Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, I. Semester. II. Band.unmittelbares praktisches Ergebniß haben. Als erster Vorschlag dieser Art aber, Berliner Brief. Unser neuer Minister des Innern hat sich beeilt, dafür zu sorgen, daß die¬ Aber lesen wir weiter, so finden wir von der verheißenen Aufklärung über Der positive Inhalt des Wahlerlasses besteht .also aus einigen wenig be unmittelbares praktisches Ergebniß haben. Als erster Vorschlag dieser Art aber, Berliner Brief. Unser neuer Minister des Innern hat sich beeilt, dafür zu sorgen, daß die¬ Aber lesen wir weiter, so finden wir von der verheißenen Aufklärung über Der positive Inhalt des Wahlerlasses besteht .also aus einigen wenig be <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0082" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/113862"/> <p xml:id="ID_200" prev="#ID_199"> unmittelbares praktisches Ergebniß haben. Als erster Vorschlag dieser Art aber,<lb/> der von einer Behörde ausgeht, als Ausdruck der Gedanken des höchsten Beamten<lb/> der Vereinigten Staaten, ist er ein Ereigniß, ein Zeichen der Zeit von großer<lb/> Wichtigkeit und, wie wir hoffen wollen/ein glückliches Omen.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Berliner Brief.</head><lb/> <p xml:id="ID_201"> Unser neuer Minister des Innern hat sich beeilt, dafür zu sorgen, daß die¬<lb/> jenigen Recht behalten, welche von Anfang an unser jetziges Ministerium für<lb/> wenig besser als eine neue Auflage des Manteuffel schen Systems gehalten ha¬<lb/> ben. Der Wahlerlaß vom 22. d. M. ist nichts als eine Uebersetzung der Kreuz¬<lb/> zeitung in die amtliche Sprache. Nur in der Form ist der Minister des In¬<lb/> nern etwas vorsichtiger, als seine Pießorganc. von denen die Kreuzzeitung ihm<lb/> mit der Fackel vorleuchtet und die Sternzcitung ihm die Schleppe trägt. „Es<lb/> liegt der königlichen Staatsregierung fern, die gesetzliche Wahlfreiheit irgendwie<lb/> beschränken zu wollen." So'singen regelmäßig auch die Wahlerlasse des Mi¬<lb/> nisters von Westphalen an. und ein solcher Eingang erweckt deshalb geringes<lb/> Vertrauen. Der Minister erklärt ferner, er wolle „durch seine Organe nur da¬<lb/> rauf hinwirken, daß den Wächtern die leitenden Grundsätze und die Absichten<lb/> der Negierung überall zum klaren Verständniß gebracht werden, und daß na¬<lb/> mentlich, allen Mißdeutungen und Entstellungen entgegengetreten werde, welche<lb/> das unbefangene Urtheil irre zu leiten geeignet sind." Ohne Zweifel ist dies<lb/> eine Absicht, welche ganz der verfassungsmäßigen Pflicht des Ministeriums ent¬<lb/> spricht. Man sollte erwarten, daß der Minister sogleich in diesem Erlaß seinen<lb/> Organen die nöthige Anleitung zur Durchführung dieser Absicht werde gegeben<lb/> haben.</p><lb/> <p xml:id="ID_202"> Aber lesen wir weiter, so finden wir von der verheißenen Aufklärung über<lb/> die Grundsätze und Absichten der Negierung so gut wie gar nichts. Der Con¬<lb/> flict, welcher'zur Auflösung des Abgeordnetenhauses und zur Veränderung des<lb/> Ministeriums geführt hat. wird nicht mit einer Silbe erwähnt. Wir erfahren<lb/> also auch nicht, wie sich das jetzige Ministerium zu dieser Streitfrage stellen<lb/> will. Nur im Allgemeinen hören wir. daß die Regierung „auf dem Boden der<lb/> Verfassung steht, daß sie den Rechten der Landesvertretung ihre volle Geltung<lb/> widerfahren läßt, und bei der weiteren Ausführung der Verfassung in Gesetz¬<lb/> gebung und Verwaltung von freisinnigen Grundsätzen auszugehen entschlossen<lb/> ist." Diese Zusicherung würde trotz ihrer unbestimmten Allgemeinheit einen gu¬<lb/> ten Eindruck machen, wenn nicht aus dem weiteren Verlauf des Wahlerlasses<lb/> sich zu ergeben schiene, daß bei den „Rechten der Landesvertretung" allein oder<lb/> doch vorzugsweise an denjenigen Theil der Landesvertretung gedacht ist, welcher<lb/> sich in der Majorität des Herrenhauses darstellt. Wenn ferner die Regierung<lb/> „die Rechte der Krone mit Entschiedenheit wahren" will, so kann sie dabei der<lb/> lebhaftesten Zustimmung des ganzen Landes sicher sein; denn über wenige<lb/> Dinge herrscht in ganz Preuyen eine so vollständige Uebereinstimmung, als<lb/> darüber, daß die verfassungsmäßigen Rechte der Krone im Interesse des Landes<lb/> selbst heilig und unverletzbar erhalten werden müssen.</p><lb/> <p xml:id="ID_203" next="#ID_204"> Der positive Inhalt des Wahlerlasses besteht .also aus einigen wenig be<lb/> Denkenden Allgemeinheiten. Bedeutend wird die Ansprache erst, wo der Minister</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0082]
unmittelbares praktisches Ergebniß haben. Als erster Vorschlag dieser Art aber,
der von einer Behörde ausgeht, als Ausdruck der Gedanken des höchsten Beamten
der Vereinigten Staaten, ist er ein Ereigniß, ein Zeichen der Zeit von großer
Wichtigkeit und, wie wir hoffen wollen/ein glückliches Omen.
Berliner Brief.
Unser neuer Minister des Innern hat sich beeilt, dafür zu sorgen, daß die¬
jenigen Recht behalten, welche von Anfang an unser jetziges Ministerium für
wenig besser als eine neue Auflage des Manteuffel schen Systems gehalten ha¬
ben. Der Wahlerlaß vom 22. d. M. ist nichts als eine Uebersetzung der Kreuz¬
zeitung in die amtliche Sprache. Nur in der Form ist der Minister des In¬
nern etwas vorsichtiger, als seine Pießorganc. von denen die Kreuzzeitung ihm
mit der Fackel vorleuchtet und die Sternzcitung ihm die Schleppe trägt. „Es
liegt der königlichen Staatsregierung fern, die gesetzliche Wahlfreiheit irgendwie
beschränken zu wollen." So'singen regelmäßig auch die Wahlerlasse des Mi¬
nisters von Westphalen an. und ein solcher Eingang erweckt deshalb geringes
Vertrauen. Der Minister erklärt ferner, er wolle „durch seine Organe nur da¬
rauf hinwirken, daß den Wächtern die leitenden Grundsätze und die Absichten
der Negierung überall zum klaren Verständniß gebracht werden, und daß na¬
mentlich, allen Mißdeutungen und Entstellungen entgegengetreten werde, welche
das unbefangene Urtheil irre zu leiten geeignet sind." Ohne Zweifel ist dies
eine Absicht, welche ganz der verfassungsmäßigen Pflicht des Ministeriums ent¬
spricht. Man sollte erwarten, daß der Minister sogleich in diesem Erlaß seinen
Organen die nöthige Anleitung zur Durchführung dieser Absicht werde gegeben
haben.
Aber lesen wir weiter, so finden wir von der verheißenen Aufklärung über
die Grundsätze und Absichten der Negierung so gut wie gar nichts. Der Con¬
flict, welcher'zur Auflösung des Abgeordnetenhauses und zur Veränderung des
Ministeriums geführt hat. wird nicht mit einer Silbe erwähnt. Wir erfahren
also auch nicht, wie sich das jetzige Ministerium zu dieser Streitfrage stellen
will. Nur im Allgemeinen hören wir. daß die Regierung „auf dem Boden der
Verfassung steht, daß sie den Rechten der Landesvertretung ihre volle Geltung
widerfahren läßt, und bei der weiteren Ausführung der Verfassung in Gesetz¬
gebung und Verwaltung von freisinnigen Grundsätzen auszugehen entschlossen
ist." Diese Zusicherung würde trotz ihrer unbestimmten Allgemeinheit einen gu¬
ten Eindruck machen, wenn nicht aus dem weiteren Verlauf des Wahlerlasses
sich zu ergeben schiene, daß bei den „Rechten der Landesvertretung" allein oder
doch vorzugsweise an denjenigen Theil der Landesvertretung gedacht ist, welcher
sich in der Majorität des Herrenhauses darstellt. Wenn ferner die Regierung
„die Rechte der Krone mit Entschiedenheit wahren" will, so kann sie dabei der
lebhaftesten Zustimmung des ganzen Landes sicher sein; denn über wenige
Dinge herrscht in ganz Preuyen eine so vollständige Uebereinstimmung, als
darüber, daß die verfassungsmäßigen Rechte der Krone im Interesse des Landes
selbst heilig und unverletzbar erhalten werden müssen.
Der positive Inhalt des Wahlerlasses besteht .also aus einigen wenig be
Denkenden Allgemeinheiten. Bedeutend wird die Ansprache erst, wo der Minister
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