Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Viertes Vierteljahr.Die Kündigung der Banknotenprivilegien Ausdruck gegeben, und die, die kommen, werden schwerlich verfehlen, mehr oder Die Kündigung der Vcmknotenprivilegien ach dem deutschen Bnnkgesetze vom 14. März 1875 hat das der Das Herannahen des Kündiguugstcrmius hat begreiflicherweise manche *) Dvr vorliegende Aussatz lag bereits druckfertig da, als die Nnssescheu Ausführungen erschienen, die in manchen Punkten unser" Ansichten entsprechen. Wir lassen daher unsern Aufsatz, wie er war, und fügen nur an einigen Stellen den Vergleich mit Nasse hinzu. Gegen- Grenzbvten IV 188" !>
Die Kündigung der Banknotenprivilegien Ausdruck gegeben, und die, die kommen, werden schwerlich verfehlen, mehr oder Die Kündigung der Vcmknotenprivilegien ach dem deutschen Bnnkgesetze vom 14. März 1875 hat das der Das Herannahen des Kündiguugstcrmius hat begreiflicherweise manche *) Dvr vorliegende Aussatz lag bereits druckfertig da, als die Nnssescheu Ausführungen erschienen, die in manchen Punkten unser» Ansichten entsprechen. Wir lassen daher unsern Aufsatz, wie er war, und fügen nur an einigen Stellen den Vergleich mit Nasse hinzu. Gegen- Grenzbvten IV 188» !>
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0073" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/206072"/> <fw type="header" place="top"> Die Kündigung der Banknotenprivilegien</fw><lb/> <p xml:id="ID_264" prev="#ID_263"> Ausdruck gegeben, und die, die kommen, werden schwerlich verfehlen, mehr oder<lb/> »linder entschieden zu erklären, daß sie die amerikanischen Ansprüche nicht als<lb/> durchaus selbstverständlich nud ohne reifliche und gründliche Prüfung annehmbar<lb/> betrachten können. In den meisten siidnmerikanischen Staaten fürchtet man<lb/> heutzutage viel weniger die Gegnerschaft europäischer Mächte als die nach dem<lb/> vermehrten und verbesserten Monroe gepredigte Begliicknngsthevrie des Bruders<lb/> Jonathan oben am Potomac. Besonders ist dies in Mexiko der Fall, wo man<lb/> zu erwarten hat, daß auf Grund eines zweideutigen Landkaufvertrags demnächst<lb/> an den Staat Unterkalifornien die Reihe kommen wird, von dem Nachbar, der<lb/> den Kongreß mit dein Schiedsgerichte vorgeschlagen hat, verschlungen zu werden.<lb/> Und in Bnnnos Ayres wird man sich seit 1856 wohl auch nicht anders be¬<lb/> sonnen haben, als wie es in der Antwort lag, die dieser Staat um der Spitze<lb/> einiger andern auf die Einladung erteilte, zur Vereinbarung des Kontinental¬<lb/> vertrags Bevollmächtigte nach Washington zu senden. Sie ging dahin, das<lb/> unabhängige Amerika brauche keine Furcht vor Europa zu haben, wohl aber<lb/> bedürfe es uoch für unabsehbare Zeit des Zuflusses europäischer Kapitalteil<lb/> und Arbeitskräfte geistiger und physischer Art.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Die Kündigung der Vcmknotenprivilegien</head><lb/> <p xml:id="ID_265"> ach dem deutschen Bnnkgesetze vom 14. März 1875 hat das der<lb/> Reichsbank und den Privatnotenbanken, die sich dein Bankgesetzc<lb/> unterworfen haben, erteilte Privileg zunächst ans weitere zehn<lb/> Jahre vom 1. Januar 18!)1 ab fortzubestehen, wem, es nicht<lb/> bis Ende Dezember 188!) für Ende 1800 gekündigt ist. In K 44<lb/> des Bankgesetzes ist den privilegirten Banken zugesichert, daß von Seiten des<lb/> Bundesrates eine Kündigung nur eintreten werde zum Zwecke weiterer ein¬<lb/> heitlicher Regelung des Notenbankwescns oder wenn eine Notenbank den An¬<lb/> ordnungen des Bankgesetzes zuwider gehandelt habe.</p><lb/> <p xml:id="ID_266" next="#ID_267"> Das Herannahen des Kündiguugstcrmius hat begreiflicherweise manche<lb/> Meinungsäußerung Hervorgerufe», aber die Frage ist immer recht einseitig und,<lb/> wenigstens vor Erscheinen von nasses Aufsatz im Maihefte der Preußischen<lb/> Jahrbücher,^) nirgends mit tieferen Erfassen der wichtigen Entscheidungsgründe</p><lb/> <note xml:id="FID_10" place="foot" next="#FID_11"> *) Dvr vorliegende Aussatz lag bereits druckfertig da, als die Nnssescheu Ausführungen<lb/> erschienen, die in manchen Punkten unser» Ansichten entsprechen. Wir lassen daher unsern<lb/> Aufsatz, wie er war, und fügen nur an einigen Stellen den Vergleich mit Nasse hinzu. Gegen-</note><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> Grenzbvten IV 188» !></fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0073]
Die Kündigung der Banknotenprivilegien
Ausdruck gegeben, und die, die kommen, werden schwerlich verfehlen, mehr oder
»linder entschieden zu erklären, daß sie die amerikanischen Ansprüche nicht als
durchaus selbstverständlich nud ohne reifliche und gründliche Prüfung annehmbar
betrachten können. In den meisten siidnmerikanischen Staaten fürchtet man
heutzutage viel weniger die Gegnerschaft europäischer Mächte als die nach dem
vermehrten und verbesserten Monroe gepredigte Begliicknngsthevrie des Bruders
Jonathan oben am Potomac. Besonders ist dies in Mexiko der Fall, wo man
zu erwarten hat, daß auf Grund eines zweideutigen Landkaufvertrags demnächst
an den Staat Unterkalifornien die Reihe kommen wird, von dem Nachbar, der
den Kongreß mit dein Schiedsgerichte vorgeschlagen hat, verschlungen zu werden.
Und in Bnnnos Ayres wird man sich seit 1856 wohl auch nicht anders be¬
sonnen haben, als wie es in der Antwort lag, die dieser Staat um der Spitze
einiger andern auf die Einladung erteilte, zur Vereinbarung des Kontinental¬
vertrags Bevollmächtigte nach Washington zu senden. Sie ging dahin, das
unabhängige Amerika brauche keine Furcht vor Europa zu haben, wohl aber
bedürfe es uoch für unabsehbare Zeit des Zuflusses europäischer Kapitalteil
und Arbeitskräfte geistiger und physischer Art.
Die Kündigung der Vcmknotenprivilegien
ach dem deutschen Bnnkgesetze vom 14. März 1875 hat das der
Reichsbank und den Privatnotenbanken, die sich dein Bankgesetzc
unterworfen haben, erteilte Privileg zunächst ans weitere zehn
Jahre vom 1. Januar 18!)1 ab fortzubestehen, wem, es nicht
bis Ende Dezember 188!) für Ende 1800 gekündigt ist. In K 44
des Bankgesetzes ist den privilegirten Banken zugesichert, daß von Seiten des
Bundesrates eine Kündigung nur eintreten werde zum Zwecke weiterer ein¬
heitlicher Regelung des Notenbankwescns oder wenn eine Notenbank den An¬
ordnungen des Bankgesetzes zuwider gehandelt habe.
Das Herannahen des Kündiguugstcrmius hat begreiflicherweise manche
Meinungsäußerung Hervorgerufe», aber die Frage ist immer recht einseitig und,
wenigstens vor Erscheinen von nasses Aufsatz im Maihefte der Preußischen
Jahrbücher,^) nirgends mit tieferen Erfassen der wichtigen Entscheidungsgründe
*) Dvr vorliegende Aussatz lag bereits druckfertig da, als die Nnssescheu Ausführungen
erschienen, die in manchen Punkten unser» Ansichten entsprechen. Wir lassen daher unsern
Aufsatz, wie er war, und fügen nur an einigen Stellen den Vergleich mit Nasse hinzu. Gegen-
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