Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.

Bild:
<< vorherige Seite
5. Buch. Von der Handlungs-Politik.
§. 3.

Der Bestand des Zwischenhandels beruht haupt-
sächlich darauf, daß eine hinlängliche Menge und
Mannigfaltigkeit von Waaren an Einem Orte zu-
sammen komme, so daß die Nachfrage der Käufer
anderer Gegenden nicht leicht vergeblich wird. Eben
dadurch wird eine Handelsstadt zu einem wahren
Marktplaz; (m. s. zurück auf B. 3. C. 1. §. 5. ff.)
und eben solche Marktpläze sind es, die der Zwi-
schenhandel im Grossen zu seinem Hauptsiz wählt.
Wie insonderheit die geographische Lage einem Orte
diesen Vorteil zuwendet, vorzüglich die Lage an dem-
jenigen Orte eines Flusses, wo die Seefahrt aufhört
und die Flußfahrt anfängt, habe ich B. 3. Cap. 1.
§. 9 gezeigt. In alten Zeiten war es genug, nur
einen mittelmässigen Seehafen zn haben, um einen
Zwischenhandel von einiger Ausdehnung zu treiben.
In den Zeiten der Hansa war so manche Stadt Nie-
derlage, Stapelstadt und Marktplaz zugleich, und
konnte sich lange dabei erhalten. Auch noch jezt
macht manche kleine See- ja manche Landstadt sich
einen gewissen Zwischenhandel eigen, wenn deren
Bürger ein hinlängliches Maas von Tähtigkeit und
Handlungs-Kenntnissen haben, und es ist keine Vor-
aussezung, welche den tähtigen und einsichtsvollen
Kaufmann, er lebe wo er wolle, hindern könnte,

5. Buch. Von der Handlungs-Politik.
§. 3.

Der Beſtand des Zwiſchenhandels beruht haupt-
ſaͤchlich darauf, daß eine hinlaͤngliche Menge und
Mannigfaltigkeit von Waaren an Einem Orte zu-
ſammen komme, ſo daß die Nachfrage der Kaͤufer
anderer Gegenden nicht leicht vergeblich wird. Eben
dadurch wird eine Handelsſtadt zu einem wahren
Marktplaz; (m. ſ. zuruͤck auf B. 3. C. 1. §. 5. ff.)
und eben ſolche Marktplaͤze ſind es, die der Zwi-
ſchenhandel im Groſſen zu ſeinem Hauptſiz waͤhlt.
Wie inſonderheit die geographiſche Lage einem Orte
dieſen Vorteil zuwendet, vorzuͤglich die Lage an dem-
jenigen Orte eines Fluſſes, wo die Seefahrt aufhoͤrt
und die Flußfahrt anfaͤngt, habe ich B. 3. Cap. 1.
§. 9 gezeigt. In alten Zeiten war es genug, nur
einen mittelmaͤſſigen Seehafen zn haben, um einen
Zwiſchenhandel von einiger Ausdehnung zu treiben.
In den Zeiten der Hanſa war ſo manche Stadt Nie-
derlage, Stapelſtadt und Marktplaz zugleich, und
konnte ſich lange dabei erhalten. Auch noch jezt
macht manche kleine See- ja manche Landſtadt ſich
einen gewiſſen Zwiſchenhandel eigen, wenn deren
Buͤrger ein hinlaͤngliches Maas von Taͤhtigkeit und
Handlungs-Kenntniſſen haben, und es iſt keine Vor-
ausſezung, welche den taͤhtigen und einſichtsvollen
Kaufmann, er lebe wo er wolle, hindern koͤnnte,

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <div n="5">
                <pb facs="#f0254" n="246"/>
                <fw place="top" type="header">5. Buch. Von der Handlungs-Politik.</fw><lb/>
                <div n="6">
                  <head>§. 3.</head><lb/>
                  <p>Der Be&#x017F;tand des Zwi&#x017F;chenhandels beruht haupt-<lb/>
&#x017F;a&#x0364;chlich darauf, daß eine hinla&#x0364;ngliche Menge und<lb/>
Mannigfaltigkeit von Waaren an Einem Orte zu-<lb/>
&#x017F;ammen komme, &#x017F;o daß die Nachfrage der Ka&#x0364;ufer<lb/>
anderer Gegenden nicht leicht vergeblich wird. Eben<lb/>
dadurch wird eine Handels&#x017F;tadt zu einem wahren<lb/>
Marktplaz; (m. &#x017F;. zuru&#x0364;ck auf B. 3. C. 1. §. 5. ff.)<lb/>
und eben &#x017F;olche Marktpla&#x0364;ze &#x017F;ind es, die der Zwi-<lb/>
&#x017F;chenhandel im Gro&#x017F;&#x017F;en zu &#x017F;einem Haupt&#x017F;iz wa&#x0364;hlt.<lb/>
Wie in&#x017F;onderheit die geographi&#x017F;che Lage einem Orte<lb/>
die&#x017F;en Vorteil zuwendet, vorzu&#x0364;glich die Lage an dem-<lb/>
jenigen Orte eines Flu&#x017F;&#x017F;es, wo die Seefahrt aufho&#x0364;rt<lb/>
und die Flußfahrt anfa&#x0364;ngt, habe ich B. 3. Cap. 1.<lb/>
§. 9 gezeigt. In alten Zeiten war es genug, nur<lb/>
einen mittelma&#x0364;&#x017F;&#x017F;igen Seehafen zn haben, um einen<lb/>
Zwi&#x017F;chenhandel von einiger Ausdehnung zu treiben.<lb/>
In den Zeiten der Han&#x017F;a war &#x017F;o manche Stadt Nie-<lb/>
derlage, Stapel&#x017F;tadt und Marktplaz zugleich, und<lb/>
konnte &#x017F;ich lange dabei erhalten. Auch noch jezt<lb/>
macht manche kleine See- ja manche Land&#x017F;tadt &#x017F;ich<lb/>
einen gewi&#x017F;&#x017F;en Zwi&#x017F;chenhandel eigen, wenn deren<lb/>
Bu&#x0364;rger ein hinla&#x0364;ngliches Maas von Ta&#x0364;htigkeit und<lb/>
Handlungs-Kenntni&#x017F;&#x017F;en haben, und es i&#x017F;t keine Vor-<lb/>
aus&#x017F;ezung, welche den ta&#x0364;htigen und ein&#x017F;ichtsvollen<lb/>
Kaufmann, er lebe wo er wolle, hindern ko&#x0364;nnte,<lb/></p>
                </div>
              </div>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[246/0254] 5. Buch. Von der Handlungs-Politik. §. 3. Der Beſtand des Zwiſchenhandels beruht haupt- ſaͤchlich darauf, daß eine hinlaͤngliche Menge und Mannigfaltigkeit von Waaren an Einem Orte zu- ſammen komme, ſo daß die Nachfrage der Kaͤufer anderer Gegenden nicht leicht vergeblich wird. Eben dadurch wird eine Handelsſtadt zu einem wahren Marktplaz; (m. ſ. zuruͤck auf B. 3. C. 1. §. 5. ff.) und eben ſolche Marktplaͤze ſind es, die der Zwi- ſchenhandel im Groſſen zu ſeinem Hauptſiz waͤhlt. Wie inſonderheit die geographiſche Lage einem Orte dieſen Vorteil zuwendet, vorzuͤglich die Lage an dem- jenigen Orte eines Fluſſes, wo die Seefahrt aufhoͤrt und die Flußfahrt anfaͤngt, habe ich B. 3. Cap. 1. §. 9 gezeigt. In alten Zeiten war es genug, nur einen mittelmaͤſſigen Seehafen zn haben, um einen Zwiſchenhandel von einiger Ausdehnung zu treiben. In den Zeiten der Hanſa war ſo manche Stadt Nie- derlage, Stapelſtadt und Marktplaz zugleich, und konnte ſich lange dabei erhalten. Auch noch jezt macht manche kleine See- ja manche Landſtadt ſich einen gewiſſen Zwiſchenhandel eigen, wenn deren Buͤrger ein hinlaͤngliches Maas von Taͤhtigkeit und Handlungs-Kenntniſſen haben, und es iſt keine Vor- ausſezung, welche den taͤhtigen und einſichtsvollen Kaufmann, er lebe wo er wolle, hindern koͤnnte,

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/254
Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 246. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/254>, abgerufen am 22.12.2024.