Die Grenzboten. Jg. 29, 1870, II. Semester. II. Band.sie bekundet in der ganzen Art der Auffassung eine so warme und blühende Darf man eine künstlerisch besonnene Anbequemung an das malerische Ein StriKe aus deutscher Vorzeit. Die Murgschifferschaft in der Grafschaft Eberstetn. Neuerdings ist bei sich ergebenden bekannten Anlässen wiederholt an die sie bekundet in der ganzen Art der Auffassung eine so warme und blühende Darf man eine künstlerisch besonnene Anbequemung an das malerische Ein StriKe aus deutscher Vorzeit. Die Murgschifferschaft in der Grafschaft Eberstetn. Neuerdings ist bei sich ergebenden bekannten Anlässen wiederholt an die <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0378" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/125084"/> <p xml:id="ID_1132" prev="#ID_1131"> sie bekundet in der ganzen Art der Auffassung eine so warme und blühende<lb/> Phantasie, daß man die freie Behandlung der plastischen Form gerecht¬<lb/> fertigt finden darf, zumal die correcte häufig Armuth und Nüchternheit<lb/> der Phantasie nur dürftig verhüllt. Aber freilich liegen der hier ein¬<lb/> geschlagenen Richtung die Gefahren eines falschen Naturalismus nahe, vor<lb/> denen nur der Ernst künstlerischer Gewissenhaftigkeit zu schützen vermag. Wie<lb/> sich selbst ein lyrisches Stimmungselement, das man ganz besonders malerisch<lb/> nennen kann, der Plastik mittheilen lasse, zeigen z. B. die anmuthigen Grup¬<lb/> pen Schilling's an der Brühl'schen Terrasse in Dresden; namentlich in der<lb/> „Nacht" gibt sich dieser starke Empfindungston in eigenthümlich reizvoller<lb/> Weise kund.</p><lb/> <p xml:id="ID_1133"> Darf man eine künstlerisch besonnene Anbequemung an das malerische<lb/> Element, das im Gebiet der bildenden Künste nun einmal die Herrschaft<lb/> führt, als das Streben und die Aufgabe der gegenwärtigen Sculptur be¬<lb/> zeichnen, so bleibt zugleich ihre Pflicht, sich an den Mustern der strengen<lb/> Form über die plastischen Grundgesetze immer aufs Neue zu orientiren, um<lb/> den Gefahren jener Anarchie vorzubeugen, die nichts Anderes, als den Unter¬<lb/> gang der Kunst bedeutet. Und in diesem Sinn vor Allem bleibt auch Thor-<lb/> waldsen, als der Vertreter der strengen und hohen Gesetzmäßigkeit plastischer<lb/> Kunst, Muster und Vorbild für alle Zeiten.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Ein StriKe aus deutscher Vorzeit.</head><lb/> <div n="2"> <head> Die Murgschifferschaft in der Grafschaft Eberstetn.</head><lb/> <p xml:id="ID_1134" next="#ID_1135"> Neuerdings ist bei sich ergebenden bekannten Anlässen wiederholt an die<lb/> Coalitionsverbote der Reichspolizeiordnungen und anderer Reichsgesetze, so<lb/> wie an die stets constatirte Unwirksamkeit dieser Verbote erinnert worden. Dabei<lb/> wurde besonders das Patent Kaiser Karls VI. vom 16. Aug. 1731, Hand¬<lb/> werksmißbräuche betr., häufig angeführt, jenes Patent, demzufolge Gesellen,<lb/> welche „unter irgend einem ?rg.citext sich gelüsten ließen, einen Aufstand zu<lb/> „machen, folglich sich zusammen zu rottiren, und entweder an Ort und Stelle<lb/> „bleibende gleichwohl, bis ihnen in dieser und jener vermeintlichen Prätension<lb/> „oder Beschwerde gefüget werde, keine Arbeit mehr zu thun, oder selbst<lb/> „Hauffenweiß auszuwerten, und was dahin einschlagenden Rebellischen Un-<lb/> „sugs mehr wäre" als große Frevler und Missethäter „nicht allein mit Ge¬<lb/> fängniß- Zucht-Hauß, Festungs-Bau und Galleeren-Straffe belegt, sondern</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0378]
sie bekundet in der ganzen Art der Auffassung eine so warme und blühende
Phantasie, daß man die freie Behandlung der plastischen Form gerecht¬
fertigt finden darf, zumal die correcte häufig Armuth und Nüchternheit
der Phantasie nur dürftig verhüllt. Aber freilich liegen der hier ein¬
geschlagenen Richtung die Gefahren eines falschen Naturalismus nahe, vor
denen nur der Ernst künstlerischer Gewissenhaftigkeit zu schützen vermag. Wie
sich selbst ein lyrisches Stimmungselement, das man ganz besonders malerisch
nennen kann, der Plastik mittheilen lasse, zeigen z. B. die anmuthigen Grup¬
pen Schilling's an der Brühl'schen Terrasse in Dresden; namentlich in der
„Nacht" gibt sich dieser starke Empfindungston in eigenthümlich reizvoller
Weise kund.
Darf man eine künstlerisch besonnene Anbequemung an das malerische
Element, das im Gebiet der bildenden Künste nun einmal die Herrschaft
führt, als das Streben und die Aufgabe der gegenwärtigen Sculptur be¬
zeichnen, so bleibt zugleich ihre Pflicht, sich an den Mustern der strengen
Form über die plastischen Grundgesetze immer aufs Neue zu orientiren, um
den Gefahren jener Anarchie vorzubeugen, die nichts Anderes, als den Unter¬
gang der Kunst bedeutet. Und in diesem Sinn vor Allem bleibt auch Thor-
waldsen, als der Vertreter der strengen und hohen Gesetzmäßigkeit plastischer
Kunst, Muster und Vorbild für alle Zeiten.
Ein StriKe aus deutscher Vorzeit.
Die Murgschifferschaft in der Grafschaft Eberstetn.
Neuerdings ist bei sich ergebenden bekannten Anlässen wiederholt an die
Coalitionsverbote der Reichspolizeiordnungen und anderer Reichsgesetze, so
wie an die stets constatirte Unwirksamkeit dieser Verbote erinnert worden. Dabei
wurde besonders das Patent Kaiser Karls VI. vom 16. Aug. 1731, Hand¬
werksmißbräuche betr., häufig angeführt, jenes Patent, demzufolge Gesellen,
welche „unter irgend einem ?rg.citext sich gelüsten ließen, einen Aufstand zu
„machen, folglich sich zusammen zu rottiren, und entweder an Ort und Stelle
„bleibende gleichwohl, bis ihnen in dieser und jener vermeintlichen Prätension
„oder Beschwerde gefüget werde, keine Arbeit mehr zu thun, oder selbst
„Hauffenweiß auszuwerten, und was dahin einschlagenden Rebellischen Un-
„sugs mehr wäre" als große Frevler und Missethäter „nicht allein mit Ge¬
fängniß- Zucht-Hauß, Festungs-Bau und Galleeren-Straffe belegt, sondern
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