Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Zweites Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches wirtschaftliche" Beratungen wünschenswerte Sachkunde aneignen könne. Gerade Alles dieses trifft für den hier erörterten Vorschlag zu, während es von Das Gesetz brauchte nur einfach zu lauten: 1. Die Tagung des Reichstages Rnrt Graeser Maßgebliches und Unmaßgebliches Der Impfzwang und seine Durchführung. Im Jahrgang 1888 der Der Referent der Petitionstommission hob bei der Kommissiousberatung her¬ Maßgebliches und Unmaßgebliches wirtschaftliche» Beratungen wünschenswerte Sachkunde aneignen könne. Gerade Alles dieses trifft für den hier erörterten Vorschlag zu, während es von Das Gesetz brauchte nur einfach zu lauten: 1. Die Tagung des Reichstages Rnrt Graeser Maßgebliches und Unmaßgebliches Der Impfzwang und seine Durchführung. Im Jahrgang 1888 der Der Referent der Petitionstommission hob bei der Kommissiousberatung her¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0530" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/205261"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_1476" prev="#ID_1475"> wirtschaftliche» Beratungen wünschenswerte Sachkunde aneignen könne. Gerade<lb/> die wirtschaftliche Gesetzgebung erfordere eine ununterbrochene Wechselwirkung<lb/> mit den praktische» Erfahrungen, und es sei nicht für jeden möglich, sich el»<lb/> sicheres Urteil zur Abstimmung über ein so riesenhaft ausgedehntes Gebiet<lb/> zu bilden. Der Reichskanzler hoffte, daß ein Mandat zu diesen» Volks¬<lb/> wirtschaftsrate nur solche Männer auuehnicn würden, die Zeit und Lust dazu<lb/> hätten, und von denen daher wirkliche Sachkunde zu erwarten wäre.</p><lb/> <p xml:id="ID_1477"> Alles dieses trifft für den hier erörterten Vorschlag zu, während es von<lb/> den Beweisgründen der Reichstagsmehrheit, die im Jahre 1881 den Volks¬<lb/> wirtschaftsrat ablehnte, nicht getroffen wird. Bekanntlich erfolgte die Ablehnung,<lb/> weil man eine staatsrechtliche Verantwortlichkeit des WirtschaftSrates vermißte,<lb/> und fürchtete, daß diese eine selbständige Instanz neben und über dem Reichs¬<lb/> tage werden würde, die das Ansehen des Reichstages schwächen müßte. — Der<lb/> wirtschaftliche Reichstag wäre eben der Reichstag selbst und würde seinem<lb/> Politischen Zwillingsbruder in keiner Weise Konkurrenz macheu.</p><lb/> <p xml:id="ID_1478"> Das Gesetz brauchte nur einfach zu lauten: 1. Die Tagung des Reichstages<lb/> erfolgt getrennt: n) für politische Gesetzgebung, Verfassung und Verwaltung<lb/> des Reiches einschließlich des Budgets; d) für wirtschaftliche und soziale Gesetz¬<lb/> gebung. 2. Zweifel über die Zuständigkeit einer Sache entscheidet der Bundesrat.<lb/> 3. Die Sitzungen der beiden Reichstage finden nicht gleichzeitig, sondern nach<lb/> oder neben einander statt.</p><lb/> <note type="byline"> Rnrt Graeser</note><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Maßgebliches und Unmaßgebliches</head><lb/> <div n="2"> <head> Der Impfzwang und seine Durchführung.</head> <p xml:id="ID_1479"> Im Jahrgang 1888 der<lb/> grünen Blätter (Bd. 1, Seite 222) habe ich dargelegt, daß nach meiner Ansicht die<lb/> Zwmigsiiiipfling zulässig sei, da das Reichsnnpfgcsch sie nicht untersage, das preußische<lb/> Recht sie aber unbedingt zulasse, und daß die zuständigen staatlichen Behörden<lb/> meine Ansicht gebilligt hätten. Die Frage ist inzwischen in zahlreichen Petitionen,<lb/> die sich zum Teil sehr lebhaft mit meiner Person und meiner Handlungsweise be¬<lb/> schäftigen, dem Reichstag unterbreitet worden, und es interessirt vielleicht die Leser<lb/> dieser Zeitschrift, von dem Schicksal dieser Petitionen Kenntnis zu erhallen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1480" next="#ID_1481"> Der Referent der Petitionstommission hob bei der Kommissiousberatung her¬<lb/> vor, daß sofort mit Erlaß des ImpfgeseheS von, 8. April 1874 Petitionen da¬<lb/> gegen hervorgetreten seien, daß aber bis zum heutigen Tage immer dieselben Namen,<lb/> ja meistenteils wörtlich dieselben Petitionen wiederkehrten, eine derselben ist z. B.</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0530]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
wirtschaftliche» Beratungen wünschenswerte Sachkunde aneignen könne. Gerade
die wirtschaftliche Gesetzgebung erfordere eine ununterbrochene Wechselwirkung
mit den praktische» Erfahrungen, und es sei nicht für jeden möglich, sich el»
sicheres Urteil zur Abstimmung über ein so riesenhaft ausgedehntes Gebiet
zu bilden. Der Reichskanzler hoffte, daß ein Mandat zu diesen» Volks¬
wirtschaftsrate nur solche Männer auuehnicn würden, die Zeit und Lust dazu
hätten, und von denen daher wirkliche Sachkunde zu erwarten wäre.
Alles dieses trifft für den hier erörterten Vorschlag zu, während es von
den Beweisgründen der Reichstagsmehrheit, die im Jahre 1881 den Volks¬
wirtschaftsrat ablehnte, nicht getroffen wird. Bekanntlich erfolgte die Ablehnung,
weil man eine staatsrechtliche Verantwortlichkeit des WirtschaftSrates vermißte,
und fürchtete, daß diese eine selbständige Instanz neben und über dem Reichs¬
tage werden würde, die das Ansehen des Reichstages schwächen müßte. — Der
wirtschaftliche Reichstag wäre eben der Reichstag selbst und würde seinem
Politischen Zwillingsbruder in keiner Weise Konkurrenz macheu.
Das Gesetz brauchte nur einfach zu lauten: 1. Die Tagung des Reichstages
erfolgt getrennt: n) für politische Gesetzgebung, Verfassung und Verwaltung
des Reiches einschließlich des Budgets; d) für wirtschaftliche und soziale Gesetz¬
gebung. 2. Zweifel über die Zuständigkeit einer Sache entscheidet der Bundesrat.
3. Die Sitzungen der beiden Reichstage finden nicht gleichzeitig, sondern nach
oder neben einander statt.
Rnrt Graeser
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Der Impfzwang und seine Durchführung. Im Jahrgang 1888 der
grünen Blätter (Bd. 1, Seite 222) habe ich dargelegt, daß nach meiner Ansicht die
Zwmigsiiiipfling zulässig sei, da das Reichsnnpfgcsch sie nicht untersage, das preußische
Recht sie aber unbedingt zulasse, und daß die zuständigen staatlichen Behörden
meine Ansicht gebilligt hätten. Die Frage ist inzwischen in zahlreichen Petitionen,
die sich zum Teil sehr lebhaft mit meiner Person und meiner Handlungsweise be¬
schäftigen, dem Reichstag unterbreitet worden, und es interessirt vielleicht die Leser
dieser Zeitschrift, von dem Schicksal dieser Petitionen Kenntnis zu erhallen.
Der Referent der Petitionstommission hob bei der Kommissiousberatung her¬
vor, daß sofort mit Erlaß des ImpfgeseheS von, 8. April 1874 Petitionen da¬
gegen hervorgetreten seien, daß aber bis zum heutigen Tage immer dieselben Namen,
ja meistenteils wörtlich dieselben Petitionen wiederkehrten, eine derselben ist z. B.
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