Bevor wir hier die ausführliche Aufzählung der einzel- nen regelwidrigen für das Geburtsgeschäft störend werdenden Zustände, des mütterlichen Körpers sowohl als der Frucht un- ternehmen, wird es nothwendig, zunächst die Hülfsmittel wel- che die Kunst zur Beförderung des Geburtsgeschäfts darbie- tet, durchzugehen, indem hierin ein großer Theil der geburts- hülflichen Therapie gegeben ist. Indem wir sonach die ver- schiedenen geburtshülflichen Operationen an und für sich, gleichsam als Einleitung zu den eigentlichen Gegenständen dieses Kapitels abhandeln, ist nur noch die Bemerkung bei- zufügen, daß, um sich in den Stand zu setzen, diese opera- tiven Heilmittel auf zweckmäßige Weise anzuwenden, keines- weges das Wissen der Regeln für Anwendung derselben allein hinreichend ist, sondern ganz vorzüglich die nur durch vielfache Uebung zu erlangende Fertigkeit in Hand- habung derselben, das Können, hinzukommen muß.
Die Lehre von den geburtshülflichen Operationen.
§. 1136.
Wir theilen die verschiedenen Hülfsleistungen zum Zweck der Beförderung des Geburtsgeschäfts, ein: in solche welche das Geburtsgeschäft nur vorbereiten oder veranlassen, und in solche, durch welche die Geburt des Kindes oder der Nachgeburt bewerkstelligt wird. -- Zu den erstern gehört: 1) die künstliche Eröffnung des Mut- termundes, 2) das Sprengen der Eihäute und die künstliche Frühgeburt, und 3) die Herstellung ei- ner natürlichen Lage des Kindes durch Einrich-
II. Theil. 19
Pathologie und Therapie der Geburtsperiode.
§. 1135.
Bevor wir hier die ausfuͤhrliche Aufzaͤhlung der einzel- nen regelwidrigen fuͤr das Geburtsgeſchaͤft ſtoͤrend werdenden Zuſtaͤnde, des muͤtterlichen Koͤrpers ſowohl als der Frucht un- ternehmen, wird es nothwendig, zunaͤchſt die Huͤlfsmittel wel- che die Kunſt zur Befoͤrderung des Geburtsgeſchaͤfts darbie- tet, durchzugehen, indem hierin ein großer Theil der geburts- huͤlflichen Therapie gegeben iſt. Indem wir ſonach die ver- ſchiedenen geburtshuͤlflichen Operationen an und fuͤr ſich, gleichſam als Einleitung zu den eigentlichen Gegenſtaͤnden dieſes Kapitels abhandeln, iſt nur noch die Bemerkung bei- zufuͤgen, daß, um ſich in den Stand zu ſetzen, dieſe opera- tiven Heilmittel auf zweckmaͤßige Weiſe anzuwenden, keines- weges das Wiſſen der Regeln fuͤr Anwendung derſelben allein hinreichend iſt, ſondern ganz vorzuͤglich die nur durch vielfache Uebung zu erlangende Fertigkeit in Hand- habung derſelben, das Koͤnnen, hinzukommen muß.
Die Lehre von den geburtshuͤlflichen Operationen.
§. 1136.
Wir theilen die verſchiedenen Huͤlfsleiſtungen zum Zweck der Befoͤrderung des Geburtsgeſchaͤfts, ein: in ſolche welche das Geburtsgeſchaͤft nur vorbereiten oder veranlaſſen, und in ſolche, durch welche die Geburt des Kindes oder der Nachgeburt bewerkſtelligt wird. — Zu den erſtern gehoͤrt: 1) die kuͤnſtliche Eroͤffnung des Mut- termundes, 2) das Sprengen der Eihaͤute und die kuͤnſtliche Fruͤhgeburt, und 3) die Herſtellung ei- ner natuͤrlichen Lage des Kindes durch Einrich-
II. Theil. 19
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0313"n="289"/><divn="3"><head>Pathologie und Therapie der Geburtsperiode.</head><lb/><divn="4"><head>§. 1135.</head><lb/><p>Bevor wir hier die ausfuͤhrliche Aufzaͤhlung der einzel-<lb/>
nen regelwidrigen fuͤr das Geburtsgeſchaͤft ſtoͤrend werdenden<lb/>
Zuſtaͤnde, des muͤtterlichen Koͤrpers ſowohl als der Frucht un-<lb/>
ternehmen, wird es nothwendig, zunaͤchſt die Huͤlfsmittel wel-<lb/>
che die Kunſt zur Befoͤrderung des Geburtsgeſchaͤfts darbie-<lb/>
tet, durchzugehen, indem hierin ein großer Theil der geburts-<lb/>
huͤlflichen Therapie gegeben iſt. Indem wir ſonach die ver-<lb/>ſchiedenen geburtshuͤlflichen Operationen an und fuͤr ſich,<lb/>
gleichſam als Einleitung zu den eigentlichen Gegenſtaͤnden<lb/>
dieſes Kapitels abhandeln, iſt nur noch die Bemerkung bei-<lb/>
zufuͤgen, daß, um ſich in den Stand zu ſetzen, dieſe opera-<lb/>
tiven Heilmittel auf zweckmaͤßige Weiſe anzuwenden, keines-<lb/>
weges das <hirendition="#g">Wiſſen</hi> der Regeln fuͤr Anwendung derſelben<lb/>
allein hinreichend iſt, ſondern ganz vorzuͤglich die nur durch<lb/><hirendition="#g">vielfache Uebung</hi> zu erlangende <hirendition="#g">Fertigkeit in Hand-<lb/>
habung derſelben</hi>, das <hirendition="#g">Koͤnnen</hi>, hinzukommen muß.</p></div><lb/><divn="4"><head>Die Lehre von den geburtshuͤlflichen<lb/>
Operationen.</head><lb/><divn="5"><head>§. 1136.</head><lb/><p>Wir theilen die verſchiedenen Huͤlfsleiſtungen zum Zweck<lb/>
der Befoͤrderung des Geburtsgeſchaͤfts, ein: in ſolche welche<lb/>
das Geburtsgeſchaͤft nur <hirendition="#g">vorbereiten oder veranlaſſen</hi>,<lb/>
und in ſolche, durch welche die <hirendition="#g">Geburt des Kindes</hi><lb/>
oder der <hirendition="#g">Nachgeburt bewerkſtelligt</hi> wird. — Zu den<lb/><hirendition="#g">erſtern</hi> gehoͤrt: 1) die <hirendition="#g">kuͤnſtliche Eroͤffnung</hi> des <hirendition="#g">Mut-<lb/>
termundes</hi>, 2) <hirendition="#g">das Sprengen der Eihaͤute</hi> und die<lb/><hirendition="#g">kuͤnſtliche Fruͤhgeburt</hi>, und 3) <hirendition="#g">die Herſtellung ei-<lb/>
ner natuͤrlichen Lage des Kindes</hi> durch <hirendition="#g">Einrich-</hi><lb/><fwplace="bottom"type="sig"><hirendition="#aq">II.</hi> Theil. 19</fw><lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[289/0313]
Pathologie und Therapie der Geburtsperiode.
§. 1135.
Bevor wir hier die ausfuͤhrliche Aufzaͤhlung der einzel-
nen regelwidrigen fuͤr das Geburtsgeſchaͤft ſtoͤrend werdenden
Zuſtaͤnde, des muͤtterlichen Koͤrpers ſowohl als der Frucht un-
ternehmen, wird es nothwendig, zunaͤchſt die Huͤlfsmittel wel-
che die Kunſt zur Befoͤrderung des Geburtsgeſchaͤfts darbie-
tet, durchzugehen, indem hierin ein großer Theil der geburts-
huͤlflichen Therapie gegeben iſt. Indem wir ſonach die ver-
ſchiedenen geburtshuͤlflichen Operationen an und fuͤr ſich,
gleichſam als Einleitung zu den eigentlichen Gegenſtaͤnden
dieſes Kapitels abhandeln, iſt nur noch die Bemerkung bei-
zufuͤgen, daß, um ſich in den Stand zu ſetzen, dieſe opera-
tiven Heilmittel auf zweckmaͤßige Weiſe anzuwenden, keines-
weges das Wiſſen der Regeln fuͤr Anwendung derſelben
allein hinreichend iſt, ſondern ganz vorzuͤglich die nur durch
vielfache Uebung zu erlangende Fertigkeit in Hand-
habung derſelben, das Koͤnnen, hinzukommen muß.
Die Lehre von den geburtshuͤlflichen
Operationen.
§. 1136.
Wir theilen die verſchiedenen Huͤlfsleiſtungen zum Zweck
der Befoͤrderung des Geburtsgeſchaͤfts, ein: in ſolche welche
das Geburtsgeſchaͤft nur vorbereiten oder veranlaſſen,
und in ſolche, durch welche die Geburt des Kindes
oder der Nachgeburt bewerkſtelligt wird. — Zu den
erſtern gehoͤrt: 1) die kuͤnſtliche Eroͤffnung des Mut-
termundes, 2) das Sprengen der Eihaͤute und die
kuͤnſtliche Fruͤhgeburt, und 3) die Herſtellung ei-
ner natuͤrlichen Lage des Kindes durch Einrich-
II. Theil. 19
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 289. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/313>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.