von dem Eisen- und Stahlbergwerk bei der Stadt Schmalkalden.
§. 28.
Man bezahlt von einem Fuder Stein kleinzuklopfen 4 Gutegroschen. Ein Eisen- schmelzer, der zugleich Aufgeber ist, bekomt den Tag 35 Kreuzzer: Wann er aber feiern muß; So wird ihm nichts bezahlt. Man macht sehr wenig Gußwaare, und sie beste- het nur in Gewichten und in Zapfen. Man bezahlt dem Förmer vor einen Centner zu formen und zu giesen 4 Gutegroschen. Von 100 Pfund nürnberger Gewicht, oder einem Centner Staabeisen gibt man 7 bis 8 Gutegroschen Schmiedelohn, wobei die Hammer- schmiede, wieder die Gewohnheit anderer Orten, weder Uibergewicht und Baugeld, noch Eisen zu Werkzeugen bekommen. Doch gibt man denen zu Neuiahr 1 Gulden bis 1 Thaler Handgeld, die von dem Centner nur 7 Gutegroschen bekommen. Von einem Centner Blecheisen bezahlt man vor das Schmieden 7-, vor das Breiten aber 12 Gu- tegroschen. Das Stabeisen lassen die Handwerksleute bei denen Zaingewerken zainen, und sie bezahlen vor den Centner, nachdem es kraus und dünn gemacht wird, 2 bis 3 Kopfstük. Die Stahlschmiede bekommen endlich von dem Centner Stahl zu schmieden 10 Gutegroschen 8 Pfennige.
§. 29.
Jn dem 4. §. habe ich schon angezeigt, was es mit dem Holz und denen Kohlen vor eine Beschaffenheit hat. Der Anschnitt derer Bergkosten wird alle vier Wochen auf dem Bergamt gehalten, worauf dann alle Arbeiter ausgezahlt werden.
§. 30.
Die Gewerken kiefen ehemals auf den Gruben den Stein selbst, und schmolzen ihn auf ihre eigene Kosten. Es hat sich aber dieses seit einigen Jahren geändert, und die Landesherrschaft hat das Eisenschmelzen und den Verkauf des Eisens an sich genommen, wozu sie dann eine besondere Eisenadministration niedergesezzet, und eine Niederlage ge- macht hat. Es schaft dieses vielen Vorteil, weil man dabei viele gute Absichten errei- chen kan. Es kan nämlich 1. nicht ein ieder so viel Eisen machen, und dasselbe verkau- fen, wie und wo er will, wobei ehedem ein Gewerke dem andern nachteilig worden ist: 2. Da man auf diese Art nicht mehr Eisen zu machen nötig hat, als zu den Fabriquen in dem Land nötig ist; So spahret man auch an dem Vorrath des Holzes und des Steins, und es kan folglich, das in dem Eisenhandel an diesem Ort bestehende Com- mercium in eine längere Zukunft erhalten werden: Endlich 3. erreicht man auch noch diesen guten Endzwek, daß die Schmelzarbeiten und die Lieferungen bei den Hämmern in einen bessern Stand kommen, wobei dann weniger Holz und Stein verlohren gehet. Es kauft diesemnach die Landesherrschaft den Eisenstein von denen Gewerken auf den Gru- ben, das Roheisen aber verkauft sie wieder an die Hammergewerken, welche das daraus geschmiedete Eisen, gegen einen festgesezten Preis, an die Eisenadministration zurük lie- fern müssen, damit kein Eisen heimlich verkauft werden möge, wobei die Fabriquen Mangel leiden. Die Stahlhammergewerken haben iedoch hierbei ein besonderes Vor- recht: Denn diese dörfen das Eisen zu dem Stahl in denen Hütten selbst schmelzen las-
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von dem Eiſen- und Stahlbergwerk bei der Stadt Schmalkalden.
§. 28.
Man bezahlt von einem Fuder Stein kleinzuklopfen 4 Gutegroſchen. Ein Eiſen- ſchmelzer, der zugleich Aufgeber iſt, bekomt den Tag 35 Kreuzzer: Wann er aber feiern muß; So wird ihm nichts bezahlt. Man macht ſehr wenig Gußwaare, und ſie beſte- het nur in Gewichten und in Zapfen. Man bezahlt dem Foͤrmer vor einen Centner zu formen und zu gieſen 4 Gutegroſchen. Von 100 Pfund nuͤrnberger Gewicht, oder einem Centner Staabeiſen gibt man 7 bis 8 Gutegroſchen Schmiedelohn, wobei die Hammer- ſchmiede, wieder die Gewohnheit anderer Orten, weder Uibergewicht und Baugeld, noch Eiſen zu Werkzeugen bekommen. Doch gibt man denen zu Neuiahr 1 Gulden bis 1 Thaler Handgeld, die von dem Centner nur 7 Gutegroſchen bekommen. Von einem Centner Blecheiſen bezahlt man vor das Schmieden 7-, vor das Breiten aber 12 Gu- tegroſchen. Das Stabeiſen laſſen die Handwerksleute bei denen Zaingewerken zainen, und ſie bezahlen vor den Centner, nachdem es kraus und duͤnn gemacht wird, 2 bis 3 Kopfſtuͤk. Die Stahlſchmiede bekommen endlich von dem Centner Stahl zu ſchmieden 10 Gutegroſchen 8 Pfennige.
§. 29.
Jn dem 4. §. habe ich ſchon angezeigt, was es mit dem Holz und denen Kohlen vor eine Beſchaffenheit hat. Der Anſchnitt derer Bergkoſten wird alle vier Wochen auf dem Bergamt gehalten, worauf dann alle Arbeiter ausgezahlt werden.
§. 30.
Die Gewerken kiefen ehemals auf den Gruben den Stein ſelbſt, und ſchmolzen ihn auf ihre eigene Koſten. Es hat ſich aber dieſes ſeit einigen Jahren geaͤndert, und die Landesherrſchaft hat das Eiſenſchmelzen und den Verkauf des Eiſens an ſich genommen, wozu ſie dann eine beſondere Eiſenadminiſtration niedergeſezzet, und eine Niederlage ge- macht hat. Es ſchaft dieſes vielen Vorteil, weil man dabei viele gute Abſichten errei- chen kan. Es kan naͤmlich 1. nicht ein ieder ſo viel Eiſen machen, und daſſelbe verkau- fen, wie und wo er will, wobei ehedem ein Gewerke dem andern nachteilig worden iſt: 2. Da man auf dieſe Art nicht mehr Eiſen zu machen noͤtig hat, als zu den Fabriquen in dem Land noͤtig iſt; So ſpahret man auch an dem Vorrath des Holzes und des Steins, und es kan folglich, das in dem Eiſenhandel an dieſem Ort beſtehende Com- mercium in eine laͤngere Zukunft erhalten werden: Endlich 3. erreicht man auch noch dieſen guten Endzwek, daß die Schmelzarbeiten und die Lieferungen bei den Haͤmmern in einen beſſern Stand kommen, wobei dann weniger Holz und Stein verlohren gehet. Es kauft dieſemnach die Landesherrſchaft den Eiſenſtein von denen Gewerken auf den Gru- ben, das Roheiſen aber verkauft ſie wieder an die Hammergewerken, welche das daraus geſchmiedete Eiſen, gegen einen feſtgeſezten Preis, an die Eiſenadminiſtration zuruͤk lie- fern muͤſſen, damit kein Eiſen heimlich verkauft werden moͤge, wobei die Fabriquen Mangel leiden. Die Stahlhammergewerken haben iedoch hierbei ein beſonderes Vor- recht: Denn dieſe doͤrfen das Eiſen zu dem Stahl in denen Huͤtten ſelbſt ſchmelzen laſ-
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von dem Eiſen- und Stahlbergwerk bei der Stadt Schmalkalden.
§. 28.
Man bezahlt von einem Fuder Stein kleinzuklopfen 4 Gutegroſchen. Ein Eiſen-
ſchmelzer, der zugleich Aufgeber iſt, bekomt den Tag 35 Kreuzzer: Wann er aber feiern
muß; So wird ihm nichts bezahlt. Man macht ſehr wenig Gußwaare, und ſie beſte-
het nur in Gewichten und in Zapfen. Man bezahlt dem Foͤrmer vor einen Centner zu
formen und zu gieſen 4 Gutegroſchen. Von 100 Pfund nuͤrnberger Gewicht, oder einem
Centner Staabeiſen gibt man 7 bis 8 Gutegroſchen Schmiedelohn, wobei die Hammer-
ſchmiede, wieder die Gewohnheit anderer Orten, weder Uibergewicht und Baugeld, noch
Eiſen zu Werkzeugen bekommen. Doch gibt man denen zu Neuiahr 1 Gulden bis 1
Thaler Handgeld, die von dem Centner nur 7 Gutegroſchen bekommen. Von einem
Centner Blecheiſen bezahlt man vor das Schmieden 7-, vor das Breiten aber 12 Gu-
tegroſchen. Das Stabeiſen laſſen die Handwerksleute bei denen Zaingewerken zainen,
und ſie bezahlen vor den Centner, nachdem es kraus und duͤnn gemacht wird, 2 bis 3
Kopfſtuͤk. Die Stahlſchmiede bekommen endlich von dem Centner Stahl zu ſchmieden
10 Gutegroſchen 8 Pfennige.
§. 29.
Jn dem 4. §. habe ich ſchon angezeigt, was es mit dem Holz und denen Kohlen
vor eine Beſchaffenheit hat. Der Anſchnitt derer Bergkoſten wird alle vier Wochen
auf dem Bergamt gehalten, worauf dann alle Arbeiter ausgezahlt werden.
§. 30.
Die Gewerken kiefen ehemals auf den Gruben den Stein ſelbſt, und ſchmolzen ihn
auf ihre eigene Koſten. Es hat ſich aber dieſes ſeit einigen Jahren geaͤndert, und die
Landesherrſchaft hat das Eiſenſchmelzen und den Verkauf des Eiſens an ſich genommen,
wozu ſie dann eine beſondere Eiſenadminiſtration niedergeſezzet, und eine Niederlage ge-
macht hat. Es ſchaft dieſes vielen Vorteil, weil man dabei viele gute Abſichten errei-
chen kan. Es kan naͤmlich 1. nicht ein ieder ſo viel Eiſen machen, und daſſelbe verkau-
fen, wie und wo er will, wobei ehedem ein Gewerke dem andern nachteilig worden iſt:
2. Da man auf dieſe Art nicht mehr Eiſen zu machen noͤtig hat, als zu den Fabriquen
in dem Land noͤtig iſt; So ſpahret man auch an dem Vorrath des Holzes und des
Steins, und es kan folglich, das in dem Eiſenhandel an dieſem Ort beſtehende Com-
mercium in eine laͤngere Zukunft erhalten werden: Endlich 3. erreicht man auch noch dieſen
guten Endzwek, daß die Schmelzarbeiten und die Lieferungen bei den Haͤmmern in einen
beſſern Stand kommen, wobei dann weniger Holz und Stein verlohren gehet. Es
kauft dieſemnach die Landesherrſchaft den Eiſenſtein von denen Gewerken auf den Gru-
ben, das Roheiſen aber verkauft ſie wieder an die Hammergewerken, welche das daraus
geſchmiedete Eiſen, gegen einen feſtgeſezten Preis, an die Eiſenadminiſtration zuruͤk lie-
fern muͤſſen, damit kein Eiſen heimlich verkauft werden moͤge, wobei die Fabriquen
Mangel leiden. Die Stahlhammergewerken haben iedoch hierbei ein beſonderes Vor-
recht: Denn dieſe doͤrfen das Eiſen zu dem Stahl in denen Huͤtten ſelbſt ſchmelzen laſ-
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Cancrin, Franz Ludwig von: Beschreibung der vorzüglichsten Bergwerke. Frankfurt (Main), 1767, S. 425. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cancrin_beschreibung_1767/445>, abgerufen am 21.11.2024.
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