Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Erstes Quartal.Nein, er nahm sich am Tage seiner Verurteilung das Leben, Und gab seine Kinder in Schuld und Ungeduld dem Elende preis. Sie Mögen sie! Die Witwen und Waisen, die der geheime Kommerzienrat Ich bin wie zerschlagen, sagte Frau Anna; wir haben, dacht' ich, weder Weder mir noch dir. Der Fabrikant konnte schon wieder spaßen. Ich rauche doch nicht. Aber von dem Schlummerpunsch -- Rippe ich -- geh, Kaspar Benedikt, wenn du mich nur aufziehen kannst! Der Fabrikant nahm die Hand seiner schmollenden Ehehälfte und küßte War ich jemals andrer Meinung als du? antwortete Fran Anna und Notiz. Zur Lotteriefrage. Ein Ereignis, welches geeignet ist, nicht nur in den bei Wir stehen sonach vor der gewiß nicht leicht zu nehmenden Thatsache, daß Nein, er nahm sich am Tage seiner Verurteilung das Leben, Und gab seine Kinder in Schuld und Ungeduld dem Elende preis. Sie Mögen sie! Die Witwen und Waisen, die der geheime Kommerzienrat Ich bin wie zerschlagen, sagte Frau Anna; wir haben, dacht' ich, weder Weder mir noch dir. Der Fabrikant konnte schon wieder spaßen. Ich rauche doch nicht. Aber von dem Schlummerpunsch — Rippe ich — geh, Kaspar Benedikt, wenn du mich nur aufziehen kannst! Der Fabrikant nahm die Hand seiner schmollenden Ehehälfte und küßte War ich jemals andrer Meinung als du? antwortete Fran Anna und Notiz. Zur Lotteriefrage. Ein Ereignis, welches geeignet ist, nicht nur in den bei Wir stehen sonach vor der gewiß nicht leicht zu nehmenden Thatsache, daß <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0062" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/154945"/> <fw type="header" place="top"/><lb/> <p xml:id="ID_183"> Nein, er nahm sich am Tage seiner Verurteilung das Leben,</p><lb/> <p xml:id="ID_184"> Und gab seine Kinder in Schuld und Ungeduld dem Elende preis. Sie<lb/> dienen in niedern Stellungen!</p><lb/> <p xml:id="ID_185"> Mögen sie! Die Witwen und Waisen, die der geheime Kommerzienrat<lb/> Gebhardi an den Bettelstab brachte, zehren auch am Hungertuche! Kaspar Benedikt<lb/> machte einen Knoten in sein Taschentuch; er war mit der Unterstützung einer<lb/> dieser Verarmten im Rückstände.</p><lb/> <p xml:id="ID_186"> Ich bin wie zerschlagen, sagte Frau Anna; wir haben, dacht' ich, weder<lb/> ihn noch einen von den Seinigen je zu Gesicht bekommen, aber was wurde<lb/> damals über ihn in die Blätter geschrieben! Dir schmeckte Wochen lang weder<lb/> deine Cigarre noch dein Schlummerpunsch.</p><lb/> <p xml:id="ID_187"> Weder mir noch dir. Der Fabrikant konnte schon wieder spaßen.</p><lb/> <p xml:id="ID_188"> Ich rauche doch nicht.</p><lb/> <p xml:id="ID_189"> Aber von dem Schlummerpunsch —</p><lb/> <p xml:id="ID_190"> Rippe ich — geh, Kaspar Benedikt, wenn du mich nur aufziehen kannst!<lb/> Von heute an magst du ihn dir selbst bereiten.</p><lb/> <p xml:id="ID_191"> Der Fabrikant nahm die Hand seiner schmollenden Ehehälfte und küßte<lb/> sie. Lassen wirs bei dem einfachen K. B. Hartig bewenden, sagte er; einver¬<lb/> standen?</p><lb/> <p xml:id="ID_192"> War ich jemals andrer Meinung als du? antwortete Fran Anna und<lb/> entzog ihm beschämt ihre Hand. (Fortsetzung folgt.)</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> <div n="1"> <head> Notiz.</head><lb/> <p xml:id="ID_193"> Zur Lotteriefrage. Ein Ereignis, welches geeignet ist, nicht nur in den bei<lb/> den verschiednen deutschen Staatslottcrien beteiligten Kreisen, sondern auch in der<lb/> Juristenwelt allgemeines Aufsehen zu erregen, ist aus den letzten Wochen zu ver¬<lb/> zeichnen. Am Is. November d. I. hat das Reichsgericht zu Leipzig die Re¬<lb/> vision eines sächsischen Lvtteriekollckteurs, welcher von einem preußischen Landgerichte<lb/> wegen Verkaufs eines Looses der sächsischen Staatslotterie nach Preußen zu einer<lb/> geringfügigen Geldstrafe verurteilt worden war, verworfen, also den beteiligten<lb/> sächsischen Lotteriekollckteur wegen seiner in Frage kommenden Handlung für straf¬<lb/> fällig erklärt, während drei Tage zuvor, ant 12. November, das königl. prenß.<lb/> Kammergericht zu Berlin die Revision der königl. Staatsanwaltschaft beim Land¬<lb/> gericht II. zu Berlin, welches das einen andern sächsischen Lottcriekollektenr wegen<lb/> ganz derselben Handlung wie im ersten Falle, nämlich wegen Verkaufs eines<lb/> sächsischen Lotterielooses nach Preußen, freisprechende Urteil des Schöffengerichts<lb/> zu R. bestätigt hatte, verworfen, den beteiligten Lotterickollekteur also für straffrei<lb/> erklärt hat.</p><lb/> <p xml:id="ID_194" next="#ID_195"> Wir stehen sonach vor der gewiß nicht leicht zu nehmenden Thatsache, daß<lb/> zwei oberste Gerichtshöfe im deutschen Reiche über die Strafwmdigkcit einer und</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0062]
Nein, er nahm sich am Tage seiner Verurteilung das Leben,
Und gab seine Kinder in Schuld und Ungeduld dem Elende preis. Sie
dienen in niedern Stellungen!
Mögen sie! Die Witwen und Waisen, die der geheime Kommerzienrat
Gebhardi an den Bettelstab brachte, zehren auch am Hungertuche! Kaspar Benedikt
machte einen Knoten in sein Taschentuch; er war mit der Unterstützung einer
dieser Verarmten im Rückstände.
Ich bin wie zerschlagen, sagte Frau Anna; wir haben, dacht' ich, weder
ihn noch einen von den Seinigen je zu Gesicht bekommen, aber was wurde
damals über ihn in die Blätter geschrieben! Dir schmeckte Wochen lang weder
deine Cigarre noch dein Schlummerpunsch.
Weder mir noch dir. Der Fabrikant konnte schon wieder spaßen.
Ich rauche doch nicht.
Aber von dem Schlummerpunsch —
Rippe ich — geh, Kaspar Benedikt, wenn du mich nur aufziehen kannst!
Von heute an magst du ihn dir selbst bereiten.
Der Fabrikant nahm die Hand seiner schmollenden Ehehälfte und küßte
sie. Lassen wirs bei dem einfachen K. B. Hartig bewenden, sagte er; einver¬
standen?
War ich jemals andrer Meinung als du? antwortete Fran Anna und
entzog ihm beschämt ihre Hand. (Fortsetzung folgt.)
Notiz.
Zur Lotteriefrage. Ein Ereignis, welches geeignet ist, nicht nur in den bei
den verschiednen deutschen Staatslottcrien beteiligten Kreisen, sondern auch in der
Juristenwelt allgemeines Aufsehen zu erregen, ist aus den letzten Wochen zu ver¬
zeichnen. Am Is. November d. I. hat das Reichsgericht zu Leipzig die Re¬
vision eines sächsischen Lvtteriekollckteurs, welcher von einem preußischen Landgerichte
wegen Verkaufs eines Looses der sächsischen Staatslotterie nach Preußen zu einer
geringfügigen Geldstrafe verurteilt worden war, verworfen, also den beteiligten
sächsischen Lotteriekollckteur wegen seiner in Frage kommenden Handlung für straf¬
fällig erklärt, während drei Tage zuvor, ant 12. November, das königl. prenß.
Kammergericht zu Berlin die Revision der königl. Staatsanwaltschaft beim Land¬
gericht II. zu Berlin, welches das einen andern sächsischen Lottcriekollektenr wegen
ganz derselben Handlung wie im ersten Falle, nämlich wegen Verkaufs eines
sächsischen Lotterielooses nach Preußen, freisprechende Urteil des Schöffengerichts
zu R. bestätigt hatte, verworfen, den beteiligten Lotterickollekteur also für straffrei
erklärt hat.
Wir stehen sonach vor der gewiß nicht leicht zu nehmenden Thatsache, daß
zwei oberste Gerichtshöfe im deutschen Reiche über die Strafwmdigkcit einer und
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |