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Die Grenzboten. Jg. 50, 1891, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

(deren Mitglied Kleiuwächter selbst war) ausgegangene Vorschlag abgelehnt "worden
ist, wonach die "vergleichende allgemeine und österreichische Statistik" in die Reihe
der Prüfnngsfächer in der staatsnnssenschastlichen Prüfung nnfgenommen werden
sollte. Da dieser Prüfung alle Juristen, auch die zukünftigen Richter nud Rechts¬
anwälte unterworfen werden sollen, ist uns diese Ablehnung nicht nur verständlich,
sondern wir billigen sie auch. Wir meinen nnr, daß die Statistik zu den obli¬
gatorischen Prüfungsgcgenständen gehören müßte überall da, wo es sich um eine
staatswissenschaftliche Prüfung im engeren Sinne des Wortes handelt, also z. B.
um die staatswissenschaftliche Doktorprüfung. Kleinwächter bedauert, daß der
juristische Doktorgrad nicht mehr, wie bisher, in Österreich Voraussetzung zum
Eintritt in den Staatsdienst und in die Advokatur bilden sollen. Ganz gut. Man
verlange den juristischen Doktorgrad vom Richter und Rechtsanwalt, dann aber
auch eben so entschieden den staatswissenschaftlicher Doktorgrad vom höhern Ver-
waltungsbeamten und zwar etwa mit Nationalökonomie, Finanzwissenschaft und
Statistik als Hauptfächern und mit Handelsrecht, Verwaltungsrecht, Völkerrecht,
neuerer Geschichte als Nebenfächern der Prüfung. Also wir fordern für die
Reform der "juristischen" Studien nicht viel andres als Kleinwächter.

Er behauptet aber nun bei seiner Ablehnung der Statistik, "die Statistik sei
thatsächlich nichts andres, als die Kunst oder Technik, die statistischen Ziffern¬
tabellen richtig zu deuten und aus denselben Schlußfolgerungen zu ziehen," und
es sei "nicht abzusehen, wie eine derartige Kunst Gegenstand einer mündlichen
Prüfung sein solle" ; wolle man aber die Statistik im ältern Sinne (als besondres
Wissensgebiet) behandeln, so wisse man nicht, "wer mehr zu bedauern sei, ob der
Kandidat, der Wochen aufwenden mußte, um eine Zusammenstellung von Ziffern¬
reihen mechanisch seinem Gedächtnisse einzuprägen, oder der Prüfende, der mit
ernster Miene dem Kandidaten etwa die Frage vorlegen soll, wie viele Tonnen
Heringe dieses oder jenes Land ein- oder ausführt."

Wenn eine derartige Auffassung am Biertische zur Geltung kommt, so muß
mau sich das mit Achselzucken gefalle" lasse". Aber wenn sich ein Mitglied einer
staatswissenschaftlicher Fakultät in einer ernsthaften Zeitschrift und mit seines Namens
Unterschrift derart äußert, daun hat der Statistiker allerdings sehr naheliegende
Wünsche, so naheliegende, daß der Leser sie wohl erraten wird, ohne daß Nur
sie aussprechen.


G H
Gvedekes Grundriß.

Vor kurzem ist in diesen Blättern des Grimmschen
Wörterbuches nud seiner jetzigen Bearbeiter gedacht worden, die mit unablässigem
Fleiß einen Stein auf den andern fügen, sodaß das deutsche Volk in nicht zu
serner Zeit eine Vollendung des Riesenbaues erwarten darf. Es scheint uns an der
Zeit, die Blicke unsrer Leser auch wieder einmal auf ein andres Werk zu lenken,
das man ja wohl in mancher Beziehung, seinem Inhalt, aber anch seiner Ge¬
schichte nach, mit dem Wörterbuche vergleichen, etwa als eine jüngere, bescheidnere
Schwester daneben stellen kann, ein Werk wie jenes von hoher nationaler Bedeu¬
tung, ein Werk, worin die poetischen Denkmäler der im Wörterbuch behandelten
Sprache in ihrer Gesamtheit dargestellt sind. Wir meinen den Grundriß der
deutschen Dichtung von Karl Gvedeke.

Noch in viel höherm Maße als die erste Auflage dieses großartige" Zeug¬
nisses deutschen Gelehrtenfleißes, deren Vollständigkeit und Genauigkeit die Be¬
wunderung aller, auch der ausgezeichnetste" Kenner der deutscheu Litteratur hervor-


Maßgebliches und Unmaßgebliches

(deren Mitglied Kleiuwächter selbst war) ausgegangene Vorschlag abgelehnt »worden
ist, wonach die „vergleichende allgemeine und österreichische Statistik" in die Reihe
der Prüfnngsfächer in der staatsnnssenschastlichen Prüfung nnfgenommen werden
sollte. Da dieser Prüfung alle Juristen, auch die zukünftigen Richter nud Rechts¬
anwälte unterworfen werden sollen, ist uns diese Ablehnung nicht nur verständlich,
sondern wir billigen sie auch. Wir meinen nnr, daß die Statistik zu den obli¬
gatorischen Prüfungsgcgenständen gehören müßte überall da, wo es sich um eine
staatswissenschaftliche Prüfung im engeren Sinne des Wortes handelt, also z. B.
um die staatswissenschaftliche Doktorprüfung. Kleinwächter bedauert, daß der
juristische Doktorgrad nicht mehr, wie bisher, in Österreich Voraussetzung zum
Eintritt in den Staatsdienst und in die Advokatur bilden sollen. Ganz gut. Man
verlange den juristischen Doktorgrad vom Richter und Rechtsanwalt, dann aber
auch eben so entschieden den staatswissenschaftlicher Doktorgrad vom höhern Ver-
waltungsbeamten und zwar etwa mit Nationalökonomie, Finanzwissenschaft und
Statistik als Hauptfächern und mit Handelsrecht, Verwaltungsrecht, Völkerrecht,
neuerer Geschichte als Nebenfächern der Prüfung. Also wir fordern für die
Reform der „juristischen" Studien nicht viel andres als Kleinwächter.

Er behauptet aber nun bei seiner Ablehnung der Statistik, „die Statistik sei
thatsächlich nichts andres, als die Kunst oder Technik, die statistischen Ziffern¬
tabellen richtig zu deuten und aus denselben Schlußfolgerungen zu ziehen," und
es sei „nicht abzusehen, wie eine derartige Kunst Gegenstand einer mündlichen
Prüfung sein solle" ; wolle man aber die Statistik im ältern Sinne (als besondres
Wissensgebiet) behandeln, so wisse man nicht, „wer mehr zu bedauern sei, ob der
Kandidat, der Wochen aufwenden mußte, um eine Zusammenstellung von Ziffern¬
reihen mechanisch seinem Gedächtnisse einzuprägen, oder der Prüfende, der mit
ernster Miene dem Kandidaten etwa die Frage vorlegen soll, wie viele Tonnen
Heringe dieses oder jenes Land ein- oder ausführt."

Wenn eine derartige Auffassung am Biertische zur Geltung kommt, so muß
mau sich das mit Achselzucken gefalle» lasse». Aber wenn sich ein Mitglied einer
staatswissenschaftlicher Fakultät in einer ernsthaften Zeitschrift und mit seines Namens
Unterschrift derart äußert, daun hat der Statistiker allerdings sehr naheliegende
Wünsche, so naheliegende, daß der Leser sie wohl erraten wird, ohne daß Nur
sie aussprechen.


G H
Gvedekes Grundriß.

Vor kurzem ist in diesen Blättern des Grimmschen
Wörterbuches nud seiner jetzigen Bearbeiter gedacht worden, die mit unablässigem
Fleiß einen Stein auf den andern fügen, sodaß das deutsche Volk in nicht zu
serner Zeit eine Vollendung des Riesenbaues erwarten darf. Es scheint uns an der
Zeit, die Blicke unsrer Leser auch wieder einmal auf ein andres Werk zu lenken,
das man ja wohl in mancher Beziehung, seinem Inhalt, aber anch seiner Ge¬
schichte nach, mit dem Wörterbuche vergleichen, etwa als eine jüngere, bescheidnere
Schwester daneben stellen kann, ein Werk wie jenes von hoher nationaler Bedeu¬
tung, ein Werk, worin die poetischen Denkmäler der im Wörterbuch behandelten
Sprache in ihrer Gesamtheit dargestellt sind. Wir meinen den Grundriß der
deutschen Dichtung von Karl Gvedeke.

Noch in viel höherm Maße als die erste Auflage dieses großartige» Zeug¬
nisses deutschen Gelehrtenfleißes, deren Vollständigkeit und Genauigkeit die Be¬
wunderung aller, auch der ausgezeichnetste» Kenner der deutscheu Litteratur hervor-


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[0636] Maßgebliches und Unmaßgebliches (deren Mitglied Kleiuwächter selbst war) ausgegangene Vorschlag abgelehnt »worden ist, wonach die „vergleichende allgemeine und österreichische Statistik" in die Reihe der Prüfnngsfächer in der staatsnnssenschastlichen Prüfung nnfgenommen werden sollte. Da dieser Prüfung alle Juristen, auch die zukünftigen Richter nud Rechts¬ anwälte unterworfen werden sollen, ist uns diese Ablehnung nicht nur verständlich, sondern wir billigen sie auch. Wir meinen nnr, daß die Statistik zu den obli¬ gatorischen Prüfungsgcgenständen gehören müßte überall da, wo es sich um eine staatswissenschaftliche Prüfung im engeren Sinne des Wortes handelt, also z. B. um die staatswissenschaftliche Doktorprüfung. Kleinwächter bedauert, daß der juristische Doktorgrad nicht mehr, wie bisher, in Österreich Voraussetzung zum Eintritt in den Staatsdienst und in die Advokatur bilden sollen. Ganz gut. Man verlange den juristischen Doktorgrad vom Richter und Rechtsanwalt, dann aber auch eben so entschieden den staatswissenschaftlicher Doktorgrad vom höhern Ver- waltungsbeamten und zwar etwa mit Nationalökonomie, Finanzwissenschaft und Statistik als Hauptfächern und mit Handelsrecht, Verwaltungsrecht, Völkerrecht, neuerer Geschichte als Nebenfächern der Prüfung. Also wir fordern für die Reform der „juristischen" Studien nicht viel andres als Kleinwächter. Er behauptet aber nun bei seiner Ablehnung der Statistik, „die Statistik sei thatsächlich nichts andres, als die Kunst oder Technik, die statistischen Ziffern¬ tabellen richtig zu deuten und aus denselben Schlußfolgerungen zu ziehen," und es sei „nicht abzusehen, wie eine derartige Kunst Gegenstand einer mündlichen Prüfung sein solle" ; wolle man aber die Statistik im ältern Sinne (als besondres Wissensgebiet) behandeln, so wisse man nicht, „wer mehr zu bedauern sei, ob der Kandidat, der Wochen aufwenden mußte, um eine Zusammenstellung von Ziffern¬ reihen mechanisch seinem Gedächtnisse einzuprägen, oder der Prüfende, der mit ernster Miene dem Kandidaten etwa die Frage vorlegen soll, wie viele Tonnen Heringe dieses oder jenes Land ein- oder ausführt." Wenn eine derartige Auffassung am Biertische zur Geltung kommt, so muß mau sich das mit Achselzucken gefalle» lasse». Aber wenn sich ein Mitglied einer staatswissenschaftlicher Fakultät in einer ernsthaften Zeitschrift und mit seines Namens Unterschrift derart äußert, daun hat der Statistiker allerdings sehr naheliegende Wünsche, so naheliegende, daß der Leser sie wohl erraten wird, ohne daß Nur sie aussprechen. G H Gvedekes Grundriß. Vor kurzem ist in diesen Blättern des Grimmschen Wörterbuches nud seiner jetzigen Bearbeiter gedacht worden, die mit unablässigem Fleiß einen Stein auf den andern fügen, sodaß das deutsche Volk in nicht zu serner Zeit eine Vollendung des Riesenbaues erwarten darf. Es scheint uns an der Zeit, die Blicke unsrer Leser auch wieder einmal auf ein andres Werk zu lenken, das man ja wohl in mancher Beziehung, seinem Inhalt, aber anch seiner Ge¬ schichte nach, mit dem Wörterbuche vergleichen, etwa als eine jüngere, bescheidnere Schwester daneben stellen kann, ein Werk wie jenes von hoher nationaler Bedeu¬ tung, ein Werk, worin die poetischen Denkmäler der im Wörterbuch behandelten Sprache in ihrer Gesamtheit dargestellt sind. Wir meinen den Grundriß der deutschen Dichtung von Karl Gvedeke. Noch in viel höherm Maße als die erste Auflage dieses großartige» Zeug¬ nisses deutschen Gelehrtenfleißes, deren Vollständigkeit und Genauigkeit die Be¬ wunderung aller, auch der ausgezeichnetste» Kenner der deutscheu Litteratur hervor-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 50, 1891, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341853_209866/636>, abgerufen am 24.07.2024.