hoch treibt, ist genug dafür gesorgt, die Einhebung derselben so leicht und einfach einzurichten, wie es doch möglich sein muß. Dies kömmt daher, weil fast in allen diese Abgaben und Zölle in dem Maas vervielfacht sind, wie die Bedürfnisse des Staats zu- nahmen, oder, daß man es hie und da noch zu sehr beim alten läßt, und Zölle, die doch zulezt in Eine Kasse fliessen, verteilt gehoben werden, weil sie ursprüng- lich verschiedene Bestimmungen hatten. Ich werde davon in den Zusäzen Beispiele geben.
§. 6.
Aber in neuern Zeiten hat man, so viel ich auffin- den kann, erst angefangen, die Zölle als ein Mittel anzusehen, durch welches die Handlungspolitik die Handlung nach ihren wahren oder falschen Grund- säzen zu leiten vermag. In der Taht sind sie das ein- zige Mittel, welches ausser den Handels-Verboten zu diesem wichtigen Zwek angewandt werden kann, und in manchen Fällen den Handels-Verboten weit vorzu- ziehen. Das wenige, was ich davon hier zu sagen nötig glaube nach dem, was schon davon gesagt ist, kann abermal nach den vier allgemeinen Arten der Hand- lung eingeteilt werden.
§. 7.
I) In dem Productenhandel können die Zölle grosse Dienste tuhn. Aber das Verfahren in Aufle-
2ter Teil. Y
C. 8. In Anſehung der Zoͤlle.
hoch treibt, iſt genug dafuͤr geſorgt, die Einhebung derſelben ſo leicht und einfach einzurichten, wie es doch moͤglich ſein muß. Dies koͤmmt daher, weil faſt in allen dieſe Abgaben und Zoͤlle in dem Maas vervielfacht ſind, wie die Beduͤrfniſſe des Staats zu- nahmen, oder, daß man es hie und da noch zu ſehr beim alten laͤßt, und Zoͤlle, die doch zulezt in Eine Kaſſe flieſſen, verteilt gehoben werden, weil ſie urſpruͤng- lich verſchiedene Beſtimmungen hatten. Ich werde davon in den Zuſaͤzen Beiſpiele geben.
§. 6.
Aber in neuern Zeiten hat man, ſo viel ich auffin- den kann, erſt angefangen, die Zoͤlle als ein Mittel anzuſehen, durch welches die Handlungspolitik die Handlung nach ihren wahren oder falſchen Grund- ſaͤzen zu leiten vermag. In der Taht ſind ſie das ein- zige Mittel, welches auſſer den Handels-Verboten zu dieſem wichtigen Zwek angewandt werden kann, und in manchen Faͤllen den Handels-Verboten weit vorzu- ziehen. Das wenige, was ich davon hier zu ſagen noͤtig glaube nach dem, was ſchon davon geſagt iſt, kann abermal nach den vier allgemeinen Arten der Hand- lung eingeteilt werden.
§. 7.
I) In dem Productenhandel koͤnnen die Zoͤlle groſſe Dienſte tuhn. Aber das Verfahren in Aufle-
2ter Teil. Y
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><p><pbfacs="#f0345"n="337"/><fwplace="top"type="header">C. 8. In Anſehung der Zoͤlle.</fw><lb/>
hoch treibt, iſt genug dafuͤr geſorgt, die Einhebung<lb/>
derſelben ſo leicht und einfach einzurichten, wie es<lb/>
doch moͤglich ſein muß. Dies koͤmmt daher, weil<lb/>
faſt in allen dieſe Abgaben und Zoͤlle in dem Maas<lb/>
vervielfacht ſind, wie die Beduͤrfniſſe des Staats zu-<lb/>
nahmen, oder, daß man es hie und da noch zu ſehr<lb/>
beim alten laͤßt, und Zoͤlle, die doch zulezt in Eine<lb/>
Kaſſe flieſſen, verteilt gehoben werden, weil ſie urſpruͤng-<lb/>
lich verſchiedene Beſtimmungen hatten. Ich werde<lb/>
davon in den Zuſaͤzen Beiſpiele geben.</p></div><lb/><divn="5"><head>§. 6.</head><lb/><p>Aber in neuern Zeiten hat man, ſo viel ich auffin-<lb/>
den kann, erſt angefangen, die Zoͤlle als ein Mittel<lb/>
anzuſehen, durch welches die Handlungspolitik die<lb/>
Handlung nach ihren wahren oder falſchen Grund-<lb/>ſaͤzen zu leiten vermag. In der Taht ſind ſie das ein-<lb/>
zige Mittel, welches auſſer den Handels-Verboten zu<lb/>
dieſem wichtigen Zwek angewandt werden kann, und<lb/>
in manchen Faͤllen den Handels-Verboten weit vorzu-<lb/>
ziehen. Das wenige, was ich davon hier zu ſagen<lb/>
noͤtig glaube nach dem, was ſchon davon geſagt iſt,<lb/>
kann abermal nach den vier allgemeinen Arten der Hand-<lb/>
lung eingeteilt werden.</p></div><lb/><divn="5"><head>§. 7.</head><lb/><p><hirendition="#aq">I</hi>) In dem Productenhandel koͤnnen die Zoͤlle<lb/>
groſſe Dienſte tuhn. Aber das Verfahren in Aufle-<lb/><fwplace="bottom"type="sig"><hirendition="#fr">2ter Teil.</hi> Y</fw><lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[337/0345]
C. 8. In Anſehung der Zoͤlle.
hoch treibt, iſt genug dafuͤr geſorgt, die Einhebung
derſelben ſo leicht und einfach einzurichten, wie es
doch moͤglich ſein muß. Dies koͤmmt daher, weil
faſt in allen dieſe Abgaben und Zoͤlle in dem Maas
vervielfacht ſind, wie die Beduͤrfniſſe des Staats zu-
nahmen, oder, daß man es hie und da noch zu ſehr
beim alten laͤßt, und Zoͤlle, die doch zulezt in Eine
Kaſſe flieſſen, verteilt gehoben werden, weil ſie urſpruͤng-
lich verſchiedene Beſtimmungen hatten. Ich werde
davon in den Zuſaͤzen Beiſpiele geben.
§. 6.
Aber in neuern Zeiten hat man, ſo viel ich auffin-
den kann, erſt angefangen, die Zoͤlle als ein Mittel
anzuſehen, durch welches die Handlungspolitik die
Handlung nach ihren wahren oder falſchen Grund-
ſaͤzen zu leiten vermag. In der Taht ſind ſie das ein-
zige Mittel, welches auſſer den Handels-Verboten zu
dieſem wichtigen Zwek angewandt werden kann, und
in manchen Faͤllen den Handels-Verboten weit vorzu-
ziehen. Das wenige, was ich davon hier zu ſagen
noͤtig glaube nach dem, was ſchon davon geſagt iſt,
kann abermal nach den vier allgemeinen Arten der Hand-
lung eingeteilt werden.
§. 7.
I) In dem Productenhandel koͤnnen die Zoͤlle
groſſe Dienſte tuhn. Aber das Verfahren in Aufle-
2ter Teil. Y
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 337. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/345>, abgerufen am 22.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.