Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band.eben, welche, wenn, wie es unmöglich ist, die vielen Rücksichten wegen Wünschenswert) bleibt für beide Theile, daß die gesetzlichen Be¬ Vielleicht dürfte dem mehrmals gedachten Conn"- seine Ausgabe Ohne demnach parteiisch zu sein, dürfen wir nach meinem Be- eben, welche, wenn, wie es unmöglich ist, die vielen Rücksichten wegen Wünschenswert) bleibt für beide Theile, daß die gesetzlichen Be¬ Vielleicht dürfte dem mehrmals gedachten Conn«- seine Ausgabe Ohne demnach parteiisch zu sein, dürfen wir nach meinem Be- <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0090" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/183111"/> <p xml:id="ID_220" prev="#ID_219"> eben, welche, wenn, wie es unmöglich ist, die vielen Rücksichten wegen<lb/> Beförderungen nicht wegfallen, bei der besten Organisation der Behör¬<lb/> den nie erlangt werden könnten.</p><lb/> <p xml:id="ID_221"> Wünschenswert) bleibt für beide Theile, daß die gesetzlichen Be¬<lb/> stimmungen als Gnmdnormen ständischer Rechte und Privilegien, von<lb/> vielen Schlacken der Vergangenheit gereinigt, auf jetzige Verhältnisse<lb/> angepaßt und auf diese Weise so manche unangenehmen Collisionen,<lb/> welche zu nachtheiligen Folgen führen können, vermieden werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_222"> Vielleicht dürfte dem mehrmals gedachten Conn«- seine Ausgabe<lb/> die Gelegenheit bieten, die dahin einschlagenden Vorschläge zu machen,<lb/> worunter der: daß die ständischen Versammlungen und Landtage der<lb/> Oeffentlichkeit zugängig wären und der Präsident des Guberniums<lb/> nicht zugleich die Würde des Oberstburggrafen bekleide, nicht ausblei¬<lb/> ben sollte. —</p><lb/> <p xml:id="ID_223"> Ohne demnach parteiisch zu sein, dürfen wir nach meinem Be-<lb/> dünken von dem gegenwärtigen Beginnen der Stände nur segens¬<lb/> reiches hoffen, der Zukunft aber bleibt es vorbehalten, eine neuerliche von<lb/> nun an ganz unverantwortliche Erschlaffung um so schärfer zu rügen,<lb/> oder den edlen Leistungen der Stände die ihnen mit Recht gebührende<lb/> Anerkennung zu zollen.</p><lb/> <note type="byline"/><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0090]
eben, welche, wenn, wie es unmöglich ist, die vielen Rücksichten wegen
Beförderungen nicht wegfallen, bei der besten Organisation der Behör¬
den nie erlangt werden könnten.
Wünschenswert) bleibt für beide Theile, daß die gesetzlichen Be¬
stimmungen als Gnmdnormen ständischer Rechte und Privilegien, von
vielen Schlacken der Vergangenheit gereinigt, auf jetzige Verhältnisse
angepaßt und auf diese Weise so manche unangenehmen Collisionen,
welche zu nachtheiligen Folgen führen können, vermieden werden.
Vielleicht dürfte dem mehrmals gedachten Conn«- seine Ausgabe
die Gelegenheit bieten, die dahin einschlagenden Vorschläge zu machen,
worunter der: daß die ständischen Versammlungen und Landtage der
Oeffentlichkeit zugängig wären und der Präsident des Guberniums
nicht zugleich die Würde des Oberstburggrafen bekleide, nicht ausblei¬
ben sollte. —
Ohne demnach parteiisch zu sein, dürfen wir nach meinem Be-
dünken von dem gegenwärtigen Beginnen der Stände nur segens¬
reiches hoffen, der Zukunft aber bleibt es vorbehalten, eine neuerliche von
nun an ganz unverantwortliche Erschlaffung um so schärfer zu rügen,
oder den edlen Leistungen der Stände die ihnen mit Recht gebührende
Anerkennung zu zollen.
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