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Die Grenzboten. Jg. 29, 1870, I. Semester. II. Band.

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Dieses ersprießliche Zusammenwirken von Politik und Wissenschaft hat
denn in der That Bayern zu einem Brennpunkt aller Elemente gemacht, ti?
noch gegen die weitere Ausdehnung des Papstthums reagiren. Wie sich
trotzdem die Sachen dann gestalten, wenn das Concil die Unfehlbarkeit des
Papstes definitiv ausgesprochen haben wird, ohne daß große politische
Veränderungen in liberaler Richtung innerhalb der katholischen Kirche zu
Hilfe gekommen sind, ob man den begonnenen Kampf bis zum Bruch fort-
setzen wird, das ist daraus noch keineswegs zu prognosticiren. Im Gegen¬
theil, manche Andeutungen über die künftige Praxis des Cultusministeriums
den Schulen gegenüber lassen arge Befürchtungen aufkommen. -- Allerdings
sollte man glauben, daß für Männer welche so sicher das Papstthum als
den Krebsschaden der Kirche erkannt haben, deren ausgesprochene Ideen
auf Herabdrückung desselben zum bloßen Primat und auf eine umfassende
kirchliche Decentralisation gerichtet sind, kein Platz mehr in der Kirche des
unfehlbaren Papstes vorhanden sei. Allein wird Döllinger die sich ihm dann
nothwendig aufdrängende Rolle eines Reformators übernehmen wollen und
können? Folgt er der Unterwerfung, so ist es natürlich vorbei mit der deutsch¬
theologischen Schule und mit allen Hoffnungen, die sich an ihren allmäch¬
tigen Einfluß auf den Clerus geknüpft hatten. Dann aber ist schwer zu
glauben, daß je etwas Anderes uns über die unverträgliche Priesterherrschaft
in Bayern hinweghelfen wird, als der nationale Staat.




Die norddeutsche Civilproceßordnung.

Der glückliche Abschluß des Strafgesetzbuchs bildet ein Ereigniß von
vielfältiger Bedeutung. Nicht am geringsten zu veranschlagen ist die un-
widerleglich dargethane Befähigung des Bundes, große Gesetze, Gesetze ersten
Ranges zu Stande, sie rasch zu Stande zu bringen. Wie immer der wider¬
willige Sinn auf die neue Carolina blicken mag. der billige Beurtheiler wird
zugestehen, daß selten oder nie in so knapper Zeit so reichliches geleistet, daß
selten oder nie von einer solchen Fülle von Kräften das Gelingen eines
solchen Werks gefördert wurde. Dem Idealen sind wir fern geblieben, aber
das Reale, das wir gewonnen, wird ein kostbarer nationaler Besitz sein und
darf als Unterpfand für Vermehrung dieses nationalen Besitzes gelten.

Die Civtlproceyordnung ist der Voraussicht nach das zweite große Ge¬
setz, das den neuen Reichstag in seiner ersten Sitzung beschäftigen wird.
Lange vor dem Strafgesetzbuch, aber nach dem alten, nun wohl ausgegebenen
Princip commissioneller Aufstellung in Angriff genommen, vielleicht unter
nicht ganz glücklichen Auspicien begonnen, nicht immer von der guten Vor-
Meinung der Fachkreise wie anderer Kreise begleitet, ist das wichtige dem
Strafgesetzbuch an Bedeutung nicht nachstehende, es viel eher überragende
Gesetz einer Art Ungunst verfallen, die Grund zu Besorgnissen geben kann.
Hätten wir nicht beim Abschluß des Strafgesetzbuchs einen unwidersvrechlichen
Beweis von der im Bunde wirkenden Energie erhalten, hätten wir nichl
erlebt, wie die Nothwendigkeit gleichsam handgreiflich zur Durchsetzung des
Werks drängte, dann ließe sich besorgen, daß die noch immer thätigen Geister
des alten Bundes die Oberhand gewinnen und die Errichtung des "großen
Ziels deutscher Rechtseinheit" in einer wichtigen Beziehung vereiteln möchten.
Diese Besorgniß dürfe nun als unbegründet angesehen werden. Allein ihr
Vorhandensein weist darauf hin, öde Aufmerksamkeit in erhöhtem Maße der


Dieses ersprießliche Zusammenwirken von Politik und Wissenschaft hat
denn in der That Bayern zu einem Brennpunkt aller Elemente gemacht, ti?
noch gegen die weitere Ausdehnung des Papstthums reagiren. Wie sich
trotzdem die Sachen dann gestalten, wenn das Concil die Unfehlbarkeit des
Papstes definitiv ausgesprochen haben wird, ohne daß große politische
Veränderungen in liberaler Richtung innerhalb der katholischen Kirche zu
Hilfe gekommen sind, ob man den begonnenen Kampf bis zum Bruch fort-
setzen wird, das ist daraus noch keineswegs zu prognosticiren. Im Gegen¬
theil, manche Andeutungen über die künftige Praxis des Cultusministeriums
den Schulen gegenüber lassen arge Befürchtungen aufkommen. — Allerdings
sollte man glauben, daß für Männer welche so sicher das Papstthum als
den Krebsschaden der Kirche erkannt haben, deren ausgesprochene Ideen
auf Herabdrückung desselben zum bloßen Primat und auf eine umfassende
kirchliche Decentralisation gerichtet sind, kein Platz mehr in der Kirche des
unfehlbaren Papstes vorhanden sei. Allein wird Döllinger die sich ihm dann
nothwendig aufdrängende Rolle eines Reformators übernehmen wollen und
können? Folgt er der Unterwerfung, so ist es natürlich vorbei mit der deutsch¬
theologischen Schule und mit allen Hoffnungen, die sich an ihren allmäch¬
tigen Einfluß auf den Clerus geknüpft hatten. Dann aber ist schwer zu
glauben, daß je etwas Anderes uns über die unverträgliche Priesterherrschaft
in Bayern hinweghelfen wird, als der nationale Staat.




Die norddeutsche Civilproceßordnung.

Der glückliche Abschluß des Strafgesetzbuchs bildet ein Ereigniß von
vielfältiger Bedeutung. Nicht am geringsten zu veranschlagen ist die un-
widerleglich dargethane Befähigung des Bundes, große Gesetze, Gesetze ersten
Ranges zu Stande, sie rasch zu Stande zu bringen. Wie immer der wider¬
willige Sinn auf die neue Carolina blicken mag. der billige Beurtheiler wird
zugestehen, daß selten oder nie in so knapper Zeit so reichliches geleistet, daß
selten oder nie von einer solchen Fülle von Kräften das Gelingen eines
solchen Werks gefördert wurde. Dem Idealen sind wir fern geblieben, aber
das Reale, das wir gewonnen, wird ein kostbarer nationaler Besitz sein und
darf als Unterpfand für Vermehrung dieses nationalen Besitzes gelten.

Die Civtlproceyordnung ist der Voraussicht nach das zweite große Ge¬
setz, das den neuen Reichstag in seiner ersten Sitzung beschäftigen wird.
Lange vor dem Strafgesetzbuch, aber nach dem alten, nun wohl ausgegebenen
Princip commissioneller Aufstellung in Angriff genommen, vielleicht unter
nicht ganz glücklichen Auspicien begonnen, nicht immer von der guten Vor-
Meinung der Fachkreise wie anderer Kreise begleitet, ist das wichtige dem
Strafgesetzbuch an Bedeutung nicht nachstehende, es viel eher überragende
Gesetz einer Art Ungunst verfallen, die Grund zu Besorgnissen geben kann.
Hätten wir nicht beim Abschluß des Strafgesetzbuchs einen unwidersvrechlichen
Beweis von der im Bunde wirkenden Energie erhalten, hätten wir nichl
erlebt, wie die Nothwendigkeit gleichsam handgreiflich zur Durchsetzung des
Werks drängte, dann ließe sich besorgen, daß die noch immer thätigen Geister
des alten Bundes die Oberhand gewinnen und die Errichtung des „großen
Ziels deutscher Rechtseinheit" in einer wichtigen Beziehung vereiteln möchten.
Diese Besorgniß dürfe nun als unbegründet angesehen werden. Allein ihr
Vorhandensein weist darauf hin, öde Aufmerksamkeit in erhöhtem Maße der


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 29, 1870, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341811_123619/523>, abgerufen am 27.07.2024.