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Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, II. Semester. I. Band.

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Nun freilich wissen wir, daß er heidnisch ist; er ist aber, über alles das hin¬
aus, menschlich schön. Dasselbe gilt vom Ende der Jordanischen Dichtung.
Zugleich wird Jordan, wie bisher Keiner von denen, welche die Nibelungen¬
sage bearbeitet haben, der Walküre Brunhild von Anfang bis an's Ende
gerecht. Beim mittelalterlichen Epiker verläuft dieser von ihm nur halb be¬
griffene Charakter eigentlich in den Sand; man hört und sieht nichts mehr
von Brunhilde. nachdem sie Günthers Gattin geworden. Jordan läßt sie,
nach ihrer Aussöhnung mit Chriemhilde, gemäß uralter, an die indische Hei¬
math des germanischen Stammes gemahnender Sitte mit dem Leichnam Sig-
fried's sich verbrennen. Die einer Liebesschuld wegen aus Walhall verstoßene
Walküre kehrt geläutert durch die Flammen einer unendliches Leid bringenden
Liebe in ihre himmlische Heimath zurück. Das ist der allein wahrhaft be¬
friedigende Schluß.

(Schluß folgt.)




Aus Mecklenburg-Schwerin.
Die Scheldezollablösung und der Mecklenburgische Landtag.

Die Ablösung des Scheldezolles ist nunmehr endlich auch, von Seiten
Mecklenburgs erfolgt. Nach Ausweis einer im Mecklenburg-Schwerin'schen
Regierungsblatte vom 11. März enthaltenen Bekanntmachung des großher¬
zoglichen Staats-Ministeriums zu Schwerin, et. ä. 24. Jan. 1871, hat der
Beitritt unseres Landes zu dem Allgemeinen Scheldezoll-Ablösungsvertrag vom
16. Juli 1863 auf Grund einer zwischen den beiderseitigen Bevollmächtigten
am 18. März v. I. zu Berlin abgeschlossenen Convention, deren Ratifika¬
tionen am 16 Januar d. I. zu Berlin ausgewechselt sind, stattgefunden, und
sind beide, Verträge zur Kenntniß und Nachachtung publicirt worden. Damit
ist unserer Rhederei der seit beinahe acht Jahren beschränkte Besuch der bel¬
gischen Scheldehäfen, in denen die mecklenburgischen Schiffe seit dem 20. Octo-
ber 1863 einer Surtaxe von 8 Francs per Tonneau unterworfen waren,
wieder freigegeben. Wirklich hat denn auch, obwohl in der Zeit vom 9. No¬
vember 1870 bis 27. März d. I. nur ein Schiff, die Rostocker Bark "Carl
der Große," Capitain Voß, in Vlissingen eingelaufen ist, schon im April d. I.


Nun freilich wissen wir, daß er heidnisch ist; er ist aber, über alles das hin¬
aus, menschlich schön. Dasselbe gilt vom Ende der Jordanischen Dichtung.
Zugleich wird Jordan, wie bisher Keiner von denen, welche die Nibelungen¬
sage bearbeitet haben, der Walküre Brunhild von Anfang bis an's Ende
gerecht. Beim mittelalterlichen Epiker verläuft dieser von ihm nur halb be¬
griffene Charakter eigentlich in den Sand; man hört und sieht nichts mehr
von Brunhilde. nachdem sie Günthers Gattin geworden. Jordan läßt sie,
nach ihrer Aussöhnung mit Chriemhilde, gemäß uralter, an die indische Hei¬
math des germanischen Stammes gemahnender Sitte mit dem Leichnam Sig-
fried's sich verbrennen. Die einer Liebesschuld wegen aus Walhall verstoßene
Walküre kehrt geläutert durch die Flammen einer unendliches Leid bringenden
Liebe in ihre himmlische Heimath zurück. Das ist der allein wahrhaft be¬
friedigende Schluß.

(Schluß folgt.)




Aus Mecklenburg-Schwerin.
Die Scheldezollablösung und der Mecklenburgische Landtag.

Die Ablösung des Scheldezolles ist nunmehr endlich auch, von Seiten
Mecklenburgs erfolgt. Nach Ausweis einer im Mecklenburg-Schwerin'schen
Regierungsblatte vom 11. März enthaltenen Bekanntmachung des großher¬
zoglichen Staats-Ministeriums zu Schwerin, et. ä. 24. Jan. 1871, hat der
Beitritt unseres Landes zu dem Allgemeinen Scheldezoll-Ablösungsvertrag vom
16. Juli 1863 auf Grund einer zwischen den beiderseitigen Bevollmächtigten
am 18. März v. I. zu Berlin abgeschlossenen Convention, deren Ratifika¬
tionen am 16 Januar d. I. zu Berlin ausgewechselt sind, stattgefunden, und
sind beide, Verträge zur Kenntniß und Nachachtung publicirt worden. Damit
ist unserer Rhederei der seit beinahe acht Jahren beschränkte Besuch der bel¬
gischen Scheldehäfen, in denen die mecklenburgischen Schiffe seit dem 20. Octo-
ber 1863 einer Surtaxe von 8 Francs per Tonneau unterworfen waren,
wieder freigegeben. Wirklich hat denn auch, obwohl in der Zeit vom 9. No¬
vember 1870 bis 27. März d. I. nur ein Schiff, die Rostocker Bark „Carl
der Große," Capitain Voß, in Vlissingen eingelaufen ist, schon im April d. I.


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[0156] Nun freilich wissen wir, daß er heidnisch ist; er ist aber, über alles das hin¬ aus, menschlich schön. Dasselbe gilt vom Ende der Jordanischen Dichtung. Zugleich wird Jordan, wie bisher Keiner von denen, welche die Nibelungen¬ sage bearbeitet haben, der Walküre Brunhild von Anfang bis an's Ende gerecht. Beim mittelalterlichen Epiker verläuft dieser von ihm nur halb be¬ griffene Charakter eigentlich in den Sand; man hört und sieht nichts mehr von Brunhilde. nachdem sie Günthers Gattin geworden. Jordan läßt sie, nach ihrer Aussöhnung mit Chriemhilde, gemäß uralter, an die indische Hei¬ math des germanischen Stammes gemahnender Sitte mit dem Leichnam Sig- fried's sich verbrennen. Die einer Liebesschuld wegen aus Walhall verstoßene Walküre kehrt geläutert durch die Flammen einer unendliches Leid bringenden Liebe in ihre himmlische Heimath zurück. Das ist der allein wahrhaft be¬ friedigende Schluß. (Schluß folgt.) Aus Mecklenburg-Schwerin. Die Scheldezollablösung und der Mecklenburgische Landtag. Die Ablösung des Scheldezolles ist nunmehr endlich auch, von Seiten Mecklenburgs erfolgt. Nach Ausweis einer im Mecklenburg-Schwerin'schen Regierungsblatte vom 11. März enthaltenen Bekanntmachung des großher¬ zoglichen Staats-Ministeriums zu Schwerin, et. ä. 24. Jan. 1871, hat der Beitritt unseres Landes zu dem Allgemeinen Scheldezoll-Ablösungsvertrag vom 16. Juli 1863 auf Grund einer zwischen den beiderseitigen Bevollmächtigten am 18. März v. I. zu Berlin abgeschlossenen Convention, deren Ratifika¬ tionen am 16 Januar d. I. zu Berlin ausgewechselt sind, stattgefunden, und sind beide, Verträge zur Kenntniß und Nachachtung publicirt worden. Damit ist unserer Rhederei der seit beinahe acht Jahren beschränkte Besuch der bel¬ gischen Scheldehäfen, in denen die mecklenburgischen Schiffe seit dem 20. Octo- ber 1863 einer Surtaxe von 8 Francs per Tonneau unterworfen waren, wieder freigegeben. Wirklich hat denn auch, obwohl in der Zeit vom 9. No¬ vember 1870 bis 27. März d. I. nur ein Schiff, die Rostocker Bark „Carl der Große," Capitain Voß, in Vlissingen eingelaufen ist, schon im April d. I.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_126315/156>, abgerufen am 24.07.2024.