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Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Drittes Quartal.

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^Notizen.

üis des Reichstags brachte, ist freigesprochen von der Anklage des Diebstahls!
Soweit ist es gekommen in Württemberg und Deutschland, daß man eine laute
Freude äußern muß, wenn Ehrenmänner, die ihrer Bürgerpflicht genügen, nicht
wegen gemeiner Verbrechen verurteilt werden. Verfolgt werden sie, und kein
Minister hat der Staatsanwaltschaft Halt geboten, als diese unbegreifliche An¬
klage erhoben wurde. Der vorn Reichstag gerügte Oberamtmann-Wahlkommissar
wiederholt zu dem gleichen Vertrauensposten berufen, der gekennzeichnete Hütten¬
verwalter dekorirt und der verfassungstreue Amtsnotar wegen Diebstahls pro-
zessirt -- das ist die Signatur in Württemberg unter einem Ministerium, dessen
Vertreter gegenwärtig im Land herumzieht ^ und in sogenannte!? parteilosen
Versammlungen seinen bisherigen Parteigenossen mit thränenfeuchten Auge Ver¬
söhnung und Vertrauen in die Regierungspolitik predigt! Wer wird den Amts¬
notar Fehleisen, den schwer heinigesuchten Angeklagten, für die Qual dieses
uuqunlifizirbaren Prozesses entschädigen? Von der Regierung eine Sühne oder
Genugthuung zu erwarten, wäre eine eitle Hoffnung! Aber nicht fehlen wird ihm
die Achtung und die Teilnahme aller Rechtlichdenkenden des ganzen Landes, das
die mutvolle >!j Vertretung bürgerlicher Rechte stets ebenso zu würdigen wußte,
wie sie ses^ die Verfolgung Unschuldiger von jeher verdammt hat."

Ja, es ist in der That weit gekommen in Würtemberg mit den Anschauungen
dieser Partei, und es wird bei der ungeschwächten Aktionsfreiheit ihrer Presse
wohl noch weiter kommen mit ihren Leistungen. Wenige Wochen ist es her --
da wird einer zu vierwöchentlicher Gefängnisstrafe verurteilt, weil er auf seine
vaterlandsfeindlichen Auslassungen im "Beobachter" von dem Redakteur des
"Staatsanzeigers" hingewiesen, diesen in der Plumpsten Weise beschimpft; darauf
erhält er Bankette und Zustimmungsadressen seiner Partei, in welchen diese die
That des Verurteilten als das bekannte "unentwegte Eintreten für Recht und
Freiheit" feiert und ihr "bürgerliches Rechtsbewußtsein" durch das Urteil aufs
tiefste gekränkt findet. Heute entwendet ein andrer einem Dritten einen Brief
und diese, wie sich aus der Ableugnung ergiebt, von dem Delinquenten in ihrer
Verwerflichkeit sehr wohl erkannte Handlung führt zu einer gegen ihn eingeleiteten
gerichtlichen Untersuchung; jetzt wird diese niedrige Handlung als die mutvolle
Erfüllung einer Bürgerpflicht gepriesen, welche dem Ehrenmanne die Achtung und
Teilnahme aller Ncchtlichdenkenden des ganzen Landes sichere, und der Regierung
vorgeworfen, daß sie nicht die Staatsanwaltschaft an der ihr gesetzlich obliegenden
Verfolgung einer Handlung verhindert habe, welche schließlich nach den Gründen
des erkennenden Gerichtes nur wegen unzulänglichen Beweises in subjektiver Be¬
ziehung nicht bestraft werden konnte. Und mit einer solchen Partei glaubt man
sich noch verständigen zu können!




Nochmals unsre Feuerversicherungsgesellschafteu.

Wir erhalte" fol¬
gende Zuschrift: "Verehrliche Redaktion! Die Berliner Börsenzeitung enthält
in Ur. 331 eine Besprechung des in Ur. 2K der "Grenzboten" gebrachten
Artikels "Unsre Fenerversicherungs-Gesellschaften." Die Börsenzeitung findet,
der Artikel verrate seiner ganzen Form nach, daß sein Ursprung im Preußischen
Handelsministerium zu suchen sei, und sein Schreiber die Instruktion dazu an
waßgebendster Stelle erhalten habe. Der Artikel versuche offenbar, den scharfen
Entgegnungen der Feuerversicherungs-Gesellschaften gegenüber in eine versöhnliche
Stimmung einzulenken.


^Notizen.

üis des Reichstags brachte, ist freigesprochen von der Anklage des Diebstahls!
Soweit ist es gekommen in Württemberg und Deutschland, daß man eine laute
Freude äußern muß, wenn Ehrenmänner, die ihrer Bürgerpflicht genügen, nicht
wegen gemeiner Verbrechen verurteilt werden. Verfolgt werden sie, und kein
Minister hat der Staatsanwaltschaft Halt geboten, als diese unbegreifliche An¬
klage erhoben wurde. Der vorn Reichstag gerügte Oberamtmann-Wahlkommissar
wiederholt zu dem gleichen Vertrauensposten berufen, der gekennzeichnete Hütten¬
verwalter dekorirt und der verfassungstreue Amtsnotar wegen Diebstahls pro-
zessirt — das ist die Signatur in Württemberg unter einem Ministerium, dessen
Vertreter gegenwärtig im Land herumzieht ^ und in sogenannte!? parteilosen
Versammlungen seinen bisherigen Parteigenossen mit thränenfeuchten Auge Ver¬
söhnung und Vertrauen in die Regierungspolitik predigt! Wer wird den Amts¬
notar Fehleisen, den schwer heinigesuchten Angeklagten, für die Qual dieses
uuqunlifizirbaren Prozesses entschädigen? Von der Regierung eine Sühne oder
Genugthuung zu erwarten, wäre eine eitle Hoffnung! Aber nicht fehlen wird ihm
die Achtung und die Teilnahme aller Rechtlichdenkenden des ganzen Landes, das
die mutvolle >!j Vertretung bürgerlicher Rechte stets ebenso zu würdigen wußte,
wie sie ses^ die Verfolgung Unschuldiger von jeher verdammt hat."

Ja, es ist in der That weit gekommen in Würtemberg mit den Anschauungen
dieser Partei, und es wird bei der ungeschwächten Aktionsfreiheit ihrer Presse
wohl noch weiter kommen mit ihren Leistungen. Wenige Wochen ist es her —
da wird einer zu vierwöchentlicher Gefängnisstrafe verurteilt, weil er auf seine
vaterlandsfeindlichen Auslassungen im „Beobachter" von dem Redakteur des
„Staatsanzeigers" hingewiesen, diesen in der Plumpsten Weise beschimpft; darauf
erhält er Bankette und Zustimmungsadressen seiner Partei, in welchen diese die
That des Verurteilten als das bekannte „unentwegte Eintreten für Recht und
Freiheit" feiert und ihr „bürgerliches Rechtsbewußtsein" durch das Urteil aufs
tiefste gekränkt findet. Heute entwendet ein andrer einem Dritten einen Brief
und diese, wie sich aus der Ableugnung ergiebt, von dem Delinquenten in ihrer
Verwerflichkeit sehr wohl erkannte Handlung führt zu einer gegen ihn eingeleiteten
gerichtlichen Untersuchung; jetzt wird diese niedrige Handlung als die mutvolle
Erfüllung einer Bürgerpflicht gepriesen, welche dem Ehrenmanne die Achtung und
Teilnahme aller Ncchtlichdenkenden des ganzen Landes sichere, und der Regierung
vorgeworfen, daß sie nicht die Staatsanwaltschaft an der ihr gesetzlich obliegenden
Verfolgung einer Handlung verhindert habe, welche schließlich nach den Gründen
des erkennenden Gerichtes nur wegen unzulänglichen Beweises in subjektiver Be¬
ziehung nicht bestraft werden konnte. Und mit einer solchen Partei glaubt man
sich noch verständigen zu können!




Nochmals unsre Feuerversicherungsgesellschafteu.

Wir erhalte» fol¬
gende Zuschrift: „Verehrliche Redaktion! Die Berliner Börsenzeitung enthält
in Ur. 331 eine Besprechung des in Ur. 2K der »Grenzboten« gebrachten
Artikels »Unsre Fenerversicherungs-Gesellschaften.« Die Börsenzeitung findet,
der Artikel verrate seiner ganzen Form nach, daß sein Ursprung im Preußischen
Handelsministerium zu suchen sei, und sein Schreiber die Instruktion dazu an
waßgebendster Stelle erhalten habe. Der Artikel versuche offenbar, den scharfen
Entgegnungen der Feuerversicherungs-Gesellschaften gegenüber in eine versöhnliche
Stimmung einzulenken.


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[0271] ^Notizen. üis des Reichstags brachte, ist freigesprochen von der Anklage des Diebstahls! Soweit ist es gekommen in Württemberg und Deutschland, daß man eine laute Freude äußern muß, wenn Ehrenmänner, die ihrer Bürgerpflicht genügen, nicht wegen gemeiner Verbrechen verurteilt werden. Verfolgt werden sie, und kein Minister hat der Staatsanwaltschaft Halt geboten, als diese unbegreifliche An¬ klage erhoben wurde. Der vorn Reichstag gerügte Oberamtmann-Wahlkommissar wiederholt zu dem gleichen Vertrauensposten berufen, der gekennzeichnete Hütten¬ verwalter dekorirt und der verfassungstreue Amtsnotar wegen Diebstahls pro- zessirt — das ist die Signatur in Württemberg unter einem Ministerium, dessen Vertreter gegenwärtig im Land herumzieht ^ und in sogenannte!? parteilosen Versammlungen seinen bisherigen Parteigenossen mit thränenfeuchten Auge Ver¬ söhnung und Vertrauen in die Regierungspolitik predigt! Wer wird den Amts¬ notar Fehleisen, den schwer heinigesuchten Angeklagten, für die Qual dieses uuqunlifizirbaren Prozesses entschädigen? Von der Regierung eine Sühne oder Genugthuung zu erwarten, wäre eine eitle Hoffnung! Aber nicht fehlen wird ihm die Achtung und die Teilnahme aller Rechtlichdenkenden des ganzen Landes, das die mutvolle >!j Vertretung bürgerlicher Rechte stets ebenso zu würdigen wußte, wie sie ses^ die Verfolgung Unschuldiger von jeher verdammt hat." Ja, es ist in der That weit gekommen in Würtemberg mit den Anschauungen dieser Partei, und es wird bei der ungeschwächten Aktionsfreiheit ihrer Presse wohl noch weiter kommen mit ihren Leistungen. Wenige Wochen ist es her — da wird einer zu vierwöchentlicher Gefängnisstrafe verurteilt, weil er auf seine vaterlandsfeindlichen Auslassungen im „Beobachter" von dem Redakteur des „Staatsanzeigers" hingewiesen, diesen in der Plumpsten Weise beschimpft; darauf erhält er Bankette und Zustimmungsadressen seiner Partei, in welchen diese die That des Verurteilten als das bekannte „unentwegte Eintreten für Recht und Freiheit" feiert und ihr „bürgerliches Rechtsbewußtsein" durch das Urteil aufs tiefste gekränkt findet. Heute entwendet ein andrer einem Dritten einen Brief und diese, wie sich aus der Ableugnung ergiebt, von dem Delinquenten in ihrer Verwerflichkeit sehr wohl erkannte Handlung führt zu einer gegen ihn eingeleiteten gerichtlichen Untersuchung; jetzt wird diese niedrige Handlung als die mutvolle Erfüllung einer Bürgerpflicht gepriesen, welche dem Ehrenmanne die Achtung und Teilnahme aller Ncchtlichdenkenden des ganzen Landes sichere, und der Regierung vorgeworfen, daß sie nicht die Staatsanwaltschaft an der ihr gesetzlich obliegenden Verfolgung einer Handlung verhindert habe, welche schließlich nach den Gründen des erkennenden Gerichtes nur wegen unzulänglichen Beweises in subjektiver Be¬ ziehung nicht bestraft werden konnte. Und mit einer solchen Partei glaubt man sich noch verständigen zu können! Nochmals unsre Feuerversicherungsgesellschafteu. Wir erhalte» fol¬ gende Zuschrift: „Verehrliche Redaktion! Die Berliner Börsenzeitung enthält in Ur. 331 eine Besprechung des in Ur. 2K der »Grenzboten« gebrachten Artikels »Unsre Fenerversicherungs-Gesellschaften.« Die Börsenzeitung findet, der Artikel verrate seiner ganzen Form nach, daß sein Ursprung im Preußischen Handelsministerium zu suchen sei, und sein Schreiber die Instruktion dazu an waßgebendster Stelle erhalten habe. Der Artikel versuche offenbar, den scharfen Entgegnungen der Feuerversicherungs-Gesellschaften gegenüber in eine versöhnliche Stimmung einzulenken.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Drittes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_153446/271>, abgerufen am 04.12.2024.