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Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752.

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Achtes Capitel,
wir unterſuchen, ſich nicht in ſolchem Stande, oder
Zuſtande, oder Amte wuͤrcklich befinde, oder
befunden habe? Trifft es zu, daß eines von dieſen
ihm wuͤrcklich zukommt, ſo werden wir mit Endte-
ckung der Urſache fertig ſeyn. Wir werden manch-
mahl auf der Reiſe angehalten, oder von Perſo-
nen befragt. Wer ſich nicht gleich bedeuten kan,
fragt: wer es ſey? der darnach fragt. Die An-
fuͤhrung und Benennung des Amtes, das er hat,
ſetzt die Sache gleich auſſer Streit. Und derglei-
chen Befrembdung und Ungewißheit zu vermei-
den, werden ſolche Orte, wo Geleite, Zoͤlle zu
entrichten ſind, oder wo ein Paß iſt, und Nach-
frage gehalten werden ſoll, fuͤrſtliche Wappen auf-
gehangen, durch deren Anblick dergleichen Diſpu-
ten gleich vermieden werden.

§. 40.
Boͤſe und harte Handlungen werden verſchieden
angeſehen.

Bey widerrechtlichen, harten und boͤſen
Handlungen, iſt hauptſachlich zu erkundigen, ob
es das erſte mahl iſt, daß die Perſon dergleichen un-
ternommen, oder aber, ob dergleichen ſchon meh-
rere vorher gegangen ſind. Jn dem letztern Fall
werden wir leicht das Laſter wahrnehmen, wor-
aus dergleichen Thaten, als die vorhabende iſt, zu
fluͤſſen pflegen: und wenn wir dieſes einmahl wiſ-
ſen, daß es z. E. aus Rachgier, oder aus Geitz ꝛc.
geſchehen, ſo werden wir uns um die eintzeln Um-
ſtaͤnde der That nicht groß mehr bekuͤmmern, weil
man ſo weiß, daß Laſter leichte Gelegenheit finden,

ſich

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Zitationshilfe: Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752. , S. 256. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/chladni_geschichtswissenschaft_1752/292>, abgerufen am 22.01.2025.