Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, I. Semester II. Band.

Bild:
<< vorherige Seite
VlI.
Eine constitutionelle Stimme aus Würtemberg.

Sie verlangen zu wissen, >vie in unserm süddeutschen Verfassungsstaat das
kaum begonnene großartige Schauspiel der constituirenden Versammlung der preu¬
ßischen Reichsstände angesehen werde, und ich habe absichtlich einige Zeit zugewar¬
tet, Ihnen darüber Mittheilungen zu machen, um nicht unter dem Einfluße des
erste" Eindrucks zu schreiben. 'Durch die Thronrede ist der persönliche Coimncn-
tar zum Patent gegeben und unwiderruflich das "bis Hieher und nicht weiter"
ausgesprochen. Ist es nun überhaupt schwer, in einer Sache der Entwickelung
von vorneherein ihren Grenzpfahl zu setzen, da der Staatsmann doch wissen muß,
daß das Leben in unaufhörlicher und unaufhaltsamer Entwickelung seiner selbst
besteht, und wo sie aufhört, Erstarrung und Tod erfolgt, so mußte es um so
mehr befremden, unter Umständen, die so gebieterisch ans Entwickelung hindrän¬
gen, um die Kluft zwischen den erworbenen gesetzlichen und verbrieften Rech¬
ten des preußischen Volks und dem, was ihre Erfüllung sein soll, auszu¬
füllen. Die Gnade ist ein schönes Vorrecht der Fürsten und die Preußen wer¬
den ihres gnädigen Königs sich erfreuen, aber diese Verwandlung des Rechts
in (Suade ist der erste Punkt der Thronrede, welcher auf uns einen min¬
destens gesagt, srappirendeu Eindruck machte. Der zweite ist die Auffassung des
historischen Prinzips, welche nicht mit dem übereinstimmen will, was man bei
uns Geschichte heißt. Wir schätzen die britische Erbweisheit ohne Gleichen nicht
minder hoch, aber wir finden nicht, daß das Patent davon großen Gebrauch ge¬
macht hätte, indem es eine mi>A"u ciiuitn wäre, die aus freiem Vertrage zwi¬
schen Fürsten und Volk hervorgegangen die gegenseitigen Rechte und Pflichten be¬
stimmte. Auch wir Würtenberger haben so ein Stück Erbweisheit besessen, so,
daß selbst Fox die würtenbergische Verfassung für die vollkommenste nächst der
englischen erklärte. Aber wir wissen recht wohl, daß sie in geschriebenen Urkun¬
den, auf welche der Fürst schwor, enthalte" war und daß dem Volke dadurch
wahrhafte Rechte zuerkannt wurde". Mehr noch als frappirt warm wir aber
durch den Seitenblick ans die neueren Eonstitutiouc". Auch wir erfreuen uns ei¬
ner solchen neuern geschriebenen Verfassung, aber wir können versichern, daß der
Fürst, der sie in freiem Vertrage mit seinem Volte zu Stande brachte und be¬
schwor, nicht nur dadurch als erhabenes Beispiel in der Geschichte dasteht, sonder"
daß König Wilhelm seitdem nicht weniger verehrt und geliebt, seine Regierung
uicht weniger stark und glücklich ist als zur Zeit, da er noch absoluter Herrscher war.
Auch dies siud der ganzen Welt bekannte geschichtliche Thatsachen, und das Volk, das
sich unter dieser Verfassung nach den Drangsalen der vorhergegangenen Periode wohl
fühlt und immermehr sich innerhalb derselben ausbildet, kann nicht glauben, daß diese
Verfassung ein Papier sei, das sich zwischen Fürst und Volk eindränge'),



Auch das "Dresdner Tageblatt", ein Journal von sehr gemäßigter Richtung, das
pfer zu den conservativen Blättern gezählt wird, legt eine Verwahrung gegen die
ist über-
der Ar-
^ . "' ver la lynchen onltltunon! ,/-u>e ^ron"or -- ver Är¬
mel unter Anderem -- enthält Aeußerungen über die Constttution, welche auf Sachsens
Verfassung treffen, Aeußerungen, welche wir als Sachsen nicht stumm anhören dürfen.
Wir send dem Fürsten, dem wir unsere Verfassung danken, der Regierung, welche sie
handhabt, dem Volke, pas sich ihrer freut, schuldig, offen ein Zeugniß abzulegen, gegen
Worte, mit denen unser höchstes politisches Kleinod herabgesetzt werden könnte." Der
VlI.
Eine constitutionelle Stimme aus Würtemberg.

Sie verlangen zu wissen, >vie in unserm süddeutschen Verfassungsstaat das
kaum begonnene großartige Schauspiel der constituirenden Versammlung der preu¬
ßischen Reichsstände angesehen werde, und ich habe absichtlich einige Zeit zugewar¬
tet, Ihnen darüber Mittheilungen zu machen, um nicht unter dem Einfluße des
erste» Eindrucks zu schreiben. 'Durch die Thronrede ist der persönliche Coimncn-
tar zum Patent gegeben und unwiderruflich das „bis Hieher und nicht weiter"
ausgesprochen. Ist es nun überhaupt schwer, in einer Sache der Entwickelung
von vorneherein ihren Grenzpfahl zu setzen, da der Staatsmann doch wissen muß,
daß das Leben in unaufhörlicher und unaufhaltsamer Entwickelung seiner selbst
besteht, und wo sie aufhört, Erstarrung und Tod erfolgt, so mußte es um so
mehr befremden, unter Umständen, die so gebieterisch ans Entwickelung hindrän¬
gen, um die Kluft zwischen den erworbenen gesetzlichen und verbrieften Rech¬
ten des preußischen Volks und dem, was ihre Erfüllung sein soll, auszu¬
füllen. Die Gnade ist ein schönes Vorrecht der Fürsten und die Preußen wer¬
den ihres gnädigen Königs sich erfreuen, aber diese Verwandlung des Rechts
in (Suade ist der erste Punkt der Thronrede, welcher auf uns einen min¬
destens gesagt, srappirendeu Eindruck machte. Der zweite ist die Auffassung des
historischen Prinzips, welche nicht mit dem übereinstimmen will, was man bei
uns Geschichte heißt. Wir schätzen die britische Erbweisheit ohne Gleichen nicht
minder hoch, aber wir finden nicht, daß das Patent davon großen Gebrauch ge¬
macht hätte, indem es eine mi>A»u ciiuitn wäre, die aus freiem Vertrage zwi¬
schen Fürsten und Volk hervorgegangen die gegenseitigen Rechte und Pflichten be¬
stimmte. Auch wir Würtenberger haben so ein Stück Erbweisheit besessen, so,
daß selbst Fox die würtenbergische Verfassung für die vollkommenste nächst der
englischen erklärte. Aber wir wissen recht wohl, daß sie in geschriebenen Urkun¬
den, auf welche der Fürst schwor, enthalte» war und daß dem Volke dadurch
wahrhafte Rechte zuerkannt wurde». Mehr noch als frappirt warm wir aber
durch den Seitenblick ans die neueren Eonstitutiouc». Auch wir erfreuen uns ei¬
ner solchen neuern geschriebenen Verfassung, aber wir können versichern, daß der
Fürst, der sie in freiem Vertrage mit seinem Volte zu Stande brachte und be¬
schwor, nicht nur dadurch als erhabenes Beispiel in der Geschichte dasteht, sonder»
daß König Wilhelm seitdem nicht weniger verehrt und geliebt, seine Regierung
uicht weniger stark und glücklich ist als zur Zeit, da er noch absoluter Herrscher war.
Auch dies siud der ganzen Welt bekannte geschichtliche Thatsachen, und das Volk, das
sich unter dieser Verfassung nach den Drangsalen der vorhergegangenen Periode wohl
fühlt und immermehr sich innerhalb derselben ausbildet, kann nicht glauben, daß diese
Verfassung ein Papier sei, das sich zwischen Fürst und Volk eindränge'),



Auch das „Dresdner Tageblatt", ein Journal von sehr gemäßigter Richtung, das
pfer zu den conservativen Blättern gezählt wird, legt eine Verwahrung gegen die
ist über-
der Ar-
^ . "' ver la lynchen onltltunon! ,/-u>e ^ron»or — ver Är¬
mel unter Anderem — enthält Aeußerungen über die Constttution, welche auf Sachsens
Verfassung treffen, Aeußerungen, welche wir als Sachsen nicht stumm anhören dürfen.
Wir send dem Fürsten, dem wir unsere Verfassung danken, der Regierung, welche sie
handhabt, dem Volke, pas sich ihrer freut, schuldig, offen ein Zeugniß abzulegen, gegen
Worte, mit denen unser höchstes politisches Kleinod herabgesetzt werden könnte." Der
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <div n="3">
              <pb facs="#f0195" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/272094"/>
            </div>
          </div>
          <div n="2">
            <head> VlI.<lb/>
Eine constitutionelle Stimme aus Würtemberg.</head><lb/>
            <p xml:id="ID_748" next="#ID_749"> Sie verlangen zu wissen, &gt;vie in unserm süddeutschen Verfassungsstaat das<lb/>
kaum begonnene großartige Schauspiel der constituirenden Versammlung der preu¬<lb/>
ßischen Reichsstände angesehen werde, und ich habe absichtlich einige Zeit zugewar¬<lb/>
tet, Ihnen darüber Mittheilungen zu machen, um nicht unter dem Einfluße des<lb/>
erste» Eindrucks zu schreiben. 'Durch die Thronrede ist der persönliche Coimncn-<lb/>
tar zum Patent gegeben und unwiderruflich das &#x201E;bis Hieher und nicht weiter"<lb/>
ausgesprochen. Ist es nun überhaupt schwer, in einer Sache der Entwickelung<lb/>
von vorneherein ihren Grenzpfahl zu setzen, da der Staatsmann doch wissen muß,<lb/>
daß das Leben in unaufhörlicher und unaufhaltsamer Entwickelung seiner selbst<lb/>
besteht, und wo sie aufhört, Erstarrung und Tod erfolgt, so mußte es um so<lb/>
mehr befremden, unter Umständen, die so gebieterisch ans Entwickelung hindrän¬<lb/>
gen, um die Kluft zwischen den erworbenen gesetzlichen und verbrieften Rech¬<lb/>
ten des preußischen Volks und dem, was ihre Erfüllung sein soll, auszu¬<lb/>
füllen. Die Gnade ist ein schönes Vorrecht der Fürsten und die Preußen wer¬<lb/>
den ihres gnädigen Königs sich erfreuen, aber diese Verwandlung des Rechts<lb/>
in (Suade ist der erste Punkt der Thronrede, welcher auf uns einen min¬<lb/>
destens gesagt, srappirendeu Eindruck machte. Der zweite ist die Auffassung des<lb/>
historischen Prinzips, welche nicht mit dem übereinstimmen will, was man bei<lb/>
uns Geschichte heißt. Wir schätzen die britische Erbweisheit ohne Gleichen nicht<lb/>
minder hoch, aber wir finden nicht, daß das Patent davon großen Gebrauch ge¬<lb/>
macht hätte, indem es eine mi&gt;A»u ciiuitn wäre, die aus freiem Vertrage zwi¬<lb/>
schen Fürsten und Volk hervorgegangen die gegenseitigen Rechte und Pflichten be¬<lb/>
stimmte. Auch wir Würtenberger haben so ein Stück Erbweisheit besessen, so,<lb/>
daß selbst Fox die würtenbergische Verfassung für die vollkommenste nächst der<lb/>
englischen erklärte. Aber wir wissen recht wohl, daß sie in geschriebenen Urkun¬<lb/>
den, auf welche der Fürst schwor, enthalte» war und daß dem Volke dadurch<lb/>
wahrhafte Rechte zuerkannt wurde». Mehr noch als frappirt warm wir aber<lb/>
durch den Seitenblick ans die neueren Eonstitutiouc». Auch wir erfreuen uns ei¬<lb/>
ner solchen neuern geschriebenen Verfassung, aber wir können versichern, daß der<lb/>
Fürst, der sie in freiem Vertrage mit seinem Volte zu Stande brachte und be¬<lb/>
schwor, nicht nur dadurch als erhabenes Beispiel in der Geschichte dasteht, sonder»<lb/>
daß König Wilhelm seitdem nicht weniger verehrt und geliebt, seine Regierung<lb/>
uicht weniger stark und glücklich ist als zur Zeit, da er noch absoluter Herrscher war.<lb/>
Auch dies siud der ganzen Welt bekannte geschichtliche Thatsachen, und das Volk, das<lb/>
sich unter dieser Verfassung nach den Drangsalen der vorhergegangenen Periode wohl<lb/>
fühlt und immermehr sich innerhalb derselben ausbildet, kann nicht glauben, daß diese<lb/>
Verfassung ein Papier sei, das sich zwischen Fürst und Volk eindränge'),</p><lb/>
            <note xml:id="FID_16" place="foot" next="#FID_17"> Auch das &#x201E;Dresdner Tageblatt", ein Journal von sehr gemäßigter Richtung, das<lb/>
pfer zu den conservativen Blättern gezählt wird, legt eine Verwahrung gegen die<lb/>
ist über-<lb/>
der Ar-<lb/>
^ .  "' ver la lynchen  onltltunon! ,/-u&gt;e ^ron»or &#x2014;    ver Är¬<lb/>
mel unter Anderem &#x2014; enthält Aeußerungen über die Constttution, welche auf Sachsens<lb/>
Verfassung treffen, Aeußerungen, welche wir als Sachsen nicht stumm anhören dürfen.<lb/>
Wir send dem Fürsten, dem wir unsere Verfassung danken, der Regierung, welche sie<lb/>
handhabt, dem Volke, pas sich ihrer freut, schuldig, offen ein Zeugniß abzulegen, gegen<lb/>
Worte, mit denen unser höchstes politisches Kleinod herabgesetzt werden könnte." Der</note><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0195] VlI. Eine constitutionelle Stimme aus Würtemberg. Sie verlangen zu wissen, >vie in unserm süddeutschen Verfassungsstaat das kaum begonnene großartige Schauspiel der constituirenden Versammlung der preu¬ ßischen Reichsstände angesehen werde, und ich habe absichtlich einige Zeit zugewar¬ tet, Ihnen darüber Mittheilungen zu machen, um nicht unter dem Einfluße des erste» Eindrucks zu schreiben. 'Durch die Thronrede ist der persönliche Coimncn- tar zum Patent gegeben und unwiderruflich das „bis Hieher und nicht weiter" ausgesprochen. Ist es nun überhaupt schwer, in einer Sache der Entwickelung von vorneherein ihren Grenzpfahl zu setzen, da der Staatsmann doch wissen muß, daß das Leben in unaufhörlicher und unaufhaltsamer Entwickelung seiner selbst besteht, und wo sie aufhört, Erstarrung und Tod erfolgt, so mußte es um so mehr befremden, unter Umständen, die so gebieterisch ans Entwickelung hindrän¬ gen, um die Kluft zwischen den erworbenen gesetzlichen und verbrieften Rech¬ ten des preußischen Volks und dem, was ihre Erfüllung sein soll, auszu¬ füllen. Die Gnade ist ein schönes Vorrecht der Fürsten und die Preußen wer¬ den ihres gnädigen Königs sich erfreuen, aber diese Verwandlung des Rechts in (Suade ist der erste Punkt der Thronrede, welcher auf uns einen min¬ destens gesagt, srappirendeu Eindruck machte. Der zweite ist die Auffassung des historischen Prinzips, welche nicht mit dem übereinstimmen will, was man bei uns Geschichte heißt. Wir schätzen die britische Erbweisheit ohne Gleichen nicht minder hoch, aber wir finden nicht, daß das Patent davon großen Gebrauch ge¬ macht hätte, indem es eine mi>A»u ciiuitn wäre, die aus freiem Vertrage zwi¬ schen Fürsten und Volk hervorgegangen die gegenseitigen Rechte und Pflichten be¬ stimmte. Auch wir Würtenberger haben so ein Stück Erbweisheit besessen, so, daß selbst Fox die würtenbergische Verfassung für die vollkommenste nächst der englischen erklärte. Aber wir wissen recht wohl, daß sie in geschriebenen Urkun¬ den, auf welche der Fürst schwor, enthalte» war und daß dem Volke dadurch wahrhafte Rechte zuerkannt wurde». Mehr noch als frappirt warm wir aber durch den Seitenblick ans die neueren Eonstitutiouc». Auch wir erfreuen uns ei¬ ner solchen neuern geschriebenen Verfassung, aber wir können versichern, daß der Fürst, der sie in freiem Vertrage mit seinem Volte zu Stande brachte und be¬ schwor, nicht nur dadurch als erhabenes Beispiel in der Geschichte dasteht, sonder» daß König Wilhelm seitdem nicht weniger verehrt und geliebt, seine Regierung uicht weniger stark und glücklich ist als zur Zeit, da er noch absoluter Herrscher war. Auch dies siud der ganzen Welt bekannte geschichtliche Thatsachen, und das Volk, das sich unter dieser Verfassung nach den Drangsalen der vorhergegangenen Periode wohl fühlt und immermehr sich innerhalb derselben ausbildet, kann nicht glauben, daß diese Verfassung ein Papier sei, das sich zwischen Fürst und Volk eindränge'), Auch das „Dresdner Tageblatt", ein Journal von sehr gemäßigter Richtung, das pfer zu den conservativen Blättern gezählt wird, legt eine Verwahrung gegen die ist über- der Ar- ^ . "' ver la lynchen onltltunon! ,/-u>e ^ron»or — ver Är¬ mel unter Anderem — enthält Aeußerungen über die Constttution, welche auf Sachsens Verfassung treffen, Aeußerungen, welche wir als Sachsen nicht stumm anhören dürfen. Wir send dem Fürsten, dem wir unsere Verfassung danken, der Regierung, welche sie handhabt, dem Volke, pas sich ihrer freut, schuldig, offen ein Zeugniß abzulegen, gegen Worte, mit denen unser höchstes politisches Kleinod herabgesetzt werden könnte." Der

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_271898
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_271898/195
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, I. Semester II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_271898/195>, abgerufen am 29.06.2024.