen ver¬
treten sein müssen. Es ist das ein in der Sache selbst liegender unvermeidlicher
Widerspruch. Mau darf deshalb nicht der Versuchung nachgeben, dem ganzen
System des abgestuften Wahlrechts den Abschied zu geben. Dieses Wahlrecht ist
eben berechtigt und notwendig in den öffentlichen Vereinigungen, die wie die Ge¬
meinden und Gemeindeverbände höherer und niedrer Art auf solchen Grundlagen
beruhen.


Sechs Wochen in Genf.

Ich hatte diesen Sommer Gelegenheit, sechs
Wochen in Genf zuzubringen und dort neben manchem andern auch das politische
und gesellschaftliche Leben und Treiben zu beobachten. Nun sind freilich gerade
die Sommermonate nicht besonders hierzu geeignet; wer irgend kann, flüchtet sich
in die Berge oder aufs Land, und selbst die begeistertsten Politiker vermögen ans
die Dauer eiuer Hitze von fündundzwanzig bis dreißig Grad Reaumur nicht zu
widerstehen. Immerhin kann man Viel sehen und hören, namentlich aber mancherlei
aus den Zeitungen herauslesen.

Der erste und bleibende Eindruck, den man in Genf erhält, ist der, daß wir
Deutschen nicht beliebt sind. Der stolze Republikaner mit seineu paar Quadrat-
meilen Landes, die fest von Frankreich umschnürt sind und von seiner Gnade leben,
blickt mit einer gewissen Verachtung auf uus „Unterthanen" eines Monarchen
herab und sieht uns daraufhin an, ob wir nicht etwa zum Zeichen unsrer Sklaverei


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[0093] Maßgebliches und Unmaßgebliches Steuern aller UrWähler in einer Gemeinde zusammengerechnet wurden, mich wenn die Gemeinde so groß wcir, daß mehrere Urwahlbezirke gebildet werden mußten. Dann wurde die Summe durch drei geteilt und der UrWähler der ersten oder der zweiten oder der dritten Klasse eingereiht, je nachdem er mit seinen Steuern im ersten, zweiten oder dritten Drittel stand. So erhielt also der UrWähler mich in solchen großen Gemeinden zunächst gleichsam eine Marke als Wähler erster, zweiter oder dritter Klasse. Wurde uun darauf die Gemeinde in UrWahlbezirke geteilt, so konnte es dahin kommen, daß in einem Urwahlbezirke mehr Wähler erster Klasse waren als zweiter oder gar dritter, wenn nämlich in der Stadt die wohlhabenden und die ärmern Wähler getrennt in zwei verschiednen Stadtteilen wohnten. Oder es konnte vorkommen, daß in einem solchen Urwahlbezirk ein einziger Wahlmann für sich die erste Klasse bildete, während er durchaus «icht so wohlhabend war, als ein UrWähler der ersten Klasse in einem andern Urwahlbezirke derselben Stadt, der sich mit einer ganzen Anzahl andrer Urwähler in das Recht zu teilen hatte. Deshalb hat das neue Gesetz bestimmt, daß fortan die drei Klassen überall nach UrWahlbezirken berechnet werden. Hierbei sollen dann für die Wähler, die gnr keine Steuern zahlen, doch drei Mark Steuern auf die Person in Rechnung gestellt werden, damit nicht gleichsam eine Überwälti¬ gung der Steuerfreien in armen Stadtteilen durch einen oder mehrere einzelne dort wohnende Reiche» eintrete. Damit aber dies wieder nicht zu einer Übermacht der Steuerfreien führen könne, ist endlich bestimmt, daß die Steuerfreien jedenfalls in der dritten Klasse zu stimmen haben, also auch dann, wenn sich die Summe der angenommnen Dreimarksteuersätze im einzelnen Falle in eine höhere Klasse hinausschieben würde. Man sieht, zu welch verzwickten Bestimmungen hier das Bestreben geführt hat, möglichst Gerechtigkeit walten zu lassen. Es zeigt das aber nicht etwa an, daß das ganze System fehlerhaft sei, sondern es ist nichts weiter als die Folge der Thatsache, daß zwar die Grundlage dieses Wahlrechts durch wirtschaftliche Kräfte gebildet wird, daß aber dennoch die wirtschaftlichen Kräfte durch Personen ver¬ treten sein müssen. Es ist das ein in der Sache selbst liegender unvermeidlicher Widerspruch. Mau darf deshalb nicht der Versuchung nachgeben, dem ganzen System des abgestuften Wahlrechts den Abschied zu geben. Dieses Wahlrecht ist eben berechtigt und notwendig in den öffentlichen Vereinigungen, die wie die Ge¬ meinden und Gemeindeverbände höherer und niedrer Art auf solchen Grundlagen beruhen. Sechs Wochen in Genf. Ich hatte diesen Sommer Gelegenheit, sechs Wochen in Genf zuzubringen und dort neben manchem andern auch das politische und gesellschaftliche Leben und Treiben zu beobachten. Nun sind freilich gerade die Sommermonate nicht besonders hierzu geeignet; wer irgend kann, flüchtet sich in die Berge oder aufs Land, und selbst die begeistertsten Politiker vermögen ans die Dauer eiuer Hitze von fündundzwanzig bis dreißig Grad Reaumur nicht zu widerstehen. Immerhin kann man Viel sehen und hören, namentlich aber mancherlei aus den Zeitungen herauslesen. Der erste und bleibende Eindruck, den man in Genf erhält, ist der, daß wir Deutschen nicht beliebt sind. Der stolze Republikaner mit seineu paar Quadrat- meilen Landes, die fest von Frankreich umschnürt sind und von seiner Gnade leben, blickt mit einer gewissen Verachtung auf uus „Unterthanen" eines Monarchen herab und sieht uns daraufhin an, ob wir nicht etwa zum Zeichen unsrer Sklaverei

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341857_215723/93>, abgerufen am 27.06.2024.