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Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, II. Semester. II. Band.

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lungen und Personal-Nachrichten die Entscheidungen des Reichs-Oberhandelsge-
richts als obersten Gerichtshofes für Elsaß-Lothringen, die des Appellationsgerichts
zu Colmar und ausgewählte Urtheile der Land-Handels- und Friedensgerichte
des Reichslandes bringen. Auch auf pädagogischen Gebiete ist eine neue
Fachzeitschrift -- ich glaube, es ist die dritte in deutscher Sprache -- im Werden
begriffen. Sie sehen, unser literarisches und geistiges Leben im Reichslande
/z. läßt nichts zu wünschen übrig.




Gom deutschen Ueichstag.

Am 30. November berieth der Reichstag den unvermeidlichen Antrag
Schulze-Delitzsch auf Einführung von Diäten für die Reichstagsmitglieder.
Der Antrag wurde, und zwar in namentlicher Abstimmung von 179 gegen
68 Stimmen angenommen. Was folgt daraus? Vom Tisch des Bundes¬
raths wurde bei der Berathung nicht eine Silbe geäußert. Die Reichsregie¬
rung betrachtet die alljährliche Annahme dieses Antrages als einen monologi¬
schen Zeitvertreib des Reichstags. Daß die Majorität für den Antrag so
groß zu sein pflegt, erklärt sich daraus, daß außer den reichsabgeneigten Parteien,
zu denen das Centrum das bekannte große Contingent stellt, ein großer Theil
der Nationalliberalen für den Antrag stimmte. Dieser Anschluß läßt sich nicht
wohl anders erklären, als aus Popularitätsrücksichten. Denn auf die Zu¬
sammensetzung des Reichstags wirkt die Tatenlosigkeit nur günstig. Wir
glauben nun, daß allerdings die Zeit kommen wird, wo der Bundestag den
fort und fort wiederholten Antrag in Erwägung ziehen muß und auf denselben
eingehen unter gleichzeitig als eomMio Live <Mg, von der Diätengewähr ver¬
langter Abänderung des Reichswahlgesetzes. Die Öffentlichkeit der Wahl
ist der sachlich nothwendige Preis, welchen der Reichstag für die Diäten zahlen
muß. Unter Oeffentlichkeit der Wahl verstehen wir, daß der Wähler den
Namen des Gewählten und seinen eignen entweder persönlich zu Protokoll
giebt oder mittelst eines unterschriebenen und beglaubigten Wahlzettels. Es ist
alsdann durch das statistische Amt des Reiches eine Liste zu veröffentlichen
mit den Namen der Wahlberechtigten, die garnicht gestimmt haben, und wei¬
ter mit den Namen sämmtlicher Kandidaten, welche Stimmen erhalten haben


lungen und Personal-Nachrichten die Entscheidungen des Reichs-Oberhandelsge-
richts als obersten Gerichtshofes für Elsaß-Lothringen, die des Appellationsgerichts
zu Colmar und ausgewählte Urtheile der Land-Handels- und Friedensgerichte
des Reichslandes bringen. Auch auf pädagogischen Gebiete ist eine neue
Fachzeitschrift — ich glaube, es ist die dritte in deutscher Sprache — im Werden
begriffen. Sie sehen, unser literarisches und geistiges Leben im Reichslande
/z. läßt nichts zu wünschen übrig.




Gom deutschen Ueichstag.

Am 30. November berieth der Reichstag den unvermeidlichen Antrag
Schulze-Delitzsch auf Einführung von Diäten für die Reichstagsmitglieder.
Der Antrag wurde, und zwar in namentlicher Abstimmung von 179 gegen
68 Stimmen angenommen. Was folgt daraus? Vom Tisch des Bundes¬
raths wurde bei der Berathung nicht eine Silbe geäußert. Die Reichsregie¬
rung betrachtet die alljährliche Annahme dieses Antrages als einen monologi¬
schen Zeitvertreib des Reichstags. Daß die Majorität für den Antrag so
groß zu sein pflegt, erklärt sich daraus, daß außer den reichsabgeneigten Parteien,
zu denen das Centrum das bekannte große Contingent stellt, ein großer Theil
der Nationalliberalen für den Antrag stimmte. Dieser Anschluß läßt sich nicht
wohl anders erklären, als aus Popularitätsrücksichten. Denn auf die Zu¬
sammensetzung des Reichstags wirkt die Tatenlosigkeit nur günstig. Wir
glauben nun, daß allerdings die Zeit kommen wird, wo der Bundestag den
fort und fort wiederholten Antrag in Erwägung ziehen muß und auf denselben
eingehen unter gleichzeitig als eomMio Live <Mg, von der Diätengewähr ver¬
langter Abänderung des Reichswahlgesetzes. Die Öffentlichkeit der Wahl
ist der sachlich nothwendige Preis, welchen der Reichstag für die Diäten zahlen
muß. Unter Oeffentlichkeit der Wahl verstehen wir, daß der Wähler den
Namen des Gewählten und seinen eignen entweder persönlich zu Protokoll
giebt oder mittelst eines unterschriebenen und beglaubigten Wahlzettels. Es ist
alsdann durch das statistische Amt des Reiches eine Liste zu veröffentlichen
mit den Namen der Wahlberechtigten, die garnicht gestimmt haben, und wei¬
ter mit den Namen sämmtlicher Kandidaten, welche Stimmen erhalten haben


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[0436] lungen und Personal-Nachrichten die Entscheidungen des Reichs-Oberhandelsge- richts als obersten Gerichtshofes für Elsaß-Lothringen, die des Appellationsgerichts zu Colmar und ausgewählte Urtheile der Land-Handels- und Friedensgerichte des Reichslandes bringen. Auch auf pädagogischen Gebiete ist eine neue Fachzeitschrift — ich glaube, es ist die dritte in deutscher Sprache — im Werden begriffen. Sie sehen, unser literarisches und geistiges Leben im Reichslande /z. läßt nichts zu wünschen übrig. Gom deutschen Ueichstag. Am 30. November berieth der Reichstag den unvermeidlichen Antrag Schulze-Delitzsch auf Einführung von Diäten für die Reichstagsmitglieder. Der Antrag wurde, und zwar in namentlicher Abstimmung von 179 gegen 68 Stimmen angenommen. Was folgt daraus? Vom Tisch des Bundes¬ raths wurde bei der Berathung nicht eine Silbe geäußert. Die Reichsregie¬ rung betrachtet die alljährliche Annahme dieses Antrages als einen monologi¬ schen Zeitvertreib des Reichstags. Daß die Majorität für den Antrag so groß zu sein pflegt, erklärt sich daraus, daß außer den reichsabgeneigten Parteien, zu denen das Centrum das bekannte große Contingent stellt, ein großer Theil der Nationalliberalen für den Antrag stimmte. Dieser Anschluß läßt sich nicht wohl anders erklären, als aus Popularitätsrücksichten. Denn auf die Zu¬ sammensetzung des Reichstags wirkt die Tatenlosigkeit nur günstig. Wir glauben nun, daß allerdings die Zeit kommen wird, wo der Bundestag den fort und fort wiederholten Antrag in Erwägung ziehen muß und auf denselben eingehen unter gleichzeitig als eomMio Live <Mg, von der Diätengewähr ver¬ langter Abänderung des Reichswahlgesetzes. Die Öffentlichkeit der Wahl ist der sachlich nothwendige Preis, welchen der Reichstag für die Diäten zahlen muß. Unter Oeffentlichkeit der Wahl verstehen wir, daß der Wähler den Namen des Gewählten und seinen eignen entweder persönlich zu Protokoll giebt oder mittelst eines unterschriebenen und beglaubigten Wahlzettels. Es ist alsdann durch das statistische Amt des Reiches eine Liste zu veröffentlichen mit den Namen der Wahlberechtigten, die garnicht gestimmt haben, und wei¬ ter mit den Namen sämmtlicher Kandidaten, welche Stimmen erhalten haben

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341821_148596/436>, abgerufen am 22.07.2024.