Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, II. Semester. IV. Band.Zur Pllpiergeldsrage. Wir dürfen als bekannt voraussetzen, daß das Münzrecht, d. h. das Es konnte deshalb nicht fehlen, daß die Volkswirthschafter und Staats¬ ') Ich habe wol nicht nöthig hier zu bemerken, das; ich nur die letztverflossenen Denen- "'°u im Auge habe und vorzugsweise von Deutschland rede, also namentlich die Schwmdcwen der von dem Schotten Law zu Anfang des vorigen Jahrhunderts in Frankreich gegründeten so wenig als die dortige heillose Assignatcnwirthschaft zu Ende des vorigen Jahrhun¬ derts, auch nicht die östreichischen Papicropcrationcn früherer Zeiten, oder die russischen und dänischen Vankereignisse berücksichtige, da solche abnorme Zustände waren. Selbst die so bedauerliche vor 1820 swtgcsundene Einlösung der Noten der östreichischen Nationalbank nach dem aus Grenzboten IV. 13S8. 6
Zur Pllpiergeldsrage. Wir dürfen als bekannt voraussetzen, daß das Münzrecht, d. h. das Es konnte deshalb nicht fehlen, daß die Volkswirthschafter und Staats¬ ') Ich habe wol nicht nöthig hier zu bemerken, das; ich nur die letztverflossenen Denen- "'°u im Auge habe und vorzugsweise von Deutschland rede, also namentlich die Schwmdcwen der von dem Schotten Law zu Anfang des vorigen Jahrhunderts in Frankreich gegründeten so wenig als die dortige heillose Assignatcnwirthschaft zu Ende des vorigen Jahrhun¬ derts, auch nicht die östreichischen Papicropcrationcn früherer Zeiten, oder die russischen und dänischen Vankereignisse berücksichtige, da solche abnorme Zustände waren. Selbst die so bedauerliche vor 1820 swtgcsundene Einlösung der Noten der östreichischen Nationalbank nach dem aus Grenzboten IV. 13S8. 6
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Zur Pllpiergeldsrage.
Wir dürfen als bekannt voraussetzen, daß das Münzrecht, d. h. das
Recht, aus edlen Metallen diejenige Waare zu verfertigen, welche nur
.Geld" nennen, weil sie überall gilt, dem Aerar der einzelnen Staaten
in der Weise, wie es der Regel nach ausgeübt wird und werden soll,
keinen Gewinn bringt. Das heißt mit andern Worten: der Nominalwerth
der in gesetzlicher '— von den Staaten vertragsmäßig festgestellter —
Weise geprägten Münzen, entspricht beinahe ganz dem Kaufwerth des dazu
verwendeten Metalles in der Art. daß diese Münzen, wenn sie weder beschnit¬
ten, noch durch häufigen Gebrauch abgenutzt, oder in sonstiger Weise an
ihrem Gewichte beeinträchtigt sind, jederzeit mit ganz unbedeutendem Verlust
an dem betreffenden Nennwerth als bloßes Metall verkauft werden können.
Dieser Verlust oder Minderwerth repräsentirt die Prügungskosten, ist aber nie
so bedeutend wie diese, woher es kommt, daß in den verschiedenen Budgets
der Staatshaushaltungen dieses Münzrecht immerdar nur in den Ausgaben
figmirr. und zwar in um so stärkeren Posten, je größer in dem fraglichen
Jahre die Summe des geprägten Geldes erscheint.
Es konnte deshalb nicht fehlen, daß die Volkswirthschafter und Staats¬
männer ein Auskunftsmittel suchten. Geld auf noch andere Weise als durch
die so theuren edlen Metalle herzustellen, und dieses geschah durch Werth-
eichen aus Papier. „Papiergeld", und bald wollten alle Staaten — groß und
klein - an den Vortheilen Participiren, welche die so leichte und verlMmß-
waßig mit so geringen Kosten zu bewerkstelligende Schaffung papierner Geld-
Wrogate dem Aerar gewährt/) Es ist dieses ein so natürliches Ereigniß.
') Ich habe wol nicht nöthig hier zu bemerken, das; ich nur die letztverflossenen Denen-
"'°u im Auge habe und vorzugsweise von Deutschland rede, also namentlich die Schwmdcwen
der von dem Schotten Law zu Anfang des vorigen Jahrhunderts in Frankreich gegründeten
so wenig als die dortige heillose Assignatcnwirthschaft zu Ende des vorigen Jahrhun¬
derts, auch nicht die östreichischen Papicropcrationcn früherer Zeiten, oder die russischen und
dänischen Vankereignisse berücksichtige, da solche abnorme Zustände waren. Selbst die so bedauerliche
vor 1820 swtgcsundene Einlösung der Noten der östreichischen Nationalbank nach dem aus
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