verwilligen, daß sich diese theils in der allgemeinen Lehre von den Würkungen der Natur, theils in der Erkenntniß von dem Nutzen der Viehzucht gründen. Jene haben wir bereits oben, so weit es unsere Ab- sicht erfordert, abgehandelt: Diese wollen wir jetzo bilden, und es alsdenn versuchen, ob wir aus der Verbindung dieser beyden Stükke ein kurtzes System von der Viehzucht verfertigen können, das uns in der Anwendung auf besondere Fälle nützlich ist.
*)de bello gallico lib. IV.
**)de moribus Germ. cap. V. et XIV.
***) in der Einleitung zur Land-Wirthschaft, Cap. VI §. 1. folg.
§. 212.
Der Nutzen von der Vieh-Zucht ist in zwey Classen zu vertheilen.
Der wirthschaftliche Nutzen der Viehzucht ist aus verschiedenen Gründen zu beurtheilen, theils aus der Beziehung auf den Akkerbau, theils aus dem Gelde, das wir durch Hülfe des Viehes gewinnen können.
§. 213.
Diezerste be- ziehet sich auf den Ak- kerbau.
Jn der Beziehung auf den Akkerbau kann uns das Vieh dreyfach nützlich seyn. Wir haben es nöthig, einmahl zur Bearbeitung der Felder. Fürs andere den Dünger zu erlangen. Fürs dritte diejenigen Gewächse und Abgänge, die wir nicht unmittelbar ins Geld setzen können, durch die Verfütterung in Geld zu verwandeln.
§. 214.
Jn Ansehung des ersten Nutzens in dieser Bezie- hung werden einige Re- geln gebil- det. Erste Regel.
Jn Ansehung des ersten Vortheils bilde ich folgende Regeln: die erste Regel
Die Anzahl des Viehes, das zur Bearbeitung der Felder gehalten wird, muß nicht größer
und
Der Land-Wirthſchaft 3 Abſchnitt
verwilligen, daß ſich dieſe theils in der allgemeinen Lehre von den Wuͤrkungen der Natur, theils in der Erkenntniß von dem Nutzen der Viehzucht gruͤnden. Jene haben wir bereits oben, ſo weit es unſere Ab- ſicht erfordert, abgehandelt: Dieſe wollen wir jetzo bilden, und es alsdenn verſuchen, ob wir aus der Verbindung dieſer beyden Stuͤkke ein kurtzes Syſtem von der Viehzucht verfertigen koͤnnen, das uns in der Anwendung auf beſondere Faͤlle nuͤtzlich iſt.
*)de bello gallico lib. IV.
**)de moribus Germ. cap. V. et XIV.
***) in der Einleitung zur Land-Wirthſchaft, Cap. VI §. 1. folg.
§. 212.
Der Nutzen von der Vieh-Zucht iſt in zwey Claſſen zu vertheilen.
Der wirthſchaftliche Nutzen der Viehzucht iſt aus verſchiedenen Gruͤnden zu beurtheilen, theils aus der Beziehung auf den Akkerbau, theils aus dem Gelde, das wir durch Huͤlfe des Viehes gewinnen koͤnnen.
§. 213.
Diezerſte be- ziehet ſich auf den Ak- kerbau.
Jn der Beziehung auf den Akkerbau kann uns das Vieh dreyfach nuͤtzlich ſeyn. Wir haben es noͤthig, einmahl zur Bearbeitung der Felder. Fuͤrs andere den Duͤnger zu erlangen. Fuͤrs dritte diejenigen Gewaͤchſe und Abgaͤnge, die wir nicht unmittelbar ins Geld ſetzen koͤnnen, durch die Verfuͤtterung in Geld zu verwandeln.
§. 214.
Jn Anſehung des erſten Nutzens in dieſer Bezie- hung werden einige Re- geln gebil- det. Erſte Regel.
Jn Anſehung des erſten Vortheils bilde ich folgende Regeln: die erſte Regel
Die Anzahl des Viehes, das zur Bearbeitung der Felder gehalten wird, muß nicht groͤßer
und
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Der Land-Wirthſchaft 3 Abſchnitt
verwilligen, daß ſich dieſe theils in der allgemeinen
Lehre von den Wuͤrkungen der Natur, theils in der
Erkenntniß von dem Nutzen der Viehzucht gruͤnden.
Jene haben wir bereits oben, ſo weit es unſere Ab-
ſicht erfordert, abgehandelt: Dieſe wollen wir jetzo
bilden, und es alsdenn verſuchen, ob wir aus der
Verbindung dieſer beyden Stuͤkke ein kurtzes Syſtem
von der Viehzucht verfertigen koͤnnen, das uns in der
Anwendung auf beſondere Faͤlle nuͤtzlich iſt.
*⁾ de bello gallico lib. IV.
**⁾ de moribus Germ. cap. V. et XIV.
***⁾ in der Einleitung zur Land-Wirthſchaft, Cap. VI
§. 1. folg.
§. 212.
Der wirthſchaftliche Nutzen der Viehzucht iſt aus
verſchiedenen Gruͤnden zu beurtheilen, theils aus der
Beziehung auf den Akkerbau, theils aus dem Gelde,
das wir durch Huͤlfe des Viehes gewinnen koͤnnen.
§. 213.
Jn der Beziehung auf den Akkerbau kann uns das
Vieh dreyfach nuͤtzlich ſeyn. Wir haben es noͤthig,
einmahl zur Bearbeitung der Felder. Fuͤrs andere
den Duͤnger zu erlangen. Fuͤrs dritte diejenigen
Gewaͤchſe und Abgaͤnge, die wir nicht unmittelbar ins
Geld ſetzen koͤnnen, durch die Verfuͤtterung in Geld
zu verwandeln.
§. 214.
Jn Anſehung des erſten Vortheils bilde ich folgende
Regeln: die erſte Regel
Die Anzahl des Viehes, das zur Bearbeitung
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und
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 158. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/178>, abgerufen am 22.07.2024.
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