Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, II. Semester. III. Band.auf landräthlichen Befehl confiscire. Die deshalb eingeleitete Beschwerde des Grasen Neue Neiseschristen. Vom vcriassnen Bruderstamm. Das dänische Regiment in Schleswig- 65"
auf landräthlichen Befehl confiscire. Die deshalb eingeleitete Beschwerde des Grasen Neue Neiseschristen. Vom vcriassnen Bruderstamm. Das dänische Regiment in Schleswig- 65»
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0525" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/115917"/> <p xml:id="ID_1616" prev="#ID_1615"> auf landräthlichen Befehl confiscire. Die deshalb eingeleitete Beschwerde des Grasen<lb/> hat den Instanzenzug noch nicht vollendet. Unterdeß aber wurde gegen ihn ein<lb/> gerichtliches Verfahren angestrengt, weil nach einer älteren Negicrungsversügung in<lb/> der Provinz Posen außer den Landesfarbcn keinerlei Abzeichen getragen werden dür¬<lb/> fen. Das Kreisgericht zu Rogafcn hat den Angeklagten in 10 Thlr. Ordnungs¬<lb/> strafe verurtheilt; denn, da der weiße Adler sich in der Cocarde des Kutschers nicht<lb/> befunden, könne diese nicht als das privilegirte Familicnabzcichcn gelten. Jedenfalls<lb/> hat Graf Bninski nur aus Vorsicht den weißen Adler gestrichen und darf erwarten,<lb/> in der zweiten Instanz einer minder buchstäblichen Gesetzesdeutung zu begegnen.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Neue Neiseschristen.</head><lb/> <p xml:id="ID_1617" next="#ID_1618"> Vom vcriassnen Bruderstamm. Das dänische Regiment in Schleswig-<lb/> Holstein. Von Gustav Rasch. 3. Aufl. Glogau, C. Flemming 1863. Wir<lb/> freuen uns aufrichtig, daß dieses Werk trotz der Mängel, welche es in der ersten<lb/> Auflage zeigte, so viel Anklang gefunden hat, und zwar ist unsre Genugthuung um<lb/> so größer, als der Verfasser bemüht gewesen ist, jenen Mängeln abzuhelfen. Die<lb/> neue Auflage ist gründlich umgearbeitet, der Stoff besser geordnet, der Ton mehr<lb/> dem in guter Gesellschaft üblichen angepaßt. UcberschwängUchc und empfindsame<lb/> Phrasen kommen seltner vor. Auch hat der Verfasser eingesehen, daß es billig<lb/> ist, die Quellen, aus denen man schöpfte, nicht blos bisweilen, sondern in allen<lb/> Fällen zu nennen, wo Discretion dies nicht verbietet. Hat sein Buch dadurch in<lb/> der Form wesentlich gewonnen, so daß man nur noch einige Wiederholungen,<lb/> einige nicht recht schickliche Ausdrücke und ein hier und da zu sehr hervortretendes<lb/> Selbstgefühl hinwegznwünschen hat (auch die beigegebenen versificirteu Ausbrüche<lb/> von patriotischer Gesinnungstüchtigkeit hätten als Mittelgut wegbleiben können), so<lb/> ist es auch durch mancherlei neue Proben des dänischen Gcwaltrcgiments in Schles¬<lb/> wig inhaltreicher geworden. Von den Mittheilungen über letzteres behalten wir uns<lb/> vor, demnächst ausführliche Auszüge zu bringen, die das, was d. Bl. im Laufe der<lb/> letzten Jahre über den Gegenstand mittheilten, zu ergänzen geeignet sind. Für heute<lb/> neben warmer Empfehlung des Buches nur ein Beispiel. In Eckernförde hatte der<lb/> dortige dänische Polizcimcistcr Lcisner das neunjährige Kind des deutschen Schlächter¬<lb/> meisters Büschel aus brutale Weise mit Ruthen peitschen lassen, weil der Knabe nach<lb/> dem vorübcrreitcnden Hardesvoigt geworfen. Vergebens war die Bitte des Vaters<lb/> um Schonung gewesen. Selbst die Verwendung des Hardcsvvigts hatte nichts ge¬<lb/> fruchtet. Umsonst war auch die Klage, die der entrüstete Vater, dessen deutsche Ge¬<lb/> sinnung die dänische Tyrannei an dem Kinde bestraft hatte, bei dem höchsten Gericht</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> 65»</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0525]
auf landräthlichen Befehl confiscire. Die deshalb eingeleitete Beschwerde des Grasen
hat den Instanzenzug noch nicht vollendet. Unterdeß aber wurde gegen ihn ein
gerichtliches Verfahren angestrengt, weil nach einer älteren Negicrungsversügung in
der Provinz Posen außer den Landesfarbcn keinerlei Abzeichen getragen werden dür¬
fen. Das Kreisgericht zu Rogafcn hat den Angeklagten in 10 Thlr. Ordnungs¬
strafe verurtheilt; denn, da der weiße Adler sich in der Cocarde des Kutschers nicht
befunden, könne diese nicht als das privilegirte Familicnabzcichcn gelten. Jedenfalls
hat Graf Bninski nur aus Vorsicht den weißen Adler gestrichen und darf erwarten,
in der zweiten Instanz einer minder buchstäblichen Gesetzesdeutung zu begegnen.
Neue Neiseschristen.
Vom vcriassnen Bruderstamm. Das dänische Regiment in Schleswig-
Holstein. Von Gustav Rasch. 3. Aufl. Glogau, C. Flemming 1863. Wir
freuen uns aufrichtig, daß dieses Werk trotz der Mängel, welche es in der ersten
Auflage zeigte, so viel Anklang gefunden hat, und zwar ist unsre Genugthuung um
so größer, als der Verfasser bemüht gewesen ist, jenen Mängeln abzuhelfen. Die
neue Auflage ist gründlich umgearbeitet, der Stoff besser geordnet, der Ton mehr
dem in guter Gesellschaft üblichen angepaßt. UcberschwängUchc und empfindsame
Phrasen kommen seltner vor. Auch hat der Verfasser eingesehen, daß es billig
ist, die Quellen, aus denen man schöpfte, nicht blos bisweilen, sondern in allen
Fällen zu nennen, wo Discretion dies nicht verbietet. Hat sein Buch dadurch in
der Form wesentlich gewonnen, so daß man nur noch einige Wiederholungen,
einige nicht recht schickliche Ausdrücke und ein hier und da zu sehr hervortretendes
Selbstgefühl hinwegznwünschen hat (auch die beigegebenen versificirteu Ausbrüche
von patriotischer Gesinnungstüchtigkeit hätten als Mittelgut wegbleiben können), so
ist es auch durch mancherlei neue Proben des dänischen Gcwaltrcgiments in Schles¬
wig inhaltreicher geworden. Von den Mittheilungen über letzteres behalten wir uns
vor, demnächst ausführliche Auszüge zu bringen, die das, was d. Bl. im Laufe der
letzten Jahre über den Gegenstand mittheilten, zu ergänzen geeignet sind. Für heute
neben warmer Empfehlung des Buches nur ein Beispiel. In Eckernförde hatte der
dortige dänische Polizcimcistcr Lcisner das neunjährige Kind des deutschen Schlächter¬
meisters Büschel aus brutale Weise mit Ruthen peitschen lassen, weil der Knabe nach
dem vorübcrreitcnden Hardesvoigt geworfen. Vergebens war die Bitte des Vaters
um Schonung gewesen. Selbst die Verwendung des Hardcsvvigts hatte nichts ge¬
fruchtet. Umsonst war auch die Klage, die der entrüstete Vater, dessen deutsche Ge¬
sinnung die dänische Tyrannei an dem Kinde bestraft hatte, bei dem höchsten Gericht
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