wir untersuchen, sich nicht in solchem Stande, oder Zustande, oder Amte würcklich befinde, oder befunden habe? Trifft es zu, daß eines von diesen ihm würcklich zukommt, so werden wir mit Endte- ckung der Ursache fertig seyn. Wir werden manch- mahl auf der Reise angehalten, oder von Perso- nen befragt. Wer sich nicht gleich bedeuten kan, fragt: wer es sey? der darnach fragt. Die An- führung und Benennung des Amtes, das er hat, setzt die Sache gleich ausser Streit. Und derglei- chen Befrembdung und Ungewißheit zu vermei- den, werden solche Orte, wo Geleite, Zölle zu entrichten sind, oder wo ein Paß ist, und Nach- frage gehalten werden soll, fürstliche Wappen auf- gehangen, durch deren Anblick dergleichen Dispu- ten gleich vermieden werden.
§. 40. Böse und harte Handlungen werden verschieden angesehen.
Bey widerrechtlichen, harten und bösen Handlungen, ist hauptsachlich zu erkundigen, ob es das erste mahl ist, daß die Person dergleichen un- ternommen, oder aber, ob dergleichen schon meh- rere vorher gegangen sind. Jn dem letztern Fall werden wir leicht das Laster wahrnehmen, wor- aus dergleichen Thaten, als die vorhabende ist, zu flüssen pflegen: und wenn wir dieses einmahl wis- sen, daß es z. E. aus Rachgier, oder aus Geitz etc. geschehen, so werden wir uns um die eintzeln Um- stände der That nicht groß mehr bekümmern, weil man so weiß, daß Laster leichte Gelegenheit finden,
sich
Achtes Capitel,
wir unterſuchen, ſich nicht in ſolchem Stande, oder Zuſtande, oder Amte wuͤrcklich befinde, oder befunden habe? Trifft es zu, daß eines von dieſen ihm wuͤrcklich zukommt, ſo werden wir mit Endte- ckung der Urſache fertig ſeyn. Wir werden manch- mahl auf der Reiſe angehalten, oder von Perſo- nen befragt. Wer ſich nicht gleich bedeuten kan, fragt: wer es ſey? der darnach fragt. Die An- fuͤhrung und Benennung des Amtes, das er hat, ſetzt die Sache gleich auſſer Streit. Und derglei- chen Befrembdung und Ungewißheit zu vermei- den, werden ſolche Orte, wo Geleite, Zoͤlle zu entrichten ſind, oder wo ein Paß iſt, und Nach- frage gehalten werden ſoll, fuͤrſtliche Wappen auf- gehangen, durch deren Anblick dergleichen Diſpu- ten gleich vermieden werden.
§. 40. Boͤſe und harte Handlungen werden verſchieden angeſehen.
Bey widerrechtlichen, harten und boͤſen Handlungen, iſt hauptſachlich zu erkundigen, ob es das erſte mahl iſt, daß die Perſon dergleichen un- ternommen, oder aber, ob dergleichen ſchon meh- rere vorher gegangen ſind. Jn dem letztern Fall werden wir leicht das Laſter wahrnehmen, wor- aus dergleichen Thaten, als die vorhabende iſt, zu fluͤſſen pflegen: und wenn wir dieſes einmahl wiſ- ſen, daß es z. E. aus Rachgier, oder aus Geitz ꝛc. geſchehen, ſo werden wir uns um die eintzeln Um- ſtaͤnde der That nicht groß mehr bekuͤmmern, weil man ſo weiß, daß Laſter leichte Gelegenheit finden,
ſich
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Achtes Capitel,
wir unterſuchen, ſich nicht in ſolchem Stande, oder
Zuſtande, oder Amte wuͤrcklich befinde, oder
befunden habe? Trifft es zu, daß eines von dieſen
ihm wuͤrcklich zukommt, ſo werden wir mit Endte-
ckung der Urſache fertig ſeyn. Wir werden manch-
mahl auf der Reiſe angehalten, oder von Perſo-
nen befragt. Wer ſich nicht gleich bedeuten kan,
fragt: wer es ſey? der darnach fragt. Die An-
fuͤhrung und Benennung des Amtes, das er hat,
ſetzt die Sache gleich auſſer Streit. Und derglei-
chen Befrembdung und Ungewißheit zu vermei-
den, werden ſolche Orte, wo Geleite, Zoͤlle zu
entrichten ſind, oder wo ein Paß iſt, und Nach-
frage gehalten werden ſoll, fuͤrſtliche Wappen auf-
gehangen, durch deren Anblick dergleichen Diſpu-
ten gleich vermieden werden.
§. 40.
Boͤſe und harte Handlungen werden verſchieden
angeſehen.
Bey widerrechtlichen, harten und boͤſen
Handlungen, iſt hauptſachlich zu erkundigen, ob
es das erſte mahl iſt, daß die Perſon dergleichen un-
ternommen, oder aber, ob dergleichen ſchon meh-
rere vorher gegangen ſind. Jn dem letztern Fall
werden wir leicht das Laſter wahrnehmen, wor-
aus dergleichen Thaten, als die vorhabende iſt, zu
fluͤſſen pflegen: und wenn wir dieſes einmahl wiſ-
ſen, daß es z. E. aus Rachgier, oder aus Geitz ꝛc.
geſchehen, ſo werden wir uns um die eintzeln Um-
ſtaͤnde der That nicht groß mehr bekuͤmmern, weil
man ſo weiß, daß Laſter leichte Gelegenheit finden,
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Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752. , S. 256. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/chladni_geschichtswissenschaft_1752/292>, abgerufen am 22.01.2025.
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