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Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, II. Semester. II. Band.

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mit dem Pumpwerk und dem Büchelungsterrain in Augenschein nahmen, nach¬
dem sie durch einen höchst instructiven Vortrag des Herrn v. Winter im Con-
greßlocal selbst dazu vorbereitet worden waren. Obwohl die Zahl der Theil-
nehmer des diesjährigen Congresses wegen der weiten Entfernung von Danzig
nur gering war und sich auf etwa 200 Personen beschränkte, so wird doch
Niemand die weite Reise bedauert, sondern unauslöschliche Erinnerungen aus
der Ostmark des deutschen Vaterlandes mit hinweggenommen haben. Man
muß es tief bedauern, daß eine Anzahl gelehrter deutscher Nationalökonomen,
anstatt auf dem volkswirtschaftlichen Congresse ihre Ansichten zu vertreten,
eine Art Gegencongreß in Eisenach in Scene setzen wollen. Wir wünschen
den dort erscheinenden Mitgliedern von Herzen ein gedeihliches Zusammen¬
wirken und erblicken schon darin einen Fortschritt, daß die Herren Professoren
endlich von ihren Cathedern ins Volk hinabtreten wollen; allein die Veran¬
stalter der Zusammenkunft haben ihre Einladung mit der Phrase vom "ab¬
soluten laisser taire et ImMer passer", womit sie ihre Gegner abthun zu
können glauben, zu einer sehr unglücklichen Stunde abgefaßt und werden sich
nun auch der öffentlichen Kritik voll und ganz unterwerfen müssen. --




Dom vertagten Landtag.

Bekanntlich ist die vorjährige Landtagsession nicht geschlossen, sondern
vertagt worden. Welches Jahr giebt denn aber einer Landtagsession ihren
Namen? Diejenige, welche formell jetzt noch fortdauert, wurde eröffnet am
27. November 1871, vertagt am 10. Juni 1872. nachdem sie seit Ende März
unterbrochen gewesen dadurch, daß die Präsidenten beider Häuser keine Sitzun¬
gen anberaumten. Am 21. October wird nach dem am 10. Juni von beiden
Häusern in Uebereinstimmung mit der Regierung gefaßten Beschluß die Session
wieder aufgenommen werden. Wir sind also noch in der Session von 1871.
Denn die Sessionen werden nach den Jahren bezeichnet, in welche ihre Eröff¬
nung fällt.

Liegt darin irgend etwas Bedenkliches, vielleicht gar Verfassungswidriges?
Muß nicht jedes Jahr seine eigene Session haben? Davon steht nirgend etwas
geschrieben. Die Verfassung bestimmt nur, daß der Landtag in dem Zeitraum
vom November bis Januar jeden Jahres und außerdem so oft die Umstände


Gwizbolen IV, 1872. 10

mit dem Pumpwerk und dem Büchelungsterrain in Augenschein nahmen, nach¬
dem sie durch einen höchst instructiven Vortrag des Herrn v. Winter im Con-
greßlocal selbst dazu vorbereitet worden waren. Obwohl die Zahl der Theil-
nehmer des diesjährigen Congresses wegen der weiten Entfernung von Danzig
nur gering war und sich auf etwa 200 Personen beschränkte, so wird doch
Niemand die weite Reise bedauert, sondern unauslöschliche Erinnerungen aus
der Ostmark des deutschen Vaterlandes mit hinweggenommen haben. Man
muß es tief bedauern, daß eine Anzahl gelehrter deutscher Nationalökonomen,
anstatt auf dem volkswirtschaftlichen Congresse ihre Ansichten zu vertreten,
eine Art Gegencongreß in Eisenach in Scene setzen wollen. Wir wünschen
den dort erscheinenden Mitgliedern von Herzen ein gedeihliches Zusammen¬
wirken und erblicken schon darin einen Fortschritt, daß die Herren Professoren
endlich von ihren Cathedern ins Volk hinabtreten wollen; allein die Veran¬
stalter der Zusammenkunft haben ihre Einladung mit der Phrase vom „ab¬
soluten laisser taire et ImMer passer", womit sie ihre Gegner abthun zu
können glauben, zu einer sehr unglücklichen Stunde abgefaßt und werden sich
nun auch der öffentlichen Kritik voll und ganz unterwerfen müssen. —




Dom vertagten Landtag.

Bekanntlich ist die vorjährige Landtagsession nicht geschlossen, sondern
vertagt worden. Welches Jahr giebt denn aber einer Landtagsession ihren
Namen? Diejenige, welche formell jetzt noch fortdauert, wurde eröffnet am
27. November 1871, vertagt am 10. Juni 1872. nachdem sie seit Ende März
unterbrochen gewesen dadurch, daß die Präsidenten beider Häuser keine Sitzun¬
gen anberaumten. Am 21. October wird nach dem am 10. Juni von beiden
Häusern in Uebereinstimmung mit der Regierung gefaßten Beschluß die Session
wieder aufgenommen werden. Wir sind also noch in der Session von 1871.
Denn die Sessionen werden nach den Jahren bezeichnet, in welche ihre Eröff¬
nung fällt.

Liegt darin irgend etwas Bedenkliches, vielleicht gar Verfassungswidriges?
Muß nicht jedes Jahr seine eigene Session haben? Davon steht nirgend etwas
geschrieben. Die Verfassung bestimmt nur, daß der Landtag in dem Zeitraum
vom November bis Januar jeden Jahres und außerdem so oft die Umstände


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[0081] mit dem Pumpwerk und dem Büchelungsterrain in Augenschein nahmen, nach¬ dem sie durch einen höchst instructiven Vortrag des Herrn v. Winter im Con- greßlocal selbst dazu vorbereitet worden waren. Obwohl die Zahl der Theil- nehmer des diesjährigen Congresses wegen der weiten Entfernung von Danzig nur gering war und sich auf etwa 200 Personen beschränkte, so wird doch Niemand die weite Reise bedauert, sondern unauslöschliche Erinnerungen aus der Ostmark des deutschen Vaterlandes mit hinweggenommen haben. Man muß es tief bedauern, daß eine Anzahl gelehrter deutscher Nationalökonomen, anstatt auf dem volkswirtschaftlichen Congresse ihre Ansichten zu vertreten, eine Art Gegencongreß in Eisenach in Scene setzen wollen. Wir wünschen den dort erscheinenden Mitgliedern von Herzen ein gedeihliches Zusammen¬ wirken und erblicken schon darin einen Fortschritt, daß die Herren Professoren endlich von ihren Cathedern ins Volk hinabtreten wollen; allein die Veran¬ stalter der Zusammenkunft haben ihre Einladung mit der Phrase vom „ab¬ soluten laisser taire et ImMer passer", womit sie ihre Gegner abthun zu können glauben, zu einer sehr unglücklichen Stunde abgefaßt und werden sich nun auch der öffentlichen Kritik voll und ganz unterwerfen müssen. — Dom vertagten Landtag. Bekanntlich ist die vorjährige Landtagsession nicht geschlossen, sondern vertagt worden. Welches Jahr giebt denn aber einer Landtagsession ihren Namen? Diejenige, welche formell jetzt noch fortdauert, wurde eröffnet am 27. November 1871, vertagt am 10. Juni 1872. nachdem sie seit Ende März unterbrochen gewesen dadurch, daß die Präsidenten beider Häuser keine Sitzun¬ gen anberaumten. Am 21. October wird nach dem am 10. Juni von beiden Häusern in Uebereinstimmung mit der Regierung gefaßten Beschluß die Session wieder aufgenommen werden. Wir sind also noch in der Session von 1871. Denn die Sessionen werden nach den Jahren bezeichnet, in welche ihre Eröff¬ nung fällt. Liegt darin irgend etwas Bedenkliches, vielleicht gar Verfassungswidriges? Muß nicht jedes Jahr seine eigene Session haben? Davon steht nirgend etwas geschrieben. Die Verfassung bestimmt nur, daß der Landtag in dem Zeitraum vom November bis Januar jeden Jahres und außerdem so oft die Umstände Gwizbolen IV, 1872. 10

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341815_128453/81>, abgerufen am 03.07.2024.