und auch nicht geringer seyn, als es diese Ab- sicht erfordert.
Jst diese Anzahl zu geringe, so kann das Feld unmög- lich genug bearbeitet werden, man kann es nicht zur rechten Zeit bearbeiten, dieß aber widerspricht den Gesetzen der Wirthschaft. Wenn wir ferner diesen Satz annehmen, den uns die Erfahrung bekraftiger, daß das Vieh, was zur Bearbeitung der Felder gebraucht wird, in Ansehung des Nutzens am kostbarsten zu erhalten ist; so können wir uns auch leicht von der Wahrheit des andern Gliedes in der angenommenen Regel überzeugen, daß die Anzahl die- ses Viehes nicht zu groß seyn müsse. Denn in dem Gegentheile wird ein Aufwand gemacht, der uns kei- nen Nutzen bringet. Dieß ist nicht wirthschaftlich.
§. 215.
Die Gründe, welche die Wahrheit dieser Regel unter-Was bey der Anwendung dieser Regel zu beobach- ten, stützen, würken zugleich diese Folge: daß ein Wirth auf Mittel denken müsse, wie er zu der Zeit, da das Feld muß bearbeitet und gebauet werden, die Anzahl dieses Viehes mit Vortheile vergrös- sern, und zu der andern Zeit wiederum mit Vor- theile vermindern könne, wenn es ihm nicht mög- lich ist, dieß Vieh in dieser Zeit zu einer andern Beschäftigung mit Nutzen anzuwenden. Am bequemsten kann diese Veränderung mit den Ochsen gemacht werden. Denn diese können alsdenn, wenn die Bestell-Zeit geendiget ist, gemästet, und hiedurch mit Vortheile in Geld gesetzet werden. Siehe §. 165.
§. 216.
Es folget ferner, daß ein Wirth, der diese Regelund was er- fodert wird, diese Regel in die An- wendung zu bringen. glücklich anwenden will, auf diese Stücke sehen müsse:
Einmahl, wie viele Aekker er in einer jeden Zeit des Jahres zu bearbeiten habe.
Fürs
von der Viehzucht.
und auch nicht geringer ſeyn, als es dieſe Ab- ſicht erfordert.
Jſt dieſe Anzahl zu geringe, ſo kann das Feld unmoͤg- lich genug bearbeitet werden, man kann es nicht zur rechten Zeit bearbeiten, dieß aber widerſpricht den Geſetzen der Wirthſchaft. Wenn wir ferner dieſen Satz annehmen, den uns die Erfahrung bekraftiger, daß das Vieh, was zur Bearbeitung der Felder gebraucht wird, in Anſehung des Nutzens am koſtbarſten zu erhalten iſt; ſo koͤnnen wir uns auch leicht von der Wahrheit des andern Gliedes in der angenommenen Regel uͤberzeugen, daß die Anzahl die- ſes Viehes nicht zu groß ſeyn muͤſſe. Denn in dem Gegentheile wird ein Aufwand gemacht, der uns kei- nen Nutzen bringet. Dieß iſt nicht wirthſchaftlich.
§. 215.
Die Gruͤnde, welche die Wahrheit dieſer Regel unter-Was bey der Anwendung dieſer Regel zu beobach- ten, ſtuͤtzen, wuͤrken zugleich dieſe Folge: daß ein Wirth auf Mittel denken muͤſſe, wie er zu der Zeit, da das Feld muß bearbeitet und gebauet werden, die Anzahl dieſes Viehes mit Vortheile vergroͤſ- ſern, und zu der andern Zeit wiederum mit Vor- theile vermindern koͤnne, wenn es ihm nicht moͤg- lich iſt, dieß Vieh in dieſer Zeit zu einer andern Beſchaͤftigung mit Nutzen anzuwenden. Am bequemſten kann dieſe Veraͤnderung mit den Ochſen gemacht werden. Denn dieſe koͤnnen alsdenn, wenn die Beſtell-Zeit geendiget iſt, gemaͤſtet, und hiedurch mit Vortheile in Geld geſetzet werden. Siehe §. 165.
§. 216.
Es folget ferner, daß ein Wirth, der dieſe Regelund was er- fodert wird, dieſe Regel in die An- wendung zu bringen. gluͤcklich anwenden will, auf dieſe Stuͤcke ſehen muͤſſe:
Einmahl, wie viele Aekker er in einer jeden Zeit des Jahres zu bearbeiten habe.
Fuͤrs
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><hirendition="#et"><pbfacs="#f0179"n="159"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">von der Viehzucht.</hi></fw><lb/><hirendition="#fr">und auch nicht geringer ſeyn, als es dieſe Ab-<lb/>ſicht erfordert.</hi></hi></p><lb/><p>Jſt dieſe Anzahl zu geringe, ſo kann das Feld unmoͤg-<lb/>
lich genug bearbeitet werden, man kann es nicht zur<lb/>
rechten Zeit bearbeiten, dieß aber widerſpricht den<lb/>
Geſetzen der Wirthſchaft. Wenn wir ferner<lb/>
dieſen Satz annehmen, den uns die Erfahrung<lb/>
bekraftiger, daß das Vieh, was zur Bearbeitung der<lb/>
Felder gebraucht wird, in Anſehung des Nutzens am<lb/>
koſtbarſten zu erhalten iſt; ſo koͤnnen wir uns auch<lb/>
leicht von der Wahrheit des andern Gliedes in der<lb/>
angenommenen Regel uͤberzeugen, daß die Anzahl die-<lb/>ſes Viehes nicht zu groß ſeyn muͤſſe. Denn in dem<lb/>
Gegentheile wird ein Aufwand gemacht, der uns kei-<lb/>
nen Nutzen bringet. Dieß iſt nicht wirthſchaftlich.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 215.</head><lb/><p>Die Gruͤnde, welche die Wahrheit dieſer Regel unter-<noteplace="right">Was bey der<lb/>
Anwendung<lb/>
dieſer Regel<lb/>
zu beobach-<lb/>
ten,</note><lb/>ſtuͤtzen, wuͤrken zugleich dieſe Folge: <hirendition="#fr">daß ein Wirth<lb/>
auf Mittel denken muͤſſe, wie er zu der Zeit, da<lb/>
das Feld muß bearbeitet und gebauet werden,<lb/>
die Anzahl dieſes Viehes mit Vortheile vergroͤſ-<lb/>ſern, und zu der andern Zeit wiederum mit Vor-<lb/>
theile vermindern koͤnne,</hi> wenn es ihm nicht moͤg-<lb/>
lich iſt, <hirendition="#fr">dieß Vieh in dieſer Zeit zu einer andern<lb/>
Beſchaͤftigung mit Nutzen anzuwenden.</hi> Am<lb/>
bequemſten kann dieſe Veraͤnderung mit den Ochſen<lb/>
gemacht werden. Denn dieſe koͤnnen alsdenn, wenn<lb/>
die Beſtell-Zeit geendiget iſt, gemaͤſtet, und hiedurch<lb/>
mit Vortheile in Geld geſetzet werden. Siehe §. 165.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 216.</head><lb/><p>Es folget ferner, daß ein Wirth, der dieſe Regel<noteplace="right">und was er-<lb/>
fodert wird,<lb/>
dieſe Regel<lb/>
in die An-<lb/>
wendung zu<lb/>
bringen.</note><lb/>
gluͤcklich anwenden will, auf dieſe Stuͤcke ſehen muͤſſe:</p><lb/><list><item><hirendition="#fr">Einmahl,</hi> wie viele Aekker er in einer jeden Zeit<lb/>
des Jahres zu bearbeiten habe.</item></list><lb/><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#fr">Fuͤrs</hi></fw><lb/></div></div></div></div></body></text></TEI>
[159/0179]
von der Viehzucht.
und auch nicht geringer ſeyn, als es dieſe Ab-
ſicht erfordert.
Jſt dieſe Anzahl zu geringe, ſo kann das Feld unmoͤg-
lich genug bearbeitet werden, man kann es nicht zur
rechten Zeit bearbeiten, dieß aber widerſpricht den
Geſetzen der Wirthſchaft. Wenn wir ferner
dieſen Satz annehmen, den uns die Erfahrung
bekraftiger, daß das Vieh, was zur Bearbeitung der
Felder gebraucht wird, in Anſehung des Nutzens am
koſtbarſten zu erhalten iſt; ſo koͤnnen wir uns auch
leicht von der Wahrheit des andern Gliedes in der
angenommenen Regel uͤberzeugen, daß die Anzahl die-
ſes Viehes nicht zu groß ſeyn muͤſſe. Denn in dem
Gegentheile wird ein Aufwand gemacht, der uns kei-
nen Nutzen bringet. Dieß iſt nicht wirthſchaftlich.
§. 215.
Die Gruͤnde, welche die Wahrheit dieſer Regel unter-
ſtuͤtzen, wuͤrken zugleich dieſe Folge: daß ein Wirth
auf Mittel denken muͤſſe, wie er zu der Zeit, da
das Feld muß bearbeitet und gebauet werden,
die Anzahl dieſes Viehes mit Vortheile vergroͤſ-
ſern, und zu der andern Zeit wiederum mit Vor-
theile vermindern koͤnne, wenn es ihm nicht moͤg-
lich iſt, dieß Vieh in dieſer Zeit zu einer andern
Beſchaͤftigung mit Nutzen anzuwenden. Am
bequemſten kann dieſe Veraͤnderung mit den Ochſen
gemacht werden. Denn dieſe koͤnnen alsdenn, wenn
die Beſtell-Zeit geendiget iſt, gemaͤſtet, und hiedurch
mit Vortheile in Geld geſetzet werden. Siehe §. 165.
Was bey der
Anwendung
dieſer Regel
zu beobach-
ten,
§. 216.
Es folget ferner, daß ein Wirth, der dieſe Regel
gluͤcklich anwenden will, auf dieſe Stuͤcke ſehen muͤſſe:
und was er-
fodert wird,
dieſe Regel
in die An-
wendung zu
bringen.
Einmahl, wie viele Aekker er in einer jeden Zeit
des Jahres zu bearbeiten habe.
Fuͤrs
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 159. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/179>, abgerufen am 13.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.