Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Viertes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches "Hans Hoffmann, den ich noch nicht kannte, erzählt die Verfasserin, enrpfahk Doch genug der Proben und Auszüge. Sie sollen dem hübschen Buche Maßgebliches und Unmaßgebliches Zur Bnutfrage. Während unser Aufsatz in Ur. 41 und 42 der "Greuz- Die Gehaltsverhöllmisse der höher" Lehrer i" Sachse". Das Schul¬ Maßgebliches und Unmaßgebliches „Hans Hoffmann, den ich noch nicht kannte, erzählt die Verfasserin, enrpfahk Doch genug der Proben und Auszüge. Sie sollen dem hübschen Buche Maßgebliches und Unmaßgebliches Zur Bnutfrage. Während unser Aufsatz in Ur. 41 und 42 der „Greuz- Die Gehaltsverhöllmisse der höher« Lehrer i» Sachse». Das Schul¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0199" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/206198"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_688" prev="#ID_687"> „Hans Hoffmann, den ich noch nicht kannte, erzählt die Verfasserin, enrpfahk<lb/> er mir sehr, besonders den schauerlich-großartigen »Hexenprediger«; »Im Lande<lb/> der Phäaken« gefiel ihm auch. Doch hatte er seine Bedenken. »Ob diese<lb/> tragischen Ausgänge geradezu gefordert sind durch die Charaktere, darüber ließe<lb/> sich sehr streiten.«" Die Härte in den tragischen Novellen Hoffmanns hat er<lb/> also auch mißbilligt.</p><lb/> <p xml:id="ID_689"> Doch genug der Proben und Auszüge. Sie sollen dem hübschen Buche<lb/> der begeisterten und kunstbegabten Verehrerin Vischers nur Leser und gerechte<lb/> Anerkennung schaffen, aber auch unsre im Eingange aufgestellte Behauptung<lb/> bestätige», daß Bischer Persönlich uns nach seinem irdischen Tode erst recht<lb/> derer geworden sei.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Maßgebliches und Unmaßgebliches</head><lb/> <div n="2"> <head> Zur Bnutfrage.</head> <p xml:id="ID_690"> Während unser Aufsatz in Ur. 41 und 42 der „Greuz-<lb/> bote»" in die Welt hinausgeht, sehen Nur die Koalition, das Kartell der Manchester-<lb/> »uiuner, der Großfinanz und der Partitularisleu eifrig an der Arbeit, daß die<lb/> Entscheidung der Bankfrage durch unsre Reichsgesetzgebung verpfuscht werde. In<lb/> die Spalten der besten, nativualgesiuutesteu Zeitungen werden Kuckuckseier hinein¬<lb/> gelegt. Da wird gesagt, süddeutsche Patrioten mit warmen Herzen für das Reich<lb/> wollten von ihren Einrichtungen nicht lassen. Aber Gründe, warum dieser Parti-<lb/> iülarismnS gerechtfertigt sei, vermag kein Mensch beizubringen. Wahrscheinlich<lb/> rühren diese Wehklagen vou den Schlaumeiern der Großfinanz her. lind was<lb/> das Reich, wenn es die jetzige Reichsbmll mit Privatkapital beließe, vom Ge¬<lb/> winn außer seinen jetzige» Bezügen erhalten soll, beruht zumeist auf einer<lb/> Mißachtung der Bestimmungen in t? 24 und 41 des Bankgesetzes, wonach dem<lb/> Reiche vlmehi» die Hälfte von den Rücklage» (dem Reservefonds) zukommt. So¬<lb/> weit aber die unklaren Borschläge doch dem Reiche etwas gewähren »vollen, ist<lb/> das Gebotene el» Linsengericht. Also: Reichsregierung und Reichstag, haltet die<lb/> Auge» a»f!</p><lb/> </div> <div n="2"> <head> Die Gehaltsverhöllmisse der höher« Lehrer i» Sachse».</head> <p xml:id="ID_691" next="#ID_692"> Das Schul¬<lb/> wesen Sachsens erfreut sich eines sehr guten Rufes im Inlande wie im Aus¬<lb/> lande; die Organisation scheint glücklich, die Dotation im allgemeinen ausgiebig<lb/> zu sein. In Bezug auf die Gehalte trifft aber die Auunhme besonders günstiger<lb/> Verhältnisse mir bedingt zu, nämlich bezüglich der Volksschule und der Hochschule.<lb/> Bei der Hochschule erfolgt die Feststellung des Gehaltes je uach der wisseuschnft-</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0199]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
„Hans Hoffmann, den ich noch nicht kannte, erzählt die Verfasserin, enrpfahk
er mir sehr, besonders den schauerlich-großartigen »Hexenprediger«; »Im Lande
der Phäaken« gefiel ihm auch. Doch hatte er seine Bedenken. »Ob diese
tragischen Ausgänge geradezu gefordert sind durch die Charaktere, darüber ließe
sich sehr streiten.«" Die Härte in den tragischen Novellen Hoffmanns hat er
also auch mißbilligt.
Doch genug der Proben und Auszüge. Sie sollen dem hübschen Buche
der begeisterten und kunstbegabten Verehrerin Vischers nur Leser und gerechte
Anerkennung schaffen, aber auch unsre im Eingange aufgestellte Behauptung
bestätige», daß Bischer Persönlich uns nach seinem irdischen Tode erst recht
derer geworden sei.
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Zur Bnutfrage. Während unser Aufsatz in Ur. 41 und 42 der „Greuz-
bote»" in die Welt hinausgeht, sehen Nur die Koalition, das Kartell der Manchester-
»uiuner, der Großfinanz und der Partitularisleu eifrig an der Arbeit, daß die
Entscheidung der Bankfrage durch unsre Reichsgesetzgebung verpfuscht werde. In
die Spalten der besten, nativualgesiuutesteu Zeitungen werden Kuckuckseier hinein¬
gelegt. Da wird gesagt, süddeutsche Patrioten mit warmen Herzen für das Reich
wollten von ihren Einrichtungen nicht lassen. Aber Gründe, warum dieser Parti-
iülarismnS gerechtfertigt sei, vermag kein Mensch beizubringen. Wahrscheinlich
rühren diese Wehklagen vou den Schlaumeiern der Großfinanz her. lind was
das Reich, wenn es die jetzige Reichsbmll mit Privatkapital beließe, vom Ge¬
winn außer seinen jetzige» Bezügen erhalten soll, beruht zumeist auf einer
Mißachtung der Bestimmungen in t? 24 und 41 des Bankgesetzes, wonach dem
Reiche vlmehi» die Hälfte von den Rücklage» (dem Reservefonds) zukommt. So¬
weit aber die unklaren Borschläge doch dem Reiche etwas gewähren »vollen, ist
das Gebotene el» Linsengericht. Also: Reichsregierung und Reichstag, haltet die
Auge» a»f!
Die Gehaltsverhöllmisse der höher« Lehrer i» Sachse». Das Schul¬
wesen Sachsens erfreut sich eines sehr guten Rufes im Inlande wie im Aus¬
lande; die Organisation scheint glücklich, die Dotation im allgemeinen ausgiebig
zu sein. In Bezug auf die Gehalte trifft aber die Auunhme besonders günstiger
Verhältnisse mir bedingt zu, nämlich bezüglich der Volksschule und der Hochschule.
Bei der Hochschule erfolgt die Feststellung des Gehaltes je uach der wisseuschnft-
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