Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.nen Abgesandten/ welcher in seiner Gegenwart das Haupt bedeckte/ den Hut auf den Kopf nageln. Ex Sigism. Bar. Hist. Moscovit. Dither. in addit. ad Besold. thes. practic. pag. 400. CAPUT XXXIII. Vom Schimpflicher Reithung auf einen lebendigen Esel/ das Angesichte nach dem Schwantz zugekehret. I. MAn findet in den Historien/ daß/ wenn vor Alters jemand auf das allerärgste beschimpffet werden sollen/ man se bigen wiedersinnisch [oder rücklings] auf einen lebendigen Efelgesetzet/ und zu Männliches Verspottung durch die Stadt / ja endlich wohl gar zur Richt- und Fehmstat führen/ und das Leben nehmen lassen. Also ließ Käyser Otto der III, einen Römischen Consul, Crescentius genant/ welchen Pabst Gregorium aus der Stadt Rom de facto treiben/ und einem andern/ mit Nahmen Johannes auf den Päbstlichen Stuhl erhoben/ Ohren und Nasen abschneiden/ die Hände abhauen/ und wiedersinnisch auf einen Esel setzen/ zur Richtstat führen und aufhencken: Münster, lib. 3. Cosmog. p. 421. Gotefrid. Hist. Chron. pag. 496. II. Der Griechische Käyser Andronicus Commenus tyrannisirte grausamlich / deßwegen etliche wider ihm aufftunden/ und Isacium Angelum zum Käyser machten / Andronicum aber hinterwarts auf einen Esel setzten/ und mit vielen Streichen durch die Stadt führeten. Erstlich stach man ihm die Augen aus/ darnach hieb man ihn die rechte. Hand ab/ letzlich ergrimmtte daß gemeine Volck dermassen über ihn/ daß sie ihn mit eisernen Zacken zu stücken zerrissen. Idem Gotefrid. pag. 550. nen Abgesandten/ welcher in seiner Gegenwart das Haupt bedeckte/ den Hut auf den Kopf nageln. Ex Sigism. Bar. Hist. Moscovit. Dither. in addit. ad Besold. thes. practic. pag. 400. CAPUT XXXIII. Vom Schimpflicher Reithung auf einen lebendigen Esel/ das Angesichte nach dem Schwantz zugekehret. I. MAn findet in den Historien/ daß/ wenn vor Alters jemand auf das allerärgste beschimpffet werden sollen/ man se bigen wiedersinnisch [oder rücklings] auf einen lebendigen Efelgesetzet/ und zu Männliches Verspottung durch die Stadt / ja endlich wohl gar zur Richt- und Fehmstat führen/ und das Leben nehmen lassen. Also ließ Käyser Otto der III, einen Römischen Consul, Crescentius genant/ welchen Pabst Gregorium aus der Stadt Rom de facto treiben/ und einem andern/ mit Nahmen Johannes auf den Päbstlichen Stuhl erhoben/ Ohren und Nasen abschneiden/ die Hände abhauen/ und wiedersinnisch auf einen Esel setzen/ zur Richtstat führen und aufhencken: Münster, lib. 3. Cosmog. p. 421. Gotefrid. Hist. Chron. pag. 496. II. Der Griechische Käyser Andronicus Commenus tyrannisirte grausamlich / deßwegen etliche wider ihm aufftunden/ und Isacium Angelum zum Käyser machten / Andronicum aber hinterwarts auf einen Esel setzten/ und mit vielen Streichen durch die Stadt führeten. Erstlich stach man ihm die Augen aus/ darnach hieb man ihn die rechte. Hand ab/ letzlich ergrimmtte daß gemeine Volck dermassen über ihn/ daß sie ihn mit eisernen Zacken zu stücken zerrissen. Idem Gotefrid. pag. 550. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0825" n="817"/> nen Abgesandten/ welcher in seiner Gegenwart das Haupt bedeckte/ den Hut auf den Kopf nageln.