Die Grenzboten. Jg. 38, 1879, Erstes Quartal.Gesetzgebung und Rechtspflege nicht überlassen werden können. Der Staat Endlich gehört zu den Faktoren, durch die sich die Entwickelung der Staaten Jas technische Unterrichtswesen Ureuszen's. Das preußische Abgeordnetenhaus hat sich in zwei der letzten Sitzungen Der erste Punkt darf, obgleich es äußerlich nicht so scheint, nach Lage der Gesetzgebung und Rechtspflege nicht überlassen werden können. Der Staat Endlich gehört zu den Faktoren, durch die sich die Entwickelung der Staaten Jas technische Unterrichtswesen Ureuszen's. Das preußische Abgeordnetenhaus hat sich in zwei der letzten Sitzungen Der erste Punkt darf, obgleich es äußerlich nicht so scheint, nach Lage der <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0258" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/141669"/> <p xml:id="ID_784" prev="#ID_783"> Gesetzgebung und Rechtspflege nicht überlassen werden können. Der Staat<lb/> würde gleich leiden, ob das eine oder das andere Gebiet gegen die Natur der<lb/> Sache erweitert oder eingeschränkt werden sollte."</p><lb/> <p xml:id="ID_785"> Endlich gehört zu den Faktoren, durch die sich die Entwickelung der Staaten<lb/> vollzieht, ganz wesentlich auch die providenzielle Einwirkung, der gegenüber<lb/> jede menschliche Gesetzgebung unwirksam erscheint. Ans diesem Gebiet ist un¬<lb/> zweifelhaft das Auftreten gewaltiger, durch Intelligenz und Charakterstärke<lb/> gleich ausgezeichneter Persönlichkeiten oder die sonstige individuelle Eigenthüm¬<lb/> lichkeit derjenigen, welche durch Gesetz oder auf andere Weise an hervorragende<lb/> und einflußreiche Stellen gerufen sind, eine der nächstliegenden, und zwar be¬<lb/> steht das Providenzielle nicht in einer besonderen providenziellen Natur ge¬<lb/> wisser Menschen, sondern darin, daß stets den außerordentlichen Umständen<lb/> entsprechende Menschen vorhanden sind. Durch den Konstitutionalismus soll<lb/> die Bedeutung dieses Moments gänzlich hinweggefallen sein. Mit Recht aber<lb/> erklärt Held diese Meinung für irrthiimlich. Wahr ist nur, daß durch den Konsti¬<lb/> tutionalismus gewisse frühere rein persönliche Einwirkungen, und zwar nicht<lb/> blos üble, sondern auch gute aufgehoben oder beschränkt worden sind. Falsch<lb/> dagegen ist der Glaube, daß alle derartigen Einwirkungen durch den Konsti-<lb/> tutionalismus abgethan sind oder abgethan werden können; denn es darf nicht<lb/> übersehen werden, daß gerade durch die konstitutionellen Einrichtungen eine<lb/> Meuge anderer persönlicher Einwirkungen ans den Staat unvermeidlich ge¬<lb/><note type="byline"> H</note> worden ist. </p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Jas technische Unterrichtswesen Ureuszen's.</head><lb/> <p xml:id="ID_786"> Das preußische Abgeordnetenhaus hat sich in zwei der letzten Sitzungen<lb/> mit einer für die vaterländische Industrie äußerst wichtigen Angelegenheit, mit<lb/> dem technischen Unterrichtswesen, eingehend beschäftigt-und durch seiue Beschlüsse<lb/> ein Stück des künftigen Unterrichtsgesetzes gleichsam vorweggenommen. Drei<lb/> Punkte waren es in der Hauptsache, um welche sich die Verhandlungen drehten:<lb/> Der Uebergang des technischen Unterrichtswesens auf das Kultusministerium,<lb/> die technische Hochschule zu Berlin und der Reformplan für die Gewerbeschule»<lb/> unter Zugrundelegung der Wehrenpfennig'schen Denkschrift.</p><lb/> <p xml:id="ID_787" next="#ID_788"> Der erste Punkt darf, obgleich es äußerlich nicht so scheint, nach Lage der<lb/> Sache das meiste Interesse in Anspruch nehmen; er ist für alle Spezialfragen</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0258]
Gesetzgebung und Rechtspflege nicht überlassen werden können. Der Staat
würde gleich leiden, ob das eine oder das andere Gebiet gegen die Natur der
Sache erweitert oder eingeschränkt werden sollte."
Endlich gehört zu den Faktoren, durch die sich die Entwickelung der Staaten
vollzieht, ganz wesentlich auch die providenzielle Einwirkung, der gegenüber
jede menschliche Gesetzgebung unwirksam erscheint. Ans diesem Gebiet ist un¬
zweifelhaft das Auftreten gewaltiger, durch Intelligenz und Charakterstärke
gleich ausgezeichneter Persönlichkeiten oder die sonstige individuelle Eigenthüm¬
lichkeit derjenigen, welche durch Gesetz oder auf andere Weise an hervorragende
und einflußreiche Stellen gerufen sind, eine der nächstliegenden, und zwar be¬
steht das Providenzielle nicht in einer besonderen providenziellen Natur ge¬
wisser Menschen, sondern darin, daß stets den außerordentlichen Umständen
entsprechende Menschen vorhanden sind. Durch den Konstitutionalismus soll
die Bedeutung dieses Moments gänzlich hinweggefallen sein. Mit Recht aber
erklärt Held diese Meinung für irrthiimlich. Wahr ist nur, daß durch den Konsti¬
tutionalismus gewisse frühere rein persönliche Einwirkungen, und zwar nicht
blos üble, sondern auch gute aufgehoben oder beschränkt worden sind. Falsch
dagegen ist der Glaube, daß alle derartigen Einwirkungen durch den Konsti-
tutionalismus abgethan sind oder abgethan werden können; denn es darf nicht
übersehen werden, daß gerade durch die konstitutionellen Einrichtungen eine
Meuge anderer persönlicher Einwirkungen ans den Staat unvermeidlich ge¬
H worden ist.
Jas technische Unterrichtswesen Ureuszen's.
Das preußische Abgeordnetenhaus hat sich in zwei der letzten Sitzungen
mit einer für die vaterländische Industrie äußerst wichtigen Angelegenheit, mit
dem technischen Unterrichtswesen, eingehend beschäftigt-und durch seiue Beschlüsse
ein Stück des künftigen Unterrichtsgesetzes gleichsam vorweggenommen. Drei
Punkte waren es in der Hauptsache, um welche sich die Verhandlungen drehten:
Der Uebergang des technischen Unterrichtswesens auf das Kultusministerium,
die technische Hochschule zu Berlin und der Reformplan für die Gewerbeschule»
unter Zugrundelegung der Wehrenpfennig'schen Denkschrift.
Der erste Punkt darf, obgleich es äußerlich nicht so scheint, nach Lage der
Sache das meiste Interesse in Anspruch nehmen; er ist für alle Spezialfragen
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |