Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Erstes Vierteljahr.Direkte und indirekte Wahl icht di Was uns hier treibt, ist der Stand der Wahlrechtsfrage in Baden. Wir Von der zweiten Kammer des badischen Landtags wurde in der letzten Sachsen hat das direkte Wahlrecht, aber nicht das allgemeine, in Württemberg bilden die ans dem direkten Wahlrecht hervorgegnngnen Abgeordneten nur einen Teil der Kammer; Baden hat indirekte Wahlen, aber das allgemeine Stimmrecht, während die andern deutschen Staaten (außer einige" der kleinsten) neben der indirekten Wahl meist noch andre Gegen¬ gewichte gegen das allgemeine Stimmrecht oder Einschränkungen dieses Stimmrechts haben. Grenzboten I 1LW 64
Direkte und indirekte Wahl icht di Was uns hier treibt, ist der Stand der Wahlrechtsfrage in Baden. Wir Von der zweiten Kammer des badischen Landtags wurde in der letzten Sachsen hat das direkte Wahlrecht, aber nicht das allgemeine, in Württemberg bilden die ans dem direkten Wahlrecht hervorgegnngnen Abgeordneten nur einen Teil der Kammer; Baden hat indirekte Wahlen, aber das allgemeine Stimmrecht, während die andern deutschen Staaten (außer einige» der kleinsten) neben der indirekten Wahl meist noch andre Gegen¬ gewichte gegen das allgemeine Stimmrecht oder Einschränkungen dieses Stimmrechts haben. Grenzboten I 1LW 64
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0515" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/214307"/> <figure facs="http://media.dwds.de/dta/images/grenzboten_341857_213791/figures/grenzboten_341857_213791_214307_000.jpg"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Direkte und indirekte Wahl</head><lb/> <p xml:id="ID_1789"> icht di<lb/> e Erörterung über direkte oder indirekte Wahl, die kürzlich<lb/> im preußischen Abgeordnetenhaus^' stattgefunden hat, veranlaßt<lb/> uns, diese Frage zu behandeln. Denn diese Erörterung hat ge¬<lb/> rade gezeigt, daß in Preußen noch niemand ernstlich darauf<lb/> hofft, die indirekte Wahl für das Abgeordnetenhaus zu be¬<lb/> seitige!?. Ja selbst die Klasscuabteiluug der Wähler, die jetzt im Anschluß an<lb/> die Steuerreform abgeändert wird, hat nicht so viel Gegner im Lande, daß<lb/> sie bedroht erscheinen könnte.</p><lb/> <p xml:id="ID_1790"> Was uns hier treibt, ist der Stand der Wahlrechtsfrage in Baden. Wir<lb/> müssen also in unsern Betrachtungen anknüpfen an die badischen Verhältnisse<lb/> und an die Erörterungen, die in Baden stattgefunden haben. Dennoch hoffen<lb/> wir, auch bei einem weitern Leserkreise Interesse für den Gegenstand zu finden,<lb/> denn in den meisten deutscheu Staaten, die die indirekte Wahl für ihre Volks¬<lb/> vertretung haben/') hat die direkte Wahl für den Reichstag eine gewisse Begier<lb/> im Volke erweckt, auch zum Landtage direkt wählen zu dürfen, und so ist fast<lb/> allenthalben die Frage aufgeworfen, wenn sie anch, wie in Preußen, nicht<lb/> eben als brennend betrachtet wird.</p><lb/> <p xml:id="ID_1791" next="#ID_1792"> Von der zweiten Kammer des badischen Landtags wurde in der letzten<lb/> Session fast einstimmig ein Beschluß gefaßt, der der großherzoglichen Regie¬<lb/> rung empfahl, die direkte Wahl einzuführen. Dieser Beschluß kam zustande</p><lb/> <note xml:id="FID_36" place="foot"> Sachsen hat das direkte Wahlrecht, aber nicht das allgemeine, in Württemberg bilden<lb/> die ans dem direkten Wahlrecht hervorgegnngnen Abgeordneten nur einen Teil der Kammer;<lb/> Baden hat indirekte Wahlen, aber das allgemeine Stimmrecht, während die andern deutschen<lb/> Staaten (außer einige» der kleinsten) neben der indirekten Wahl meist noch andre Gegen¬<lb/> gewichte gegen das allgemeine Stimmrecht oder Einschränkungen dieses Stimmrechts haben.</note><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten I 1LW 64</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0515]
[Abbildung]
Direkte und indirekte Wahl
icht di
e Erörterung über direkte oder indirekte Wahl, die kürzlich
im preußischen Abgeordnetenhaus^' stattgefunden hat, veranlaßt
uns, diese Frage zu behandeln. Denn diese Erörterung hat ge¬
rade gezeigt, daß in Preußen noch niemand ernstlich darauf
hofft, die indirekte Wahl für das Abgeordnetenhaus zu be¬
seitige!?. Ja selbst die Klasscuabteiluug der Wähler, die jetzt im Anschluß an
die Steuerreform abgeändert wird, hat nicht so viel Gegner im Lande, daß
sie bedroht erscheinen könnte.
Was uns hier treibt, ist der Stand der Wahlrechtsfrage in Baden. Wir
müssen also in unsern Betrachtungen anknüpfen an die badischen Verhältnisse
und an die Erörterungen, die in Baden stattgefunden haben. Dennoch hoffen
wir, auch bei einem weitern Leserkreise Interesse für den Gegenstand zu finden,
denn in den meisten deutscheu Staaten, die die indirekte Wahl für ihre Volks¬
vertretung haben/') hat die direkte Wahl für den Reichstag eine gewisse Begier
im Volke erweckt, auch zum Landtage direkt wählen zu dürfen, und so ist fast
allenthalben die Frage aufgeworfen, wenn sie anch, wie in Preußen, nicht
eben als brennend betrachtet wird.
Von der zweiten Kammer des badischen Landtags wurde in der letzten
Session fast einstimmig ein Beschluß gefaßt, der der großherzoglichen Regie¬
rung empfahl, die direkte Wahl einzuführen. Dieser Beschluß kam zustande
Sachsen hat das direkte Wahlrecht, aber nicht das allgemeine, in Württemberg bilden
die ans dem direkten Wahlrecht hervorgegnngnen Abgeordneten nur einen Teil der Kammer;
Baden hat indirekte Wahlen, aber das allgemeine Stimmrecht, während die andern deutschen
Staaten (außer einige» der kleinsten) neben der indirekten Wahl meist noch andre Gegen¬
gewichte gegen das allgemeine Stimmrecht oder Einschränkungen dieses Stimmrechts haben.
Grenzboten I 1LW 64
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |