Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Viertes Quartal.keit zu belügen, nicht ohne eine die Person selbst in ihrer Ehre empfindlich Jedenfalls mochten wir glauben, daß auch in Bezug aus den Eid und die Die Geschichte des Kölner Domes. von Friedrich Goeler von Ravensburg. Es ist ein schönes, interessantes Kapitel Kunst- und Culturgeschichte, das Die meisten unserer großen mittelalterlichen Dome und Münster find dadurch keit zu belügen, nicht ohne eine die Person selbst in ihrer Ehre empfindlich Jedenfalls mochten wir glauben, daß auch in Bezug aus den Eid und die Die Geschichte des Kölner Domes. von Friedrich Goeler von Ravensburg. Es ist ein schönes, interessantes Kapitel Kunst- und Culturgeschichte, das Die meisten unserer großen mittelalterlichen Dome und Münster find dadurch <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0118" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/147765"/> <p xml:id="ID_328" prev="#ID_327"> keit zu belügen, nicht ohne eine die Person selbst in ihrer Ehre empfindlich<lb/> treffende Strafe hingehen läßt, man sollte meinen, daß durch nichts so sehr<lb/> und so sicher unser Volk zur Wahrhaftigkeit erzogen werden könnte als dnrch<lb/> ein solches Verfahren von Seiten des Staates, zumal wenn Schule und Kirche<lb/> dies Ziel als eins ihrer hauptsächlichsten gleichzeitig mit aller Energie zu er¬<lb/> reichen strebten.</p><lb/> <p xml:id="ID_329"> Jedenfalls mochten wir glauben, daß auch in Bezug aus den Eid und die<lb/> Maßnahmen, welche dazu dienen sollen, die Menschen an die Wahrheit und Treue<lb/> ihres Wortes zu binden, die Gesetzgebung noch nicht das letzte Worte gesprochen<lb/> hat, und wenn nicht heute und morgen, so wird man doch früher oder später<lb/> einmal in Erwägung ziehen müßen, ob es nicht gerathen sei, Maßregeln ganz<lb/> zu unterlassen, deren Werth zweifelhaft ist und bei deren Anwendung eine<lb/> Gleichheit vor dem Gesetz sich erwiesenermaßen nun einmal nicht herstellen<lb/> läßt, wenn mau sich nicht allerlei Gewissensbedrückungen will zu schulde» kommen<lb/> lassen. Der Eid verhindert nicht, daß Meineide geschworen und falsche Urtheile<lb/> von den Gerichten abgegeben werden; ein Wegfallen des Eides aber würde<lb/> eine geordnete und ihrer Aufgabe genügende Rechtspflege gewiß nicht unmöglich<lb/> machen.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Die Geschichte des Kölner Domes.<lb/><lb/> <note type="byline"> von Friedrich Goeler von Ravensburg.</note></head><lb/> <p xml:id="ID_330"> Es ist ein schönes, interessantes Kapitel Kunst- und Culturgeschichte, das<lb/> am 14. August 1880 seinen Abschluß gefunden, außerordentlich ist es und<lb/> eigenartig wie das große Werk selbst, vou dem es handelt, das Kapitel vom<lb/> Kölner Dom bau. Heute, wo wir bewundernd vor dem vollendeten Werke<lb/> stehen, ist unser Interesse ihm doppelt lebhaft zugewandt. Was geworden ist,<lb/> steht vor uns in Größe und Herrlichkeit. So wollen wir sehen, wie es geworden.</p><lb/> <p xml:id="ID_331" next="#ID_332"> Die meisten unserer großen mittelalterlichen Dome und Münster find dadurch<lb/> entstanden, daß ältere, bescheidenere Bauten der wachsenden Macht und dem<lb/> wachsenden Ansehen der Kirche, der Zunahme-der Wallfahrten und des Reliquien-<lb/> mltus, dem steigenden Reichthum der Bischöfe, der geistlichen Kapitel und der<lb/> Städte nicht mehr genügten und deshalb durch theilweise oder gänzliche Neu-<lb/> bauten in großartigem Stile ersetzt wurden. So war es auch in Köln. Zwar</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0118]
keit zu belügen, nicht ohne eine die Person selbst in ihrer Ehre empfindlich
treffende Strafe hingehen läßt, man sollte meinen, daß durch nichts so sehr
und so sicher unser Volk zur Wahrhaftigkeit erzogen werden könnte als dnrch
ein solches Verfahren von Seiten des Staates, zumal wenn Schule und Kirche
dies Ziel als eins ihrer hauptsächlichsten gleichzeitig mit aller Energie zu er¬
reichen strebten.
Jedenfalls mochten wir glauben, daß auch in Bezug aus den Eid und die
Maßnahmen, welche dazu dienen sollen, die Menschen an die Wahrheit und Treue
ihres Wortes zu binden, die Gesetzgebung noch nicht das letzte Worte gesprochen
hat, und wenn nicht heute und morgen, so wird man doch früher oder später
einmal in Erwägung ziehen müßen, ob es nicht gerathen sei, Maßregeln ganz
zu unterlassen, deren Werth zweifelhaft ist und bei deren Anwendung eine
Gleichheit vor dem Gesetz sich erwiesenermaßen nun einmal nicht herstellen
läßt, wenn mau sich nicht allerlei Gewissensbedrückungen will zu schulde» kommen
lassen. Der Eid verhindert nicht, daß Meineide geschworen und falsche Urtheile
von den Gerichten abgegeben werden; ein Wegfallen des Eides aber würde
eine geordnete und ihrer Aufgabe genügende Rechtspflege gewiß nicht unmöglich
machen.
Die Geschichte des Kölner Domes.
von Friedrich Goeler von Ravensburg.
Es ist ein schönes, interessantes Kapitel Kunst- und Culturgeschichte, das
am 14. August 1880 seinen Abschluß gefunden, außerordentlich ist es und
eigenartig wie das große Werk selbst, vou dem es handelt, das Kapitel vom
Kölner Dom bau. Heute, wo wir bewundernd vor dem vollendeten Werke
stehen, ist unser Interesse ihm doppelt lebhaft zugewandt. Was geworden ist,
steht vor uns in Größe und Herrlichkeit. So wollen wir sehen, wie es geworden.
Die meisten unserer großen mittelalterlichen Dome und Münster find dadurch
entstanden, daß ältere, bescheidenere Bauten der wachsenden Macht und dem
wachsenden Ansehen der Kirche, der Zunahme-der Wallfahrten und des Reliquien-
mltus, dem steigenden Reichthum der Bischöfe, der geistlichen Kapitel und der
Städte nicht mehr genügten und deshalb durch theilweise oder gänzliche Neu-
bauten in großartigem Stile ersetzt wurden. So war es auch in Köln. Zwar
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |