Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, I. Semester. I. Band.Aphorismen über eine Keichsfleuer. Nach Art. 70 der Verfassung des früheren norddeutschen Bundes und Diese Reparation der Last nach Köpfen würde gerecht sein, wenn sämmt¬ Selbstverständlich kann es nicht im Interesse des Reiches liegen, die ärme¬ Schon bis jetzt ist dies einzelnen nur dadurch möglich gewesen, daß sie Unbedingt der Gerechtigkeit entsprechender ist eine auf der Leistungsfähig¬ Es fragt sich, ob letztere neben den seither in den einzelnen Staaten be¬ Jedenfalls dürfte der letztere Weg der richtigere und auch durchfuhr- Aphorismen über eine Keichsfleuer. Nach Art. 70 der Verfassung des früheren norddeutschen Bundes und Diese Reparation der Last nach Köpfen würde gerecht sein, wenn sämmt¬ Selbstverständlich kann es nicht im Interesse des Reiches liegen, die ärme¬ Schon bis jetzt ist dies einzelnen nur dadurch möglich gewesen, daß sie Unbedingt der Gerechtigkeit entsprechender ist eine auf der Leistungsfähig¬ Es fragt sich, ob letztere neben den seither in den einzelnen Staaten be¬ Jedenfalls dürfte der letztere Weg der richtigere und auch durchfuhr- <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0286" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/133046"/> </div> <div n="1"> <head> Aphorismen über eine Keichsfleuer.</head><lb/> <p xml:id="ID_965"> Nach Art. 70 der Verfassung des früheren norddeutschen Bundes und<lb/> jetzt des Reichs sind die Ausgaben, soweit sie nicht durch eigene Einnahmen<lb/> des Reichs an Zöllen und Verbrauchssteuern gedeckt werden, durch Beiträge<lb/> der einzelnen Staaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerungszahl aufzubringen.</p><lb/> <p xml:id="ID_966"> Diese Reparation der Last nach Köpfen würde gerecht sein, wenn sämmt¬<lb/> liche deutsche Staaten gleichmäßig leistungsfähig wären. Dies ist aber nicht<lb/> der Fall; so hat beispielsweise, wie auf der Versammlung von Volkswirthen<lb/> in Eisenach am 11. October v. I. constatirt wurde, der Hamburger Staats¬<lb/> angehörige 4 —- S mal mehr Steuerfähigkeit als der Coburg-Gothaische.</p><lb/> <p xml:id="ID_967"> Selbstverständlich kann es nicht im Interesse des Reiches liegen, die ärme¬<lb/> ren Staaten zu überbürden und sie dadurch in ihrer Entwickelung zu hemmen.<lb/> Eine Abänderung des seitherigen Nepartitionsmodus ist daher und um so<lb/> mehr nöthig, als bei den steigenden Anforderungen, die an das Reichsbudget<lb/> gemacht werden, und bei der hierdurch bedingten fortwährenden Erhöhung der<lb/> Matricularbeiträge, mehrere Staaten in nicht zu ferner Zeit kaum noch in der<lb/> Lage sein werden, die Last dieser Matricularbeiträge zu tragen.</p><lb/> <p xml:id="ID_968"> Schon bis jetzt ist dies einzelnen nur dadurch möglich gewesen, daß sie<lb/> bei äußerster Anstrengung der Steuerkraft und bei sparsamster Bemessung der<lb/> unbedingt nöthigen Ausgaben, dergleichen zur Förderang des Verkehrs, der<lb/> Industrie u. s. w. dienende nicht mehr geleistet haben. Daß bei einem der¬<lb/> artigen System eine Schädigung, man kann sagen Verkümmerung der<lb/> betreffenden Staatsgebiete eintreten muß, braucht sicher nicht erst bewiesen<lb/> zu werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_969"> Unbedingt der Gerechtigkeit entsprechender ist eine auf der Leistungsfähig¬<lb/> keit bezüglich der Steuerkraft basirende Heranziehung der einzelnen Staaten<lb/> zur Deckung des Deficits im Neichshaushalt. Es ist dies gleichfalls bei der<lb/> erwähnten Eisenacher Versammlung von Reichs- und Landtagsabgeordneten<lb/> und den dort versammelten Volkswirthen constatirt und gleichzeitig zur Durch¬<lb/> führung dieses Projects die Ersetzung der Matricularbeiträge durch eine<lb/> gleichmäßig zu veranlagende Reichseinkommensteuer vorgeschlagen worden.</p><lb/> <p xml:id="ID_970"> Es fragt sich, ob letztere neben den seither in den einzelnen Staaten be¬<lb/> stehenden Steuern veranlagt und erhoben werden, oder ob sie an die Stelle<lb/> der bisherigen sämmtlichen directen Steuern treten soll, so daß neben der für<lb/> den Reichshaushalt nöthigen Terminzahl die für das Budget der einzelnen<lb/> Staaten erforderlichen Beträge als Zuschlag zu diesen Terminen erhoben<lb/> würden.</p><lb/> <p xml:id="ID_971" next="#ID_972"> Jedenfalls dürfte der letztere Weg der richtigere und auch durchfuhr-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0286]
Aphorismen über eine Keichsfleuer.
Nach Art. 70 der Verfassung des früheren norddeutschen Bundes und
jetzt des Reichs sind die Ausgaben, soweit sie nicht durch eigene Einnahmen
des Reichs an Zöllen und Verbrauchssteuern gedeckt werden, durch Beiträge
der einzelnen Staaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerungszahl aufzubringen.
Diese Reparation der Last nach Köpfen würde gerecht sein, wenn sämmt¬
liche deutsche Staaten gleichmäßig leistungsfähig wären. Dies ist aber nicht
der Fall; so hat beispielsweise, wie auf der Versammlung von Volkswirthen
in Eisenach am 11. October v. I. constatirt wurde, der Hamburger Staats¬
angehörige 4 —- S mal mehr Steuerfähigkeit als der Coburg-Gothaische.
Selbstverständlich kann es nicht im Interesse des Reiches liegen, die ärme¬
ren Staaten zu überbürden und sie dadurch in ihrer Entwickelung zu hemmen.
Eine Abänderung des seitherigen Nepartitionsmodus ist daher und um so
mehr nöthig, als bei den steigenden Anforderungen, die an das Reichsbudget
gemacht werden, und bei der hierdurch bedingten fortwährenden Erhöhung der
Matricularbeiträge, mehrere Staaten in nicht zu ferner Zeit kaum noch in der
Lage sein werden, die Last dieser Matricularbeiträge zu tragen.
Schon bis jetzt ist dies einzelnen nur dadurch möglich gewesen, daß sie
bei äußerster Anstrengung der Steuerkraft und bei sparsamster Bemessung der
unbedingt nöthigen Ausgaben, dergleichen zur Förderang des Verkehrs, der
Industrie u. s. w. dienende nicht mehr geleistet haben. Daß bei einem der¬
artigen System eine Schädigung, man kann sagen Verkümmerung der
betreffenden Staatsgebiete eintreten muß, braucht sicher nicht erst bewiesen
zu werden.
Unbedingt der Gerechtigkeit entsprechender ist eine auf der Leistungsfähig¬
keit bezüglich der Steuerkraft basirende Heranziehung der einzelnen Staaten
zur Deckung des Deficits im Neichshaushalt. Es ist dies gleichfalls bei der
erwähnten Eisenacher Versammlung von Reichs- und Landtagsabgeordneten
und den dort versammelten Volkswirthen constatirt und gleichzeitig zur Durch¬
führung dieses Projects die Ersetzung der Matricularbeiträge durch eine
gleichmäßig zu veranlagende Reichseinkommensteuer vorgeschlagen worden.
Es fragt sich, ob letztere neben den seither in den einzelnen Staaten be¬
stehenden Steuern veranlagt und erhoben werden, oder ob sie an die Stelle
der bisherigen sämmtlichen directen Steuern treten soll, so daß neben der für
den Reichshaushalt nöthigen Terminzahl die für das Budget der einzelnen
Staaten erforderlichen Beträge als Zuschlag zu diesen Terminen erhoben
würden.
Jedenfalls dürfte der letztere Weg der richtigere und auch durchfuhr-
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |