Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Viertes Quartal.- 296 -- Stelle zu räumen, indem er behauptete, der alte Pacht entspräche dem Werthe Das deutsche Judenthum in seiner Heimat. Lrnst von der Brügger. von (Schluß.) Ich glaube so sehr an die Kraft der Vererbung, daß ich die durchschnitt¬ - 296 — Stelle zu räumen, indem er behauptete, der alte Pacht entspräche dem Werthe Das deutsche Judenthum in seiner Heimat. Lrnst von der Brügger. von (Schluß.) Ich glaube so sehr an die Kraft der Vererbung, daß ich die durchschnitt¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0300" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/147947"/> <p xml:id="ID_822" next="#ID_823"> - 296 —</p><lb/> <p xml:id="ID_823" prev="#ID_822"> Stelle zu räumen, indem er behauptete, der alte Pacht entspräche dem Werthe<lb/> der Farm, der Gutsherr, wenn er ihm dieselbe entzöge, nur gezwungen sein,<lb/> ihm das siebenfache des bisherigen Pachtschillings zu zahlen. So würden<lb/> beide Parteien es in ihrem Interesse finden, den Streit durch Verständigung zu<lb/> beendigen. Wenn Gutsherren wie Pächter dieser Methode einmal beistimmen,<lb/> ist Hoffnung vorhanden, daß Irland sich auf diesem Gebiete beruhigen wird.<lb/> Doch wird es dazu unzweifelhaft noch andrer legislativer Reformen bedürfen.<lb/> Welcher, wird die englische Regierung sich klar zu machen haben. Jetzt ist eine<lb/> weitere Discussion über die nothwendige Remedur noch nicht am Orte. Zunächst<lb/> müssen die Agitatoren vom Schlage Parnells, die das Volk verführt, und die<lb/> Bauern, welche Verbrechen begangen oder begünstigt haben, den starken Arm<lb/> des Gesetzes fühlen. Wirft man dagegen ein, daß eine gegen die Führer der<lb/> Landliga eingeleitete Untersuchung die Meuchelmörder nicht abschrecken werde,<lb/> so ist das ein Irrthum. Um einen agrarischen Mord zu begehen, bedarf der<lb/> Thäter des Beistandes einer demoralisierten öffentlichen Meinung, die ihn nicht<lb/> als Verbrecher, fondern als Helden ansieht und ihn als einen Mann preist, der<lb/> ungestraft der „Regierung der Sachsen" Trotz bietet. Zu keiner Zeit — wir<lb/> wiederholen es — haben Repressionsmaßregeln in Irland verfehlt, das Vor¬<lb/> kommen von Verbrechen der gedachten Art seltener zu machen. Das Unglück<lb/> ist nur, daß wenn die Frist der Giltigkeit der betreffenden Gesetze abläuft<lb/> — man kann die Freiheiten des Volkes nicht bis ins Unendliche hinein ver¬<lb/> kürzen — die Agitationen und Missethaten von neuem beginnen werden, falls<lb/> nicht in der Zwischenzeit den berechtigten Beschwerden der Pächter gegenüber<lb/> den Gutsherren in genügendem Maße von den Gesetzgebern abgeholfen und das<lb/> Verhältniß zwischen diesen und jenen nach den Regeln der Billigkeit geordnet<lb/> worden ist.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Das deutsche Judenthum in seiner Heimat.<lb/><note type="byline"> Lrnst von der Brügger.</note> von (Schluß.) </head><lb/> <p xml:id="ID_824" next="#ID_825"> Ich glaube so sehr an die Kraft der Vererbung, daß ich die durchschnitt¬<lb/> liche Geistesanlage des heutigen Juden zum großen Theile für ein Product<lb/> der jahrtausend alten Talmudstudien seiner Vorfahren ansehe. Wie sollte<lb/> dieses Product aber nicht seinen Schöpfer loben? Alles religiöse, alles geistige</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0300]
- 296 —
Stelle zu räumen, indem er behauptete, der alte Pacht entspräche dem Werthe
der Farm, der Gutsherr, wenn er ihm dieselbe entzöge, nur gezwungen sein,
ihm das siebenfache des bisherigen Pachtschillings zu zahlen. So würden
beide Parteien es in ihrem Interesse finden, den Streit durch Verständigung zu
beendigen. Wenn Gutsherren wie Pächter dieser Methode einmal beistimmen,
ist Hoffnung vorhanden, daß Irland sich auf diesem Gebiete beruhigen wird.
Doch wird es dazu unzweifelhaft noch andrer legislativer Reformen bedürfen.
Welcher, wird die englische Regierung sich klar zu machen haben. Jetzt ist eine
weitere Discussion über die nothwendige Remedur noch nicht am Orte. Zunächst
müssen die Agitatoren vom Schlage Parnells, die das Volk verführt, und die
Bauern, welche Verbrechen begangen oder begünstigt haben, den starken Arm
des Gesetzes fühlen. Wirft man dagegen ein, daß eine gegen die Führer der
Landliga eingeleitete Untersuchung die Meuchelmörder nicht abschrecken werde,
so ist das ein Irrthum. Um einen agrarischen Mord zu begehen, bedarf der
Thäter des Beistandes einer demoralisierten öffentlichen Meinung, die ihn nicht
als Verbrecher, fondern als Helden ansieht und ihn als einen Mann preist, der
ungestraft der „Regierung der Sachsen" Trotz bietet. Zu keiner Zeit — wir
wiederholen es — haben Repressionsmaßregeln in Irland verfehlt, das Vor¬
kommen von Verbrechen der gedachten Art seltener zu machen. Das Unglück
ist nur, daß wenn die Frist der Giltigkeit der betreffenden Gesetze abläuft
— man kann die Freiheiten des Volkes nicht bis ins Unendliche hinein ver¬
kürzen — die Agitationen und Missethaten von neuem beginnen werden, falls
nicht in der Zwischenzeit den berechtigten Beschwerden der Pächter gegenüber
den Gutsherren in genügendem Maße von den Gesetzgebern abgeholfen und das
Verhältniß zwischen diesen und jenen nach den Regeln der Billigkeit geordnet
worden ist.
Das deutsche Judenthum in seiner Heimat.
Lrnst von der Brügger. von (Schluß.)
Ich glaube so sehr an die Kraft der Vererbung, daß ich die durchschnitt¬
liche Geistesanlage des heutigen Juden zum großen Theile für ein Product
der jahrtausend alten Talmudstudien seiner Vorfahren ansehe. Wie sollte
dieses Product aber nicht seinen Schöpfer loben? Alles religiöse, alles geistige
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |