Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band.M eiLag e zu den Grenzboten. In Sachen der böhmischen Stände. Bemerkungen zu dem Aufsatze "Beurtheilung der ständischen Verhältnisse in VSHmen." (im 28. Heft der Grenzboten, Seite 67 bis 82) Wer etwas in ein öffentliches Blatt einrücken laßt, dem wolle ge¬ Dieser ständische Antrag war jedoch nicht nur ganz gegen die Landes¬ Nach der Landesordnung und dem Hofdecret vom Jahre I79t soll Das ist aber im Landtag vom 25. Mai 1846 nicht geschehen; wie M eiLag e zu den Grenzboten. In Sachen der böhmischen Stände. Bemerkungen zu dem Aufsatze „Beurtheilung der ständischen Verhältnisse in VSHmen." (im 28. Heft der Grenzboten, Seite 67 bis 82) Wer etwas in ein öffentliches Blatt einrücken laßt, dem wolle ge¬ Dieser ständische Antrag war jedoch nicht nur ganz gegen die Landes¬ Nach der Landesordnung und dem Hofdecret vom Jahre I79t soll Das ist aber im Landtag vom 25. Mai 1846 nicht geschehen; wie <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0091" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/183112"/> </div> </div> <div n="1"> <head> M eiLag e<lb/> zu den<lb/> Grenzboten.</head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div n="2"> <head> In Sachen der böhmischen Stände.</head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div n="3"> <head> Bemerkungen zu dem Aufsatze<lb/> „Beurtheilung der ständischen Verhältnisse in VSHmen."<lb/> (im 28. Heft der Grenzboten, Seite 67 bis 82)</head><lb/> <p xml:id="ID_224"> Wer etwas in ein öffentliches Blatt einrücken laßt, dem wolle ge¬<lb/> rathen sein, sich zuerst genau von a l l en Umstanden zu unterrichten. DerHerr<lb/> Verfasser jenes Aufsatzes hat eine sehr schöne Darstellung der böhmisch-<lb/> standischen Verhältnisse geliefert, wofür ihm gewiß Dank gebührt; allein<lb/> er lobt den Antrag der Stande, den Unterschied in der Besteuerung der<lb/> Dominical- und Rusticalgründe aufzuheben, und sagt: die reichen<lb/> Segnungen der Grundunterthanen würden den einund-<lb/> funfzig Mitgliedern, welche für den Antrag stimmten,<lb/> mit Ausschluß eines Mitgliedes des Herrnstandes, dann<lb/> dem ganzen Geistlichen- und Ritterstande zu Theil werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_225"> Dieser ständische Antrag war jedoch nicht nur ganz gegen die Landes¬<lb/> ordnung zur Berathung gezogen, sondern er beruhte auf einer ganz irrigen<lb/> Ansicht, weshalb jene ständischen Mitglieder den Gegenstand einer neuern<lb/> Berathung zu unterziehen, antrugen, welchen der Herr Verfasser die<lb/> reichen Segnungen der Unterthanen nicht will zu Theil kommen lassen.</p><lb/> <p xml:id="ID_226"> Nach der Landesordnung und dem Hofdecret vom Jahre I79t soll<lb/> ein jeder Gegenstand, ehe er zur Berathung kömmt, voraus bekannt<lb/> gegeben, vom Landcsausschuß gehörig instruirt und erklärt, dann aber<lb/> den versammelten Ständen vorgetragen werden, welche ihn in Berathung<lb/> zu ziehen haben.</p><lb/> <p xml:id="ID_227" next="#ID_228"> Das ist aber im Landtag vom 25. Mai 1846 nicht geschehen; wie<lb/> aus den Wolken herabgekommen, wurde von zwei Mitgliedern des Herren¬<lb/> standes, welche von der Sachlage nicht gehörig unterrichtet waren, vor¬<lb/> gebracht: die obrigkeitlichen Gründe wären in der Steuer geringer gestellt,</p><lb/> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0091]
M eiLag e
zu den
Grenzboten.
In Sachen der böhmischen Stände.
Bemerkungen zu dem Aufsatze
„Beurtheilung der ständischen Verhältnisse in VSHmen."
(im 28. Heft der Grenzboten, Seite 67 bis 82)
Wer etwas in ein öffentliches Blatt einrücken laßt, dem wolle ge¬
rathen sein, sich zuerst genau von a l l en Umstanden zu unterrichten. DerHerr
Verfasser jenes Aufsatzes hat eine sehr schöne Darstellung der böhmisch-
standischen Verhältnisse geliefert, wofür ihm gewiß Dank gebührt; allein
er lobt den Antrag der Stande, den Unterschied in der Besteuerung der
Dominical- und Rusticalgründe aufzuheben, und sagt: die reichen
Segnungen der Grundunterthanen würden den einund-
funfzig Mitgliedern, welche für den Antrag stimmten,
mit Ausschluß eines Mitgliedes des Herrnstandes, dann
dem ganzen Geistlichen- und Ritterstande zu Theil werden.
Dieser ständische Antrag war jedoch nicht nur ganz gegen die Landes¬
ordnung zur Berathung gezogen, sondern er beruhte auf einer ganz irrigen
Ansicht, weshalb jene ständischen Mitglieder den Gegenstand einer neuern
Berathung zu unterziehen, antrugen, welchen der Herr Verfasser die
reichen Segnungen der Unterthanen nicht will zu Theil kommen lassen.
Nach der Landesordnung und dem Hofdecret vom Jahre I79t soll
ein jeder Gegenstand, ehe er zur Berathung kömmt, voraus bekannt
gegeben, vom Landcsausschuß gehörig instruirt und erklärt, dann aber
den versammelten Ständen vorgetragen werden, welche ihn in Berathung
zu ziehen haben.
Das ist aber im Landtag vom 25. Mai 1846 nicht geschehen; wie
aus den Wolken herabgekommen, wurde von zwei Mitgliedern des Herren¬
standes, welche von der Sachlage nicht gehörig unterrichtet waren, vor¬
gebracht: die obrigkeitlichen Gründe wären in der Steuer geringer gestellt,
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |