Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Erstes Vierteljahr.Zur Strafrechtspflege gehörig benutzt wird, so läuft der gegenwärtige Staatenverband Österreichs In einem letzten Artikel werden wir ein Bild zu zeichnen versuchen, wie Zur ^"trafrechtspstege Line Erwiderung eher die Grundsätze, von denen die sogenannte "Internationale Die "Internationale strafrechtliche Vereinigung" ist noch viel zu jung, Grenzbowi 1 1889 75
Zur Strafrechtspflege gehörig benutzt wird, so läuft der gegenwärtige Staatenverband Österreichs In einem letzten Artikel werden wir ein Bild zu zeichnen versuchen, wie Zur ^»trafrechtspstege Line Erwiderung eher die Grundsätze, von denen die sogenannte „Internationale Die „Internationale strafrechtliche Vereinigung" ist noch viel zu jung, Grenzbowi 1 1889 75
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0601" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/204690"/> <fw type="header" place="top"> Zur Strafrechtspflege</fw><lb/> <p xml:id="ID_1912"> gehörig benutzt wird, so läuft der gegenwärtige Staatenverband Österreichs<lb/> Gefahr, gänzlich aufgelöst zu werden." „Mögen," so sagt unser Autor selbst<lb/> weiter, „die nrilitär-geographischen Verhältnisse gegen Nordost für Österreich-<lb/> Ungarn noch so ungünstig beurteilt werden, dennoch muß mau bei einem<lb/> Kriege gegen Nußland mit Aufgebot aller Macht und mit möglichster Rasch¬<lb/> heit die Offensive ergreifen. In einer raschen und kraftvollen Offensive, die<lb/> in der Negel auch eine glückliche ist, liegt der Ruhm der Armee, das Wohl<lb/> des Vaterlandes. Weder Wien noch Budapest, noch sonst ein geographischer<lb/> Punkt wird die gegnerischen Operationen bestimmen, sondern einzig und allein<lb/> die Armee, so lange sie noch unbesiegt ist. Beschränkung auf die Defensive<lb/> wäre sicherer Ruin. Die Anschauung, daß die Armee im Kriegsfalle (wir<lb/> sagen: nach der Kriegserklärung, die nach dem Vertrage von 1879 nicht von<lb/> Osterreich ergehen durfte, sondern von Rußland erfolgen müßte) unbedingt die<lb/> Offensive ergreifen wird, muß Generalen, Offizieren und Soldaten in Fleisch<lb/> und Blut übergehen und als unwandelbarer Grundsatz, als belebender Faktor<lb/> die ganze Heranbildung des Heeres durchdringen."</p><lb/> <p xml:id="ID_1913"> In einem letzten Artikel werden wir ein Bild zu zeichnen versuchen, wie<lb/> sich der in Rede stehende Krieg voraussichtlich etwa abspielen wird.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Zur ^»trafrechtspstege<lb/> Line Erwiderung </head><lb/> <p xml:id="ID_1914"> eher die Grundsätze, von denen die sogenannte „Internationale<lb/> strafrechtliche Vereinigung" bei der Aufgabe ausgeht, die sie sich<lb/> gestellt hat, nämlich der Erstrebung einer gänzlichen Umbildung<lb/> der Strafrechtspflege, enthält ein kleiner Aufsatz in Ur. 7 dieser<lb/> Zeitschrift (vom 14. Februar d. I.) einige, freilich sehr knapp<lb/> gehaltne, Andeutungen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1915" next="#ID_1916"> Die „Internationale strafrechtliche Vereinigung" ist noch viel zu jung,<lb/> als daß sür die bei der Sache zunächst interessirten Kreise oder gar für die<lb/> Gesamtheit, die das „Programm" der gedachten Vereinigung natürlich noch<lb/> lange nicht zu ihrem geistigen Eigentum gemacht haben kann, bereits eine klare<lb/> Anschauung darüber zu gewinnen gewesen wäre, die von den allenthalben und</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> Grenzbowi 1 1889 75</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0601]
Zur Strafrechtspflege
gehörig benutzt wird, so läuft der gegenwärtige Staatenverband Österreichs
Gefahr, gänzlich aufgelöst zu werden." „Mögen," so sagt unser Autor selbst
weiter, „die nrilitär-geographischen Verhältnisse gegen Nordost für Österreich-
Ungarn noch so ungünstig beurteilt werden, dennoch muß mau bei einem
Kriege gegen Nußland mit Aufgebot aller Macht und mit möglichster Rasch¬
heit die Offensive ergreifen. In einer raschen und kraftvollen Offensive, die
in der Negel auch eine glückliche ist, liegt der Ruhm der Armee, das Wohl
des Vaterlandes. Weder Wien noch Budapest, noch sonst ein geographischer
Punkt wird die gegnerischen Operationen bestimmen, sondern einzig und allein
die Armee, so lange sie noch unbesiegt ist. Beschränkung auf die Defensive
wäre sicherer Ruin. Die Anschauung, daß die Armee im Kriegsfalle (wir
sagen: nach der Kriegserklärung, die nach dem Vertrage von 1879 nicht von
Osterreich ergehen durfte, sondern von Rußland erfolgen müßte) unbedingt die
Offensive ergreifen wird, muß Generalen, Offizieren und Soldaten in Fleisch
und Blut übergehen und als unwandelbarer Grundsatz, als belebender Faktor
die ganze Heranbildung des Heeres durchdringen."
In einem letzten Artikel werden wir ein Bild zu zeichnen versuchen, wie
sich der in Rede stehende Krieg voraussichtlich etwa abspielen wird.
Zur ^»trafrechtspstege
Line Erwiderung
eher die Grundsätze, von denen die sogenannte „Internationale
strafrechtliche Vereinigung" bei der Aufgabe ausgeht, die sie sich
gestellt hat, nämlich der Erstrebung einer gänzlichen Umbildung
der Strafrechtspflege, enthält ein kleiner Aufsatz in Ur. 7 dieser
Zeitschrift (vom 14. Februar d. I.) einige, freilich sehr knapp
gehaltne, Andeutungen.
Die „Internationale strafrechtliche Vereinigung" ist noch viel zu jung,
als daß sür die bei der Sache zunächst interessirten Kreise oder gar für die
Gesamtheit, die das „Programm" der gedachten Vereinigung natürlich noch
lange nicht zu ihrem geistigen Eigentum gemacht haben kann, bereits eine klare
Anschauung darüber zu gewinnen gewesen wäre, die von den allenthalben und
Grenzbowi 1 1889 75
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |