Fürs andere, wie viele Zeit erfodert wird, wenn ein Stück Vieh von der angenommenen Art ei- nen Akker bearbeiten soll.
Fürs dritte, wie viele wirthschaftliche Fuhren er zu besorgen habe, und zu welcher Zeit diese ge- schehen müssen.
Aus einer genauen Beschreibung dieser Punkte können wir sehr leicht die Antwort auf die- se Frage schliessen: Wie will Vieh von einer be- stimmten Art zu der angenommenen Absicht in ei- ner jeden Zeit des Jahres von einem Wirthe müsse gehalten werden.
§. 217.
Die andere Regel.
Die andere Regel:
Das Vieh, was zu dieser Absicht gehalten wird, muß stark genug seyn, das Feld zu bearbeiten, und dessen Unterhaltung muß so wenig, als es möglich ist, kosten.
Denn fehlet das erste, so kann entweder der Akker nicht tief genug bearbeitet werden, oder das Vieh kann es nicht lange aushalten. Dieß verzögert die Arbeit, oder es erfordert eine größere Anzahl des Viehes, als nach der Beschaffenheit der Wirthschaft nöthig ist. Beydes ist wider die Gesetze der Wirthschaft. Das andere folget aus der allgemeinen Wirthschafts-Regel, welche die Verschwendung verbiethet. (§. 456. folg. Sitten-Lehre).
§. 218.
Aus dieser folget eine besondere Regel.
Aus diesem folget ferner diese Regel:
Daß man zu der Arbeit, die man mit Och- sen besorgen kann, keine Pferde halten müsse. Siehe §. 165.
§. 219.
Der Land-Wirthſchaft 3 Abſchnitt
Fuͤrs andere, wie viele Zeit erfodert wird, wenn ein Stuͤck Vieh von der angenommenen Art ei- nen Akker bearbeiten ſoll.
Fuͤrs dritte, wie viele wirthſchaftliche Fuhren er zu beſorgen habe, und zu welcher Zeit dieſe ge- ſchehen muͤſſen.
Aus einer genauen Beſchreibung dieſer Punkte koͤnnen wir ſehr leicht die Antwort auf die- ſe Frage ſchlieſſen: Wie will Vieh von einer be- ſtimmten Art zu der angenommenen Abſicht in ei- ner jeden Zeit des Jahres von einem Wirthe muͤſſe gehalten werden.
§. 217.
Die andere Regel.
Die andere Regel:
Das Vieh, was zu dieſer Abſicht gehalten wird, muß ſtark genug ſeyn, das Feld zu bearbeiten, und deſſen Unterhaltung muß ſo wenig, als es moͤglich iſt, koſten.
Denn fehlet das erſte, ſo kann entweder der Akker nicht tief genug bearbeitet werden, oder das Vieh kann es nicht lange aushalten. Dieß verzoͤgert die Arbeit, oder es erfordert eine groͤßere Anzahl des Viehes, als nach der Beſchaffenheit der Wirthſchaft noͤthig iſt. Beydes iſt wider die Geſetze der Wirthſchaft. Das andere folget aus der allgemeinen Wirthſchafts-Regel, welche die Verſchwendung verbiethet. (§. 456. folg. Sitten-Lehre).
§. 218.
Aus dieſer folget eine beſondere Regel.
Aus dieſem folget ferner dieſe Regel:
Daß man zu der Arbeit, die man mit Och- ſen beſorgen kann, keine Pferde halten muͤſſe. Siehe §. 165.
§. 219.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><pbfacs="#f0180"n="160"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Der Land-Wirthſchaft 3 Abſchnitt</hi></fw><lb/><list><item><hirendition="#fr">Fuͤrs andere,</hi> wie viele Zeit erfodert wird, wenn<lb/>
ein Stuͤck Vieh von der angenommenen Art ei-<lb/>
nen Akker bearbeiten ſoll.</item><lb/><item><hirendition="#fr">Fuͤrs dritte,</hi> wie viele wirthſchaftliche Fuhren er<lb/>
zu beſorgen habe, und zu welcher Zeit dieſe ge-<lb/>ſchehen muͤſſen.</item></list><lb/><p>Aus einer genauen Beſchreibung dieſer Punkte<lb/>
koͤnnen wir ſehr leicht die Antwort auf die-<lb/>ſe Frage ſchlieſſen: Wie will Vieh von einer be-<lb/>ſtimmten Art zu der angenommenen Abſicht in ei-<lb/>
ner jeden Zeit des Jahres von einem Wirthe muͤſſe<lb/>
gehalten werden.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 217.</head><lb/><noteplace="left">Die andere<lb/>
Regel.</note><p><hirendition="#et">Die andere Regel:</hi></p><lb/><p><hirendition="#et"><hirendition="#fr">Das Vieh, was zu dieſer Abſicht gehalten wird,<lb/>
muß ſtark genug ſeyn, das Feld zu bearbeiten,<lb/>
und deſſen Unterhaltung muß ſo wenig, als es<lb/>
moͤglich iſt, koſten.</hi></hi></p><lb/><p>Denn fehlet das erſte, ſo kann entweder der Akker<lb/>
nicht tief genug bearbeitet werden, oder das Vieh kann<lb/>
es nicht lange aushalten. Dieß verzoͤgert die Arbeit,<lb/>
oder es erfordert eine groͤßere Anzahl des Viehes, als<lb/>
nach der Beſchaffenheit der Wirthſchaft noͤthig iſt.<lb/>
Beydes iſt wider die Geſetze der Wirthſchaft. Das<lb/>
andere folget aus der allgemeinen Wirthſchafts-Regel,<lb/>
welche die Verſchwendung verbiethet. (§. 456. folg.<lb/>
Sitten-Lehre).</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 218.</head><lb/><noteplace="left">Aus dieſer<lb/>
folget eine<lb/>
beſondere<lb/>
Regel.</note><p><hirendition="#et">Aus dieſem folget ferner dieſe Regel:</hi></p><lb/><p><hirendition="#et"><hirendition="#fr">Daß man zu der Arbeit, die man mit Och-<lb/>ſen beſorgen kann, keine Pferde halten muͤſſe.</hi><lb/>
Siehe §. 165.</hi></p></div><lb/><fwplace="bottom"type="catch">§. 219.</fw><lb/></div></div></div></body></text></TEI>
[160/0180]
Der Land-Wirthſchaft 3 Abſchnitt
Fuͤrs andere, wie viele Zeit erfodert wird, wenn
ein Stuͤck Vieh von der angenommenen Art ei-
nen Akker bearbeiten ſoll.
Fuͤrs dritte, wie viele wirthſchaftliche Fuhren er
zu beſorgen habe, und zu welcher Zeit dieſe ge-
ſchehen muͤſſen.
Aus einer genauen Beſchreibung dieſer Punkte
koͤnnen wir ſehr leicht die Antwort auf die-
ſe Frage ſchlieſſen: Wie will Vieh von einer be-
ſtimmten Art zu der angenommenen Abſicht in ei-
ner jeden Zeit des Jahres von einem Wirthe muͤſſe
gehalten werden.
§. 217.
Die andere Regel:
Das Vieh, was zu dieſer Abſicht gehalten wird,
muß ſtark genug ſeyn, das Feld zu bearbeiten,
und deſſen Unterhaltung muß ſo wenig, als es
moͤglich iſt, koſten.
Denn fehlet das erſte, ſo kann entweder der Akker
nicht tief genug bearbeitet werden, oder das Vieh kann
es nicht lange aushalten. Dieß verzoͤgert die Arbeit,
oder es erfordert eine groͤßere Anzahl des Viehes, als
nach der Beſchaffenheit der Wirthſchaft noͤthig iſt.
Beydes iſt wider die Geſetze der Wirthſchaft. Das
andere folget aus der allgemeinen Wirthſchafts-Regel,
welche die Verſchwendung verbiethet. (§. 456. folg.
Sitten-Lehre).
§. 218.
Aus dieſem folget ferner dieſe Regel:
Daß man zu der Arbeit, die man mit Och-
ſen beſorgen kann, keine Pferde halten muͤſſe.
Siehe §. 165.
§. 219.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 160. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/180>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.