Staaten, nach dem Silber berechnet, etwa 145 pr. C. sein. Als aber Joseph II. die Goldmünzen erhöhete, und dem Ducaten den Wehrt von 3 Tahlern gab, welchen er im Preussischen gegen das dort so viel schlechtere Silbergeld hat, sank der Curs sehr bald über 150 p. C. hinaus, und ist seit jener Zeit unge- fähr so verblieben.
§. 21.
Aber in den meisten handelnden Staaten geht die Rechnung in Wechselgeschäften auf ein Geld, das in keiner Münze existirt. Dies entsteht natürlich, wenn ein solcher Staat eine Giro-Bank hat, deren Geld wenig oder gar nicht in die Circulation kömmt, folglich sich mit der Zeit mehr und mehr von dem in dem täglichen Umlauf sich abnuzenden Gelde unter- scheidet, und so zu reden, losreißt. Bei einigen dieser Banken ward dies ausdrüklich zur Absicht ge- sezt, und deswegen das Geld der Bank ursprünglich von dem Curantgelde des Staats durch ein Agio un- terschieden. Wie durch eine Folge wol überlegter Umstände es mit der Hamburgischen Bank dahin ge- kommen sei, daß jezt deren Geld eine unveränder- liche Silbermasse, nemlich 24/221 einer Mark fein ist, habe ich Cap. 5. §. 7. erläutert.
Aber in vielen Wechselpläzzen geschieht etwas
Cap. 6. Von den Wechſeln.
Staaten, nach dem Silber berechnet, etwa 145 pr. C. ſein. Als aber Joſeph II. die Goldmuͤnzen erhoͤhete, und dem Ducaten den Wehrt von 3 Tahlern gab, welchen er im Preuſſiſchen gegen das dort ſo viel ſchlechtere Silbergeld hat, ſank der Curs ſehr bald uͤber 150 p. C. hinaus, und iſt ſeit jener Zeit unge- faͤhr ſo verblieben.
§. 21.
Aber in den meiſten handelnden Staaten geht die Rechnung in Wechſelgeſchaͤften auf ein Geld, das in keiner Muͤnze exiſtirt. Dies entſteht natuͤrlich, wenn ein ſolcher Staat eine Giro-Bank hat, deren Geld wenig oder gar nicht in die Circulation koͤmmt, folglich ſich mit der Zeit mehr und mehr von dem in dem taͤglichen Umlauf ſich abnuzenden Gelde unter- ſcheidet, und ſo zu reden, losreißt. Bei einigen dieſer Banken ward dies ausdruͤklich zur Abſicht ge- ſezt, und deswegen das Geld der Bank urſpruͤnglich von dem Curantgelde des Staats durch ein Agio un- terſchieden. Wie durch eine Folge wol uͤberlegter Umſtaͤnde es mit der Hamburgiſchen Bank dahin ge- kommen ſei, daß jezt deren Geld eine unveraͤnder- liche Silbermaſſe, nemlich 24/221 einer Mark fein iſt, habe ich Cap. 5. §. 7. erlaͤutert.
Aber in vielen Wechſelplaͤzzen geſchieht etwas
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><p><pbfacs="#f0109"n="87"/><fwplace="top"type="header">Cap. 6. Von den Wechſeln.</fw><lb/>
Staaten, nach dem Silber berechnet, etwa 145 pr. C.<lb/>ſein. Als aber Joſeph <hirendition="#aq">II.</hi> die Goldmuͤnzen erhoͤhete,<lb/>
und dem Ducaten den Wehrt von 3 Tahlern gab,<lb/>
welchen er im Preuſſiſchen gegen das dort ſo viel<lb/>ſchlechtere Silbergeld hat, ſank der Curs ſehr bald<lb/>
uͤber 150 p. C. hinaus, und iſt ſeit jener Zeit unge-<lb/>
faͤhr ſo verblieben.</p></div><lb/><divn="5"><head>§. 21.</head><lb/><p>Aber in den meiſten handelnden Staaten geht<lb/>
die Rechnung in Wechſelgeſchaͤften auf ein Geld, das<lb/>
in keiner Muͤnze exiſtirt. Dies entſteht natuͤrlich,<lb/>
wenn ein ſolcher Staat eine Giro-Bank hat, deren<lb/>
Geld wenig oder gar nicht in die Circulation koͤmmt,<lb/>
folglich ſich mit der Zeit mehr und mehr von dem in<lb/>
dem taͤglichen Umlauf ſich abnuzenden Gelde unter-<lb/>ſcheidet, und ſo zu reden, losreißt. Bei einigen<lb/>
dieſer Banken ward dies ausdruͤklich zur Abſicht ge-<lb/>ſezt, und deswegen das Geld der Bank urſpruͤnglich<lb/>
von dem Curantgelde des Staats durch ein Agio un-<lb/>
terſchieden. Wie durch eine Folge wol uͤberlegter<lb/>
Umſtaͤnde es mit der Hamburgiſchen Bank dahin ge-<lb/>
kommen ſei, daß jezt deren Geld eine unveraͤnder-<lb/>
liche Silbermaſſe, nemlich 24/221 einer Mark fein iſt,<lb/>
habe ich Cap. 5. §. 7. erlaͤutert.</p><lb/><p>Aber in vielen Wechſelplaͤzzen geſchieht etwas<lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[87/0109]
Cap. 6. Von den Wechſeln.
Staaten, nach dem Silber berechnet, etwa 145 pr. C.
ſein. Als aber Joſeph II. die Goldmuͤnzen erhoͤhete,
und dem Ducaten den Wehrt von 3 Tahlern gab,
welchen er im Preuſſiſchen gegen das dort ſo viel
ſchlechtere Silbergeld hat, ſank der Curs ſehr bald
uͤber 150 p. C. hinaus, und iſt ſeit jener Zeit unge-
faͤhr ſo verblieben.
§. 21.
Aber in den meiſten handelnden Staaten geht
die Rechnung in Wechſelgeſchaͤften auf ein Geld, das
in keiner Muͤnze exiſtirt. Dies entſteht natuͤrlich,
wenn ein ſolcher Staat eine Giro-Bank hat, deren
Geld wenig oder gar nicht in die Circulation koͤmmt,
folglich ſich mit der Zeit mehr und mehr von dem in
dem taͤglichen Umlauf ſich abnuzenden Gelde unter-
ſcheidet, und ſo zu reden, losreißt. Bei einigen
dieſer Banken ward dies ausdruͤklich zur Abſicht ge-
ſezt, und deswegen das Geld der Bank urſpruͤnglich
von dem Curantgelde des Staats durch ein Agio un-
terſchieden. Wie durch eine Folge wol uͤberlegter
Umſtaͤnde es mit der Hamburgiſchen Bank dahin ge-
kommen ſei, daß jezt deren Geld eine unveraͤnder-
liche Silbermaſſe, nemlich 24/221 einer Mark fein iſt,
habe ich Cap. 5. §. 7. erlaͤutert.
Aber in vielen Wechſelplaͤzzen geſchieht etwas
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 87. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/109>, abgerufen am 16.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.