</p> <p>Ex Sigism. Bar. Hist. Moscovit. Dither. in addit. ad Besold. thes. practic. pag. 400.</p> </div> <div> <head>CAPUT XXXIII.</head> <argument> <p>Vom Schimpflicher Reithung auf einen lebendigen Esel/ das Angesichte nach dem Schwantz zugekehret.</p> </argument> <p>I.</p> <p>MAn findet in den Historien/ daß/ wenn vor Alters jemand auf das allerärgste beschimpffet werden sollen/ man se bigen wiedersinnisch [oder rücklings] auf einen lebendigen Efelgesetzet/ und zu Männliches Verspottung durch die Stadt / ja endlich wohl gar zur Richt- und Fehmstat führen/ und das Leben nehmen lassen. Also ließ Käyser Otto der III, einen Römischen Consul, Crescentius genant/ welchen Pabst Gregorium aus der Stadt Rom de facto treiben/ und einem andern/ mit Nahmen Johannes auf den Päbstlichen Stuhl erhoben/ Ohren und Nasen abschneiden/ die Hände abhauen/ und wiedersinnisch auf einen Esel setzen/ zur Richtstat führen und aufhencken:</p> <p>Münster, lib. 3. Cosmog. p. 421. Gotefrid. Hist. Chron. pag. 496.</p> <p>II. Der Griechische Käyser Andronicus Commenus tyrannisirte grausamlich / deßwegen etliche wider ihm aufftunden/ und Isacium Angelum zum Käyser machten / Andronicum aber hinterwarts auf einen Esel setzten/ und mit vielen Streichen durch die Stadt führeten. Erstlich stach man ihm die Augen aus/ darnach hieb man ihn die rechte. Hand ab/ letzlich ergrimmtte daß gemeine Volck dermassen über ihn/ daß sie ihn mit eisernen Zacken zu stücken zerrissen.</p> <p>Idem Gotefrid. pag. 550.</p> </div> </body> </text> </TEI> [817/0825]
nen Abgesandten/ welcher in seiner Gegenwart das Haupt bedeckte/ den Hut auf den Kopf nageln.
Ex Sigism. Bar. Hist. Moscovit. Dither. in addit. ad Besold. thes. practic. pag. 400.
CAPUT XXXIII. Vom Schimpflicher Reithung auf einen lebendigen Esel/ das Angesichte nach dem Schwantz zugekehret.
I.
MAn findet in den Historien/ daß/ wenn vor Alters jemand auf das allerärgste beschimpffet werden sollen/ man se bigen wiedersinnisch [oder rücklings] auf einen lebendigen Efelgesetzet/ und zu Männliches Verspottung durch die Stadt / ja endlich wohl gar zur Richt- und Fehmstat führen/ und das Leben nehmen lassen. Also ließ Käyser Otto der III, einen Römischen Consul, Crescentius genant/ welchen Pabst Gregorium aus der Stadt Rom de facto treiben/ und einem andern/ mit Nahmen Johannes auf den Päbstlichen Stuhl erhoben/ Ohren und Nasen abschneiden/ die Hände abhauen/ und wiedersinnisch auf einen Esel setzen/ zur Richtstat führen und aufhencken:
Münster, lib. 3. Cosmog. p. 421. Gotefrid. Hist. Chron. pag. 496.
II. Der Griechische Käyser Andronicus Commenus tyrannisirte grausamlich / deßwegen etliche wider ihm aufftunden/ und Isacium Angelum zum Käyser machten / Andronicum aber hinterwarts auf einen Esel setzten/ und mit vielen Streichen durch die Stadt führeten. Erstlich stach man ihm die Augen aus/ darnach hieb man ihn die rechte. Hand ab/ letzlich ergrimmtte daß gemeine Volck dermassen über ihn/ daß sie ihn mit eisernen Zacken zu stücken zerrissen.
Idem Gotefrid. pag. 550.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/825 |
Zitationshilfe: | Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 817. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/825>, abgerufen am 03.07.2024. |