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Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

daß die Streiks großer Arbeitermassen nach allen damit gemachten Erfahrungen
eine so große öffentliche Gefahr sind, daß eine fernere Duldung derselben einfach
unmöglich ist.

Nachschrift.

Schneller, als man denken konnte, ist diesmal, dank dem
energischen Einschreiten der Behörden und dem Nachgeben der Parteien, die dem
Vaterlande drohende Gefahr vorübergegangen. In den Kohlenbczirken arbeitet
wieder alles, mit wenigen Ausnahmen, auch die Aufstände der Maurer und
Zimmerer in Berlin scheinen ihrem Ende nahe zu sein. Dennoch ist die Wieder¬
holung dessen, was wir erlebt haben, nicht ausgeschlossen. Möchten daher diejenigen,
deren Pflicht es ist, solchen öffentlichen Gefahren vorzubeugen, nunmehr nicht
säumen, geeignete Maßregeln zu ergreifen. Daß die Streiks ein Agitationsmittel
in den Händen des Sozialismus sind, eine gefährliche Waffe für dessen Führer,
denen es darauf ankommen muß, die Arbeiterbewegung nicht einschlafen zu lassen,
das wolle man nicht vergessen.


Das Recht der Presse.

Verschiedne Zeitungen besprechen in erregtem Tone
die Ausschließung der Zeitungsberichtcrstattcr vou dem Empfange der hohen ita¬
lienischen Gäste in der "Unfallverhütungs-Ausstellung," und selbst ein in jedem
Sinne gemäßigtes Blatt, die "Tägliche Rundschau," erklärt: "Die Presse hat sich
nicht darin Unrein!j gefügt, sondern die Berichterstattung eingestellt, und das war
das Mindeste, was sie bei diesem Falle thun konnte." Sie bezeichnet schließlich "ein
gemeinsames Vorgehen bei allen solchen Anlässen" als das einzige Mittel, um den
Behörden diejenige Rücksichtnahme abzuzwingen, auf welche die anständige Journa¬
listik ein Anrecht hat, sowohl in ihrem eignen Interesse, als mich in demjenigen
ihrer Leser, deren Sache sie vertritt."

Wir wissen nicht, ob bei jener Gelegenheit Rücksichtslosigkeit obgewaltet hat,
-vollen aber gern glauben, daß hier und da noch Anschauungen über die Bedeu¬
tung der Presse herrschen, die mit der Entwicklung unsers öffentlichen Lebens in
Widerspruch steheu. Doch geben auch die augeführten Sätze zu mehreren Bedenken
Anlaß, die wir, abgesehen von dem vorliegenden Falle, zur Sprache bringen wollen,
da die Frage, um die es sich hier handelt, dringend der Klärung bedarf.

Daß die Zeitungen über einen Vorgang, von dem sie ausgeschlossen waren,
keine Berichte gebracht haben, ist natürlich, und es wäre nur zu wünschen, daß
sie sichs ein für allemal zum Gesetz machten, nichts zu sagen, was sie nicht
wissen, nicht wissen können. Welche Maßregeln sie sonst noch hätten ergreifen
können, ist uns unverständlich. Sie werden doch nicht im Ernste daran gedacht
haben, aus Rache uun auch das zu verschweigen, was sich noch bei Anwesenheit
des Königs von Italien in Berlin in voller Öffentlichkeit zugetragen hat? Solche
Wiedervergeltung würde wirklich das Interesse ihrer Leser und noch empfindlicher
ihr eignes geschädigt haben. Aber ihrem "Anrecht auf Rücksichtnahme" steht ent¬
schieden das Recht hoher Personen gegenüber, sich die Berichterstattung dort zu
verbitten, wo ihnen diese nicht wünschenswert erscheint. Oder möchte man es etwa
zu den Pflichten Hochgestellter rechnen, sich bei jedem Schritt aus dem Hanse be¬
obachten, jedes ihrer Worte belauschen und veröffentlichen zu lassen? Das wäre
eine arge Unbilligkeit. Und weiter: welche Einbuße hat die Lesewelt dadurch er¬
litten, daß ihr nichts über den Besuch der fürstlichen Herrschaften in der Aus¬
stellung erzählt worden ist? Für die Befriedigung der Neugier wird doch wahr¬
haftig im Übermaße gesorgt.


Maßgebliches und Unmaßgebliches

daß die Streiks großer Arbeitermassen nach allen damit gemachten Erfahrungen
eine so große öffentliche Gefahr sind, daß eine fernere Duldung derselben einfach
unmöglich ist.

Nachschrift.

Schneller, als man denken konnte, ist diesmal, dank dem
energischen Einschreiten der Behörden und dem Nachgeben der Parteien, die dem
Vaterlande drohende Gefahr vorübergegangen. In den Kohlenbczirken arbeitet
wieder alles, mit wenigen Ausnahmen, auch die Aufstände der Maurer und
Zimmerer in Berlin scheinen ihrem Ende nahe zu sein. Dennoch ist die Wieder¬
holung dessen, was wir erlebt haben, nicht ausgeschlossen. Möchten daher diejenigen,
deren Pflicht es ist, solchen öffentlichen Gefahren vorzubeugen, nunmehr nicht
säumen, geeignete Maßregeln zu ergreifen. Daß die Streiks ein Agitationsmittel
in den Händen des Sozialismus sind, eine gefährliche Waffe für dessen Führer,
denen es darauf ankommen muß, die Arbeiterbewegung nicht einschlafen zu lassen,
das wolle man nicht vergessen.


Das Recht der Presse.

Verschiedne Zeitungen besprechen in erregtem Tone
die Ausschließung der Zeitungsberichtcrstattcr vou dem Empfange der hohen ita¬
lienischen Gäste in der „Unfallverhütungs-Ausstellung," und selbst ein in jedem
Sinne gemäßigtes Blatt, die „Tägliche Rundschau," erklärt: „Die Presse hat sich
nicht darin Unrein!j gefügt, sondern die Berichterstattung eingestellt, und das war
das Mindeste, was sie bei diesem Falle thun konnte." Sie bezeichnet schließlich „ein
gemeinsames Vorgehen bei allen solchen Anlässen" als das einzige Mittel, um den
Behörden diejenige Rücksichtnahme abzuzwingen, auf welche die anständige Journa¬
listik ein Anrecht hat, sowohl in ihrem eignen Interesse, als mich in demjenigen
ihrer Leser, deren Sache sie vertritt."

Wir wissen nicht, ob bei jener Gelegenheit Rücksichtslosigkeit obgewaltet hat,
-vollen aber gern glauben, daß hier und da noch Anschauungen über die Bedeu¬
tung der Presse herrschen, die mit der Entwicklung unsers öffentlichen Lebens in
Widerspruch steheu. Doch geben auch die augeführten Sätze zu mehreren Bedenken
Anlaß, die wir, abgesehen von dem vorliegenden Falle, zur Sprache bringen wollen,
da die Frage, um die es sich hier handelt, dringend der Klärung bedarf.

Daß die Zeitungen über einen Vorgang, von dem sie ausgeschlossen waren,
keine Berichte gebracht haben, ist natürlich, und es wäre nur zu wünschen, daß
sie sichs ein für allemal zum Gesetz machten, nichts zu sagen, was sie nicht
wissen, nicht wissen können. Welche Maßregeln sie sonst noch hätten ergreifen
können, ist uns unverständlich. Sie werden doch nicht im Ernste daran gedacht
haben, aus Rache uun auch das zu verschweigen, was sich noch bei Anwesenheit
des Königs von Italien in Berlin in voller Öffentlichkeit zugetragen hat? Solche
Wiedervergeltung würde wirklich das Interesse ihrer Leser und noch empfindlicher
ihr eignes geschädigt haben. Aber ihrem „Anrecht auf Rücksichtnahme" steht ent¬
schieden das Recht hoher Personen gegenüber, sich die Berichterstattung dort zu
verbitten, wo ihnen diese nicht wünschenswert erscheint. Oder möchte man es etwa
zu den Pflichten Hochgestellter rechnen, sich bei jedem Schritt aus dem Hanse be¬
obachten, jedes ihrer Worte belauschen und veröffentlichen zu lassen? Das wäre
eine arge Unbilligkeit. Und weiter: welche Einbuße hat die Lesewelt dadurch er¬
litten, daß ihr nichts über den Besuch der fürstlichen Herrschaften in der Aus¬
stellung erzählt worden ist? Für die Befriedigung der Neugier wird doch wahr¬
haftig im Übermaße gesorgt.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341849_204730/480>, abgerufen am 05.02.2025.