Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Viertes Quartal.Die Erhaltung der Denkmäler. Firmen bezeichnen, und der Richter würde, soweit Meldungspflichtige vorhanden Rarl Meisel. Die Erhaltung der Denkmäler. meer den Aufgaben, welche die moderne Kultur und die fort¬ Die Erhaltung der Denkmäler. Firmen bezeichnen, und der Richter würde, soweit Meldungspflichtige vorhanden Rarl Meisel. Die Erhaltung der Denkmäler. meer den Aufgaben, welche die moderne Kultur und die fort¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0268" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/157193"/> <fw type="header" place="top"> Die Erhaltung der Denkmäler.</fw><lb/> <p xml:id="ID_936" prev="#ID_935"> Firmen bezeichnen, und der Richter würde, soweit Meldungspflichtige vorhanden<lb/> sind, sie unter Androhung von Ordnungsstrafen zur Meldung anhalten, soweit<lb/> solche nicht vorhanden sind, von Amtswegen den Eintrag bez. die Löschung<lb/> vollziehen. Das Handelsregister würde alljährlich berichtigt werden und dann<lb/> ein getreues Verzeichnis der vorhandnen Firmen, ihrer Inhaber, der erteilten<lb/> Prokuren u. s. w. geben. Daß nur ein solches seinen Zweck erfüllen kann, ist<lb/> klar. Bei den verschiedenartigen Folgen, welche gesetzlich an die Eintragung in<lb/> das Firmenregister geknüpft sind, ist eine baldige Regelung der Frage durchaus<lb/> wünschenswert, ganz abgesehen davon, daß es im höchsten Grade mißlich und<lb/> unwürdig ist, wenn ein öffentliches, von den Gerichten geführtes Buch notorisch<lb/> eine Anzahl von Eintragen enthält, die unrichtig sind und den Thatsachen nicht<lb/> entsprechen.</p><lb/> <note type="byline"> Rarl Meisel.</note><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Die Erhaltung der Denkmäler.</head><lb/> <p xml:id="ID_937"> meer den Aufgaben, welche die moderne Kultur und die fort¬<lb/> schreitende Entwicklung des nationalen Gedankens dem Staate<lb/> aufgebürdet hat, nimmt die Sorge für die Erhaltung der Denk¬<lb/> mäler eine, wenn auch nicht besonders hervorstechende, so doch<lb/> nicht unwichtige Stellung ein. Während früher vor allem der<lb/> Wunsch lebendig war, die Sammlungen zu vermehren oder gar Schätze aufzu¬<lb/> häufen, ist man in unsrer Zeit immermehr zu der Einsicht gekommen, welche<lb/> hohe Kulturbedeutung die Denkmäler und historischen Kunstgegenstände besitzen.<lb/> Die Ausbreitung der anthropologischen Gesellschaften, der archäologischen und<lb/> geschichtlichen Vereine beweist, daß das Volk selber sich des Zusammenhanges<lb/> der Entwicklungsgeschichte mit den erhaltenen Resten einer früheren Epoche<lb/> bewußt geworden ist. Umsomehr ist es daher Aufgabe der leitenden Kreise,<lb/> diese Bestrebungen durch eine umfassende Gesetzgebung zu unterstützen und in<lb/> die für die Gesamtheit nützlichsten Wege zu leiten. Daß in den einzelnen<lb/> Kulturstaaten diese Regelung je nach dem Stande der Kultur und den Macht¬<lb/> vollkommenheiten der Negierung zu verschiedenen Zeiten eintreten mußte, ist eine<lb/> selbstverständliche Sache, obgleich es immerhin Verwunderung erregen muß,<lb/> wenn man sieht, wie nachlässig manche sonst hochstehende Länder in dieser<lb/> Hinsicht verfahren sind.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0268]
Die Erhaltung der Denkmäler.
Firmen bezeichnen, und der Richter würde, soweit Meldungspflichtige vorhanden
sind, sie unter Androhung von Ordnungsstrafen zur Meldung anhalten, soweit
solche nicht vorhanden sind, von Amtswegen den Eintrag bez. die Löschung
vollziehen. Das Handelsregister würde alljährlich berichtigt werden und dann
ein getreues Verzeichnis der vorhandnen Firmen, ihrer Inhaber, der erteilten
Prokuren u. s. w. geben. Daß nur ein solches seinen Zweck erfüllen kann, ist
klar. Bei den verschiedenartigen Folgen, welche gesetzlich an die Eintragung in
das Firmenregister geknüpft sind, ist eine baldige Regelung der Frage durchaus
wünschenswert, ganz abgesehen davon, daß es im höchsten Grade mißlich und
unwürdig ist, wenn ein öffentliches, von den Gerichten geführtes Buch notorisch
eine Anzahl von Eintragen enthält, die unrichtig sind und den Thatsachen nicht
entsprechen.
Rarl Meisel.
Die Erhaltung der Denkmäler.
meer den Aufgaben, welche die moderne Kultur und die fort¬
schreitende Entwicklung des nationalen Gedankens dem Staate
aufgebürdet hat, nimmt die Sorge für die Erhaltung der Denk¬
mäler eine, wenn auch nicht besonders hervorstechende, so doch
nicht unwichtige Stellung ein. Während früher vor allem der
Wunsch lebendig war, die Sammlungen zu vermehren oder gar Schätze aufzu¬
häufen, ist man in unsrer Zeit immermehr zu der Einsicht gekommen, welche
hohe Kulturbedeutung die Denkmäler und historischen Kunstgegenstände besitzen.
Die Ausbreitung der anthropologischen Gesellschaften, der archäologischen und
geschichtlichen Vereine beweist, daß das Volk selber sich des Zusammenhanges
der Entwicklungsgeschichte mit den erhaltenen Resten einer früheren Epoche
bewußt geworden ist. Umsomehr ist es daher Aufgabe der leitenden Kreise,
diese Bestrebungen durch eine umfassende Gesetzgebung zu unterstützen und in
die für die Gesamtheit nützlichsten Wege zu leiten. Daß in den einzelnen
Kulturstaaten diese Regelung je nach dem Stande der Kultur und den Macht¬
vollkommenheiten der Negierung zu verschiedenen Zeiten eintreten mußte, ist eine
selbstverständliche Sache, obgleich es immerhin Verwunderung erregen muß,
wenn man sieht, wie nachlässig manche sonst hochstehende Länder in dieser
Hinsicht verfahren sind.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |