Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, I. Semester. II. Band.Die lilislvärtllje Politik Frankreichs während der Zulimonnrchie. (Fuiiivt, Nemoirks xour ssrvir Si. I'niswire als we>n tsmxs. ron. I--IV. ?aris. '?"!-' -t> ' -!':< .N! et-l ?! 1. et)1k,^). Nach der Auflösung des Ministeriums vom 11. October 1832 war in Nachdem das Ministerium Thiers (vom 22. Februar 1836) bereits am Die lilislvärtllje Politik Frankreichs während der Zulimonnrchie. (Fuiiivt, Nemoirks xour ssrvir Si. I'niswire als we>n tsmxs. ron. I—IV. ?aris. '?"!-' -t> ' -!':< .N! et-l ?! 1. et)1k,^). Nach der Auflösung des Ministeriums vom 11. October 1832 war in Nachdem das Ministerium Thiers (vom 22. Februar 1836) bereits am <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0036" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/113816"/> </div> <div n="1"> <head> Die lilislvärtllje Politik Frankreichs während der Zulimonnrchie.<lb/> (Fuiiivt, Nemoirks xour ssrvir Si. I'niswire als we>n tsmxs.<lb/> ron. I—IV. ?aris.<lb/> '?"!-' -t> ' -!':< .N! et-l ?! 1. et)1k,^).</head><lb/> <p xml:id="ID_65"> Nach der Auflösung des Ministeriums vom 11. October 1832 war in<lb/> Frankreich die. wie wir in früheren Aufsätzen über Guizots Memoiren gesehen<lb/> haben, schon lange vorbereitete Zersetzung der Parteien eingetreten, welche, indem<lb/> sie dem persönlichen Ehrgeize die weiteste Bahn eröffnete, eine feste und kräftige<lb/> Regierung unmöglich machte. Man gerieth in einen Zustand, in dem man<lb/> nicht entfernt auf die längere Dauer eines Ministeriums rechnen konnte, weil<lb/> jeder Regierung täglich die parlamentarische Stütze zu versagen drohte. Die<lb/> Zersplitterung der Kammer in Fraktionen, die z. Th. nur durch den unbefrie¬<lb/> digten Ehrgeiz und die ministeriellen Gelüste der Führer von einander geschie¬<lb/> den waren, ließ eine starke Parteibildung nicht aufkommen. Die in bedrohli¬<lb/> cher Weise hervortretende Unfähigkeit des Bürgerthums, sich selbst zu regieren,<lb/> mußte einerseits den König zu einem von der Einwirkung der Kammern<lb/> möglichst unabhängigen persönlichen Regimente ermuthigen, andererseits mußte<lb/> sie den Hoffnungen der in den Straßen von Paris und Lyon besiegten revo¬<lb/> lutionären Partei neue Nahrung geben. Gelang es den Republikanern eine,<lb/> wenn auch numerisch nur schwache Fraction in den Kammern zu bilden, so<lb/> konnten sie mit Sicherheit darauf rechnen, mit der Zeit selbst unter den Mit¬<lb/> gliedern der dynastischen Oppositionen Bundesgenossen zu finden, die sich leicht¬<lb/> sinnig und unbedenklich über die Tragweite einer solchen Verbindung hinweg¬<lb/> setzen würden. Die seit dem Falle des Cabinets vom 11. October rasch sich<lb/> vollziehende Zerrüttung des parlamentarischen Elementes' bereitete die später<lb/> zwischen den dynastischen Oppositionsparteien und den Republikanern geschlos¬<lb/> sene Verbindung Vor, an der im Jahre 1848 die Monarchie und die verfassungs¬<lb/> mäßige Freiheit zerschellen sollte.</p><lb/> <p xml:id="ID_66" next="#ID_67"> Nachdem das Ministerium Thiers (vom 22. Februar 1836) bereits am<lb/> 26. August desselben Jahres 'wegen Meinungsverschiedenheiten mit dem Könige<lb/> über die spanische Angelegenheit sich zurückgezogen hatte, ergriff Mol6, mit den<lb/> Doktrinären vereint, die Zügel der Negierung. Schon am 5. April 1837<lb/> reichte das Ministerium in Folge der Verwerfung wichtiger Gesetzvorlagen seine<lb/> Entlassung ein. und Molü unternahm es, auf eigne Hand ein Cabinet zu bil¬<lb/> den. Mol6 war theils bemüht, durch liberale Maaßregeln, wie den Erlaß einer<lb/> Amnestie, die fortgeschrittenen' Parteien für sich zu gewinnen, theils den König<lb/> von der Kammer unabhängig zu stellen. Dies hieß aber nichts Anderes, als<lb/> die Parteien völlig desorganisiren. Auch zeigte sich bald, daß der Versuch schei-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0036]
Die lilislvärtllje Politik Frankreichs während der Zulimonnrchie.
(Fuiiivt, Nemoirks xour ssrvir Si. I'niswire als we>n tsmxs.
ron. I—IV. ?aris.
'?"!-' -t> ' -!':< .N! et-l ?! 1. et)1k,^).
Nach der Auflösung des Ministeriums vom 11. October 1832 war in
Frankreich die. wie wir in früheren Aufsätzen über Guizots Memoiren gesehen
haben, schon lange vorbereitete Zersetzung der Parteien eingetreten, welche, indem
sie dem persönlichen Ehrgeize die weiteste Bahn eröffnete, eine feste und kräftige
Regierung unmöglich machte. Man gerieth in einen Zustand, in dem man
nicht entfernt auf die längere Dauer eines Ministeriums rechnen konnte, weil
jeder Regierung täglich die parlamentarische Stütze zu versagen drohte. Die
Zersplitterung der Kammer in Fraktionen, die z. Th. nur durch den unbefrie¬
digten Ehrgeiz und die ministeriellen Gelüste der Führer von einander geschie¬
den waren, ließ eine starke Parteibildung nicht aufkommen. Die in bedrohli¬
cher Weise hervortretende Unfähigkeit des Bürgerthums, sich selbst zu regieren,
mußte einerseits den König zu einem von der Einwirkung der Kammern
möglichst unabhängigen persönlichen Regimente ermuthigen, andererseits mußte
sie den Hoffnungen der in den Straßen von Paris und Lyon besiegten revo¬
lutionären Partei neue Nahrung geben. Gelang es den Republikanern eine,
wenn auch numerisch nur schwache Fraction in den Kammern zu bilden, so
konnten sie mit Sicherheit darauf rechnen, mit der Zeit selbst unter den Mit¬
gliedern der dynastischen Oppositionen Bundesgenossen zu finden, die sich leicht¬
sinnig und unbedenklich über die Tragweite einer solchen Verbindung hinweg¬
setzen würden. Die seit dem Falle des Cabinets vom 11. October rasch sich
vollziehende Zerrüttung des parlamentarischen Elementes' bereitete die später
zwischen den dynastischen Oppositionsparteien und den Republikanern geschlos¬
sene Verbindung Vor, an der im Jahre 1848 die Monarchie und die verfassungs¬
mäßige Freiheit zerschellen sollte.
Nachdem das Ministerium Thiers (vom 22. Februar 1836) bereits am
26. August desselben Jahres 'wegen Meinungsverschiedenheiten mit dem Könige
über die spanische Angelegenheit sich zurückgezogen hatte, ergriff Mol6, mit den
Doktrinären vereint, die Zügel der Negierung. Schon am 5. April 1837
reichte das Ministerium in Folge der Verwerfung wichtiger Gesetzvorlagen seine
Entlassung ein. und Molü unternahm es, auf eigne Hand ein Cabinet zu bil¬
den. Mol6 war theils bemüht, durch liberale Maaßregeln, wie den Erlaß einer
Amnestie, die fortgeschrittenen' Parteien für sich zu gewinnen, theils den König
von der Kammer unabhängig zu stellen. Dies hieß aber nichts Anderes, als
die Parteien völlig desorganisiren. Auch zeigte sich bald, daß der Versuch schei-
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |