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Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Viertes Vierteljahr.

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verabschiedete Offiziere in der Polizeiverwaltung.

den reinen Theoretikern keinen Platz gönnen will, d. h. unter denen, mit deren
Theorie die Praxis nichts anzufangen weiß. Mag der Staatslehre des Königs
die durchgebildete Systematik fehlen, an Fülle klarer, wahrer und großer Ge¬
danken ist sie unübertroffen.




verabschiedete Offiziere in der Polizeiverwaltung.

'MMkn Nummer 14 und 16 dieses Jahrganges der Grenzboten findet
sich ein von kundiger Hand geschriebener Aufsatz: Verabschiedete
Offiziere, der sich mit dem wenig beneidenswerten Lose dieser
Herren befaßt und ihre Verwendung in bürgerlichen Stellen
befürwortet. Er geht dabei von der Ansicht aus, daß in Preußen
die Übernahme von Offizieren außer Dienst in Zivilstellen regelmäßig erfolge
und deshalb die Aufmerksamkeit in dieser gewiß wichtigen Angelegenheit sich
wesentlich auf nicht preußische deutsche Staaten zu lenken habe. Diese Ansicht
ist jedoch irrig, weil auch in Preußen die Anstellung von frühern Offizieren
im Zivildienste, selbst für solche Stellen, die besonders gut für sie geeignet
sind, und die ihnen bestimmungsmäßig offen stehen, viel seltener erfolgt, als
man annimmt. Zu solchen Stellen gehören die der höhern Polizeiexekutiv¬
beamten, welche in Berlin Polizeihauptleute und Polizeileutnants, in den Pro¬
vinzen Polizeiinspektoren und Polizeikommissare heißen. Obwohl durch die
ministeriellen Bestimmungen vom 9. Mai 1837 und 23. Juni 1841 vor¬
geschrieben ist, daß zu Polizeikommissaren verabschiedete Offiziere oder Referen¬
dare genommen werden sollen, finden sich erfahrungsmäßig bei den Polizeibehör¬
den in Preußen, das Polizeipräsidium in Berlin ausgenommen, fast keine Offi¬
ziere, sondern überwiegend frühere Unteroffiziere oder Feldwebel in den Exe-
kutivstellen. Eine uns vorliegende Fachschrift: Die bestehende Organisation
und die erforderliche Reorganisation der preußischen Polizeiverwaltung (Berlin,
Friedrich Luckhardt) beleuchtet auf Grund statistischer Ermittelungen die Ver¬
hältnisse der kommunalen Polizeiverwaltungen in den preußischen Städten
über 25000 Seelen. Sie stellt neben andern, geradezu verblüffenden Mit¬
teilungen, wie ein hochangesehener rheinischer Bürgermeister sich ausdrückt, fest,
daß in diesen wenigen Städten 11 Polizeiinspektoren und 75 Polizeikommissare
und 457 Schutzleute fehlen, und daß von den zur Zeit angestellten Polizeiinspek¬
toren keiner dem Offizierstande angehört hat. Auch bei den Polizeikommissaren


verabschiedete Offiziere in der Polizeiverwaltung.

den reinen Theoretikern keinen Platz gönnen will, d. h. unter denen, mit deren
Theorie die Praxis nichts anzufangen weiß. Mag der Staatslehre des Königs
die durchgebildete Systematik fehlen, an Fülle klarer, wahrer und großer Ge¬
danken ist sie unübertroffen.




verabschiedete Offiziere in der Polizeiverwaltung.

'MMkn Nummer 14 und 16 dieses Jahrganges der Grenzboten findet
sich ein von kundiger Hand geschriebener Aufsatz: Verabschiedete
Offiziere, der sich mit dem wenig beneidenswerten Lose dieser
Herren befaßt und ihre Verwendung in bürgerlichen Stellen
befürwortet. Er geht dabei von der Ansicht aus, daß in Preußen
die Übernahme von Offizieren außer Dienst in Zivilstellen regelmäßig erfolge
und deshalb die Aufmerksamkeit in dieser gewiß wichtigen Angelegenheit sich
wesentlich auf nicht preußische deutsche Staaten zu lenken habe. Diese Ansicht
ist jedoch irrig, weil auch in Preußen die Anstellung von frühern Offizieren
im Zivildienste, selbst für solche Stellen, die besonders gut für sie geeignet
sind, und die ihnen bestimmungsmäßig offen stehen, viel seltener erfolgt, als
man annimmt. Zu solchen Stellen gehören die der höhern Polizeiexekutiv¬
beamten, welche in Berlin Polizeihauptleute und Polizeileutnants, in den Pro¬
vinzen Polizeiinspektoren und Polizeikommissare heißen. Obwohl durch die
ministeriellen Bestimmungen vom 9. Mai 1837 und 23. Juni 1841 vor¬
geschrieben ist, daß zu Polizeikommissaren verabschiedete Offiziere oder Referen¬
dare genommen werden sollen, finden sich erfahrungsmäßig bei den Polizeibehör¬
den in Preußen, das Polizeipräsidium in Berlin ausgenommen, fast keine Offi¬
ziere, sondern überwiegend frühere Unteroffiziere oder Feldwebel in den Exe-
kutivstellen. Eine uns vorliegende Fachschrift: Die bestehende Organisation
und die erforderliche Reorganisation der preußischen Polizeiverwaltung (Berlin,
Friedrich Luckhardt) beleuchtet auf Grund statistischer Ermittelungen die Ver¬
hältnisse der kommunalen Polizeiverwaltungen in den preußischen Städten
über 25000 Seelen. Sie stellt neben andern, geradezu verblüffenden Mit¬
teilungen, wie ein hochangesehener rheinischer Bürgermeister sich ausdrückt, fest,
daß in diesen wenigen Städten 11 Polizeiinspektoren und 75 Polizeikommissare
und 457 Schutzleute fehlen, und daß von den zur Zeit angestellten Polizeiinspek¬
toren keiner dem Offizierstande angehört hat. Auch bei den Polizeikommissaren


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[0069] verabschiedete Offiziere in der Polizeiverwaltung. den reinen Theoretikern keinen Platz gönnen will, d. h. unter denen, mit deren Theorie die Praxis nichts anzufangen weiß. Mag der Staatslehre des Königs die durchgebildete Systematik fehlen, an Fülle klarer, wahrer und großer Ge¬ danken ist sie unübertroffen. verabschiedete Offiziere in der Polizeiverwaltung. 'MMkn Nummer 14 und 16 dieses Jahrganges der Grenzboten findet sich ein von kundiger Hand geschriebener Aufsatz: Verabschiedete Offiziere, der sich mit dem wenig beneidenswerten Lose dieser Herren befaßt und ihre Verwendung in bürgerlichen Stellen befürwortet. Er geht dabei von der Ansicht aus, daß in Preußen die Übernahme von Offizieren außer Dienst in Zivilstellen regelmäßig erfolge und deshalb die Aufmerksamkeit in dieser gewiß wichtigen Angelegenheit sich wesentlich auf nicht preußische deutsche Staaten zu lenken habe. Diese Ansicht ist jedoch irrig, weil auch in Preußen die Anstellung von frühern Offizieren im Zivildienste, selbst für solche Stellen, die besonders gut für sie geeignet sind, und die ihnen bestimmungsmäßig offen stehen, viel seltener erfolgt, als man annimmt. Zu solchen Stellen gehören die der höhern Polizeiexekutiv¬ beamten, welche in Berlin Polizeihauptleute und Polizeileutnants, in den Pro¬ vinzen Polizeiinspektoren und Polizeikommissare heißen. Obwohl durch die ministeriellen Bestimmungen vom 9. Mai 1837 und 23. Juni 1841 vor¬ geschrieben ist, daß zu Polizeikommissaren verabschiedete Offiziere oder Referen¬ dare genommen werden sollen, finden sich erfahrungsmäßig bei den Polizeibehör¬ den in Preußen, das Polizeipräsidium in Berlin ausgenommen, fast keine Offi¬ ziere, sondern überwiegend frühere Unteroffiziere oder Feldwebel in den Exe- kutivstellen. Eine uns vorliegende Fachschrift: Die bestehende Organisation und die erforderliche Reorganisation der preußischen Polizeiverwaltung (Berlin, Friedrich Luckhardt) beleuchtet auf Grund statistischer Ermittelungen die Ver¬ hältnisse der kommunalen Polizeiverwaltungen in den preußischen Städten über 25000 Seelen. Sie stellt neben andern, geradezu verblüffenden Mit¬ teilungen, wie ein hochangesehener rheinischer Bürgermeister sich ausdrückt, fest, daß in diesen wenigen Städten 11 Polizeiinspektoren und 75 Polizeikommissare und 457 Schutzleute fehlen, und daß von den zur Zeit angestellten Polizeiinspek¬ toren keiner dem Offizierstande angehört hat. Auch bei den Polizeikommissaren

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341847_203434/69>, abgerufen am 24.08.2024.